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Frage zur Versicherung bzgl. Nutzer des Wagens

Themenstarteram 12. Juni 2009 um 16:47

Hallo Forum!

Dies ist zwar keine spezielle "1er-Frage" aber ich weiß leider nicht, wo ich sie sonst stellen könnte.

Ich habe festgestellt, dass es sich deutlich auf die Beitragshöhe der Versicherung auswirkt, wenn man außer dem Besitzer einen weiteren Nutzer im Antrag angibt. (in meinem Fall ca. 70,00 € / Jahr Differenz) :eek:

Andererseits habe ich gehört, dass die Versicherung im Schadensfall in jedem Fall zahlen muss, also auch wenn eine Person am Steuer saß, die laut Vertrag nicht zur Nutzung berechtigt war. In diesem Fall müsse der Besitzer lediglich die Beitragsdifferenz nachzahlen.

Ist das so richtig? :confused:

Ist es dann nicht in jedem Falle günstiger, nur sich selbst (= Fahrzeughalter) als Nutzer anzugeben?

Wieviel Beitrag muss im Schadensfall nachgezahlt werden?

(seit Beginn der Versicherung?, Jahr?, Quartal?, Monat?)

Danke für Tipps!

Beste Antwort im Thema
am 13. Juni 2009 um 20:49

@semataui

Bist du selbst Versicherungsmakler? Da würde mich deine Aussage wirklich sehr wundern. Denn, genau wie @go-4-golf schon richtig angemerkt hat, ist dieses Vorgehen nicht typisch für Direktversicherer, sondern völlig üblich bei allen Versicherern. Ich wüsste keine, die Nachlässe mit weichen Tarifmerkmalen einräumt, ohne auf Sanktionen bei Verstoß gegen diese hinzuweisen.

Solch eine Aussage wäre für mich als Kunde Grund genug, niemals zu einem Makler zu gehen, der zwar gern damit wirbt, das für den Kunden beste Angebot zu ermitteln, dabei aber nie den Seitenblick auf die Konditionen in den Maklerverträgen mit den einzelnen Gesellschaften vergisst. :rolleyes:

Gruß

traumzauber

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in Deinem ganz, ganz klein gedruckten steht es drin`. Es kann z.B. so heißen. Srafbeitrag wird fällig in Höhe des 100% SFB`s. Du hast vielleicht 35 % = 65% nachzahlen + des Mehrfahrer Tarifes.

Dann ist die Diff. heftig.

am 12. Juni 2009 um 20:27

Richtig ist, dass die Versicherung im Haftpflichtschadenfall regulieren muss. Das ist das Wesen einer Pflichtversicherung.

Wie sich ein solcher Verstoß gegen die "weichen" Tarifmerkmale für den Versicherungsnehmer auswirkt, ist bei jeder Gesellschaft unterschiedlich, weil das auch jede Gesellschaft frei festlegen kann. Das reicht dann - finanziell betrachtet - von "ist ja nicht so schlimm" bis "worst case". Wie es deine Versicherung handhaben kann, solltest du in den AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung), die deinem Vertrag zugrunde liegen, nachlesen.

Durchaus üblich ist z.B. auch, den Vertrag rückwirkend zum Vertragsbeginn so zu ändern, als wäre in deinem Fall der zusätzliche Fahrer von Beginn an eingeschlossen - das kann bei bei einigen Jahren reichlich teuer werden - und zusätzlich noch einen Strafbeitrag zu erheben.

Gruß

traumzauber

Themenstarteram 13. Juni 2009 um 8:39

In den AKB der Versicherung (HUK) kann ich nichts dazu finden. (Habe das PDF nach Suchbegriff "Fahrer" durchsucht.) Dort ist lediglich folgender Hinweis zu lesen:

Zitat:

Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten gebraucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des Fahrzeugs es nicht ermöglichen, dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.

Wenn das so ist, warum wird dann beim Antrag überhaupt noch danach gefragt, welche Personen den Wagen nutzen?

:confused:

ich gehe mal davon aus, dass du die huk24 meinst?

Solltest mal den Vertrag ganz durchlesen (zumindest überfliegen) und nicht nur nach Stichworten durchsuchen.

Der Fahrerkreis fällt nämlich - wie z.B. Garage, Laufleistung, etc unter die Rubrik "Tarifierungsmerkmale"

 

Zitat:

K.3 Ihre Mitteilungspflichten zu Tarifierungsmerkmalen

Mitteilung von Änderungen

K.3.1 Ändern sich die Umstände zu den vereinbarten Tarifierungsmerkmalen

(z. B. die Jahresfahrleistung), müssen Sie uns die Änderungen unverzüglich

mitteilen.

...

 

Folgen von unzutreffenden Angaben

K.3.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht

oder Änderungen nicht mitgeteilt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden

Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden

Verhältnissen entspricht.

K.3.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen

vorsätzlich nicht mitgeteilt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet

worden, ist zusätzlich zum erhöhten Beitrag eine Vertragsstrafe in

Höhe eines Jahresbeitrags fällig und zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird

nach den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen berechnet.

Folgen von Nichtangaben

...

Quelle

 

Sollte es bei dir nicht die huk24 sein, sondern die HUK-Coburg, dann wirst du einen ähnlichen Absatz finden.

am 13. Juni 2009 um 16:37

Zitat:

Original geschrieben von abwrack

ich gehe mal davon aus, dass du die huk24 meinst?

Solltest mal den Vertrag ganz durchlesen (zumindest überfliegen) und nicht nur nach Stichworten durchsuchen.

Der Fahrerkreis fällt nämlich - wie z.B. Garage, Laufleistung, etc unter die Rubrik "Tarifierungsmerkmale"

Zitat:

Original geschrieben von abwrack

Zitat:

K.3 Ihre Mitteilungspflichten zu Tarifierungsmerkmalen

Mitteilung von Änderungen

K.3.1 Ändern sich die Umstände zu den vereinbarten Tarifierungsmerkmalen

(z. B. die Jahresfahrleistung), müssen Sie uns die Änderungen unverzüglich

mitteilen.

...

 

Folgen von unzutreffenden Angaben

K.3.3 Haben Sie unzutreffende Angaben zu Tarifierungsmerkmalen gemacht

oder Änderungen nicht mitgeteilt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden

Versicherungsjahres der Beitrag, der den tatsächlich zutreffenden

Verhältnissen entspricht.

K.3.4 Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen

vorsätzlich nicht mitgeteilt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet

worden, ist zusätzlich zum erhöhten Beitrag eine Vertragsstrafe in

Höhe eines Jahresbeitrags fällig und zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird

nach den tatsächlich zutreffenden Verhältnissen berechnet.

Folgen von Nichtangaben

...

Quelle

 

Sollte es bei dir nicht die huk24 sein, sondern die HUK-Coburg, dann wirst du einen ähnlichen Absatz finden.

Obige Vertragsbedingungen gerade bei Direktversicherern sind für Makler Grund genug, solche Gesellschaften nicht anzubieten.

Kein normaler Verbraucher liest die Bedingungen durch. Zu spät stellt man fest, dass die billige Versicherung eben nicht preiswert sondern nur billig war.

Zitat:

Original geschrieben von semataui

Zitat:

Original geschrieben von abwrack

ich gehe mal davon aus, dass du die huk24 meinst?

 

Solltest mal den Vertrag ganz durchlesen (zumindest überfliegen) und nicht nur nach Stichworten durchsuchen.

Der Fahrerkreis fällt nämlich - wie z.B. Garage, Laufleistung, etc unter die Rubrik "Tarifierungsmerkmale"

Zitat:

Original geschrieben von semataui

Zitat:

Original geschrieben von abwrack

 

Quelle

 

 

Sollte es bei dir nicht die huk24 sein, sondern die HUK-Coburg, dann wirst du einen ähnlichen Absatz finden.

Obige Vertragsbedingungen gerade bei Direktversicherern sind für Makler Grund genug, solche Gesellschaften nicht anzubieten.

Kein normaler Verbraucher liest die Bedingungen durch. Zu spät stellt man fest, dass die billige Versicherung eben nicht preiswert sondern nur billig war.

Nenne bitte Versicherungen, die keine Sanktionen ergreifen, wenn gegen Tarifmerkmale wie z.B. Jahreskilometerleistung verstoßen wird.

Wenn keine Sanktionen, dann ist eine Abfrage von Tarifmerkmalen entbehrlich, weil eine nichtwahrheitsgemäße Beantwortung keine Folgen hat.

 

O.

ich denke, die Klausel ist zu 90% als Abschreckung gedacht.

Denn im "Ernstfall" müsste ja die Versicherung nachweisen, dass der Fahrer VORSÄTZLICH falsche Angaben gemacht hat. Da dürfte die Versicherung i.d.R. Probleme haben...

am 13. Juni 2009 um 20:49

@semataui

Bist du selbst Versicherungsmakler? Da würde mich deine Aussage wirklich sehr wundern. Denn, genau wie @go-4-golf schon richtig angemerkt hat, ist dieses Vorgehen nicht typisch für Direktversicherer, sondern völlig üblich bei allen Versicherern. Ich wüsste keine, die Nachlässe mit weichen Tarifmerkmalen einräumt, ohne auf Sanktionen bei Verstoß gegen diese hinzuweisen.

Solch eine Aussage wäre für mich als Kunde Grund genug, niemals zu einem Makler zu gehen, der zwar gern damit wirbt, das für den Kunden beste Angebot zu ermitteln, dabei aber nie den Seitenblick auf die Konditionen in den Maklerverträgen mit den einzelnen Gesellschaften vergisst. :rolleyes:

Gruß

traumzauber

am 13. Juni 2009 um 22:07

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

@semataui

Bist du selbst Versicherungsmakler? Da würde mich deine Aussage wirklich sehr wundern. Denn, genau wie @go-4-golf schon richtig angemerkt hat, ist dieses Vorgehen nicht typisch für Direktversicherer, sondern völlig üblich bei allen Versicherern. Ich wüsste keine, die Nachlässe mit weichen Tarifmerkmalen einräumt, ohne auf Sanktionen bei Verstoß gegen diese hinzuweisen.

Solch eine Aussage wäre für mich als Kunde Grund genug, niemals zu einem Makler zu gehen, der zwar gern damit wirbt, das für den Kunden beste Angebot zu ermitteln, dabei aber nie den Seitenblick auf die Konditionen in den Maklerverträgen mit den einzelnen Gesellschaften vergisst. :rolleyes:

Gruß

traumzauber

"K.4.1 Anzeige von Änderungen

Die Änderung eines im Versicherungsschein aufgeführten Merkmals zur Beitragsberechnung

müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.

K.4.2 Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung

Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Merkmale zur

Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen

oder Nachweise vorzulegen.

K.4.3 Folgen von unzutreffenden Angaben

Machen Sie im Antrag oder während der Laufzeit des Vertrags unzutreffende Angaben zu

Merkmalen zur Beitragsberechnung oder haben Sie Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb

ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, so gilt rückwirkend ab Beginn der laufenden

Versicherungsperiode der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung

entspricht."

Strafe gibt es hier nur bei Vorsatz.

N8 zusammen!

Zitat:

Original geschrieben von Roderix

[...]

Ich habe festgestellt, dass es sich deutlich auf die Beitragshöhe der Versicherung auswirkt, wenn man außer dem Besitzer einen weiteren Nutzer im Antrag angibt. (in meinem Fall ca. 70,00 € / Jahr Differenz) :eek:

[...]

Mit 70 Euro zusätzlich im Jahr liegst du doch gar nicht so schlecht .... bei mir würde sich der Beitrag von 338,- auf 768,- Euro :eek: :eek: :eek: jährlich erhöhen, wenn mein Sohn - wie in der Vergangenheit auch - meinen Wagen mitfährt (der letzte Wagen war seit 9 Jahren auf mich angemeldet und hatte noch nicht diese Ausschlussbedingungen) ....

Zitat:

Original geschrieben von Cianluca

Zitat:

Original geschrieben von Roderix

[...]

Ich habe festgestellt, dass es sich deutlich auf die Beitragshöhe der Versicherung auswirkt, wenn man außer dem Besitzer einen weiteren Nutzer im Antrag angibt. (in meinem Fall ca. 70,00 € / Jahr Differenz) :eek:

[...]

Mit 70 Euro zusätzlich im Jahr liegst du doch gar nicht so schlecht .... bei mir würde sich der Beitrag von 338,- auf 768,- Euro :eek: :eek: :eek: jährlich erhöhen, wenn mein Sohn - wie in der Vergangenheit auch - meinen Wagen mitfährt (der letzte Wagen war seit 9 Jahren auf mich angemeldet und hatte noch nicht diese Ausschlussbedingungen) ....

Der Unterschied erklärt sich wohl damit, dass dein sohn um die 20 sein wird, und der Mitfahrer vom Roderix wohl älter ist (z.B. seine Freundin/Frau > 25 Jahre).

Es kommt also drauf an, WELCHEN weiteren Fahrer man angibt, insbesondere, ob es ein Fahranfänger <23-25 Jahre ist oder einer, der älter ist.

Manchmal kosten auch Rentner mehr, z.b. ab 70 Jahren. 'Auch kein Wunder ... denen gehört eh der Führerschein abgenommen.

Zitat:

Original geschrieben von abwrack

z.b. ab 70 Jahren. 'Auch kein Wunder ... denen gehört eh der Führerschein abgenommen.

Ob Du den Satz auch noch schreibst, wenn Du mal 70 bist?

Ich höre deinen lauten Aufschrei heute schon....:eek:

am 14. Juni 2009 um 15:03

Zitat:

Original geschrieben von abwrack

Manchmal kosten auch Rentner mehr, z.b. ab 70 Jahren. 'Auch kein Wunder ... denen gehört eh der Führerschein abgenommen.

Eventuell wirst du auch mal 70 Jahre.

Wir werden dich dann dran erinnern. :D

am 14. Juni 2009 um 20:27

Zitat:

Original geschrieben von abwrack

Manchmal kosten auch Rentner mehr, z.b. ab 70 Jahren. 'Auch kein Wunder ... denen gehört eh der Führerschein abgenommen.

Hundert Jahre Fahrpraxis ersetzen allemal die super Reaktionszeiten der 18 - 23-jährigen. Das beweisen die jungen täglich mit der Unfallstatistik, wo sie ganz vorne liegen.

Sollte man daraus den Umkehrschluss ziehen?

Der große Vorteil der Alten liegt darin, zu wissen, dass man nicht mehr jung ist und sich entsprechend zu verhalten.

S., Rentner, unter 70 Jahre, aber Fahrsicherheitstraining

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