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Fragen zu VCDS Codierungen

Themenstarteram 11. Dezember 2018 um 19:08

Hallo,

hab einige Fragen zur VCDS Codierungen, was bewirken diese hier:

Adresse 09: Zentralelektrik (J519) Labeldatei: DRV\1K0-937-08x-09.clb

Teilenummer SW: 5K0 937 084 H HW: 5K0 937 084 H

Bauteil: BCM PQ35 B 021 0064

Revision: BA021001

Codierung: 06000A38982D02C000000083040000E80780008870808D20616060200040

Byte 1

  • Ansteuerung Blinker Heckklappe über hochgesetztes Bremslicht aktivWelche Beleuchtung ist damit gemeint?

Byte 5

  • Verrigelung mit Horn bestätigen = ist dieses erlaubt in Deutschland?
  • Hornquittierung von 40ms auf 20ms verkürzen?

Byte 15

  • Abschaltung Bremslicht auf Schlusslicht bei Nebelschlussleuchte (NSL) ein aktiv
  • Welche Lampen gehen aus bzw. an?

Byte19

  • Wie sind hier die Standardeinstellungen wieviel Volt? 13,6?

 

 

 

 

 

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31 Antworten

Nicht böse gemeint aber.......

Ist das dein Ernst ?

Damit kann kein Mensch etwas anfangen.

Autoscan etc. Solltest du Mindestens mit einstellen, dass überhaupt irgendjemanden eine Ansage machen kann.

Welche Steuergeräte sprichst du an ?

Welched BIT ? Welches BYTE ?

Themenstarteram 11. Dezember 2018 um 19:27

hab die Daten im Threadanfang ergänzt

Adresse 09: Zentralelektrik

Bauteil: BCM PQ35

Byte 1 ist in DTL. Verboten.

Das ist Blinken über Bremslicht wenn ich mich nicht Irre.

Byte 5 kein Problem ist erlaubt.

Byte 15 kann ich dir nicht genau Sagen.

Byte 19 sollte 13,0 Volt bzw. 13,2 Volt der Standart wert sein

Themenstarteram 11. Dezember 2018 um 19:55

Verriegelung mit Horn ist erlaubt also Hupe?

Ich wüsste nicht, das es verboten ist.

Vor 20 Jahren haben alle Autos mit DWA über horn quittiert.

Falls ich falsch liegen sollte darf es gerne jemand korrigieren.

Themenstarteram 11. Dezember 2018 um 20:10

Zitat:

@Bloodymery schrieb am 11. Dezember 2018 um 21:03:42 Uhr:

Ich wüsste nicht, das es verboten ist.

Vor 20 Jahren haben alle Autos mit DWA über horn quittiert.

Falls ich falsch liegen sollte darf es gerne jemand korrigieren.

schaue mal hier

https://www.golf-6.com/threads/aufsperrton-codieren.7100/#post-126607

Ah ok macht denn sowas sinn zu codieren

Also ich kann dir nur sagen dass mein Nachbar einen GLS AMG hat ( BJ 2018).

Der macht schon von Beginn an eine Quittierung

Beim schließen.

Wenn Mercedes so etwas in einen Serien AMG verbaut, würde es mich arg wundern wenn es verboten ist.

Ob dass nun sinn macht oder nicht, das ist Ansichts Sache.

Ich wollte nicht unbedingt das jeder weiß wann ich zu Hause bin.

Zitat:

@Bloodymery schrieb am 11. Dezember 2018 um 21:43:47 Uhr:

Ich wollte nicht unbedingt das jeder weiß wann ich zu Hause bin.

Der Ton ist so leise das hört man im Haus nicht, selbst bei gekippten Fenstern im Sommer muss man aufpassen.

am 11. Dezember 2018 um 22:22

Die Änderung von Byte 5 ist nicht erlaubt. Da die Änderung das Geräuschverhalten verschlechtert, erlischt dadurch die Betriebserlaubnis, siehe § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO. https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html

Wenn so etwas Bestandteil der Serienzulassung ist (könnte beim AMG Mercedes evtl. so sein, würde mich allerdings wundern), dann ist es zulässig. Wenn nicht, darf es auch nicht ohne Erlaubnis nachgerüstet werden. Ginge legal also - falls es überhaupt zulassungsfähig ist - nur mit Gutachten, TÜV-Abnahme und Eintragung.

Byte 19 ist glaube ich die Spannungsversorgung der HSW.

Das hat VW mal eingeführt um die Lampen zu schonen und länger leben zu lassen.

13,6V sollte der Normalwert sein, das ist das was die LIMA auch liefert.

Alles drunter schont die Lampen. Wobei die dann auch etwas dunkler leuchten dürften.

Die Hornquittierung über Hupe war vor 20 Jahren erlaubt.

Wurde dann aber Anfang der 2000er vom Gesetzgeber untersagt.

Vater war mal mit seinem Passat 3B zur Inspektion, danach ging es nicht mehr.

Hatte keiner erwähnt, auf Nachfrage sagte die Werkstatt das es raus musste, wegen Gesetzesänderung.

Es betrifft, soweit ich weiß, aber nur die Quittierung über die Hupe, möglich das andere Schallquellen erlaubt sind.

Was die Verwendung an einem neuen Mercedes erklären könnte...

Jetzt hab ich auch dazu gelernt ??.

Es ist Natürlich möglich dass ein Unterschied zwischen Horn und DWA quittierung gemacht wird.

Das wäre mir eine Logische erklärung.

Themenstarteram 12. Dezember 2018 um 15:11

Zitat:

@Bloodymery schrieb am 11. Dezember 2018 um 21:03:42 Uhr:

Ich wüsste nicht, das es verboten ist.

Vor 20 Jahren haben alle Autos mit DWA über horn quittiert.

Falls ich falsch liegen sollte darf es gerne jemand korrigieren.

Also nicht erlaubt?

Nein nicht erlaubt.

Habe mich jetzt auch nochmal schlau gemacht.

Wenn es sich um die Quittierung einer DWA handelt welche ab werk besteht bzw. Bei einer Nachrüst DWA mit ABE ist es erlaubt.

Diese Quittierung erfolgt aber NICHT über Horn (Hupe) sondern über eine Separate Klangquelle.

Zumindest in Dtl. Ist das Nachträgliche aktivieren Verboten.

Jetzt könnte man sich sagen "Wo kein Kläger, da kein Richter" .

Ob man das nun gerne so haben möchte oder nicht ist halt geschmack sache.

Faktisch ist es Tatsächlich in Deutschland schlichtweg Verboten, da es die Emission des ursprünglich zugelassenen KFZ zum Nachteil verändert.

Evtl. Könnte man es über eine Einzelabnahme eintragen lassen aber so viel Geld für so sinnfernen Nutzen sollte man sich dann doch zweimal überlegen.

Weil hier gerade alle schon beim Thema sind.. ;)

Ich habe heute mit aktuellem VCDS und Ross Adapter bei meinem Golf 5 Bj.2009 1,4 TSI (90KW)

die Wischwasser Standanzeige in der MFA frei geschaltet.

Soweit alles gut. Sie leuchtet jetzt in der MFA bei Zündung an und geht auch

aus bei Motorstart. Der WiWa Tank ist randvoll.

Nun beginnt sie aber kurz nach Motorstart beim Losfahren permanent zu leuchten...

Hat einer eine Idee..?

Hatte den Wert im VCDS von (03) um (04) auf 000(07)103 erhöht.

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