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Frage zur max. Anhängelast bei Nachrüst AHK

BMW 3er E91
Themenstarteram 30. August 2018 um 16:00

Hallo zusammen,

da ich hin und wieder doch mal einen Anhänger benötige und ich nicht immer auf andere Fahrzeuge ausweichen möchte würde ich gerne an meinem E91 320d 177PS Touring eine AHK montieren.

Jetzt zur Frage, laut Schein darf ich 745kg ungebremst, bzw. 1600kg gebremst ziehen.

Wenn ich jetzt eine Anhängerkupplung montiere welche eine max. Anhängelast von 1965kg hat, kann ich dann auch diese 1965kg ziehen oder muss ich mir das irgendwie vom TÜV eintragen lassen? Ist das überhaupt ohne weiteres möglich? Auf größere Fahrwerksumbauten und größeren Kühler/Lüfter habe ich nun auch keine Lust.

Mir geht es konkret um 2t Autoanhänger mit einer Nutzlast von ca. 1600kg.

Das wäre die Anhängerkupplung welche ich favorisiere, die Westfalia bietet nur max. 1800kg

https://www.ebay.de/.../302111806812?...

Wäre nett wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.

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12 Antworten

Das ist eigentlich egal welche AHK Du dran baust. Vom Auto (Karosserie, Fahrwerk, Bremsanlage usw.) her darfst Du nicht mehr ziehen. Die 1600 kg beziehen sich übrigens auf das Gesamtgewicht. Anhänger plus Ladung und nicht die reine Nutzlast... Einen 2t Anhänger darfst trotzdem ziehen, solange das Gewicht des Anhängers und der Ladung die zul. Angängelast von 1,6t nicht überschreiten.

Eine Auflastung wäre natürlich auch möglich, ist aber mit Aufwand, den ich jetzt nicht beziffern kann, verbunden.

Einen stärkeren Lüfter (meine 600 Watt) müsstest allerdings der BMW Anleitung nach immer bei einer Nachrüstung einbauen. Ich habe es bei mir auch nicht gemacht und wenn Du nicht gerade im Hochsommer Pferde in die Alpen ziehst, passt es auch mit einem Standardlüfter.

Bei der unten genannten Firma wirst du fündig und darfst zukünftig 2to ziehen.

Aktuell darfst du 1600 kg + Stützlast ziehen.

Bis 5% Überziehung ist es komplett strafffrei.

Bis 10% gibt es eine winzige Geldstrafe.

Über 10% bis 20% gibt es eine etwas erhöhte Geldstrafe und die Weiterfahrt wird versagt.

Ab 20% bekommt man ein Punkt.

Das soll heißen: Nachdem du es eintragen lassen hast, kannst du 2,1 to ziehen ohne Strafe.

Ab 2,2 to wirds kritisch.

PS: Ich kenne keinen Autotransporter, der 1,6 tonnen Nutzlast hat und selber nur 400 kg wiegt.

Meine kippbare Westfalia ist schon einer von den leichten und wiegt 600...

Der E91 ist absolut ungeeignet zum ziehen von KFZ.

Ab Golf Klasse wird es da sehr eng.

http://fahrzeugauflastung.de/zuglasterhoehung/bmw/

Themenstarteram 30. August 2018 um 18:53

Hast wohl Recht, die meisten haben tatsächlich ca. 600kg Eigengewicht, dann würden theoretisch 1.5t übrig bleiben bis es kritisch wird. Muss das ganze also doch nochmal überdenken :D

Bei der Firma hab ich mal angefragt, ist natürlich auch alles eine Kostensache.

Gibt aber auch schon Anhänger mit "nur" 520kg Eigengewicht und 1980kg Nutzlast, das wäre dann perfekt.

am 30. August 2018 um 19:24

Also wenn du Kleinwagen a la Peugeot 206, Corsa oder Polo ziehen willst, geht der E91 gerade so. Für alles andere brauchst du entweder einen Transporter, einen großen Jeep, SUV oder Pick-Up. Habe auch mal einen W124 mit dem E46 touring geschleppt. Das war so gerade an der Grenze, aber der wiegt auch deutlich weniger, als so mancher Golf heutzutage.

Themenstarteram 30. August 2018 um 19:30

Mir geht's um den Transport von PKW mit max. 1600kg, da fällt z.B. die E46 Limousine in sämtlichen Benzin Varianten drunter ;) Gut, vielleicht nicht der 330xi mit Automatik der könnte knapp drüber sein.

Hab leider nur meinen E91 zur Verfügung, Notfalls müsste halt ein anderes Zugfahrzeug her. Wenn ich mit dem E91 die Eintragung auf knappe 2t bekommen würde, dann würde mir das erstmal reichen.

Themenstarteram 31. August 2018 um 7:53

Habe gerae die Antwort der oben genannten Firma bekommen. 1925kg sind max. möglich, gerade mal 125kg mehr als ich eh schon fahren dürfte (bei 8% Steigung). Muss mir das also nochmal überlegen.

Zitat:

@Denn00 schrieb am 30. August 2018 um 18:00:54 Uhr:

Jetzt zur Frage, laut Schein darf ich 745kg ungebremst, bzw. 1600kg gebremst ziehen.

Zitat:

@Denn00 schrieb am 31. August 2018 um 09:53:56 Uhr:

Habe gerae die Antwort der oben genannten Firma bekommen. 1925kg sind max. möglich, gerade mal 125kg mehr als ich eh schon fahren dürfte (bei 8% Steigung).

Du hast doch geschrieben, dass du nur 1600 kg ziehen darfst. Das wären ja dann 325 kg mehr und nicht 125 kg ...

Themenstarteram 31. August 2018 um 8:39

Zitat:

@munition76 schrieb am 31. August 2018 um 10:29:07 Uhr:

Zitat:

@Denn00 schrieb am 30. August 2018 um 18:00:54 Uhr:

Jetzt zur Frage, laut Schein darf ich 745kg ungebremst, bzw. 1600kg gebremst ziehen.

Zitat:

@munition76 schrieb am 31. August 2018 um 10:29:07 Uhr:

Zitat:

@Denn00 schrieb am 31. August 2018 um 09:53:56 Uhr:

Habe gerae die Antwort der oben genannten Firma bekommen. 1925kg sind max. möglich, gerade mal 125kg mehr als ich eh schon fahren dürfte (bei 8% Steigung).

Du hast doch geschrieben, dass du nur 1600 kg ziehen darfst. Das wären ja dann 325 kg mehr und nicht 125 kg ...

Das mit den 1600kg hatte ich aus dem Datenblatt von BMW, im Fahrzeugschein sind unter Q1 auch 1600kg eingetragen. Unten in den Bemerkungen bei 22. steht bei mir aber zusätzlich noch was von 1800kg bei 8% Steigung.

Siehe Bild im Anhang

Anhaengelast-e91

Das ist doch alles auf Kante genäht. Der Lüfter soll schon nicht verbaut werden, statt 12% nur mit 8% Steigung rechnen, Munition bringt schon die Überladungsstrafen ins Spiel ...

Ausserdem ist das Fahr/Bremsverhalten eines Fahrzeugs, bei dem der Hänger schon mehr als das Fahrzeug wiegt, mehr als bescheiden. Als Notlösung kann man über die Kombi mit diesen Eckdaten nachdenken. Als dauerhafte Lòsung wäre mir das zu windig.

Themenstarteram 31. August 2018 um 12:09

Habe mir die AHK jetzt mal bestellt, die meiste Zeit wird damit eh nur ein kleiner Motorradanhänger gezogen. Aber ich wollte eben für die Zukunft auch mal ein Auto damit ziehen können. Ein anderen Lüfter wäre Notfalls schnell montiert, ist ja kein Akt.

Falls ich das dann doch öfters betreibe müsste natürlich ein anderes Zugfahrzeug her, das ist klar. Die Regelung mit den Kurzzeitkennzeichen ist eben sehr bescheiden und wehe das Auto hat keinen TÜV mehr, dann bleibt nur noch die Möglichkeit das Auto mit einem Hänger zu holen falls was dran gerichtet werden muss.

Anstatt du einen AHK kaufst, Lüfter nachrüstest und bei jeder Fahrt Angst um eine Kontrolle hast, ein Tipp:

Kauf dir einen alten Sprinter W902 Abschlepper mit dem bewährten OM611 Motor.

Dann meldest du eine Kleingewerbe an und vermietest die an Tagen, wo du sie nicht brauchst bei ebay kleinanzeigen für 99€/ Tag inkl. aller km.

Ich verspreche dir, du machst damit im Monat locker einen tausender Gewinn und hast, wenn du es brauchst, einen vollwertigen Abschlepper.

Das Fahrzeug muss dann als Selbstfahrer Vermietfahrzeug versichert sein. Kostet im HP inkl Steuern ca 1500€ im Jahr.

Nur mal als Denkanstoß...

Themenstarteram 31. August 2018 um 14:07

Zitat:

@munition76 schrieb am 31. August 2018 um 15:34:02 Uhr:

Anstatt du einen AHK kaufst, Lüfter nachrüstest und bei jeder Fahrt Angst um eine Kontrolle hast, ein Tipp:

Kauf dir einen alten Sprinter W902 Abschlepper mit dem bewährten OM611 Motor.

Dann meldest du eine Kleingewerbe an und vermietest die an Tagen, wo du sie nicht brauchst bei ebay kleinanzeigen für 99€/ Tag inkl. aller km.

Ich verspreche dir, du machst damit im Monat locker einen tausender Gewinn und hast, wenn du es brauchst, einen vollwertigen Abschlepper.

Das Fahrzeug muss dann als Selbstfahrer Vermietfahrzeug versichert sein. Kostet im HP inkl Steuern ca 1500€ im Jahr.

Nur mal als Denkanstoß...

Ich muss sagen, die Idee gefällt mir. Muss mir das überlegen, müsste bei der Sache halt erstmal min. 10.000 Euro in Vorkasse gehen bis alles steht.

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