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Frage zur Garantie

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 5. März 2007 um 18:46

Hi,

war gerade beim Freundlichen... mein Wagen ist vor 7 Tagen aus der Garantie gelaufen. Vor 25 Tagen habe ich einen Mangel telefonisch gemeldet und leider erst einen Termin außerhalb der Garantiezeit bekommen.

Jetzt sagt mir der Meister, dass der Termin des Werkstattbesuches zählt und nicht das Datum der Meldung des Mangels. Also hätte ich für den Fall keine Garantie mehr...

Ich halte das für Unsinn, was sagt ihr dazu?

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14 Antworten

Ich würde auch an das "Meldedatum" denken, denn was kann der Verbraucher dafür, dass er zuvor keinen Termin erhalten konnte.

Die Auftragslage des Freundlichen scheint ja richtig gut zu sein, dass er schon 25 Tage im Voraus ausgebucht ist.

Da ich neugierig bin: Um welchen Mangel handelt es sich denn???

Es zählt der Tag wo du es meldest.... Hatte das bei meinen alten Golf V auch, dass ich am letzten Tag nen Termin für Später gemacht habe...

Auf die Finger klopfen sag ich da nur

Mfg Teutone

am 5. März 2007 um 18:56

Im Zweifelsfall soll der sowieso mal einen Antrag auf Garantiebehebung stellen, oder? Nicht dass der das auf Garantie macht (also mit dem Hersteller intern abrechnet) und Dir das zusätzlich noch in Rechnung stellt. Gut, ich meine das wäre dann wohl eine Art Betrug, und davor schrecken manche ggf. doch noch vor zurück.

hast du nichts unterschrieben, wo dein :) deine Beanstandung aufgeschrieben hat?

Also bei mir ist es auch immer das Meldedatum gewesen ....!!

am 5. März 2007 um 20:11

Es ist immer das Datum der SCHRIFTLICHEN Mangelerfassung ausschlaggebend.

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Es ist immer das Datum der SCHRIFTLICHEN Mangelerfassung ausschlaggebend.

Schriftlich hin oder her: Ein kulanter Händler sorgt dafür, das der Schaden auf Garantie behoben wird, sofern die o.g. Angaben vom TE stimmen.

PS: Ich weiß, warum ich eine Garantie-Verlängerung machen werde. ;)

am 5. März 2007 um 20:59

Re: Frage zur Garantie

 

Zitat:

Original geschrieben von a3 racer

Hi,

war gerade beim Freundlichen... mein Wagen ist vor 7 Tagen aus der Garantie gelaufen. Vor 25 Tagen habe ich einen Mangel telefonisch gemeldet und leider erst einen Termin außerhalb der Garantiezeit bekommen.

Jetzt sagt mir der Meister, dass der Termin des Werkstattbesuches zählt und nicht das Datum der Meldung des Mangels. Also hätte ich für den Fall keine Garantie mehr...

Ich halte das für Unsinn, was sagt ihr dazu?

Deine Frage ist unheimlich sinnvoll! :p

Denn du hast ja für deinen Golf V, wie du am 1.2.07 stolz gepostet hast, rechtzeitig, eine Woche vor Ende der "normalen Garantie", eine neue 2jährige Garantieverlängerung abgeschlossen.

Oder war schon dein erstes posting frei erfunden?

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Bis dann

coeln16

Themenstarteram 5. März 2007 um 21:38

richtig, gut aufgepasst! Jetzt kommt das ABER:

Der Mangel ist ein Kanrtschen von der Vorderachse beim Einfedern (wie schon häufig hier beschrieben). Dazu sagt die Garantieverlängerung (bzw. mein :) : Knartschen ist nicht abgedeckt von der Anschluss-Garantie. Nur wenn ein echter Mangel/Defekt vorliegt... Frage war dann, ob die trotzdem suchen sollen.. wenn die keinen defekt finden müßte ich die suche selbst bezahlen...

...ich liebe es...

Themenstarteram 5. März 2007 um 21:40

@hurz100: woher weißt du das?

am 5. März 2007 um 22:10

Zitat:

Original geschrieben von a3 racer

@hurz100: woher weißt du das?

Eine "Mangelanzeige" muß nachvollziehbar sein.

Fernmündlich ist nicht nachvollziehbar.

Es mag zwar u.U. nachvollziehbar sein, daß Du fernmündlich Kontakt mit Deinem Servicepartner aufgenommen hast, es ist aber nicht nachvollziehbar, ob Du genau diesen Mangel gerügt hast.

Du könntest auch fernmündlichen Kontakt wegen einer Nachfrage z.B. Service oder anderer Art aufgenommen haben.

am 6. März 2007 um 14:10

Zitat:

Original geschrieben von Chef 555

Schriftlich hin oder her: Ein kulanter Händler sorgt dafür, das der Schaden auf Garantie behoben wird, sofern die o.g. Angaben vom TE stimmen. ;)

Hallo!

Ein wahres Wort!

Und in der Suche findet man jede Menge Lösungsvorschläge zum Thema "Vorderachse Golf V".

z.B. von @Idontknowjack":

http://www.motor-talk.de/.../knarren%20vorderachse.jpg?postid=11519130

http://www.motor-talk.de/t1336085/f217/s/thread.html

Bis dann

coeln16

am 6. März 2007 um 15:14

Zitat:

Original geschrieben von a3 racer

richtig, gut aufgepasst! Jetzt kommt das ABER:

Der Mangel ist ein Kanrtschen von der Vorderachse beim Einfedern (wie schon häufig hier beschrieben). Dazu sagt die Garantieverlängerung (bzw. mein :) : Knartschen ist nicht abgedeckt von der Anschluss-Garantie. Nur wenn ein echter Mangel/Defekt vorliegt... Frage war dann, ob die trotzdem suchen sollen.. wenn die keinen defekt finden müßte ich die suche selbst bezahlen...

...ich liebe es...

Dein Kanrtschen ist völlig normal - habe jetzt schon den Golf 5 und der hatten beide dieses Problem - habe ich auch schon öffters gehört in der Innenstadt von vorbeifahrenden Golf5ern -

ist normal - s. G. isyrider111 -

Themenstarteram 6. März 2007 um 16:41

es waren die achsbuchsen... ob die garantie einspringt, wird gerade in WOB ausgewürfelt...

vielen dank für die tipps!!

am 23. Januar 2011 um 16:30

Hallo,

ich habe zum Thema auch nochmal eine Frage:

Mein Variant ist jetzt 1,5 Jahre alt. Ich beabsichtige ein Anschlussgarantie zu nehmen.

Letzten Sommer habe lief die Climatronic EINMAL nicht. Bei ca. 30 Grad war keine Kühlleistung zu spühren, der Momentanverbrauch im Stand war auch der, welcher bei nichtaktiviertem Klimakompressor (oder Ventil, wie auch immer wenn man die Taste AC abschaltet) angezeigt wird. Beim Abgabe des Fahrzeugs wurde der Fehlerspeicher ausgelesen, nichts. Jedoch wurde auch durch den Mitarbeiter festgestellt, dass keine Kühlleistung vorhanden war. Als ich das Fahrzeug zwei Tage später abgegeben und wieder geholt habe, wurde keine Fehler festgestellt. Seitdem waren keine so hohen Temperaturen mehr um es erneut auftreten zu lassen.

Jetzt meine Frage: Wie muss ich den Mangel anzeigen um spätere Kosten zu vermeiden? Schriftlich beim Händler "anzeigen" und irgendwie Gegenzeichnen lassen? Oder gibt es da beim Händler einen "Vordruck"?

Das gleich gilt bei folgenden Mängeln: Armlehne hinten funktioniert nicht,die Naht des Stoffes an der Entriegelung der Rücksitzbank löst sich (Rückbank erst 4-5mal umgeklappt), Staufach unter dem Beifahrersitz verriegelt nicht beim rausziehen (wenn man den "Schieber öffnet, zieht man den Schiebe jedes mal ganz raus)

Die Mängel, welche nicht die Climatronic betreffen, sind für mich "Pille Palle". Deswegen mache ich keinen extra Werkstatttermin. Ich wollte diese bei der nächsten Wartung erledigen lassen. Zu diesem Zeitpunkt bin ich jedoch bereits aus den ersten 2 Jahren der Garantie raus, deswegen die Frage wie man mit sochlen Mängeln umgehen soll.

Ich danke im Voraus.

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