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Frage zur Bremse und Sachmängelhaftung NACH 6 Monaten

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 20. Februar 2009 um 7:15

Guten Morgen,

 

wo soll ich anfangen...

 

Im Juni 08 habe ich meinen Dicken bei einem Händler gekauft und mir fiel auf, dass vorne links die Bremse fest war. Die Scheibe lief an und rubbelte, ich hatte damals auch ein Thema dazu eröffnet. Der Händler hat dann im Rahmen der Sachmängelhaftung die komplette Bremsanlage erneuert. Da war dann erstmal alles wieder gut. Neulich bin ich etwas schneller auf der AB unterwegs gewesen und beim Bremsen fiel mir ein rubbeln auf, allerdings nur beim Bremsen und ich dachte, dass das vielleicht auch am Salz auf den Scheiben liegen kann. Bei niedrigen Geschwindigkeiten war nichts zu spüren. Heute morgen auf dem Weg zur Arbeit musste ich stark abbremsen wegen einem Stau, ich bin ca. 70 KM/H gefahren und habe dann auf 0 runter gebremst. Danach stellte ich zunächst fest, dass der Druckpunkt der Bremse sich verändert hat, ich kann die Bremse nur anticken und die Karre bremst voll ab. Ich bin dann an eine Ampel gefahren und habe auf N geschaltet, der Wagen bremst von alleine stark ab, also ist die Bremse fest.

Nun meine Frage:

Liegt der Sachverhalt noch im Rahmen der Sachmängelhaftung?

Die ersten 6 Monate nach Kauf sind ja um, es ist aber ja klar zu belegen, dass bei Kauf die Bremse defekt war und repariert werden musste. Kann ich mich dann auf die 12 Monate berufen? Ich muss ja beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war, könnte ich das damit?

 

Gruss aus Bremen

 

Phil

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24 Antworten

Nein, du kannst dich nicht auf die 12 Monate berufen. Du bekommst nur einmal Garantie. Sonst hättest du ja zum Beispiel ein Leben lang eine Auspuffanlage(bei einigen Modellen haben die gerade mal ein Jahr gehalten)

am 20. Februar 2009 um 7:31

Hat der Händler damals nur die Scheiben und Klötzer erneuert? Oder auch den Sattel gewechselt?

Normalerweise gilt der Mangel bei sachgerechter Reparatur als behoben. Vor allem wohl dann, wenn auch der feste Sattel gewechselt wurde.

Wenn der alte Sattel drin geblieben ist würde ich es aber schon mal versuchen mit deiner Argumentationskette da eine neuerliche endgültige Reparatur, nämlich den Tausch des Sattels, zu erreichen.

Wenn ein neuer Sattel eingebaut wurde und der wäre jetzt wieder defekt ist dein Händler aus der Haftung wohl raus. Der alte Mangel wurde mit einem Neuteil beseitigt. Dabei sollte man davon ausgehen können, dass das Neuteil bei Einbau nicht defekt war.

Mit dem Einbau des Neuteil beginnt für dieses (und nicht für das ganze Auto) wieder die Gewährleistungsfrist und da bist du jetzt nach deiner Schilderung wohl raus.

am 20. Februar 2009 um 7:38

Zitat:

Original geschrieben von FrankBTF

Nein, du kannst dich nicht auf die 12 Monate berufen. Du bekommst nur einmal Garantie. Sonst hättest du ja zum Beispiel ein Leben lang eine Auspuffanlage(bei einigen Modellen haben die gerade mal ein Jahr gehalten)

Wenn Teile so mangelbehaftet sind, dass sie nur ein Jahr halten kann es bei geschickter Gesprächsführung durchaus sein, dass ein "lebenslanges" Austauschkarussel gefahren werden kann. :D Mit jedem Einbau eines Neuteils beginnen für dieses die Gewährleistungsfristen neu.

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 7:38

Gewechselt wurden Scheiben, Klötze und die Flüssigkeit.

Die Ursache für das Festgehen der Bremse war nach Aussage des Händlers die Flüssigkeit, die hatte Angeblich Wasser gezogen und bei Temperaturanstieg hat sich das Wasser ausgedehnt und somit wurde von alleine gebremst. Klang für mich damals logisch.

Der Sattel wurde nicht getauscht.

 

Ich möchte jetzt auch nicht lebenslang neue Bremsteile von dem Händler haben, aber ich befinde mich ja noch innerhalb der ersten 12 Monate, also noch in der Sachmängelhaftung. Nur ich muss ja jetzt beweisen, dass der Mangel schon bei Kauf existent war. Daher die Frage: Kann ich dass in diesem Fall beweisen oder gilt die damalige Reparatur als abgehandelt und erledigt. Ich würde als Laie mal behaupten, dass die ganze Zeit über der Sattel das Problem war und der Mangel besteht nach wie vor.

am 20. Februar 2009 um 7:43

Dann marschier hin und erklär ihm das genau so ...

Aber wenn ich sehe, dass du den gleichen fährst wie ich, dann

lass auch mal das prüfen. :(

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 7:51

Oh Man, danke für den Tip, das ist dann ja ein teurer Spass.

Mal der Vollständigkeit halber noch was zur Laufleistung:

 

Gekauft mit 79500 KM

Reparatur dann bei ca. 83000 KM

Jetzt gelaufen: 89500 KM

 

Also eigentlich verhältnismäßig wenig, einen Verschleiß schließe ich aus.

 

Ich werde den Händler mal anschreiben (ist 250 KM entfernt) und schauen was passiert. 

Die Verlängerung der Haftung, bezieht die sich nur auf die Teile oder auch auf die Reparatur ansich? Wenn ein Teil wieder gangbar gemacht wird ohne Neuteile zu verwenden meine ich damit. 

am 20. Februar 2009 um 8:06

Ist relativ. :) Sonn Haltebügel schlägt mit knapp 100 Euro zu Buche.

Man sagt doch auch es gibt eine Gewährleistung auf geleistete Arbeit.

Und imho stand bei mir auch mal auf der Rechnung sowas wie " ... instandgesetzt".

Und wenns da drauf steht ist es wohl auch gewährleistungsfähig.

Aber da wirst wohl nochmal mal googeln müssen. ;)

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 8:44

So, hab jetzt mal gegoogelt und die Sache scheint ziemlich klar zu sein.

Der Schaden hat definitiv schon beim Kauf bestanden, es wurde repariert, der Mangel aber offensichtlich nicht behoben. Ich befinde mich noch in der 12-Monatigen Sachmängelhaftung und der Händler ist zur Reparatur verpflichtet. Durch Emailverkehr kann ich eindeutig belegen, dass der Mangel bei Kauf schon bestanden hat.

Es gibt Möglichkeit zur Reparatur, Kaufpreisminderung oder Rückgabe mit Abzug wegen Gebrauch.

 

Am liebsten würde ich den Wagen zurückgeben, ich hab aber zwischenzeitlich eine Gasanlage einbauen lassen und die werde ich wohl nicht erstattet bekommen...

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 11:02

Händler wird die Kosten der Reparatur übernehmen, habe eben mit ihm telefoniert. Ich werde mir jetzt einen KVA besorgen, ihm zufaxen und dann auf die Kostenübernahme warten.

Läuft!

 

Phil

Zitat:

Original geschrieben von Phil318

 

Am liebsten würde ich den Wagen zurückgeben,

Wegen der Bremse?

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 11:32

Nein, nicht nur wegen der Bremse, ich bin im allgemeinen nicht ganz überzeugt von dem Auto.

Wenn ich überlege, wieviele Reparaturen bei dem geringen Alter schon anlagen, dann komme ich ins Grübeln.

Der 4B mag sicher ein sehr gutes Auto sein, aber so viele Verschleißerscheinungen hab ich bei noch keinem Auto gehabt. 

(ich spreche nicht nur von dem besch... Softlack)

 

Das ganze Drama mit der Bremsanlage, diverse Schalter defekt z.B. Fensterheber, Microschalter in Heckklappe, Traggelenke, Lordosenstütze im Beifahrersitz, Cupholder in Rückbank fest.

Das ging zwar alles im Rahmen der Sachmängelhaftung, aber darum gehts ja nicht.

Jetzt habe ich festgestellt, dass der abblendbare Innenspiegel ohne Funktion ist, wieder einmal die Bremse und dann kommen mit Sicherheit auch noch die Zündspulen auf mich zu.

Baujahr Ende 2001 und noch keine 90000 gelaufen, da sollte das alles eigentlich noch nicht kaputt sein. Wir reden hier ja nicht von irgendeinem Koreaner oder soetwas, das Auto hat mal 55000 Euro gekostet.

 

Schlimmer waren eigentlich nur meine BMW´s...

 

Phil 

Kann ich schon verstehen. Wobei es die Probleme immer geben kann bei jeder Marke.

Themenstarteram 20. Februar 2009 um 11:47

Ja klar, ich schiebe das jetzt auch nicht auf Audi oder den 4b im Allgemeinen, ich bin nur von meinem Auto etwas enttäuscht.

Mein Vater hatte damals den Vorgänger-A6 und der sah nach 8 Jahren aus wie neu und hatte keinerlei Defekte. Er wirkte nach meiner Meinung auch noch etwas hochwertiger im Innenraum, ist aber wie gesagt nur meine persönliche Meinung. Mein 100CD Avant hatte auch überhaupt keine Probleme und den hab ich dann mit 280000KM verkauft.

 

Aber vielleicht war es das ja jetzt auch mit Reparaturen, evtl. noch die Zündspulen und dann ist Ruhe, wer weiß?

Ich hoffe das Beste, denn wenn ich ihn jetzt verkaufe mache ich ein dickes Minus, schon alleine wegen der Gasanlage.

 

Phil 

Wenn du wirklich das Ziel hast den zurückzugeben, dann kannst du evtl. auch die Kosten der Gasanlage (teilweise) rausholen, da dies eine Wertsteigerung darstellt.

Das wird der Händler aber sicher nicht kampflos hinnehmen, weswegen der Gang zum Anwalt da wohl unabdingbar ist und das Ganze möglicherweise gerichtlich durchgesetzt werden muss. Wenn's dir das Wert ist, dann lass dich bei vorhandener Rechtsschutzversicherung doch mal beraten.

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