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Fragen zu Gutachten

Themenstarteram 18. April 2016 um 9:59

Hallo,

Ich hab mir Alufelgen ausgesucht und sie sind nicht eintragungsfrei, bin aber kein Profi und das was ich im Gutachten vorfinde sagt mir nicht viel. Kann mir jemand es einfacher erklären, als Leihe sagt mir es nicht viel. Hier auch ein Screenshot von der Gutsachtungsseite :

Gutsachtungsseite

K1c:

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte

herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

R70:

Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den

Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A01:

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der

vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den

Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der

Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen

Änderungsabnahme vorzuführen.

A12:

Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14:

Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der

Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im

Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16:

Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der

Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen

Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A22:

Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren

verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim

entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer

bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.

Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den Normen DIN (33GS-11,3) ,

E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMSSensoren

verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und

Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

S03:

Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe

Seite 1) verwendet werden.

Danke in voraus & Lg Robert!

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17 Antworten
am 18. April 2016 um 10:34

.... und was ist konkret unklar an den Auflagen und Hinweisen?

Wenn keine Schneeketten erlaubt sind, spricht das für sich. Ebenso die Anforderung von schlauchlosen Reifen und die Verwendung der mitgelieferten Radschrauben etc.

Ich wüsste nicht, wie man insbesondere die zitierten Ziffern A01, A12, A14, A16, A22 und S03 anders erklären sollte.

Könntest Du bitte präzisieren, was Du konkret nicht verstehst?

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 18. April 2016 um 12:34:51 Uhr:

 

Könntest Du bitte präzisieren, was Du konkret nicht verstehst?

Gruß

Der Chaosmanager

Ich vermute mal eher, er meint K1c.

Das liest sich für mich, ebenfalls Laie auf dem Gebiet, wie Kotflügelverbreiterung.

Alles Andere ist mit dreimal lesen selbsterklärend.

MfG

Manni

am 18. April 2016 um 11:23

Zitat:

@manniZ schrieb am 18. April 2016 um 13:09:23 Uhr:

 

Ich vermute mal eher, er meint K1c.

Das liest sich für mich, ebenfalls Laie auf dem Gebiet, wie Kotflügelverbreiterung.

Alles Andere ist mit dreimal lesen selbsterklärend.

Das ist korrekt. Damit ist in der Tat eine Verbreiterung bzw. Aufweitung des Kotflügels gemeint.

@ombrenrw

HIER findest Du Skizzen zu den entsprechenden Kennziffern im Gutachten.

Gruß

Der Chaosmanager

Zitat:

 

Ich hab mir Alufelgen ausgesucht und sie sind nicht eintragungsfrei

Selbstverständlich sind die eintragungsfrei. (Zulassungsstelle).

Aber wegen der Karosserieauflagen sofort abnahmepflichtig. (TÜV, Dekra, ...).

Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 18. April 2016 um 13:23:48 Uhr:

Zitat:

@manniZ schrieb am 18. April 2016 um 13:09:23 Uhr:

 

Ich vermute mal eher, er meint K1c.

Das liest sich für mich, ebenfalls Laie auf dem Gebiet, wie Kotflügelverbreiterung.

Alles Andere ist mit dreimal lesen selbsterklärend.

Das ist korrekt. Damit ist in der Tat eine Verbreiterung bzw. Aufweitung des Kotflügels gemeint.

@ombrenrw

HIER findest Du Skizzen zu den entsprechenden Kennziffern im Gutachten.

Gruß

Der Chaosmanager

In der Sprache der jungen Fahrer auch "Kotflügel Ziehen" genannt. Es ist das Blech aufbiegen gemeint, um breitere Reifen im Radhaus unterzubringen. Die Lauffläche der Reifen muss in Geradeausstellung 30° vor und 50° hinter der Achsmittel vom Kotflügel abgedeckt sein. Laut EU Vorschrift das ganze Rad mit Felge. Je nachdem wie penibel der Prüfer ist... Hierbei einfach ein Winkelmesser anhalten, und schon wird der Winkel ersichtlich. Die Senkrechte ist dabei Null Grad. Beim Ziehen gibt es verschiedene "Ausbaustufen", von einfachem Umbördeln der Innenkante bis Extrem Breitbau Umbau.

Bilder hier: https://www.google.de/search?...

Themenstarteram 18. April 2016 um 21:25

Guten Abend,

ich habe die Felgen für ein Mazda CX5 HSN/TSN : 7118 AGD 000185 ausgesucht, habe die Toyo Proxes 225/55 R19 Reifen (Auslieferung Reifen von Mazda). Sie waren auf diesen Felgen 7J x 19 ET 50 montiert, momentan hab ich auf den Felgen Winterreifen und so will ich es auch lassen.

Hab eben die Platin P 71 schwarz poliert 8.5 x 19 ET 38 Lochkreis:5/114,3 Mittenlochdurchm.:72,60 ausgesucht bei Felgenoutlet und bei der Wahl eintragungsfrei fallen sie weg. Hab mir das Gutachten angeschaut und was mich da nachdenklich gemacht hat war eben:

K1c:

Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Habe alles was da eingetragen war hier aufgelistet, um sicher zu gehen dass ich kein Blödsinn begehe. Ich hab keine Ahnung bin auch kein Spezialist doch die Felgen gefallen mir. Bin einfach "grün" bei Alufelgen und deshalb suche ich hier Rat, ist nicht meine Art was zu kaufen und dann erst fest stellen dass es falsch sie zu bestellen... Ich hoffe ihr könnt mich jetzt besser verstehen...

Lg Robert

Weill die ausgesuchten Räder ca. 3 cm weiter nach außen stehen, müssen die Kotflügel bearbeitet werden.

Deswegen ist die sofortige TÜV-Abnahme fällig.

Themenstarteram 18. April 2016 um 22:07

ok

am 19. April 2016 um 6:20

Zitat:

@ombrenrw schrieb am 18. April 2016 um 23:25:35 Uhr:

Ich hoffe ihr könnt mich jetzt besser verstehen...

Na ja, Du musst selbst wissen, ob diese Felgen es Dir wert sind, den Aufwand zu betreiben ...

Persönlich würde ich mir eher Felgen suchen, die keinerlei Änderungen an der Karosserie notwendig machen. Aber das ist nur meine bescheidene persönliche Meinung.

Gruß

Der Chaosmanager

Es ist ja nicht schlimm, wenn Du Dich mit Rädern und Felgen nicht so gut auskennst. Mein Tipp. Bevor Du irgend etwas machst oder kaufst, was hohe Kosten noch nach sich zieht, fahr doch einfach einmal zu Deinem Mazda Partner. Er kann bestimmt am besten sagen, welche Felgengrößen passen. Insbesondere, welche Einpresstiefen notwendig werden. Etwas Platz im Radhaus haben die meisten Fahrzeuge für kleine Tuningmaßnahmen. Er kann Dir sicher auch ein Preisangebot machen zu etwaigen Umbaumaßnahmen. Damit bekommst Du ein Gespür, was alles so kostet.

Deine Reifen bleiben ja die gleichen, also 225/55 R19. Deswegen brauchst du eine Bescheinigung des Reifenherstellers, dass die Reifen auch auf den 8,5" breiten Felgen montiert werden dürfen, das ist nämlich grenzwertig.

Zum Grundthema: Auf dem CX-5 ist wohl 8,5x19 ET40 mit 245 bzw 255/45 R19 ne ziemlich gängige Größe, die ohne Änderungen an der Karosserie vom TüV abgenommen wird. Deine ET38-Felgen stehen nur 2mm weiter nach außen. Mit dem 225er ist das garantiert kein Problem. Sieht halt nicht besonders aus mit den schmalen Reifen auf den breiten Felgen. Ich würde an deiner Stelle 235/50 nehmen.

Zitat:

@FloOdw schrieb am 19. April 2016 um 11:02:14 Uhr:

Deine ET38-Felgen stehen nur 2mm weiter nach außen. Mit dem 225er ist das garantiert kein Problem. Sieht halt nicht besonders aus mit den schmalen Reifen auf den breiten Felgen. Ich würde an deiner Stelle 235/50 nehmen.

Die können durchaus auch weiter nach außen ragen, wenn ich mich nicht ganz irre, dann bezeichnet die Einpresstiefe das Maß zwischen Felgenhorn und Auflage am Rad, wenn nun jetzt, wie bei dieser Felge, die Speichen recht weit nach außen gewölbt sind, dann ist der Überstand auch deutlich größer. (korrigiert mich bitte, wenn ich mit dieser Aussage falsch liege)

Für die Verwendung der 225er Reifen auf dieser Felge muß tatsächlich noch die Freigabe vom Reifenhersteller angefordert werden, bei 235ern nicht mehr.

MfG

Manni

@manniZ

Die Einpresstiefe bezeichnet die Lage der Nabenauflagefläche der Felge. ET0 bedeutet, dass die Auflage genau in der Mitte der Felge liegt. Bei ET38 ist die Auflage eben 38mm weiter außen liegend, wenn man von oben auf die Felge schaut.

Gerade bei dieser Platin Felge sieht es in der Tat so aus, als wäre der Felgenstern leicht nach außen gezogen. Viel ist das maßlich nicht.

Zitat:

@FloOdw schrieb am 19. April 2016 um 14:21:24 Uhr:

@manniZ

Die Einpresstiefe bezeichnet die Lage der Nabenauflagefläche der Felge. ET0 bedeutet, dass die Auflage genau in der Mitte der Felge liegt. Bei ET38 ist die Auflage eben 38mm weiter außen liegend, wenn man von oben auf die Felge schaut.

Gerade bei dieser Platin Felge sieht es in der Tat so aus, als wäre der Felgenstern leicht nach außen gezogen. Viel ist das maßlich nicht.

Ok, danke für die Richtigstellung.

MfG

Manni

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