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Frage zur Einstufung Euronorm Erdgasfahrzeuge

Themenstarteram 13. September 2017 um 17:48

Hallo zusammen,

da ich im www nichts eindeutiges gefunden habe, frage ich mal hier. Ich fahre einen Volvo V70 III (2012/2013). eingestuft ist der mit Euro4 - grüne Plakette. Soweit ok.

Mit Erdgas erreiche ich doch aber bessere Werte dachte ich. Wonach richtete sich die Einstufung? Müsste das Fahrzeug nicht mindestens Euro5 haben?

Hat jemand eine Ahnung davon?

Grüße aus B.

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11 Antworten

...tja Max1972...

So ist das Leben nun mal!

Diese Frage stellte ich mal ähnlich, allerdings "nur" mit LPG anstatt mit CNG.

Die Antwort lautet sinngemäß folgendermassen:

Da wir (TÜV/ Zulassungsstelle/ Fiskus etc) nicht überprüfen können ob Sie tatsächlich mit LPG fahren oder mit Benzin, gehen wir davon aus, dass Sie mit Benzintreibstoff fahren und dementsprechend werden die Abgaskategorie entsprechend eingestuft. Von diesem Standpunkt aus wird entsprechend auch die Kfz Steuer eingestuft...

Meine Aussage, daß es weit entfernt und ausserhalb jeder Logik ist, ein LPG-/ CNG- oder Hybrid- KFZ zu haben und dann nur mit teurem Benzin zu fahren hat der Sachbearbeiter bestätigt aber auch seinen begrenzten Spielraum hat er mit missmut zum ausdruck gebracht...

Im klartext:

Sie sparen schon beim tanken, also werden Sie bei der Kfz Steuer trotzdem abgezockt...

Da hat meine LPG Anlage in meinem Hybrid- Kfz steuerlich, aber auch Plaketten- Technisch mir keinerlei vorteile gebracht...

Nun, zur Ergänzung: da es sich um HYBRID-Fahrzeuge handelt, die ja AUCH mit Benzin fahren können, wird nach der Benzin-Klasse eingestuft . Wenn es NUR Gastanks gäbe dann wäre es was anderes...!

Vorteil wäre dann nur der billigere Treibstoff mit Erdgas!

Monovalenter-Gasbetrieb wird nur dann steuerlich wirsam eingetragen,

WENN:

-Der Benzintank extrem klein ist (ich meine unter 15Liter)

-Ein vollständiges Abgasgutachten vorliegt

Das AGG der Gasanlage bescheinigt meistens NUR:

dass das Abgasverhalten auf Gas nicht schlechter ist, als auf Benzin.

Für die "Steuerklasse" müssen aber die tatsächlichen Werte vorliegen.

So ein Gutachten kann schnell mal ein paar Tausis kosten.

Moin!

Die Sache ist eigentlich total einfach.

Ein bivalentes Gasfahrzeug hat eine Hauptbetriebsart. Im Falle meines Golfes "CNG". Das kann ich auch nicht Umschalten, sondern er fährt immer bevorzugt auf Gas. Somit erfolgt die Einstufung für CO2 - in Deutschland somit auch die Steuer - für den Wert im CNG Betrieb.

Da der Wagen aber bivalent ist, muss der Wagen auch ein komplette Zulassung im Benzin erfahren und auch in beiden Kraftstoffarten die gültige Abgasnorm erfüllen.

Anders sieht das bei quasi-monovalenten Gasfahrzeugen (egal ob LPG oder CNG aus - müsste evtl. sogar für RangeExtender BEVs gelten, wenn der Benzintank kleiner 15l ist) aus. Diese bekommen die Zulassung ausschließlich in der Hauptbetriebsart "Gas" (oder Elektro?). Dadurch, dass der Benzintank (Diesel würde auch gehen) kleiner 15 Liter ist, erkennt es das Gesetz an, dass man dafür keine komplette Abgaszulassung benötigt.

Und mit der Feinstaubplakette hat das überhaupt nix zu tun. Die ist nämlich nicht ausschließlich von der Abgasstufe abhängig. Benzinern reicht ein G-Kat (ab ca. 1990 flächendeckend im Einsatz) und beim Diesel muss es ein Partikelfilter sein (ab ca. 2005), um die grüne FSP zu erhalten.

Danke und Gruß

der "Stevie"

Zitat:

@steviewde schrieb am 14. September 2017 um 08:18:10 Uhr:

Ein bivalentes Gasfahrzeug hat eine Hauptbetriebsart. Im Falle meines Golfes "CNG". Das kann ich auch nicht Umschalten, sondern er fährt immer bevorzugt auf Gas. Somit erfolgt die Einstufung für CO2 - in Deutschland somit auch die Steuer - für den Wert im CNG Betrieb.

....

Und mit der Feinstaubplakette hat das überhaupt nix zu tun. Die ist nämlich nicht ausschließlich von der Abgasstufe abhängig. Benzinern reicht ein G-Kat (ab ca. 1990 flächendeckend im Einsatz) und beim Diesel muss es ein Partikelfilter sein (ab ca. 2005), um die grüne FSP zu erhalten.

Nicht ganz!

1. die CO2 Einstufung für bivalente Gasfahrzeuge ist bei Nachrüstung nicht unbedingt der der "Hauptbetriebsart", sondern vom Ermessen der Zulassungsstelle abhängig - bei mir blieb der CO2 Wert vom Benzin, der bessere CO2 Wert der Gasanlage wurde nicht aus dem AGG in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Nicht schön, aber mir egal, da mein 2007er noch hubraumbesteuert ist.

2. eine Feinstaubplakette gibt es nicht! Die Umweltplakette erlaubt auch "grüne" Diesel ohne DPF, z.B. die späten VW 1.9 TDI oder die letzten DPF-losen VW 2.0 TDI

Zitat:

@Käfer1500 schrieb am 14. September 2017 um 09:03:09 Uhr:

 

Nicht ganz!

1. die CO2 Einstufung für bivalente Gasfahrzeuge ist bei Nachrüstung nicht unbedingt der der "Hauptbetriebsart", sondern vom Ermessen der Zulassungsstelle abhängig - bei mir blieb der CO2 Wert vom Benzin, der bessere CO2 Wert der Gasanlage wurde nicht aus dem AGG in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Nicht schön, aber mir egal, da mein 2007er noch hubraumbesteuert ist.

Das ist das Problem bei den Nachrüstlösungen. Ich hatte Ford angeschrieben und mich nach dem Focus LPG erkundigt. CO2 Wert, wie Benzin. Ich weiß nicht, ob es daran liegt, dass eine andere Art von Zulassung ist. da gibt es ja noch so viele Feinheiten. Abgasgutachten, usw.

Zitat:

2. eine Feinstaubplakette gibt es nicht! Die Umweltplakette erlaubt auch "grüne" Diesel ohne DPF, z.B. die späten VW 1.9 TDI oder die letzten DPF-losen VW 2.0 TDI

Ich wollte es einfach darstellen. Ja, "D4" Fahrzeuge bekommen auch eine grüne Plakette.

Nachlesen kann man das alles hier:

https://de.wikipedia.org/.../...ringem_Beitrag_zur_Schadstoffbelastung

der "Stevie"

Dem Abgasgutachten ist schon der Multiplikationsfaktor anhängig (Spalte 8 )... auch wenn es nichts nutzt, vielleicht aber irgend wann mal könnte :)

2017-08-22-130120

...stimmt männers...,

da war noch was mit dem "15-liter-tank"...

allerdings erzählte mir der tüv-gutachter auch noch etwas von der "zu1" und "zu2" kennziffer (zu den Schlüsselnummern)...

für meinen voll-hybrid (benzin/strom) mit lpg umrüstung (theoretisch jetzt ein tri-brid??) hat das bundes kraftamt keine Schlüsselnummern, also... fahren sie weiter einen benzinangetriebenes und entsprechend versteuertes kfz hr. Arsic...

@schleuti:

zum thema "...So ein Gutachten kann schnell mal ein paar Tausis kosten..."

ich hatte den tüv-gutachter auch so verstanden, daß ein normales AGG auch mal eben ein paar Tausis kosten kann...

baust eine lpg anlage "X" im kfz "Y" ein und bist der erste mit dieser kombination, dann beantragst du ein AGG und es wird entsprechend für dich angefertigt. da kann es dahin gehen, dass es dich "mal eben" 8.000 € kostet...

(erster sein ist also nicht immer das beste...)

Also an der Schadstoffklasse ändert sich eh nix bei Nachrüstanlagen. Euro 5 bleibt dann Euro 5 oder 4 bleibt 4 z.B..

Was sich ändern sollte oder muß, ist die Besteuerung durch den schon von icomworker geposteten Faktor weiter oben, welche dann etwas günstiger ausfällt.

Der neue (niedrigere) CO2 Wert wird dann auch in die Papiere eingetragen und man bekommt einen neuen Bescheid. Dies gilt wohl zumindest für Fahrzeuge ab EZ Juli 2009, welche dann eh nach CO2 besteuert werden.

Wie es bei den älteren ist weiß ich nicht. Bei Käfer1500 haben sie es ja wohl nicht geändert. Vielleicht ist zusätzlich ab EZ 1.7.2009 auch Euro 5 Mindestvoraussetzung für die günstigere Besteuerung oder es liegt wirklich an der zuständigen Behörde?...keine Ahnung.

Bei meinem (Euro 5) z.B. macht es ca. 40€ Steuer weniger im Jahr aus. Der neue Eintrag entspricht ca. 20g weniger CO2 pro km (Faktor aus dem AGG von ca. 0,9), was bei einer Besteuerung von 2€/g CO2 (pro Kilometer) dann halt die ~ 40€ ausmacht.

Zitat:

@ICOMworker schrieb am 14. September 2017 um 13:05:54 Uhr:

Dem Abgasgutachten ist schon der Multiplikationsfaktor anhängig (Spalte 8 )... auch wenn es nichts nutzt, vielleicht aber irgend wann mal könnte :)

... ja. Das ist der Unterschied zwischen Abgasgutachten und Abgaszulassung (Homologation).

Das Gutachten bescheinigt "nur", dass die Grenzwerte im Allgemeinen eingehalten werden.

Erst durch eine Homologation in Fahrzeug wird es für die "Papiere" gültig. Das ist aber mit vielen Euros zu bezahlen, während ein reines Gutachten noch verhältnismäßig "günstig" ist.

der "Stevie"

Themenstarteram 22. September 2017 um 11:36

Sorry, konnte mich hier nicht früher wieder einloggen. Danke für die Antworten.

Dann spar ich mal schön weiter beim Fahren mit CNG. Die 60-70 Liter Super tanke ich nur etwa alle zwei/zweieinhalb Monate mal nach :-).

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