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Frage zur lästigen 1% Regelung an die Steuerfüchse

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 15. Oktober 2005 um 8:12

Morgen erstmal,

möchte diese lästige Dienstwagensteuer umgehen und deshalb meine Frage.

Wir haben in der Familie eine Familienkutsche der auf den Namen meiner Frau zugelassen ist.Nun möchte ich einen Mazda Kleinwagen kaufen und noch auf meinen Namen zulasssen.

Der Daimler wäre dann nur noch für Dienstfahrten und die Mazdamöhre für die Privatfahrten wie zb.Joggen usw...

Komme ich dann aus der 1% Nummer oder macht das FA hier evt.Schwierigkeiten.

Sonnige Grüße

Rudolf

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59 Antworten

Re: Frage zur lästigen 1% Regelung an die Steuerfüchse

 

Zitat:

Original geschrieben von Rudlof.D

Komme ich dann aus der 1% Nummer oder macht das FA hier evt.Schwierigkeiten.

Klar kommst Du aus der 1% Nummer, Du mußt nur ein vollständiges lückenloses nachweisbares Fahrtenbuch führen.

Aber dafür brauchst Du kein zusätzliches Fahrzeug - es erhöht aber vielleicht die Glaubwürdigkeit, wenn Du mit dem W211 sehr wenig Privatanteil lt. Fahrtenbuch hast.

Alles weitere hier wäre unzulässige Steuerberatung.

Themenstarteram 15. Oktober 2005 um 8:54

Re: Re: Frage zur lästigen 1% Regelung an die Steuerfüchse

 

Zitat:

Original geschrieben von boborola

Klar kommst Du aus der 1% Nummer, Du mußt nur ein vollständiges lückenloses nachweisbares Fahrtenbuch führen.

Alles weitere hier wäre unzulässige Steuerberatung.

genau dieses Drama mit dem Fahrtenbuch wollte ich ja vermeiden.Hatte ich schon mal probiert und schwupps war da wie von Geisterhand, eine kleine Lücke von 6 Monaten:D ne,das geht schonmal gar nicht.

Meine Denke ist, wenn ich nun schon Steuer und Versicherung + alle nunmal anfallenden Kosten für ein 2.Fahrzeug bezahle,warum dann noch die Privatanteilgeschichte.

Rudolf

Re: Re: Re: Frage zur lästigen 1% Regelung an die Steuerfüchse

 

Zitat:

Original geschrieben von Rudlof.D

Meine Denke ist, wenn ich nun schon Steuer und Versicherung + alle nunmal anfallenden Kosten für ein 2.Fahrzeug bezahle,warum dann noch die Privatanteilgeschichte.

Weil die freigestellt ist, wie Du den Nachweis führst über die Privatnutzung. Wenn Du keinen Nachweis führen kannst, dann gilt die Pauschalierte 1%-Regelung.

Alternativ kannst Du Dir ja ein "elektronisches Fahrtenbuch" einbauen, dies protokolliert dann automatisch alle Fahrten - man muß nur noch den besuchten Kunden/Lieferanten und den Zweck nachtragen.

Alles andere wäre viel zu einfach...

Sonst würde jeder Firmenchef noch einen Ford Fiesta kaufen um ihn auf sich zuzulassen und irgendwo in die Ecke zu stellen, wenn man damit der 1% Regelung für den Maybach entgehen könnte... ;)

Ford hätte aber bestimmt nichts dagegen.. :D

Re: Re: Frage zur lästigen 1% Regelung an die Steuerfüchse

 

Zitat:

Original geschrieben von boborola

Klar kommst Du aus der 1% Nummer, Du mußt nur ein vollständiges lückenloses nachweisbares Fahrtenbuch führen.

Genau. Und an das Fahrtenbuch werden hohe formale Anforderungen gestellt, deren Nichteinhaltung dazu führen kann, dass ein Prüfer das Fahrtenbuch insgesamt als "ungeeignet" verwirft und dann wieder die 1-Prozent-Regel greift.

Wer wie ich zu rund 85 Prozent betrieblich fährt, verdient übrigens während der paar Minuten, die das Führen des Fahrtenbuches täglich dauert, einen gigantischen Stundenlohn. Es lohnt sich wirklich.

Matthias

Re: Re: Re: Frage zur lästigen 1% Regelung an die Steuerfüchse

 

Zitat:

Original geschrieben von Rudlof.D

genau dieses Drama mit dem Fahrtenbuch wollte ich ja vermeiden.Hatte ich schon mal probiert und schwupps war da wie von Geisterhand, eine kleine Lücke von 6 Monaten:D ne,das geht schonmal gar nicht.

Meine Denke ist, wenn ich nun schon Steuer und Versicherung + alle nunmal anfallenden Kosten für ein 2.Fahrzeug bezahle,warum dann noch die Privatanteilgeschichte.

Weil der Fiskus sich gerne das Geld von den Leuten holt, die welches haben. Weil er ja von denen, die nichts haben, nichts holen kann. Also spare Dir die Kosten für das zweite Fahrzeug und führe zeitnah Dein Fahrtenbuch, dann hält sich der Aufwand in Grenzen und Du sparst einen Haufen Geld.

Zu den formalen Anforderungen: Datum, Kilometerstand am Anfang und am Ende der Fahrt, grob die Strecke, Zweck und aufgesuchte Geschäftspartner, dann die Kilometer getrennt nach geschäftlich und privat. Tankvorgänge nicht vergessen, auf den Tankbeleg ebenfalls den Kilometerstand schreiben. Und aufpassen, dass Betankungen und Werkstattbesuche mit den sonstigen Einträgen übereinstimmen. Wer eine Werkstattrechnung in den Büchern hat, mit besagtem Fahrzeug laut Fahrtenbuch aber am gleichen Tag am anderen Ende des Landes gewesen sein will, kommt schnell in Erklärungsnot.

Matthias

Themenstarteram 15. Oktober 2005 um 11:33

Mhnnn...Danke erstmal für die Antworten.Sehe schon, aus der Nummer gibts kein entrinnen.

Vieleicht kaufe ich mir übern Winter den Mazda doch noch,dann spare ich mir wenigstens die häufigen Waschanlagenbesuche;)

Greets

Rudolf

Zitat:

Original geschrieben von Rudlof.D

Vieleicht kaufe ich mir übern Winter den Mazda doch noch,dann spare ich mir wenigstens die häufigen Waschanlagenbesuche;)

Greets

Rudolf

Hallo Rudolf,

wie meinst du das denn? Willst du den Mazda über den Winter etwa "versaubeuteln" lassen? :D

Rudolf, so kenne ich dich überhaupt nicht, pfui schäm dich...! ;)

Sorry, kam so über mich. Ich wünsche dir und allen Lesern ein

schönes Wochenende.

Viele Grüße

repeter42

Hallo Rudolf D.

gleich zu Deiner Frage: Laut unserem Steuerberater kannst Du die 1 % Regelung nicht aushebeln, in dem Du ein Fahrzeug auf Dich Privat zulässt. Vor wenigen Jahren war das mal gerne gesehen, aber heute wird ein Steuerprüfer sagen: "Da fährt Ihre Frau mit..."

Zitat:

Weil der Fiskus sich gerne das Geld von den Leuten holt, die welches haben. Weil er ja von denen, die nichts haben, nichts holen kann

Genau so ist es!

Ich finde es eine Unverschämtheit. Da hat sich der Staat in meinen Augen selber ins Knie geschossen.

Wenn diese Sch... 1% Regelung fallen würde, es war ja sogar mal von mehr die Rede vor nicht allzu langer Zeit. Der Autowirtschaft würde es WESENTLICH besser gehen.

In meinen Augen ist dies das allerletzte.

Grüsse

Daniel

am 15. Oktober 2005 um 16:59

Wenn Du ein Leasingfahrzeug hast kannst du anstelle bisher genannten Lösungen auch pauschal pro Km abrechnen (ich glaube 30 Cent/ Km). Laut Aussage meines Steuerb. kann man hierbei auch über die Grenze von 50% die geschäftlich gefahrenen Km hinaus abrechnen (sogar 85-90%, wenn es glaubwürdig ist)....wohlgemerkt LEASING! Das ganze macht allerdings nur Sinn, wenn du gaanz viele Km fährst ...frag doch einfach mal deinen Steuerberater danach. Der müsste es doch wissen ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Stephan H.

Wenn Du ein Leasingfahrzeug hast kannst du anstelle bisher genannten Lösungen auch pauschal pro Km abrechnen (ich glaube 30 Cent/ Km).

nein, dies ist - wenn es sich um ein Firmenfahrzeug handelt - nicht zulässig.

Alternativ kann man den Wagen auf privat zulassen und bezahlen und der Firma 30 ct/km in Rechnung stellen, was aber bei Autos größer als Opel Corsa unrentabel ist.

Themenstarteram 15. Oktober 2005 um 17:56

Zitat:

Original geschrieben von Gnarf

Hallo Rudolf D.

Ich finde es eine Unverschämtheit. Da hat sich der Staat in meinen Augen selber ins Knie geschossen.

Wenn diese Sch... 1% Regelung fallen würde, es war ja sogar mal von mehr die Rede vor nicht allzu langer Zeit. Der Autowirtschaft würde es WESENTLICH besser gehen.

In meinen Augen ist dies das allerletzte.

Grüsse

Daniel

ja Daniel sehe ich auch so.Die Geschichte sollte glaube auf 1,5% erhöht werden.

Schaun mer mal was Angi und ihre Knechte sich noch einfallen lassen.

Auf jeden Fall danke für die Tipps.

Rudolf

Themenstarteram 15. Oktober 2005 um 17:59

Zitat:

Original geschrieben von repeter42

Hallo Rudolf,

wie meinst du das denn? Willst du den Mazda über den Winter etwa "versaubeuteln" lassen? :D

Rudolf, so kenne ich dich überhaupt nicht, pfui schäm dich...! ;)

Sorry, kam so über mich. Ich wünsche dir und allen Lesern ein

schönes Wochenende.

Viele Grüße

repeter42

Hi Repeter,

wenn DU dass, in deiner bekannt väterlichen Art sagst,bekomm ich ein richtig schlechtes Gewissen:D

Auch ein schönes Wochenende

Rudolf

Hähä. Deutschlands Selbstständige können sich noch die aktuelle E-Klasse leisten, aber weinen über die 1%-Regel. Jammern auf hohem Niveau...

Zitat:

Original geschrieben von Mercer-Richie

Hähä. Deutschlands Selbstständige können sich noch die aktuelle E-Klasse leisten, aber weinen über die 1%-Regel. Jammern auf hohem Niveau...

Es geht dabei nicht allein ums Geld, sondern um die Systematik dieser Regelung. Da wird immer der ursprüngliche Listenpreis zugrunde gelegt. Das ist einfach nur ungerecht gegenüber kostenbewussten Leuten, die einen Gebrauchtwagen kaufen, der früher mal teuer war.

Zweite Antwort zu Deinem Einwurf: Vielleicht koennen sich Deutschlands Selbständige die aktuelle E-Klasse nur deshalb leisten, weil sie nicht auch noch jeden Monat das eine Prozent versteuern, sondern ein Fahrtenbuch führen... :)

Matthias

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