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Frage zur Kennzeichenmitnahme bei Umzug in anderen Landkreis

Themenstarteram 18. Mai 2024 um 16:47

Hallo zusammen,

ich bin in einen anderen Landkreis umgezogen und weiß, dass ich meine aktuellen Kennzeichen bei der Ummeldung behalten kann. Soweit, so gut.

Wie schaut es aus, wenn ich irgendwann doch gerne Kennzeichen aus dem neuen Landkreis hätte? Ist sowas jederzeit möglich oder bleiben die alten Kennzeichen dann zwingend beim Fahrzeug, solange ich Halter bin?

Klar, Luxusproblem... würde mich aber trotzdem mal interessieren.

Dann noch eine kurze Frage zur Ummeldung: Auf der Internetseite der Zulassungsstelle steht geschrieben, dass ich für eine Ummeldung von außerhalb des Landkreises eine eVB-Nummer benötige.

Da der Internetauftritt von denen eh ziemlich "eigen" ist, und bevor ich da jetzt nächste Woche anrufe um zu fragen: kann das sein? Was wollen die mit einer eVB-Nummer? An der Versicherung ändert sich ja nix...

Viele Grüße

Matthias

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7 Antworten

Nennt sich Umkennzeichnung und kannst du bei bedarf täglich machen.

Lass dir von deine HP-Versicherung eine eVB geben und mach das Amt glücklich.

Die eVB-Versicherungsbestätigung brauchst Du weil Du z.B. Deinen Vertrag gekündigt haben könntest, oder den Beitag nicht bezahlt hast, oder die Versicherung Dich gekündigt hat. Also bestätigst Du mit einer aktuellen eVB dass alles in Ordnung ist.

Für den Umzug in einen anderen LK ist keine eVB nötig, wenn nicht zufällig eine Anzeige nach 51 vorliegt.

Bei Umschreibung ohne Halterwechsel (UOH) werden die Versicherungsdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister übernommen.

Für das spätere Wechseln der Landkreiskenung(umkennzeichnung- UK) ist ebenfalls keine eVB notwendig.

 

Beide Vorgänge gehen mit ikfz online.

Bei UOH muss nur die ZB1 ikfz fähig sein, bei der UK müssen ZB1, 2 und LK Siegel der Kennzeichen mit QR Code ausgestattet sein

Ich habe meiner Versicherung nur meine neue Adresse mitgeteilt und erhielt automatisch eine Nachricht mit eVB-Nummer.

Zitat:

[...] für die Ummeldung Ihres Fahrzeugs haben wir oben genannte Versicherungsbestätigung eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle zum elektronischen Abruf bereitgestellt. [...]

Wenn man will, kann man eine eVB vorlegen. Verpflichtend ist es nicht.

Die bestehende Versicherung bekommt bei der UOH die Mitteilung über die Änderung der örtlichen Zuständigkeit und kann ggf die Regionalklasse ändern

Themenstarteram 18. Mai 2024 um 19:15

Alles klar, danke Leute.

Dann melde ich jetzt erstmal meiner Versicherung die neue Adresse - hätte ich ja eh noch machen müssen.

Wenn die mir dann eine eVB nennen, nehme ich die zum Ummelden mit - wenn nicht, dann eben nicht.

Und gut zu wissen, dass ich später auch noch auf "lokale" Kennzeichen umsteigen kann - und dass das dann "Umkennzeichnung" heißt.

Für eine Online-Ummeldung ist meine Kiste zu alt bzw. schon zu lange auf mich zugelassen... damals gab's das noch nicht. Bei meinem Oldtimer könnte das funktionieren, der hat glaube ich die Codes auf Kennzeichen und Fzg-Schein... ;-)

Vielen Dank für eure Infos und Grüße

Matthias

Wenn Du die spätere umkennzeichnung online machen wollen würdest, dann kannst Du Dir jetzt bei der Ummeldung eine neue ZB2 und die Siegel austauschen lassen.

Dann musst Du beim nächsten mal nicht aufs Amt

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