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Fragen zu Inzahlungnahme

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 21. Oktober 2013 um 9:50

Hallo,

habe vor meinen Golf V bei Neubestellung eines Golf 7 beim Händler in Zahlung zu geben. Allerdings bietet mir der Händler relativ wenig auf den Golf V, daher überlege ich ihn evtl. privat zu verkaufen, hätte aber trotzdem gerne die minimale Summe, die mir der Händler bietet (sozusagen als Rückfallmöglichkeit). Zur Inzahlungnahme hätte ich daher folgende Fragen:

1. Habt ihr bei Inzahlungnahme einen separaten Inzahlungnahme-Vertrag (unabhängig vom Kaufvertrag) unterschrieben oder ist die Inzahlungnahme als Zusatzvereinbarung zum Kaufvertrag geregelt? Wurde Euch die Summe vom Händler garantiert oder hat der Händler dann nochmal eine Bewertung bei der Übergabe gemacht?

2. Gibt es die Möglichkeit bei Abschluss eines Inzahlungnahme-Vertrags das Fahrzeug trotzdem privat für einen höheren Preis zu verkaufen? Fordert der Händler dann Schadenersatz oder reicht es ihm, wenn ich ihm anstatt des Gebrauchtwagens den entsprechenden Inzahlungnahmepreis bezahle?

3. Welche Vereinbarungen werden nach der Gebrauchtwagenbewertung für die Übernahme getroffen? Wie wird zusätzliche Kilometer abgerechnet?

4. Muss ich Inspektionen und sonstige Reparaturen vor Übergabe durchführen?

Beste Antwort im Thema

wieso sollte eine "Inzahlungnahme"-Prämie gezahlt werden, wenn keine Inzahlungnahme stattfindet?

Dann bekäme ja jeder, der irgendein (nicht-VW-)-Fahrzeug zuhause stehen hat, diese Prämie. Kann ja nicht sein...

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Inzahlungnahmeprämie VW' überführt.]

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Hallo

zu 1

Ja, extra Vertrag, da er ja das Fahrzeug kauft.

2 keine Ahnung.

3 Nein, ist sein Risiko, ob du noch 5000 km fährst, bis der neue da ist.Bei mir waren es 4000 km.

4 Nein, meiner wäre im Dezember mit TÜV dran gewesen.

Stressfreier ist die Inzahlungsnahme beim Händler

Da Inzahlungsnahmen eigentlich eher unbeliebt sind, gibt es im Inzahlungsnahmevertrag immer die Klausel a la zwischenverkauf vorbehalten.

Ich hatte damals 3000km frei, danach gab es keine weitere Prüfung.

Zu 2.

Bei mir war es so, dass der Händler sozusagen ein "verpflichtendes Inzahlungnahmeangebot" abgegeben hat, d.h. er hätte meinen Wagen zu den im Angebot angegebenen Konditionen in Zahlung nehmen müssen. Habe meinen Gebrauchten aber zum Glück privat verkaufen können und deutlich mehr bekommen, als der Händler geboten hat ;)

Das ist alles Verhandlungssache mit dem Händler. Immer "Privatverkauf vorbehalten" reinschreiben lassen und Dir steht es vollkommen frei, ob Du Deinen Gebrauchten dem Händler aufs Auge drückst oder privat einen besseren Deal erzielst ;).

zu1) bei uns steht der Eintausch direkt am KV. Eine Sondervereinbarung "Privatverkauf möglich" ist da dennoch kein Problem. Normal ist die Summe garantiert, allerdings können bei längeren Lieferzeiten wieder Mängel auftreten, die dann nochmal besprochen werden müssen. Steht allerdings auch so im KV. Einfach vorher gut durchlesen bzw. ein paar Tage vor Unterschrift den KV vom Händler holen zum Durchlesen.

 

zu2) siehe zu 1. Wenn es vermerkt wird, sollte es kein Problem sein. Ein seriöser Händler wird aber nicht böse sein, wenn er das Auto nicht bekommt. Aber das sollte vorab geklärt werden.

 

zu3) Man kann im Bewertungsprogramm Lieferzeit und Kilometer abwerten. Im KV wird in der Regel eine Freikilometergrenze vereinbart, die der Kunde zur Verfügung hat. Gibt bei uns im Standard KV ein Extrafeld dafür. Wenn ich einen Vielfahrer habe, spreche ich mit ihm die Freikilometer ab, wenn er drüber fährt, bekommt er etwas weniger. Meist sind es aber nur wenige KM zu viel, da bin ich dan kulant. Ab 2000km hat der GW aber schon eine hohe Abwertung.

 

zu4) Ich rechne mit dem Kunden ob ein Service ansteht oder nicht bei Eintausch. Kann man ja gut vorausberechnen. Wird dann i.d. Regel gleich abgezogen vom Eintauschpreis. Wenn es überraschend kommt, muss man den Preis nochmal anpassen, oder der Kunde gibt z.B. seine Winterräder dazu. Hatte schon die verschiedensten Handel.

 

Ganz wichtig ist eine rechtzeitige Kaskomeldung bei Karosserieschäden. Alles andre ist zu 80% vorhersehbar und am Besten mit dem Händler direkt zu besprechen. Wenn man als Kunde freundlich und fair auftritt, wird auch der Händler kulant sein.

Was gar nicht geht: Einen hohen Eintauschpreis verlangen und dann das Auto mit fälligem Service oder verschlissenen Bremsen zurückgeben und dann nichts mehr selbst zahlen wollen. 

Und noch ein ganz wichtiger Tipp: Einfach mal mehrere Händler abklappern. Bei mir schwankte der Inzahlungnahmepreis um 34% bei gleichen Konditionen für den Neuen! Obwohl die alle mit dem gleichen Programm arbeiten und alle die gleiche Prüfung machen (ok, die Organisation für das Gutachten kann wechseln) bieten die ganz unterschiedliche Preise...

Themenstarteram 21. Oktober 2013 um 18:38

Gut zu wissen. Aber 34% Unterschied, das ist echt heftig. Da werde ich mal die anderen Händler noch abklappern.

Es kommt auf das eigene Verhandlungsgeschick an.

Beim 3. Händler und nach 1 Std. Gesprächsverhandlung waren es + ~ 6% für den Gebrauchtwagen, sowie gut 17% Rabatt auf die UVP vom Neuwagenpreis.

 

Bei einem Privatverkauf hätte ich max. 23% mehr für meinen Gebrauchtwagen bekommen.Aber so war es für mich stressfreier.Hab meinen alten Golf fahren können, bis einen Tag vor der Abholung in der Autostadt, und alles ist gut.

Und mit dem Gesamtpaket war ich sehr zufrieden.

Themenstarteram 22. Oktober 2013 um 19:29

Hmm. War vorhin beim Händler. Statt 5000 will er mir nur 4300 bieten da Bremsscheiben vorne und hinten sowie Bremsbeläge fällig sind. Der Auspuff soll auch undicht sein.

Bevor ich mir weitere Angebote einholen werde ich das mal machen lassen also die Bremsen.

Also wenn du die Möglichkeit hast, ein anderes Auto zu nutzen, dann würde ich das Auto selber verkaufen! Da bekommst du immer mehr, als wie dir der Händler bietet! Hab ich immer so gemacht und immer besser damit gefahren!

Gruß Matze

Also ich habe meinen alten Ver auch drangegeben und fand es schon bequem , da ich bis zur Übergabe des 7er mobil war und ich keinerlei Arbeit hatte ihn loszuwerden....klar hätte ich evtl privat mehr bekommen aber mal ehrlich habe für meinen 7000,- bekommen und 3 Tage später stand er für 7990,- VB aufm Hof vom Händler und 16,5% für'n neuen 7er gabs obendrein also so what ;)...

Zitat:

Original geschrieben von roller-tom

Also ich habe meinen alten Ver auch drangegeben und fand es schon bequem , da ich bis zur Übergabe des 7er mobil war und ich keinerlei Arbeit hatte ihn loszuwerden....klar hätte ich evtl privat mehr bekommen aber mal ehrlich habe für meinen 7000,- bekommen und 3 Tage später stand er für 7990,- VB aufm Hof vom Händler und 16,5% für'n neuen 7er gabs obendrein also so what <img class="mt-smiley" src="http://1.2.3.9/bmi/static.motor-talk.de/img/smilies/wink.gif" alt=";)" />...

Da war aber noch irgendeine Prämie oder eine Leasingrestvorauszahlung über bei den €7000,- Mit nur 990,- Spanne stellt man sich als Vertragshändler kein Auto her. Jeder handelt mal knapp die Hälfte runter und dann wird die MwSt. abgeführt und es bleiben ganze 400,- für Garantie/Gewährleistung und Aufbereitung und Technische Durchsicht, Flüssigkeiten auffüllen usw.?

Nix Leasing ich zahle meine Autos Bar... ja da gabs ne Aktion vom Händler --> 1.000 € Eintauschprämie beim kauf eines neuen Golfs für den alten, ich denke mal im Einkauf hat dem Händler der alte 5er dann 6.000,- gekostet...seis drum von meiner Seite her war das Geschäft voll in Ordnung:-)

am 23. Oktober 2013 um 19:42

Es ist tatsächlich so, dass die Ankaufspreis zwischen der Inzahlungnahme und der anschliessende Verkaufspreis beim :p knapp 1000 Euro ausmachen. D.h. er erziehlt nicht mal soviel. Diese Preisdifferenz habe ich auch so bei einer anderen Marke gesehen, als ich meinen in Zahlung gegeben habe und den Micra gekauft habe.

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