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Frage zur Leasing Rückgabe 430d
Hallo zusammen,
ich gebe am Montag meinen 4er bei BMW zurück, da mein Leasing nach 36 Monaten ausläuft. Es ist mein erster Leasingvertrag überhaupt.
Nun hat der Wagen heute gemeldet, dass es Servicebedarf fürs Motoröl in 2000km gibt. Muss ich den Service dann noch zahlen, obwohl er erst in 2000km fällig wird?
In meinem Leasingvertrag finde ich nichts, mein Verkäufer ist bis Montag im Urlaub und die BMW Bank bietet leider am Wochenende auch keinen Telefonservice, deshalb die Frage, ob vielleicht jemand von euch schon eine ähnliche Erfahrung gemacht hat.
Ansonsten habe ich eigentlich keine großen Sorgen vor der Rücknahme. Das Auto ist in einem sehr guten Zustand und mein Verkäufer ist auch vertrauenswürdig.
Danke im Voraus!
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13 Antworten
Meines Wissens muss man Sachen noch machen, die gemeldet werden. Auch denTüV nach den drei Jahren. Wird aber kulanterweise oft übernommen, wenn man beim gleichen Händler den neuen Wagen bestellt hat.
Alles was bei Abgabe als fällig angezeigt wird muss durchgeführt werden. Wenn der TüV am Abgabetermin noch gültig ist muss dieser nicht gemacht werden. So handhabt es zumindest meine NL.
Zitat:
@karl.napp schrieb am 30. August 2020 um 12:27:50 Uhr:
Alles was bei Abgabe als fällig angezeigt wird muss durchgeführt werden. Wenn der TüV am Abgabetermin noch gültig ist muss dieser nicht gemacht werden. So handhabt es zumindest meine NL.
Das ist klar. Aber was ist nach Definition von BMW fällig? Im Auto wird angezeigt, Service Bald fällig in 2000km, bitte Termin vereinbaren.
Im BMW-Leitfaden zur Rückgabe steht wörtlich: "HU und anstehende Inspektionen, die am Tag der Rückgabe nicht fällig sind, dürfen dem Kunden nicht in Rechnung gestellt werden."
Da der Ölwechsel am Tag der Rückgabe nicht fällig ist (sondern erst in ca. 2000 km), dürfte der Händler das von dir nicht verlangen...
Zitat:
@Bartik schrieb am 30. August 2020 um 12:57:30 Uhr:
Im BMW-Leitfaden zur Rückgabe steht wörtlich: "HU und anstehende Inspektionen, die am Tag der Rückgabe nicht fällig sind, dürfen dem Kunden nicht in Rechnung gestellt werden."
Da der Ölwechsel am Tag der Rückgabe nicht fällig ist (sondern erst in ca. 2000 km), dürfte der Händler das von dir nicht verlangen...
Okay danke. Diesen Leitfaden habe ich nicht vom Händler bekommen. Kann man den irgendwo online einsehen?
Zitat:
@henny110 schrieb am 30. August 2020 um 12:58:41 Uhr:
Okay danke. Diesen Leitfaden habe ich nicht vom Händler bekommen. Kann man den irgendwo online einsehen?
Ja, im Anhang
Zitat:
@Bartik schrieb am 30. August 2020 um 13:09:06 Uhr:
Zitat:
@henny110 schrieb am 30. August 2020 um 12:58:41 Uhr:
Okay danke. Diesen Leitfaden habe ich nicht vom Händler bekommen. Kann man den irgendwo online einsehen?
Ja, im Anhang
Danke dir. Das Dokument habe ich auch beim ADAC gefunden, ist aber leider 8 Jahre alt. Ich werde es trotzdem ausdrucken und mal mit zur Rücknahme nehmen.
Joah. Sollten die sich querstellen, lass dir den aktuellen Schadenskatalog vorlegen. Die müssen doch sowas von BMW haben, da die sich ja nicht im regelfreien Raum bewegen dürfen...
Bei meiner Leasingrückgabe war der Service turnusmäßig (nach 24 Monaten) dran. Dieser Service wird ja immer in dem ganzen Monat als fällig angezeigt. Ich musste das daher übernehmen. Kann hier jetzt natürlich anders sein, weil der Service wahrscheinlich von den Kilometern her in 2000km fällig wird.
Wenn ich den Wagen im Mai zurückgebe und der Tüv im Mai erneuert werden muss, dann ist er fällig. So würde ich das verstehen.
Beim Service ähnlich: Wenn er fällig ist, dann ist er fällig. Auch wenn man noch bis 2000 km fahren kann, ist der Zustand nicht so, dass er ohne Service verkauft werden kann. Fällig bedeutet da in meinen Augen klar, dass es gemacht werden muss. Nur weil man noch eine Reserve hat, ist es trotzdem fällig.
Heftiger sind so Themen wie Steinschläge auf der Motorhaube oder Scheibe und Kratzer. Hier zeigt sich dann, wie kulant der Händler ist bzw. wie kleinlich.
Ist für mich auch einer der Gründe, warum ich Leasing für privat ungeeignet finde. Wenn nur eine kleiner Kratzer da ist, bei dem normale Menschen sagen "Kurz polieren und so reicht es auch", da ist man ruckzuck einen Tausender los.
Ist ja aber auch ganz einfach: Wenn der Händler was von einem möchte bei Leasingrückgabe, dann ist er ja in der Pflicht, dir die Vertragsstelle zu zeigen, auf die er sich beruft, wenn er der Meinung ist, dass Du das machen musst.
Frage: Hast Du dort keinen neuen BMW geordert? Dann sind die in der Regel kulanter.
Das mit dem TüV sieht meine NL anders: wenn das Fahrzeug bei Abgabe noch TüV hat, dann hat es eben noch TüV und muss nicht von mir gemacht werden.
Zum Service kann ich nichts sagen, da ich meine Fahrzeuge immer mit Service inclusive lease und dieser immer bis zur Abgabe des Fahrzeugs gültig ist.
Habe den Wagen zurückgegeben. Der Service wurde nicht berechnet, weil er auf den Tag genau eben noch nicht fällig war, sondern erst in 2000km. Dass die Lampe an war, spielte hier keine Rolle.
Auch ansonsten bin ich sehr zufrieden mit der Rückgabe. Fahrzeug war aber auch fast wie neu obwohl es über 80000km hatte.
Interessant zu wissen. Wurde mir noch "aufgedrückt" bei der letzten Rückgabe; allerdings lief das eh über den Serviceauftrag (Tüv geht auch darüber), so dass ich keine Kosten hatte. Vermute, darum haben die das noch gemacht und es wäre aber meinerseits keine Pflicht gewesen.
Danke für die Info!