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Fragen an euch bezüglich der Regulierungsdauer eines KH Schaden

Themenstarteram 3. Juli 2024 um 18:14

Hi,

ich bräuchte mal euere Erfahrungen.

 

Nach telefonischer Mitteilung und nach Zusendung des Unfallgutachtens mit Bitte um Kostenübernahme habe ich nun fast vier Wochen nichts mehr von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nichts mehr gehört. Die gesetzte Frist wurde versäumt.

 

Wie gehe ich am Besten dagegen vor?

 

Viele Grüße

 

Thomas

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31 Antworten

Du hast das Fahrzeug zu eienr Werkstatt gebracht die vllt. die Kostenübernahme bei der VS beantragen sollte? Du hast der Verischerung mitgeteilt das Du den Schaden selbst beheben und damit nach Gutach (abzgl. Mwst) abrechnen möchtest? ´Du hast die Versicherung mal anegerufen, Schadensnummer gennant, und nach dem weiteren Vorgehen befragt?

Oder ist das Gutachten gar kein solches sondern nur eine kostenvoranschlag eienr Werkstatt?

1. Bei der Versicherung mal anrufen,

und checken warum die dich nicht melden

2. Falls RS vorhanden, diese in Anspruch nehmen

Bei einigen Versicherungen sind derart lange Bearbeitungszeiten leider normal geworden. Flott bekommt man sie vermutlich nur durch Zustellung einer Klage. Tippe mal darauf, dass bei Klagezustellung nicht mehr der "normale" Sachbearbeiter (der, der im Homeoffice sich um Kind und Hund kümmert) zuständig ist.

Themenstarteram 3. Juli 2024 um 21:26

Ok, hier meine Rückmeldungen.

 

1) Es wurde ein offizielles Gutachten gemacht.

2) ich habe mitgeteilt, dass das Fahrzeug in einer Mercedes Fachwerkstatt instandgesetzt werden soll und um Zusage der Kostenübernahme gebeten.

3) Ich habe weiterhin mitgeteilt, dass ich nicht vorsteuerabzugsberechtigf bin.

4) Die Rechnung des Gutachters ist bereits beigefügt mit dem Hinweis, dass sie übernommen werden soll.

 

Bisher ist alles schriftlich gelaufen, bis auf die Unfallmitteilung.

am 4. Juli 2024 um 6:02

Von so langen Bearbeitungszeiten hört und liest man regelmäßig.

Höhere Priorität bekommt man nur mit einem Anwalt.

Zitat:

@racinggreen schrieb am 3. Juli 2024 um 23:26:17 Uhr:

Ok, hier meine Rückmeldungen.

1) Es wurde ein offizielles Gutachten gemacht.

2) ich habe mitgeteilt, dass das Fahrzeug in einer Mercedes Fachwerkstatt instandgesetzt werden soll und um Zusage der Kostenübernahme gebeten.

3) Ich habe weiterhin mitgeteilt, dass ich nicht vorsteuerabzugsberechtigf bin.

4) Die Rechnung des Gutachters ist bereits beigefügt mit dem Hinweis, dass sie übernommen werden soll.

Bisher ist alles schriftlich gelaufen, bis auf die Unfallmitteilung.

Und Du hattest im Aufforderungsschreiben einen Termin zur Rückmeldung gesetzt und alternativ den Gang zum Gericht angekündigt? Fristsetzung ist wichtig.

Du hast die Rechnung selber gezahlt? Ist der Unfallhergang nicht eindeutig oder warum hat der Gutachter nicht selber mit der Versicherung abgerechnet ?

ich habe hier mal die Überschrift angepasst um dem Thema einen Sinn zu geben.

Wenn es jetzt nur noch um die Frage nach der Regulierungsdauer geht, haben sich die Antworten in sachen Vorgehensweise sicher erledigt...

So wirklich viel zu regulieren gibt es doch bisher noch nicht?

Eine Klage auf Abgabe einer Kostenübernahmeerklärung wäre auch irgendwie seltsam.

Was spricht denn überhaupt dagegen, jetzt die Reparatur zu beauftragen?

Zitat:

@hk_do schrieb am 4. Juli 2024 um 14:08:08 Uhr:

 

Was spricht denn überhaupt dagegen, jetzt die Reparatur zu beauftragen?

Viel, da ja keine Reperaturfreigabe vorliegt m.

sonst muss der Geschädigte das Geld erstmal selber zahlen.

Die Versicherung wird nie eine Blanko-Zusage machen. Bei eindeutiger Lage in der Regel nur eine Zusage "dem Grunde nach".

Wenn sie dann nach der Reparatur die Höhe der Rechnung kürzt, muss der Geschädigte auch erstmal selber zahlen, wenn die Werkstatt nicht auf den Ausgang des Rechtsstreits warten mag.

Das Gutachten wird vorher gekürzt nicht nach der Reperatur ...

Deine Glaskugel scheint besser zu sein als meine...

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