Frage zur Versicherung des A6
Hi Leute!
Aus gegebenem Anlass bei diesem Wetter hätte ich mal eine Frage:
Ich hab meinen Dicken Voll- und Teilkasko versichert und unter anderem auch als Garagenwagen angemeldet.
Bin ich denn nun Versicherungstechnisch auch verpflichtet, meinen Wagen in der Garage abzustellen?
Was wäre denn, wenn ich nun eines Nachts einen Vandalismus- oder Hagelschaden an meinem Dicken habe, weil dieser mal die Nacht über oder nur für ein Paar Stunden vor dem Haus und nicht in der Garage stand?
Ich habe natürlich auch eine Garage, aber gerade für kürzere Zeiten steht meiner dann doch mal draußen oder wenn ich in der Garage was anderes bastel.
Würde meine Versicherung dann Ärger machen?
Gruß, TooTall
Beste Antwort im Thema
Die können keinen Ärger machen - das Fahrzeug befindet sich überwiegend Nachts in der Garage und wenn das Fahrzeug einen Hagelschaden abbekommt weil es im Rahmen der üblichen Nutzung mal nicht in der Garage stand, kann man Dir keinen Strick daraus drehen.
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14 Antworten
Die können keinen Ärger machen - das Fahrzeug befindet sich überwiegend Nachts in der Garage und wenn das Fahrzeug einen Hagelschaden abbekommt weil es im Rahmen der üblichen Nutzung mal nicht in der Garage stand, kann man Dir keinen Strick daraus drehen.
O.K. das wollte ich nur wissen. Ich dachte ich verpflichte mich somit das Auto, sobald ich zu Hause bin, in der Garage abzustellen, auch nur für kurz.
Dann hätte ich das in der Versicherung nämlich eventuell mal geändert.
Vielen Dank Dottore.
Gruß, TooTall
Zitat:
Original geschrieben von DottoreFranko
Die können keinen Ärger machen - das Fahrzeug befindet sich überwiegend Nachts in der Garage und wenn das Fahrzeug einen Hagelschaden abbekommt weil es im Rahmen der üblichen Nutzung mal nicht in der Garage stand, kann man Dir keinen Strick daraus drehen.
Genau so isses.
Bei vorsätzlich unrichtigen Angaben ist eine Vertragsstrafe von einem Jahresbeitrag fällig.
So gehen die meisten Versicherer mit um.
Wenn du einen Schaden hast, sollte wenigstens die Garage so weit auf geräumt sein, das du das Auto reinstellen könntest. Denn das machen die Versicherer gerne, mal schauen ob da überhaupt ein Auto rein passt.
Und Nachts wollen sie das Auto gern in der Garage haben. Die Zumutbarkeit ist bei den Unternehmen verschieden geregelt.
Wäre da auch eher vorsichtig,wenn z.B. Hagel angekündigt ist,so wie das die letzten Tage der Fall war,dann kann man als Versicherungsnehmer sicherlich mal schnell den Kürzeren ziehen.
Zitat:
Original geschrieben von FrankBTF
Bei vorsätzlich unrichtigen Angaben ist eine Vertragsstrafe von einem Jahresbeitrag fällig.
So gehen die meisten Versicherer mit um.
Wenn du einen Schaden hast, sollte wenigstens die Garage so weit auf geräumt sein, das du das Auto reinstellen könntest. Denn das machen die Versicherer gerne, mal schauen ob da überhaupt ein Auto rein passt.
Und Nachts wollen sie das Auto gern in der Garage haben. Die Zumutbarkeit ist bei den Unternehmen verschieden geregelt.
@ FrankBTF:
Das dürfte nicht das Problem sein. Wie gesagt, mein Auto steht so gut wie immer in der Garage, wenn ich zu Hause bin oder nur mein Auto zu Hause ist.
Mich interessierte eben nur generell was wäre, wenn das Auto doch mal draußen steht und dabei was passiert. Wie gesagt, wenn ich grad vom Einkaufen komme und weiß, dass ich das Auto Abends eh wieder brauch dann steht der schonmal paar Stündchen draußen.
Und bezüglich der Nacht, wohl am besten, wenn ich die Versicherung mal selbst frage, was die dazu meinen. Klar, immerhin zahl ich ja weniger Beitrag dafür, dass die Wahrscheinlichkeit geringer ist, dass was passiert.
Danke für die Tips!
Gruß, TooTall
In keinem Versicherungsvertrag ist es einem untersagt das Fahrzeug bei einsetzendem Sturm/Hagelschlag REGULÄR zu nutzen - dazu zählt auch das vorübergehende Abstellen
auf der Straße außerhalb der Garage. Wer eine Garage angibt, aber keine besitzt, der schaut in die Röhre. Wer sich Preisvorteile durch falsche Angaben erschleicht, der muss schauen das er seiner Versicherung im Falle eines Schadens plausible Angaben macht
Zitat:
Original geschrieben von dipl.ing
Wäre da auch eher vorsichtig,wenn z.B. Hagel angekündigt ist,so wie das die letzten Tage der Fall war,dann kann man als Versicherungsnehmer sicherlich mal schnell den Kürzeren ziehen.
Mein Chef hätte aber sicher was dagegen, wenn ich wegen Hagel einfach nach Hause fahre, nur um mein Auto in die Garage zu stellen.
Du hast keine Firmengarage??? Hilfe
Zitat:
Original geschrieben von FrankBTF
Du hast keine Firmengarage??? Hilfe
Doch, doch. Die Faltgarage war aber auf meinen Mercedes zugeschnitten. Und der riiiiiieeeesen A6 passt nicht mehr rein...
Du solltest mit deinen Chef sprechen.Das sind ja Arbeitsbedingungen wie im Mittelalter. Eines Audi -Fahrers nicht würdig
Zitat:
Original geschrieben von DottoreFranko
Wer sich Preisvorteile durch falsche Angaben erschleicht, der muss schauen das er seiner Versicherung im Falle eines Schadens plausible Angaben macht
Hehe, jo is klar, aber das dürfte bei mir ja nicht passieren! Hab ja ne leere Garage! Zum Glück!
Zitat:
Original geschrieben von FrankBTF
Du solltest mit deinen Chef sprechen.Das sind ja Arbeitsbedingungen wie im Mittelalter. Eines Audi -Fahrers nicht würdig
Ich habe mit meinem Chef ein doch sehr lockeres Verhältnis. Als ich das erste mal mit dem Schmuckstück auf dem Parkplatz stand hat er schon gemeint, dass es jetzt im Zugzwang sei... Er fährt Ford S-Max
Ich hatte aber in der vorigen Firma (Elektroinstallationen) einen "viel kulanteren" Chef: Als ich mit 22 Jahren dort mit einem weissen Mercedes 190 Sportline aufgeschlagen bin, sagte er mir dass ich NICHT mehr in der Firma parken darf. Es könne nicht sein, dass der Chef "nur" 3-er BMW fährt und der Arbeiter ein größeres Auto hat... den MB habe ich als Totalschaden gekauft und Wochenende für Wochenende wieder zum Leben gebracht!
Nur mal so zum schmunzeln...
Wenn Du sagst, das Du nochmal wegwolltest und vorher halt auf der Couch eingeschlafen bist, kann keine Versicherung mucken weil der Wagen nicht in der Garage stand !