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Frage zur Geschwindigkeit Ermittlung

Themenstarteram 19. Februar 2009 um 15:37

Hallo,

hab mal ne frage zur Geschwindigkeit Ermittlung, hatten heute nämlich das Thema bei der Arbeit gehabt in der Pause nur jeder meinte was anderes. Wie ist das wenn die Polizei hinter einen herfährt man erkennt es nicht und es kommt auch kein bitte anhalten Zeichen. Man würde dann jetzt aus Gründen von was auch immer von 50 auf 80 beschleunigen 2-3 Sekunden mit der Geschwindigkeit fahren und dann wieder auf 50 abbremsen. Wie ist das dann darf die Polizei dann einen eine Strafe geben wegen zu schnell fahren oder ist das zu wenig Zeit die die Polizei hinter einen gefahren ist normaler weiße wären das dann ja 14km/h zu schnell von 80 km/h 20% abziehen das sind dann 64 km/h gefahren. Normaler weiße müssen die doch eine bestimmte strecke hinter einen herfahren und nicht die paar Meter und eine konstante Geschwindigkeit nicht beschleunigen und abbremsen oder ist das auch schon aussagekräftige genug?

mfg Robert

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9 Antworten

Hallo!

Beim Ermitteln der Geschw. durch hinterherfahren, muß der Tacho des "Dienstwagens" geeicht sein!

Wie Du schon sagtest erfolgt die Messung auch über eine best. Strecke, ich glaube innerorts 300m und außerorts 400m. Davon wird die Durchschnittsgeschw. ermittelt und Dir dann zur Last gelegt.

Bei dieser Methode,erfolgt immer das Anhalten des Sünders im Anschluß!

Normal ist ja, daß Du Dir Deine Sünden auf Video anschauen kannst, wg. der Beweise. Die auf dem Video eingeblendete Geschw. kommt glaub ich über GPS.

Gruß.

Zitat:

Original geschrieben von jaro66

Hallo!

Beim Ermitteln der Geschw. durch hinterherfahren, muß der Tacho des "Dienstwagens" geeicht sein!

Wie Du schon sagtest erfolgt die Messung auch über eine best. Strecke, ich glaube innerorts 300m und außerorts 400m. Davon wird die Durchschnittsgeschw. ermittelt und Dir dann zur Last gelegt.

Bei dieser Methode,erfolgt immer das Anhalten des Sünders im Anschluß!

Normal ist ja, daß Du Dir Deine Sünden auf Video anschauen kannst, wg. der Beweise. Die auf dem Video eingeblendete Geschw. kommt glaub ich über GPS.

Gruß.

Sorry, aber hiervon stimmen 0%!

Der Tacho muß nicht geeicht sein, und eine Videoaufzeichnung ist auch nicht zwingend erforderlich. Zur Tempomessung durch Nachfahren genügen zwei Beamte und ein Wald und Wiesen KFZ.

Einer fährt und sagt: "Schau mal aufn Tacho" Der andere bestätigt: "Jupp, der fährt xxx km/h"

Dann kommt Blaulicht / Kelle oder was auch immer, und dann bis Du fällig.

Ohne einem Polizisten böses unterstellen zu wollen: Wenn er wollte, könnte er theoretisch jeden an den Wickel kriegen. Messen durch Nachfahren wird nur durch die Zeugenaussage des 2.Beamten bestätigt. Vor Gericht kannst Du zwar versuchen per Zeugen zu beweisen, dass sich die POL geirrt hat, aber wem wird der Richter mehr glauben? Zwei Gesetzeshütern oder 1-4 Personen???

Zum Glück sind die Jungs der Rennleitung aber vernünftig und spielen Ihre Macht nicht einfach aus. Eine Messung durch Nachfahren erfolgt nur bei groben Verstößen. (z.B. wenn Du eine Zivilstreife mit 90km/h innerorts überholst :) )

Wenn durch Nachfahren gemessen wird, dann geht ein ziemlich großer Prozentsatz runter. Bin mir aber gerade nicht sicher, wieviel.

Wie Du selbst sagst "bei groben Verstößen"! Sonst nur mit geeichtem Tacho. Du weißt sicher selbst das diese "Geräte" nur Hinweisgeber sind und ne große Steuung aufweisen. Nach Fz.-Typen unterschiedlich.

Da die Tachos aber nie geeicht sind, hab ich sowas auch noch nie erlebt, oder gehört. Bin selbst schon 2x in der Nacht von der Rennleitung vervolgt und dann gestoppt worden, wg.allg.Verkehrskontrolle. ...kein Ton weil ich 65 durch die Stadt!

Die Tachos der normalen Steifenwagen sind NICHT geeicht. Das gehört in die Märchenabteilung. Eine Messung durch nachfahren gibt es! Ich war selbst schon mal Beifahrer bei so einer Aktion. Mein Arbeitskollege hat eine (wie wir später feststellten) Zivilstreife überholt. 120 auf der Landstrasse. Die Jungs fühlten sich wohl angep....st. Einige Kilometer später, als wir abbiegen wollten, kam Blaues Blitzlicht aus der Frontscheibe des Wagens hinter uns. O-Ton: "Sie haben einen Fehler gemacht, sie haben uns vorhin überholt"

Später vor Gericht hatten die das natürlich nie gesagt. Dafür haben wir sie merklich zu schnell überholt, in der Kurve (TL 70) nicht merklich verzögert und danach so stark beschleunigt, dass sie uns erst so ca 5km später einholen konnten. Vorwurf: 130 in der 70er-Zone.

Der Richter hat es geglaubt!

Also Vorsicht mit Behauptungen wie "gibt es nicht, weil kenn ich nicht" und mit dem Märchen vom geeichten Tacho.

am 23. Februar 2009 um 18:55

So nun mal Klartext:

die Geschwindigkeitsmessung mittels nachfahren und Videobeweis ist immer mit einem geeichten Messgerät an Bord!!!

Das Nachfahren im grün/silbernen Streifenwagen oder auch in Zivil ist natürlich mit ungeeichtem Tacho (in so weit hat fire-fighter Recht).

Aber über eine geeignete Strecke (sie muss aussagekräftig also lang genug sein) wird per Nachfahrt mit gleichem Abstand eine Geschwindigkeit durch ablesen des Tacho im Polizeiauto ermittelt. Dann erfolgt zwingend die Anhaltung und der Vorwurf lautet auf Abgelesen - 20 %!!!

(Also glaubt nicht jedem Feuerwehrmann! :D)

Themenstarteram 23. Februar 2009 um 19:50

Erst mal danke für eure aussagen, aber nähmen wir mal an man fährt in eine Ortschaft hinein mit 80 km/h und bremst dann ab so das man nach 200 Meter nach Ortseingangsschild 50 km/h fährt. Wie ist das dann das ist doch eigentlich dann eine zu kurze messtrecke oder nicht, weil ist ein Arbeitskollegen passiert abzüglich der Toleranz sind ja nur noch 64 km/h. Er hatte keine straffe bekommen nur eine mündliche Verwarnung, aber sowas würde mich natürlich interessieren falls mir mal sowas passiert.

mfg Robert

Zitat:

Original geschrieben von robert1924

Erst mal danke für eure aussagen, aber nähmen wir mal an man fährt in eine Ortschaft hinein mit 80 km/h und bremst dann ab so das man nach 200 Meter nach Ortseingangsschild 50 km/h fährt. Wie ist das dann das ist doch eigentlich dann eine zu kurze messtrecke oder nicht, weil ist ein Arbeitskollegen passiert abzüglich der Toleranz sind ja nur noch 64 km/h. Er hatte keine straffe bekommen nur eine mündliche Verwarnung, aber sowas würde mich natürlich interessieren falls mir mal sowas passiert.

mfg Robert

Wie du schon gesagt hast: das wär eine zu kurze Messstrecke. Es sei denn du gefährdest in dem Augenblick jemanden oder es führt zu einem Unfall, wenn sie dir dann meinetwegen noch 100Meter hintem ortsschild zB 70Km/h nachweisen können, bist du reif.

Anderstherum gehts da schon besser. Mal messen wer schon beim aus dem Ort fahren, vor dem Ausgangsschild zu schnell ist. das wäre ich dann nämlich rechtens.

Themenstarteram 23. Februar 2009 um 20:17

Naja Gefährdung kann man auch interpretieren wie man will;), aber natürlich kann die Polizei dann ja auch behaupten man sei ein halben Kilometer zu schnell gefahren. Das klar wenn man dann in einen Unfall verwickelt ist man ja auch selber schuld bzw man hat dann einen teilschuld.

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

So nun mal Klartext:

die Geschwindigkeitsmessung mittels nachfahren und Videobeweis ist immer mit einem geeichten Messgerät an Bord!!!

Das Nachfahren im grün/silbernen Streifenwagen oder auch in Zivil ist natürlich mit ungeeichtem Tacho (in so weit hat fire-fighter Recht).

Aber über eine geeignete Strecke (sie muss aussagekräftig also lang genug sein) wird per Nachfahrt mit gleichem Abstand eine Geschwindigkeit durch ablesen des Tacho im Polizeiauto ermittelt. Dann erfolgt zwingend die Anhaltung und der Vorwurf lautet auf Abgelesen - 20 %!!!

(Also glaubt nicht jedem Feuerwehrmann! :D)

THX für die 20%

Und wieso soll er mir nicht glauben??? Über die Videostreife hab ich nie geredet. (OK, kam vllt. nich sooo deutlich rüber:)) Zwingender Stop nach der Messung is ja eigentlich logisch, ist ja z.B. bei der Lasermessung auch so, da ja auch dort kein dokumentierter Beweis vorliegt (in Form von Bildmaterial)

Insofern is alles in Butter :D

Ähh, wenn er mir nicht glauben darf (soll), warum dann Dir?? Bissu vom "Fach"???:cool::cool:

knitterfreie Fahrt weiterhin...

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