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Frage zur Fiktiven brechnung

Themenstarteram 30. November 2009 um 16:06

Meine Frage:Hatte einen Vandalismus Schaden (Kratzer im Lack).

Habe Fiktiv Abrechnen lassen also ohne Probleme.

So habe nun einen Lackierer gefunden der billiger(mit Rechnung) ist als der vom Gutachter berechnete Schaden.

Wie sieht es aus wenn ich die Rechnung bei meiner Versicherung dort einreiche bekomme Ich die MWST noch erstattet (was ich nicht glaube).

Kann ich den Nutzungsausfall geltend machen?

Oder soll ich die Reparatur vom Gutachter bestätigen lassen??

Was ist wenn die Versicherung die Rechnung haben möchte und sieht das mein Lackierer günstiger ist???

 

Gruß

Thorsten

Beste Antwort im Thema

@twelfewasauchimmer:

ich lasse mir von dir nicht den mund verbieten! Ich berichte von meinen REALEN Fällen und freue mich, wenn andere, die genauso wenig wie ich vom Fach sind, von MEINEN Erfahrungen profitieren.

Sobald du meinen Namen liest, gehst du hoch wie n Silvesterrakete. Es bleibt trotzdem dabei: Ich habe bei allen MEINEN Fällen Recht bekommen - ob es dir passt oder nicht.

Und das ist sachlich, also lass das Persönliche daraus.

Wenn ich mich hier sachlich irre, weil in diesem Fall etwas anderes gilt, so entschuldige ich mich für meine IN DIESEM ZUSAMMENHANG falschen Angaben. Im Haftpflichtfall stimmen meine Aussagen.

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Zitat:

Original geschrieben von Petrus04

 

So habe nun einen Lackierer gefunden der billiger(mit Rechnung) ist als der vom Gutachter berechnete Schaden.

Wie sieht es aus wenn ich die Rechnung bei meiner Versicherung dort einreiche bekomme Ich die MWST noch erstattet (was ich nicht glaube).

Entweder kann man fiktiv (also nach Gutachten), oder konkret (nach Rechnung) abrechnen.

Geniale Idee eigentlich: Erst fiktiv nach Gutachten abrechnen und dann die Mehrwertsteuer der billigeren Rechnung noch dazu!

 

Funktioniert aber nicht - wenn auf Rechnungbasis abgerechnet wird, wird von der Versicherung der Rechnungsbetrag (incl. Mehrwertsteuer) erstattet.

Willst du das, oder willst du bei der fiktiven Abrechnung bleiben?

Zitat:

Original geschrieben von Petrus04

Kann ich den Nutzungsausfall geltend machen?

Das ist ein Kaskoschaden, da gibt es keine Nutzungsausfallentschädigung.

 

Zitat:

Original geschrieben von Petrus04

 

Was ist wenn die Versicherung die Rechnung haben möchte und sieht das mein Lackierer günstiger ist???

Siehe oben: Entweder - Oder.

Ggf. heisst es Rückzahlung des zuviel erhaltenen Betrages.

 

 

Themenstarteram 30. November 2009 um 17:13

Danke für die schnelle Antwort.

Gruß

Thorsten

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Entweder kann man fiktiv (also nach Gutachten), oder konkret (nach Rechnung) abrechnen.

Geniale Idee eigentlich: Erst fiktiv nach Gutachten abrechnen und dann die Mehrwertsteuer der billigeren Rechnung noch dazu!

 

Funktioniert aber nicht - wenn auf Rechnungbasis abgerechnet wird, wird von der Versicherung der Rechnungsbetrag (incl. Mehrwertsteuer) erstattet.

Willst du das, oder willst du bei der fiktiven Abrechnung bleiben?

Das ist Stuß! Rechtslage ist nach wie vor: Anrecht auf Abrechnung auf Gutachterbasis (fiktiv), ohne MWST, erst wenn MwST durch Rechnung belegt wird, wird auch diese erstattet.

Ich habe es bei zwei Fällen im letzten Jahr genauso gemacht und sogar bei der Vers., die ich verklagen musste, wurde zusätzlich zum fiktiven Nettobetrag nach Vorlage der (günstigeren!) Rechnung die MwSt erstattet.

Andere Behauptungen sind Forumspanikmache. Mein (Riesen-)Gutachterbüro sowie meine WErkstatt und Rechtsanwältin haben mein Vorgehen als völlig richtig deklariert bzw. es für mich so gemacht.

Es bleibt ja dabei: Wenn ich günstiger reparieren lasse, dann ist das MEIN Vorteil (und auch mein Nachteil, weil die Qualität vielleicht nicht ganz passt) und nicht der der Versicherung. Und wovor Angst? In der Regel hat man ja bei der "Billig"-Reparature einige Teile nur ausgebeult, mit welchem Recht sollte dann die Versicherung Geld zurück wollen? ICH lebe ja mit den nur ausgebeulten Teilen.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

 

Das ist Stuß! Rechtslage ist nach wie vor: Anrecht auf Abrechnung auf Gutachterbasis (fiktiv), ohne MWST, erst wenn MwST durch Rechnung belegt wird, wird auch diese erstattet.

Der Einzige, der hier einen Riesenstuss zusammenschmiert bist du!

 

Du hast offensichtlich noch nicht einmal überrissen, dass es vorliegend um einen Kaskoschaden geht - hier also Vertragsrecht gilt und nicht Schadenersatzrecht!

 

Bevor solche wie du hier anderen Leuten falsche Postings unterstellen, sollten sie sich erstmal selbst sachkundig machen!

@3dition

 

Öhm....denke mal an die Torte und die Krümel.........:D

 

Die Watschen hättest du dir sparen können............;)

 

Nimm`s sportlich Brauner......:(

 

Gruß

 

Delle :p

 

Ich habe gelesen, dass es ein Kaskoschaden ist, und richtig, bei mir waren es Haftpflichtschäden. Sofern aber keine Vereinbarungen in Richtung Partnerwerkstatt im Kaskovertrag vorliegt, handelt es sich doch wohl um das selbe Verfahren.

Ob ich mit einer fremden oder der eigenen Versicherung abrechne, dürfte da wohl keine Rolle spielen. Wenn eine Schadenshöhe per Gutachten festgestellt worden ist, dann ist die bei Kasko jawohl genauso verbindlich wie bei Haftpflicht.

Alter, jetzt schreib aber keinen Müll hier, bitte...........:rolleyes:

 

Kasko ist Vertragsrecht, schau mal in die AKB was da steht zur MwSt.(auch in deiner)

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Die Watschen hättest du dir sparen können............;)

Delle :p

Ich steh drauf.... :D

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

 

Ob ich mit einer fremden oder der eigenen Versicherung abrechne, dürfte da wohl keine Rolle spielen. Wenn eine Schadenshöhe per Gutachten festgestellt worden ist, dann ist die bei Kasko jawohl genauso verbindlich wie bei Haftpflicht.

Riesengrosser Stuss (um bei deiner Wortwahl zu bleiben).

Einmal gilt (ich hatte es bereits erwähnt) Haftpflichtrecht und das andere mal gilt das Recht aus dem geschlossenen Kaskovertrag - Details hierzu sind den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

 

Und jetzt verschone uns bitte mit deinen Mutmassungen (oder anders gesagt: Mit deinem Stuss), was nach deiner Meinung richtig ist und was nicht, oder wie du es gerne hättest - das hilft nämlich hier niemandem etwas!

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Alter, jetzt schreib aber keinen Müll hier, bitte...........:rolleyes:

Kasko ist Vertragsrecht, schau mal in die AKB was da steht zur MwSt.(auch in deiner)

Gruß

Delle

Ist da echt n Unterschied? Klärt mich auf! Ich nehme schon mal alles zurück...Bin ja lernfähig.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

 

Ich steh drauf.... :D

Ich merk schon, du stehst auf Schmerzen............:D:D

 

Gruß

 

Delle

@twelfewasauchimmer:

ich lasse mir von dir nicht den mund verbieten! Ich berichte von meinen REALEN Fällen und freue mich, wenn andere, die genauso wenig wie ich vom Fach sind, von MEINEN Erfahrungen profitieren.

Sobald du meinen Namen liest, gehst du hoch wie n Silvesterrakete. Es bleibt trotzdem dabei: Ich habe bei allen MEINEN Fällen Recht bekommen - ob es dir passt oder nicht.

Und das ist sachlich, also lass das Persönliche daraus.

Wenn ich mich hier sachlich irre, weil in diesem Fall etwas anderes gilt, so entschuldige ich mich für meine IN DIESEM ZUSAMMENHANG falschen Angaben. Im Haftpflichtfall stimmen meine Aussagen.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

@twelfewasauchimmer:

ich lasse mir von dir nicht den mund verbieten! Ich berichte von meinen REALEN Fällen und freue mich, wenn andere, die genauso wenig wie ich vom Fach sind, von MEINEN Erfahrungen profitieren.

Sobald du meinen Namen liest, gehst du hoch wie n Silvesterrakete. Es bleibt trotzdem dabei: Ich habe bei allen MEINEN Fällen Recht bekommen - ob es dir passt oder nicht.

Deine Fälle sind mir hinten links an einem gewissen Körperteil egal - genauso, wie du auch!

 

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

 

Und das ist sachlich, also lass das Persönliche daraus.

Das schreibt jetzt also einer, der ein vollkommen richtiges Posting hier gleich einmal als "Stuss" abkanzelt - mit einer nicht mehr zu überbietenden Arroganz -soso - von wegen "sachlich" und so.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition

Wenn ich mich hier sachlich irre, weil in diesem Fall etwas anderes gilt, so entschuldige ich mich für meine IN DIESEM ZUSAMMENHANG falschen Angaben. Im Haftpflichtfall stimmen meine Aussagen.

Hier geht es aber um einen KASKOSCHADEN - und da sind deine Aussagen zu einem Haftpflichtschadenfall neben der Sache - ist das so schwer zu kapieren?

Hallo,

so nun isses aber auch mal wieder gut.

Beide Seiten unterlassen bitte ab sofort persönliche Animositäten und/oder Angriffe auf den Gegenüber.

Das bringt niemandem was - erst recht nicht dem TE.

Sollte dies im Rahmen des Möglichen liegen, werden die Postfächer gefüllt und dieser Thread geschlossen.

Grüße

Schreddi

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