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Fragen bezüglich Gewährleistung

Audi
Themenstarteram 3. April 2017 um 10:28

Hallo Motor-Talk Community,

ich habe mir vor ca. 3 Wochen einen A5 3.2 fsi V6 gekauft.

Auf dem Rückweg vom Händler zu mir (Hagen nach Wilhelmshaven), ist mir aufgefallen, dass dieser sehr summt... zu dem Zeitpunkt dachte ich mir aber das dies ganz normal wäre bei dem V6. Hatte keine Referenzwerte da ich vorher einen kleinen Polo hatte.*lach*

Nun ist aber mal ein Kollege mitgefahren und diesem ist das Summen sofort aufgefallen. Nicht mal er bei seinem S5 hat dieses Summen. Lange Rede kurzer Sinn... Radlager ist auf jedenfall auf der Linken Seite im "arsch".

Nun will ich dieses natürlich beim Händler bemängeln aber bin mir jetzt schon sicher, dass er dieses abstreiten wird... Nun zu meiner endgültigen Frage: Wie soll ich dem Händler das beibringen, dass das Radlager auf jedenfall schon bei Kauf war? Was soll ich tun/sagen wenn er dieses weiterhin abstreitet?

Bitte um konstruktive Hilfestellung und Empfehlungen... was ich dem Händler auch anbieten kann ist, dass das ein Audi KFZ- Meister privat machen kann....

Beste Antwort im Thema

Auch das ist falsch.

Wenn der Verschleiss schon beim Verkauf vorlag, fällt es sehr wohl unter die Sachmängelhaftung -

der Verkäufer ist ansonsten verpflichtet, darauf hinzuweisen.

Selbst verschlissene Bremsbeläge fallen darunter - haben sie beim Verkauf 0,1mm über der

Verschleissgrenze, ist der Verkäufer raus - bei 0,1mm darunter eben nicht.

Wenn ein Radlager ein Verschleißteil ist, dann ist jedes Teil, das einer mechanischen Belastung ausgesetzt ist, ein Verschleißteil, also auch Kolbenringe etc. Es kommt somit auf die Definition "Verschleißteil" an. Moderne Radlager halten so lange wie ein Motor, und der hält mindesten 300.000 km, wenn er nach Herstellervorschrift gewartet und gefahren wird. Radlager sind darüber hinaus wartungsfrei. Ein Radlager wird dadurch zerstört, dass Wasser eindringt, das zur Korrosion führt, das Schmierfett herauswäscht. Verwendet man ein Kfz als U-Boot, so ist dies schnell passiert, fährt man den 1. Gang regelmäßig bis 7.000 U/pm aus und nur im Stadtverkehr, so sind die Kolbenringe nach 30.000 km hinüber.

Was ist also ein Verschleißteil?

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Zitat:

@codeX01 schrieb am 3. April 2017 um 12:28:19 Uhr:

Wie soll ich dem Händler das beibringen, dass das Radlager auf jedenfall schon bei Kauf war? Was soll ich tun/sagen wenn er dieses weiterhin abstreitet?

1. Du weißt doch noch gar nicht ob er es abstreitet.

2. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf ist der Händler in der Beweispflicht, d.h. er muss Dir beweisen, dass der Mangel beim Kauf noch nicht da war. Fast unmöglich...

Themenstarteram 3. April 2017 um 11:06

Das er es abstreiten wird ist eine Einschätzung von dem wie ich ihn kennengelernt habe... :P

Und dann hast Du dort gekauft, bei diesem unendlichem Vertrauen???

Ist ja egal wenn er es bestreitet. Mit Punkt 2. in der Antwort von jansen75 ist eigentlich alles gesagt. Also hinfahren und ihn auf die Gewährleistung hinweisen.

Hallo,

bitte beantworte mal folgende Fragen:

1. Was ist das für ein Händler? (Audi, freier Händler etc.)

2. Hast Du den Vertrag mit dem Händler gemacht oder hat er ihn in kommission verkauft.?

3. Bitte mehr Daten zu deinem Wagen( Baujahr, Kilometerstand).

Danke

Themenstarteram 4. April 2017 um 17:00

@volonne1969

1.es ist ein freier Händler

2.der Vertrag und Verkauf folgte direkt über den Händler.

3. Ez 03/2009 denke aber das er 2008 gebaut wurde. Kilometer bei Kauf 160k aktuell 118k.

weniger Kilometer jetzt als beim Kauf???

Themenstarteram 4. April 2017 um 19:38

*Beim Kauf 116k, aktuell 118k

am 4. April 2017 um 20:39

Ruf ihn an und schildere ihm den Sachverhalt.

Lass keine Ausreden gelten; du kennst deine Rechte.

Immer freundlich bleiben (!) aber weise ihn dennoch sachlich-ordentlich/bestimmt darauf hin, dass er in der Pflicht ist.

Das einzig "blöde" ist halt die Entfernung.

Du hast nicht das Recht, dir eine Werkstatt auszusuchen. Dein Angebot mit "von privat machen lassen" verschweig am besten.

Kommt irgendwie nicht gut rüber.

Du musst dem Händler den Wagen wieder auf den Hof stellen zur Reparatur.

Kostet dich leider auch Zeit und Nerven..

 

Viel Erfolg + Gruß

- Dennis

 

P.S.

Du kannst den Wagen ja auch einmal bei nem Audi-Händler durchchecken lassen.. vielleicht ist noch mehr fällig

Er scheint ja noch nicht seine "Rechte" zu kennen, weil er sonst hier nicht schreiben würde.

Grundsätzlich gilt hier die Gewährleistung. Bitte nicht mit einer Garantie gleichsetzen. Solltest Du über den Händler keine Garantie abgeschlossen haben, dann greift die Gewährleistung.

Das bedeutet für dich, das innerhalb der ersten 6 Monaten nach dem Kauf wird davon ausgegangen wird, dass der Mangel bereits vorhanden war. Nach 6 Monaten gilt noch 1 1/2 Jahren die Gewährleistung allerdings musst Du dann beweisen, dass der Mangel bereits vorhanden war.

Für dich gilt jetzt hinfahren bzw. schriftlich ankündigen und auf zügige Bearbeitung drängen. Setze Fristen, bleibe höflich und sachlich.

Schreibe dem Händler dein Problem, bitte ihn sich hierzu innerhalb von 3 Tagen zu äußern wie und wo der Mangel behoben wird.

Themenstarteram 5. April 2017 um 12:06

Hey Leute, danke für eure Antwort und Hilfe. War gestern privat beim Audi Meister der sich das auch noch mal angeschaut hat. Er sagte auch noch mal "ja" Radlager ist im Arsch.

Werde heute mich telefonisch mit dem Händler in Verbindung setzen. Danach werde ich gerne berichten, was stand der Dinge ist.

Mfg guys

Radlager ist Verschleiß, das wird dir bei 116tkm niemand als Mangel durchgehen lassen, also nix mit Gewährleistung.

Selbst wenn, wäre es für dich vermutlich deutlich teurer den Wagen wieder zum Händler und zurück zu bringen als sich selbst um das Radlager zu kümmern.

Ist halt Pech, da kannst du sonst nix machen...

Blödsinn !

Der Mangel bestand ja offensichtlich schon beim Kauf, ist ja direkt auf der Rückfahrt

aufgefallen. Fällt also sehr wohl unter die Gewährleistung des Verkäufers.

Es sei denn, er hat auf den Mangel hingewiesen und dies im Kaufvertrag vermerkt...

Blödsinn deine Mudda. Guck in der Rechtssprechung. Verschlissene Radlager fallen nicht unter Sachmängelhaftung außer es liegt ein (konstruktiver) Defekt vor.

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