1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Fragen zu den berücksichtigungsfreien Tage, Tagesruhezeit und Geschwindigkeit

Fragen zu den berücksichtigungsfreien Tage, Tagesruhezeit und Geschwindigkeit

Themenstarteram 23. Februar 2020 um 9:59

Hallo zusammen,

ich hätte ein paar Fragen zu oben genannten drei Punkten. Ich bin noch sehr neu im LKW Gewerbe und habe es in der Qualifikation etwas anders gelernt, als es wohl praktiziert wird.

1. Ich arbeite in der Woche Mo. - Fr. anderweitig ohne eine Fahrerkarte etc. An Samstagen fahre ich LKW. Wie trage ich das in dem EG-Kontrollgerät ein?

- Meine Ansicht war, Blatt für berücksichtigungsfreie Tage ausfüllen von "letztes Fahren" bis Freitag 23:59 Uhr. - Im Gerät für diese Tage "?", dann von Samstag 0:00 Uhr bis z.B. 08:00 Uhr Pause.

Unternehmen meinte, "braucht man alles nicht mehr", alles mit Pause nachtragen und fertig. Das Blatt wäre überholt, da ich ja eh nur am Wochenende Fahre.

2. Ruhezeit

Bin beim Kunden angekommen und musste als erstes an die eine Rampe, dann nach dem Abladen an die andere Rampe. Die Ruhezeit habe ich damit erst nach der zweiten Rampe begonnen. Ein Kollege der erst später gekommen ist, hatte seine Ruhezeit aber schon vor mir um :( Wie kann das sein? Gibt es da einen Trick? Wäre ja alles kein Problem, aber bei der Tour war es schon sehr relevant ob ich 30 min früher oder später los fahren darf. Blöderweise war im Kontrollgerät die "gültige Unterbrechung" bei 9 h und die "Unterbrechung, Ruhezeit" bei 8:57 h .... naja später beim Ausdruck hab ich festgestellt, dass ich 3 min zu früh los bin... wobei ich dachte, dass die "gültige Ruhezeit" die Richtige wäre.

3. Bei der Geschwindigkeit, ab wann bekommt man denn Probleme? Die meistens Kollegen fahre 89 - 90 km/h.

Viele Grüße

Marcel

Beste Antwort im Thema

...im Menue des Tachographen ich glaub unter "Ausdruck Fahrzeug" oder "Ausdruck Fahrer", da kannste auswählen was du drucken willst... siehe der mittlere Ausdruck im angehängten Bild.

Nachtrag: siehe Bedienungsanleitung (klick) Seite 89 ganz rechts... Ausdruck Fahrzeug -> V-Diagramm -> Tag / Datum auswählen...

35 weitere Antworten
Ähnliche Themen
35 Antworten

Hallo Marcel,

 

was die Lenkzeiten angeht, ist es für den Tachografen egal, was du von Montag bis Freitag machst, solange du kein Fahrzeug führst und deine wöchentliche Arbeitszeit inklusive der Samstagsarbeit nicht über dem gesetzlich zugelassenen Höchstwert von 48 Stunden (ArbZG) liegt. (Vorübergehend sind auch bis zu 60 Stunden erlaubt, aber nur mit anschließendem Ausgleich.) In diese 48 Stunden fallen alle Tätigkeiten, die du in deiner Firma erledigst, vom Kaffeholen für den Chef, über (Mit)Fahrten zu einer Baustelle bis hin zu Arbeiten am Band, inklusive der Arbeitszeiten in einem Neben- oder Zweitjob.

Die wichtigste Frage aber lautet: was ist dein Hauptberuf, deine Haupttätigkeit, ist die Samstagsarbeit ein Zweitjob, oder findet sie in derselben Firma statt?

Generell gilt Fahrpersonalverordnung § 20 (Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage).

Wenn du also am Samstag morgen in den LKW steigst, musst du für die Tage Montag bis Freitag jeweils deine Arbeits- und Ruhezeiten nachtragen. Eventuell kannst du aber Absatz 4 des obigen Paragrafen in Anspruch nehmen:

Zitat:

(4) Ist ein manueller Nachtrag nach Absatz 2 Satz 1 aus technischen Gründen nicht möglich oder besonders aufwendig, darf abweichend von den Absätzen 2 und 3 bei einer Kontrolle eine Bescheinigung des Unternehmens über die im Absatz 1 genannten Zeiten vorgelegt werden. Die Bescheinigung darf nicht handschriftlich ausgefüllt werden. Der Unternehmer hat dem betroffenen Fahrer die Bescheinigung mit den Gründen für das Fehlen von Arbeitszeitnachweisen vor Fahrtantritt auszustellen und auszuhändigen sowie dafür zu sorgen, dass der Fahrer die Bescheinigung während der Fahrt mit sich führt.

(Anmerkung: Absatz 1 benennt verschiedene Arten von Nicht-Lenkzeiten.)

Das bedeutet: um dir die manuellen Einträge für jeden Tag von Montag bis Freitag zu ersparen, was je nach Software-Stand auf den Geräten recht umständlich sein kann, könnte dir der Arbeitgeber, der dich fahren lässt, eine schriftliche Bestätigung darüber geben, dass du von Mo-Fr nicht gefahren bist. Falls es sich um einen Nebenjob handelt, muss das auch der Haupt-AG tun. Dann kannst du bei einer Kontrolle nachweisen, dass du in der Woche nicht gefahren bist. In diesen Bescheinigungen würde ich zur Sicherheit auch die wöchentlich vereinbarte/geleistete Arbeitszeit schreiben lassen.

Was die Ruhezeiten an Rampen angeht... darüber gibt es Diskussion ohne Ende. Arbeitgeber sind natürlich immer der Meinung, dass Wartezeiten vor und Ladearbeiten an den Rampen keine Lenkzeit sind, und somit auch nicht zur im Arbeitsvertrag stehenden Wochenarbeitszeit zählt. ("Sie stehen da doch nur rum...").

Viele Fahrer stellen ihren Tacho bei Ladearbeiten auch tatsächlich auf Pause oder vergessen, ihn auf "Arbeit" zu stellen.

Das ist selbstverständlich gesetzlich nicht richtig! "Arbeit" sind alle Tätigkeiten am und im Fahrzeug, die nicht während des Lenkens stattfinden. Eine "Pause" ist nur dann eine Pause, wenn sie deiner Erholung dient und du die Zeit uneingeschränkt zur eigenen Verfügung hast.

Ladearbeit und Wartezeiten sind somit auch keine Pause!

Und die digitalen Fahrtenschreiber sind sehr, sehr, sehr genau! Fährst du nach 44 Minuten los, gilt die Pause als nicht gemacht und es wird nur eine Fahrunterbrechung / Arbeitstätigkeit verbucht.

Am besten immer erst losfahren, wenn das Gerät 46 Minuten (bzw 16 und 31) anzeigt!

Themenstarteram 23. Februar 2020 um 12:02

Vielen Dank :) Damit hätte ich die Frage 1 schon beantwortet. Also fülle ich immer schön den Zettel aus und lasse ihn von jemandem im Betrieb unterschreiben.

Mein Hauptarbeitgeber hat mir der Nebentätigkeit (3 Mal im Monat) auf 450 Euro Basis nichts zutun. Ist nur angegeben aber mehr auch nicht.

Dann mache ich das immer schön weiter Zetteln von der BAG und fertig. Mein Hauptarbeitgeber füllt da nichts aus und unterschreibt da nichts. Nur vom Unternehmen der Nebentätigkeit lasse ich es abzeichnen.

Allerdings hat mir die Spedition gesagt, dass man das wohl alles nicht mehr braucht mit den Zetteln usw. hmmm

... mit den "Urlaubszetteln" da gab es auf verschiedenen Schulungen Hinweise, dass die obsolet sind / wären. Zum Teil ist das auch so... aber in speziellen Fällen ist es nicht falsch so eine Bestätigung dabei zu haben.

Hintergrund ist, dass irgendwelche Juristen drauf gekommen sind, dass ja der Arbeitgeber das garnicht bestätigen kann, da er nicht weiß was sein angestellter Fahrer im evtl. nur vorgegebenen Urlaub getrieben hat. Daher hat man durch den Nachtrag vom Fahrer auf der Karte bzw. durch das Schreiben von "Leerscheiben" die Verantwortung vom Unternehmen / Disponenten hin zu Fahrer gewälzt... der muß es ja wissen und soll daher selbst bestätigen, dass er nicht gefahren ist.

Bei uns waren z.B. noch alte analoge Tachographen in Betrieb, dazu hieß es bei einer Modulschulung der SVG die Fahrer müssen sich z.B. fürs Wochenende, Feiertrag, freie Tage, Urlaub selbst sog. Leerscheiben schreieben, also ganz normal ausfüllen und auf der Rückseite die entsprechende Zeitgruppe mit einem Strich eintragen.

Jetzt laß mal einen 14 Tage in Urlaub sein... der füllt sinn- und hirnlos 14 Scheiben aus - das haben wir dann auch so gemacht, dass der Fahrer 1 Scheibe ausgefüllt hat und quer über die Scheibe z.B. "Erholungsurlaub vom XX.XX.XX, 0Uhr bis einschließlich XX.XX.XX, 24Uhr" geschrieben hat.

Zusätzlich hab ich aber auch noch die üblichen Urlaubsbestätigungen mitgegeben... schadet ja auch nicht mit so einem Zettel eine wahre Tatsache -der war in Urlaub- zu bestätigen.

Ich an deiner Stelle würde mit dem Arbeitgeber reden evtl. unter Hinweis auf den von @Lenkradbeisser genannten § der Fahrpersonalverordnung, dass er dir einen "Urlaubsschein ausstellt und am Tachographen würde ich Pause nachtragen.

Zusätzlich würde ich mir je nachdem, was du im Hauptberuf arbeitest oder was im Arbeitsvertrag drin steht eine Kopie vom Arbeitsvertrag des Hauptarbeitgebers mit zu den Papieren legen... bis du z.B. -was weiß ich- in einem typischen Bürojob und kannst im Falle einer Kontrolle das auch direkt belegen, dann ist der Kontrollbeamte recht schnell zufrieden und winkt dich weiter.

In einem anderen Forum hab ich z.B. mal was von einem BAG-Beamten gelesen der am WE halt hin und wieder die Seiten gewechselt hat... der hat bestimmt seinen Dienstausweis mitgenommen.

Zur Frage 2 ... Tricks gibts etliche... ob die nun bei Ladetätigkeiten auf Pause gestellt haben, im "Out of Scope" Modus oder ohne gesteckte Karte (quasi das schlimmste was man machen kann) an irgendwelche Rampen gefahren sind... legal ist es nicht.

Aber leider sind sich viele Fahrer bis heute nicht bewußt, was der digitale Tachograph alles aufzeichnet und im Falle einer Kontrolle (BAG, Polizei) oder Betriebskontrolle durchs Gewerbeaufsichtsamt ausplaudert.

Letztens hab ich mit einem gesprochen, der hat nicht geglaubt, dass die Geschwindigkeiten ausgelesen werden können - sieht man ja nicht... ich hab ihm dann mal die Listen gezeigt, die ich mit Hilfe der Archivierungssoftware mehrere Wochen nach einem kleinen Unfall in dem Fall zum Glück zur Entlastung unseres Fahrers rausgezogen hab... Datum, Zeit, km/h, exakte Strecke in Meter, wie lange sich das Fahrzeug mit welcher Geschwindigkeit bewegt hat... falls nötig sekundengenau - siehe z.B. angehängtes Bild mit 1 Seite von zig Seiten.

Geh einfach davon aus, dieses Kästchen ist der liebe Gott und erfährt / weiß alles was du machst... mit Tachgraphenversion 4.0 mit Aufzeichnung von GPS-Daten erst recht.

Zitat:

@MH-Husky schrieb am 23. Februar 2020 um 13:02:25 Uhr:

Vielen Dank :) Damit hätte ich die Frage 1 schon beantwortet. Also fülle ich immer schön den Zettel aus und lasse ihn von jemandem im Betrieb unterschreiben.

Schau noch mal genau in den Paragrafen: handschriftlich darf diese Bestätigung NICHT sein:

[...]

Die Bescheinigung darf nicht handschriftlich ausgefüllt werden. Der Unternehmer hat dem betroffenen Fahrer die Bescheinigung mit den Gründen für das Fehlen von Arbeitszeitnachweisen vor Fahrtantritt auszustellen und auszuhändigen sowie dafür zu sorgen, dass der Fahrer die Bescheinigung während der Fahrt mit sich führt.

[...]

 

 

Zitat:

Mein Hauptarbeitgeber hat mir der Nebentätigkeit (3 Mal im Monat) auf 450 Euro Basis nichts zutun. Ist nur angegeben aber mehr auch nicht.

Muss er auch nicht, wenn dieser Job überhaupt nichts mit LKW zu tun hat und du somit während dieser Zeit auch nicht in Versuchung kommen kannst, ein FZ zu führen, für das Fahrtenschreiber vorgeschrieben sind.

Zitat:

Dann mache ich das immer schön weiter Zetteln von der BAG und fertig. Mein Hauptarbeitgeber füllt da nichts aus und unterschreibt da nichts. Nur vom Unternehmen der Nebentätigkeit lasse ich es abzeichnen.

Jein. Als Nachweis für die Lohnabrechnung ist solch ein Zettel gut. Aber ein Nachweis über (Nicht)Lenkzeiten ist es nicht, da handgeschrieben! Siehe noch mal genau hier.

Zitat:

Allerdings hat mir die Spedition gesagt, dass man das wohl alles nicht mehr braucht mit den Zetteln usw. hmmm

Ja, es ist leider eine Pest, dass, wie "gast356" schon sagte, immer mehr Arbeit und Verantwortung auf die Fahrer abgewälzt wird und sich die Unternehmen einen schlanken Fuß machen. Da wird auch immer ganz schnell ganz viel Mist erzählt, nur um die Fahrer zu beruhigen und um möglichst wenig Arbeit im Büro zu haben. :(

Themenstarteram 23. Februar 2020 um 12:42

Ahh, danke. Das mit den Verträgen ist eine gute Idee, danke!

Also was wäre es denn mit:

- Arbeitsvertrag (Büro in der Woche) mitnehmen

- Nachweis über "geringfügige Beschäftigung" am Wochenende (Spedition) mitnehmen

- Im EG Kontrollgerät für die Tage von Ankunft letztes Wochenende bis Freitag 23:59 Uhr mit "?", dann von Samstag 0:00 Uhr bis z.B. Fahrtantritt Pause.

Ich würde gerne das Ausfüllen dieses elenden Blattes mit Unterschreiben usw. sparen. So kam es auch von der Spedition rüber. Es sollte doch somit alles nachvollziehbar sein für den BAG Beamten? Gerade mit dem Arbeitsvertrag des Hauptarbeitgebers.

Zitat:

@Lenkradbeisser schrieb am 23. Februar 2020 um 13:39:38 Uhr:

Zitat:

@MH-Husky schrieb am 23. Februar 2020 um 13:02:25 Uhr:

Vielen Dank :) Damit hätte ich die Frage 1 schon beantwortet. Also fülle ich immer schön den Zettel aus und lasse ihn von jemandem im Betrieb unterschreiben.

Schau noch mal genau in den Paragrafen: handschriftlich darf diese Bestätigung NICHT sein:

[...]

Die Bescheinigung darf nicht handschriftlich ausgefüllt werden. Der Unternehmer hat dem betroffenen Fahrer die Bescheinigung mit den Gründen für das Fehlen von Arbeitszeitnachweisen vor Fahrtantritt auszustellen und auszuhändigen sowie dafür zu sorgen, dass der Fahrer die Bescheinigung während der Fahrt mit sich führt.

[...]

...nimm den Zettel hier: Bescheinigung von Tätigkeiten (Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder AETR) (doc, 36 KB, Datei ist nicht barrierefrei) von der HP des BAG... in Word ausfüllen, ausdrucken unterschreiben lassen bzw. als Fahrer ganz unten auch selbst unterschrieben.

Ich selbst hatte mir das Ding in genau identischem Format, Formulierung, usw. in Excel nachgebaut und für jeden unserer Fahrer eine Vorlage angelegt, dass ich nur noch den Zeitraum eingeben und den Grund ankreuzen mußte - maschinengeschrieben (das / diese Vorgabe stammt noch aus einer Zeit, wo es als unmöglich angesehen wurde auf einem LKW in einer Kabine einen Drucker zu haben... damit wollte man verhindern, dass ein Fahrer so einen Zettel draußen auf Tour selbst schreibt oder ausfüllt).

In der Firma haben wir einen Fahrer / Aushilfsfahrer, der regulär in der Werkstatt arbeitet und nur gelegentlich rausfährt, wenns irgendwo zwickt oder brennt... vielleicht alle paar Wochen mal... dem hab ich von der netten Dame in der Lohnbuchhaltung zusätzlich einfach noch eine Bestätigung schreiben lassen, die diesen Sachverhalt beschreibt. Dazu noch eine Kopie vom Arbeitsvertrag, wo eindeutig "Mechaniker" drin steht... das sollte zumindest einem Großteil der Kontrollbeamten helfen.

Gut hierbei handelt es sich um keine Spedition sondern eine Baufirma, die mit eigenen LKWs (Kran-LKWs, Tieflader, Kipper) im Zuge von Werksverkehr mit Fahrern in vergleichsweise fürstlichen Stundenlöhnen eigene Baustellen beliefert / betreut... da machen die Beamten sowieso einen großen Bogen drumrum, so lange es nicht um LaSi geht.

Lenk- und Ruhezeiten sind bei geregelten Arbeitszeiten nach Bautarif uninteressant.

Themenstarteram 23. Februar 2020 um 12:47

Zitat:

 

...nimm den Zettel hier: Bescheinigung von Tätigkeiten (Verordnung (EG) Nr. 561/2006 oder AETR) (doc, 36 KB, Datei ist nicht barrierefrei) von der HP des BAG... in Word ausfüllen, ausdrucken unterschreiben lassen bzw. als Fahrer ganz unten auch selbst unterschrieben.

Ja das ist ja der, den ich angesprochen hatte. Habe ich auch so ausgefüllt und unterschreiben lassen. Werde nur nicht jede Woche jemanden finden, der das Unterschreiben mag.

Zitat:

@gast356 schrieb am 23. Februar 2020 um 13:24:46 Uhr:

 

Daher hat man durch den Nachtrag vom Fahrer auf der Karte bzw. durch das Schreiben von "Leerscheiben" die Verantwortung vom Unternehmen / Disponenten hin zu Fahrer gewälzt... der muß es ja wissen und soll daher selbst bestätigen, dass er nicht gefahren ist.

Und irgendwann sind wir Fahrer dann alle selbstständige Subunternehmer, die alles selber machen müssen und nur noch Fahraufträge bekommen... Aber dann sind Disponenten und alle, die in den Büros der Speditionen sitzen, überflüssig... ;)

 

Zitat:

Letztens hab ich mit einem gesporchen, der hat nicht geglaubt, dass die Geschwindigkeiten ausgelesen werden können - sieht man ja nicht... ich hab ihm dann mal die Listen gezeigt, die ich mit Hilfe der Archivierungssoftware mehrere Wochen nach einem kleinen Unfall in dem Fall zum Glück zur Entlastung unseres Fahrers rausgezogen hab... Datum, Zeit, km/h, exakte Strecke in Meter, wie lange sich das Fahrzeug mit welcher Geschwindigkeit bewegt hat... falls nötig sekundengenau - siehe z.B. angehängtes Bild mit 1 Seite von zig Seiten.

Also das glaube ich auch nicht so richtig. Soweit ich weiß, werden Geschwindigkeiten über 89km/h vermerkt, aber nicht jede gefahrene Geschwindigkeit zu jeder Zeit. Der Speicheraufwand wäre zu groß, und da es sich um eine digitale Aufzeichnung handelt, kann immer nur eine Durchschnittsgeschwindigkeit während eines gewissen Zeitintervalls gespeichert werden. Eine Aufzeichnung in Echtzeit ist gar nicht möglich.

Bei dem von dir gezeigten Bild sind darüber hinaus nur Wege von wenigen Metern vermerkt. Kann es sein, dass es sich dabei um die Fahrten handelt, die OHNE Karte getätigt wurden? Also Umbrücken, Aufsatteln, Tanken, Waschen, aber eben alles ohne Karte, weil z.B. auf dem eigenen Firmengelände?

Ich solchen Fällen kann ich mir gut vorstellen, dass jegliche Bewegung des FZ festgehalten wird, aber im normalen Betrieb halte ich eine lückenlose Aufzeichnung der Bewegung für unmöglich.

Zitat:

@gast356 schrieb am 23. Februar 2020 um 13:43:26 Uhr:

 

...das / diese Vorgabe stammt noch aus einer Zeit, wo es als unmöglich angesehen wurde auf einem LKW in einer Kabine einen Drucker zu haben... damit wollte man verhindern, dass ein Fahrer so einen Zettel draußen auf Tour selbst schreibt oder ausfüllt...

Platz genug für einen Drucker hättest du auch zu dieser Zeit gehabt: hinten auf der Ladefläche! :D

...

Zitat:

@Lenkradbeisser schrieb am 23. Februar 2020 um 13:53:11 Uhr:

Zitat:

Letztens hab ich mit einem gesporchen, der hat nicht geglaubt, dass die Geschwindigkeiten ausgelesen werden können - sieht man ja nicht... ich hab ihm dann mal die Listen gezeigt, die ich mit Hilfe der Archivierungssoftware mehrere Wochen nach einem kleinen Unfall in dem Fall zum Glück zur Entlastung unseres Fahrers rausgezogen hab... Datum, Zeit, km/h, exakte Strecke in Meter, wie lange sich das Fahrzeug mit welcher Geschwindigkeit bewegt hat... falls nötig sekundengenau - siehe z.B. angehängtes Bild mit 1 Seite von zig Seiten.

Also das glaube ich auch nicht so richtig. Soweit ich weiß, werden Geschwindigkeiten über 89km/h vermerkt, aber nicht jede gefahrene Geschwindigkeit zu jeder Zeit. Der Speicheraufwand wäre zu groß, und da es sich um eine digitale Aufzeichnung handelt, kann immer nur eine Durchschnittsgeschwindigkeit während eines gewissen Zeitintervalls gespeichert werden. Eine Aufzeichnung in Echtzeit ist gar nicht möglich.

Bei dem von dir gezeigten Bild sind darüber hinaus nur Wege von wenigen Metern vermerkt. Kann es sein, dass es sich dabei um die Fahrten handelt, die OHNE Karte getätigt wurden? Also Umbrücken, Aufsatteln, Tanken, Waschen, aber eben alles ohne Karte, weil z.B. auf dem eigenen Firmengelände?

Ich solchen Fällen kann ich mir gut vorstellen, dass jegliche Bewegung des FZ festgehalten wird, aber im normalen Betrieb halte ich eine lückenlose Aufzeichnung der Bewegung für unmöglich.

Nein keine Fahrten ohne Karte, etc.

Dem Fahrer ist auf seiner normalen Tour mit einem Kipper und TL hinten dran ein Auto aus einer Seitenstraße in die Seite gefahren -Kratzer im rechten Türeinstieg und ein "verbeulter" Kühlergrill beim Auto... also nix wildes- ... da der Unfallgegner auch gegenüber der Polizei behauptet hat der LKW wäre zu schnell gefahren (Landstraße, 60km/h) hat bei mir eine junge Polizisten angerufen und wollte die Daten... ich hab ihr einfach -auch in der Hoffung möglichst wenige Daten raus zu geben- die beiden aus dem Archivierungsprogram exportierten Dateien zur Fahrerkarte und der Fahrzeugeinheit (Massenspeicher Tachograph) übermittelt.

Anschließend hab ich selbst mal gesucht & versucht was ich da so rausziehen kann und bin dabei in der Software auf die Möglichkeit gestoßen die Geschwindigkeiten beliebig nach Wunsch bis runter zu sekundengenau ausgeben zu lassen... das obige Bild ist eine anonymisierte Seite davon.

Mit Hilfe der Geschwindigkeiten und Streckenangaben konnte ich ganz genau rauslesen, wann der Anstoß stattgefunden hat, wie lange das Fahrzeug in der Unfallposition gestanden hat und wann, wie weit, etc. der Fahrer das Fahrzeug nach dem Anstoß zur Seite rangiert hat.

Da die Daten meiner Bewertung nach einwandfrei eine Entlastung für den Fahrer waren, hab ich ihm einen Ausdruck davon zur Gerichtsverhandlung mitgegeben... falls es er oder sein RA brauchen kann.

Dabei ist die Software eine uralte Version des ZaARC und der Tachograph meiner Einschätzung nach auch einer der erste Versionen... ein alter Kipper eben.

PS: ...wenn es z.B. "Fahrten ohne Karte" wären, dann gäbe es keine Spalte mit dem Fahrernamen bzw. hätte da nicht der Name des betreffenden Fahrers stehen dürfen (von mir anonymisiert).

Die sog. High Score Liste mit den Verstößen über "90km/h" gibts zusätzlich auch noch... siehe Bild, das sind noch Ausdrucke aus meiner Zeit als Fahrer.

Ich weiß, dass die meisten FZ außer dem Tachografen auch GPS an Bord haben und eben ständig die Positionsdaten nach Hause funken. Daraus ein Bewegungsmuster wie das gezeigte zu erstellen, ist trivial. Aber dass der digitale Kartenschreiber diese Aufzeichnungen macht, fällt mir schwer zu glauben. Denn, wie gesagt: wie viel Speicher willst du da reinpacken, wie dicht soll die Aufzeichnungsrate sein, und wie lange soll die Aufzeichnung bestehen bleiben?

Ich sehe die von dir gezeigten Bilder, aber irgend wie fehlt es mir ein wenig der Glaube...

Bei dem Thema Geschwindigkeit aufzeichnen wird oft nicht daran gedacht das nicht nur auf der Fahrerkarte gespeichert wird, sondern auch im Massenspeicher des Kontrollgerät. Dort wird sogar präziser als auf der Tachoscheibe aufgezeichnet.

Themenstarteram 23. Februar 2020 um 13:27

Wie steht ihr denn zu Frage 2-3?

____________________________

2. Ruhezeit

Bin beim Kunden angekommen und musste als erstes an die eine Rampe, dann nach dem Abladen an die andere Rampe. Die Ruhezeit habe ich damit erst nach der zweiten Rampe begonnen. Ein Kollege der erst später gekommen ist, hatte seine Ruhezeit aber schon vor mir um :( Wie kann das sein? Gibt es da einen Trick? Wäre ja alles kein Problem, aber bei der Tour war es schon sehr relevant ob ich 30 min früher oder später los fahren darf. Blöderweise war im Kontrollgerät die "gültige Unterbrechung" bei 9 h und die "Unterbrechung, Ruhezeit" bei 8:57 h .... naja später beim Ausdruck hab ich festgestellt, dass ich 3 min zu früh los bin... wobei ich dachte, dass die "gültige Ruhezeit" die Richtige wäre.

 

3. Bei der Geschwindigkeit, ab wann bekommt man denn Probleme? Die meistens Kollegen fahre 89 - 90 km/h.

@steini111 - Richtig... davon würde ich auch ausgehen, der Massenspeicher ist / kann quasi beliebig groß sein... einfach mal im Computerladen im Regal mit den Speicherkarten oder den Festplatten gucken... ne münzgroße Speicherkarte heutzutage im mindestens im Gigabyte-Bereich angesiedelt... der Sprung hin zu den Terrabyte dürfte bevorstehen oder gibts die vielleicht auch schon.

@TE...guck dir mal das Bild mit den Ausdrucken an... die 112 km/h auf der "High-Score-Liste" gäben im Falle einer Kontrolle mit Sicherheit erhebliche Probleme... aber mal ein Ausrutscher im unteren 90er Bereich alle paar Monate mal ist bestimmt nicht so problematisch als wenns über 100km/h geht oder wenn du jede Woche / jeden Tag einen Verstoß drauf hast.

Ich würde heutzutage, wenn du ne Tour hast wo es jetzt nicht drauf ankommt ob du ein paar Minuten früher oder später ankommst den Tempomaten so auf 85...86km/h einstellen.

Wenns natürlich eilig ist... ich hab mal eine Zeit lang eine Rundtour gefahren, da kam es drauf an nach bzw. mit unter 9 Std. Lenkzeit wieder zu Hause aufm Hof zu stehen -man wollte ja ne tägliche Heimkehr-... da hab ich natürlich schon drauf gedrückt -> 89km/h möglichst durchgehend und keine Lenkzeit verschwenden z.B. durch Nachrücken oder lieber mal den LKW stehen lassen und ein paar Meter zu Fuß z.B. um einen Lieferschein irgendwo im Werk abzuholen, etc. ... bin aber zu der Zeit auch nie kontrolliert worden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger