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Frage zur Jahresrechnung, Kündigung, etc., Rechnung im Anhang

Themenstarteram 7. Oktober 2017 um 11:32

Habe eine Frage zur Rechnung aus 09/2017.

Im Oktober 2016 wurde eine KFZ Versicherung abgeschlossen, die vom 13.10.2016 bis 12.10.2017 läuft.

Die SF Klasse war 0. Das Versicherungsjahr verlief ohne Schäden.

Nun wurde mir im September eine Rechnung lt. Anhang zugestellt. Meine Fragen hierzu wären:

Hätte ich dort nicht auf ein Kündigungsrecht hingewiesen werden müssen?

Ich kann letztendlich ja gar nicht vergleichen, ob die Versicherung teurer geworden ist, da der neue Beitrag sich ja nun auf SF1 bezieht, wieviel % das sind weiß ich nicht.

Bin das alles ein wenig anders gewohnt....

Da wird ne Rechnung geschickt, ohne dass ich jetzt ggf. kündigen kann bzw. vernünftig vergleichen kann.

Oder habe ich jetzt vielleicht sogar einen Denkfehler???

As
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19 Antworten

Wird die Versicherung nicht gekündigt läuft sie automatisch ein Jahr weiter.

Normal kann mit Frist immer zum Jahresende gekündigt werden.

Dieses und auch davon abweichendes kannst du den AGBs deiner Versicherung und Kündigung finden.

Bei massiveren Preisanhebungen kann man auch fristlos kündigen. Die genauen Regelungen dazu sind mir aber momentan nicht geläufig.

Schau mal auf die Rückseite.

Themenstarteram 7. Oktober 2017 um 11:49

Vielen Dank, das steht in den AGB´s.

Ist der Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen, verlängert er sich zum Ablauf um jeweils ein weiteres Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn für die erste Laufzeit nach Abschluss des Vertrags deshalb weniger als ein Jahr vereinbart ist, um die folgenden Versicherungsjahre zu einem bestimmten Kalendertag beginnen zu lassen. Die Kündigung muss dem jeweils anderen Vertragspartner spätestens

einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauf folgenden Jahres zugehen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Oktober 2017 um 13:40:51 Uhr:

Schau mal auf die Rückseite.

Jepp, wenn es eine Erhöhung gabe aufgrund derer du kündigen kannst, dann findest du diesen Hinweis auf der Rückseite der Rechnung, meist unten fett gedruckt sogar.

Scheinbar hat sich der Vergleichsbeitrag nicht erhöht, weshalb kein Sonderkündigungsrecht besteht.

Der Vertrag kann aber fristgerecht zur Hauptfälligkeit gekündigt werden.

Das ist bei Gas- und Stromlieferverträgen nicht anders.

Themenstarteram 7. Oktober 2017 um 12:09

Auf der Rückseite steht nur:

Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Kontodaten umgehend mit, um Fehlbuchungen zu vermeiden.

Einen fehlerhaft eingezogenen Versicherungsbeitrag berichtigen wir umgehend durch eine Rückzahlung oder

Nachbelastung.

Bitte widersprechen Sie daher nicht der Lastschrift.

Der Folgebeitrag wird zur vereinbarten Fälligkeit eingezogen.

Wichtiger Hinweis:

Sie können diese Beitragsrechnung als Nachweis für das Finanzamt verwenden. Fragen Sie bitte Ihren Steuerberater,

ob die Versicherungsbeiträge steuerlich berücksichtigt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre AllSecur

Zitat:

@Compi316 schrieb am 7. Oktober 2017 um 14:09:56 Uhr:

Auf der Rückseite steht nur:

Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Kontodaten umgehend mit, um Fehlbuchungen zu vermeiden.

Einen fehlerhaft eingezogenen Versicherungsbeitrag berichtigen wir umgehend durch eine Rückzahlung oder

Nachbelastung.

Bitte widersprechen Sie daher nicht der Lastschrift.

Der Folgebeitrag wird zur vereinbarten Fälligkeit eingezogen.

Wichtiger Hinweis:

Sie können diese Beitragsrechnung als Nachweis für das Finanzamt verwenden. Fragen Sie bitte Ihren Steuerberater,

ob die Versicherungsbeiträge steuerlich berücksichtigt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre AllSecur

Dann gab es keine Beitragerhöhung und somit kein Sonderkündigungsrecht. Dann kannste nur 4 Wochen vor Ablauf kündigen.

Dann solltest Du mal die Hotline anrufen. Für gewöhnlich wird die Vergleichsrechnung mitgeliefert.

Nicht vier Wochen sondern einen Monat vor Hauptfälligkeit, muß die Kündigung zugegangen sein.

In den AKB steht, wie und an wen die Kündigung zu erfolgen hat.

Ein Foto der Erstrechnung würde klären, ob eine Beitragserhöhung stattfand.

Oder selbst ausrechnen.

am 7. Oktober 2017 um 12:55

du suchst das hier:

https://dejure.org/gesetze/VVG/40.html

ob es eine Beitragsanpassung gibt kannst Du wie folgt ermitteln:

Bei der Haftpflichtprämie:

Neu: 508,75 / 0,58 = 877,15517... = 100%-Jahresnettoprämie

Alt: Nettoprämie_alt / Beitragssatz_alt = alte 100-Jahresnettoprämie

Bei der Teilkasko kannst Du die Prämien 1:1 vergleichen.

Wenn die neue Hapftlicht oder Teilkaskoprämie teurer ist, kannst Du den ganzen Vertrag kündigen.

Ein Vergleichsbeitrag sollte es immer dann geben, wenn ein Sonderkündigungsrecht besteht.

Was bedeutet der angedruckte Vergleichsbeitrag?

Der Vergleichsbeitrag ist der bisherige Beitrag berechnet mit der neuen SF-Klasse. Beim Vergleichsbeitrag handelt es sich um eine rein rechnerische Größe.

Warum ist auf manchen Rechnungen kein Vergleichsbeitrag angedruckt?

Der Vergleichsbeitrag soll auf eine Beitragserhöhung und ein Sonderkündigungsrecht hinweisen. Wir verzichten auf den Andruck des Vergleichsbeitrags, wenn sich der Beitrag nicht erhöht hat und somit kein Sonderkündigungsrecht besteht.

Überprüfen sollte man das aber immer

@TE

Zum Verständnis.

Du hast doch sicher eine Privathaftpflichtversicherung.

Da ändert sich der Beitrag nur selten.

Trotzdem bekommt man regelmäßig eine neue Beitragsrechnung ohne Hinweis auf eine Kündigungsmöglichkeit.

Will man den Vertrag beenden, muß man eigenständig fristgerecht kündigen.

Auch beachten, das manche Versicherungen nicht zum Jahreswechsel kündbar sind, sondern auch innerhalb des Jahres. Ich meine die Allianz hat das bei meinem Schwager so gemacht, somit konnte er nur Mitte des Jahres kündigen und wechseln. Die AllSecur gehört ja zur Allianz, evtl. machen die das genau so.

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