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Fragen zum Gebrauchtwagenkauf/Leasing als Selbständiger

Themenstarteram 6. Oktober 2015 um 19:53

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zum Gebrauchtwagenkauf oder Gebrauchtwagenleasing als Gewerbetreibender beim Händler.

1. Muss ich den Händler darauf hinweisen, dass ich das KFZ gewerblich kaufen möchte, oder ist dies Irrelevant?

2. Bekomme ich Garantie (bei Geschäften zwischen Unternehmern kann die Garantie meines wissens ganz ausgeschlossen sein)

3. Wie verhält es sich bei Jahreswagen, die noch eine anschließende 3 Jährige Werksgarantie haben. Gilt diese auch für Selbständige, oder nur für Privatkunden?

4. Wird die Umsatzsteuer im Kaufvertrag ausgewiesen? (ich bin abzugsteuerberechtigt). Oder gibt es dazu eine extra Rechnung mit Umsatzsteuerausweis, wenn ich sage, ich kaufe den Wagen für meine Firma.

5. Bei Gebrauchtwagenleasing: Wird hier ein Übergabeprotokoll zum Zustand des Fahrzeugs gemacht? (Ähnlich wie bei einer Wohnungsvermietung?)

6. WIe ist eure Erfahrung: Hat man als gewerblicher besseren Verhandlungsspielraum als ein privater Käufer? (es geht um Audi oder VW)

Viellicht kann mir jemand weiterhelfen, vielen Dank.

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10 Antworten
am 6. Oktober 2015 um 20:13

1. Nein, musst du nicht. Aber um gleich 6. mit zu beantworten, Vergünstigungen bekommst du ohne Hinweis und Nachweis natürlich nicht.

2. Garantie ist immer freiwillig. Die Gewährleistung kann bei Gewerbetreibenden ausgeschlossen werden. Beides ist bei Neufahrzeugen aber mehr als unüblich.

3. Ja, auch die gilt weiter, sofern sie vorhanden ist

4. Das kann sein. Bei Neufahrzeugen ist das normalerweise kein Problem, bei Gebrauchten kann es zum Problem werden. Nachfragen hilft.

5. Da würde ich drauf bestehen, sofern ich was finde.

1.) Das sehe ich anders. Da das ein Vertrag B2B ist, kann und wird der Händler auch i.d.R. die Gewährleistung ausschließen, wodurch sich evtl. ein günstigerer Preis ergibt, da der Händler anders kalkulieren kann. Und in den Kaufverträgen sind mWn auch entsprechende Passagen enthalten, wo man ankreuzen muss, ob man als Privatperson oder geschäftlich handelt.

2.) Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Hersteller. Die Gewährleistung kann hingegen bei B2B vom Händler ausgeschlossen werden, s. 1.)

3.) Wenn die Garantie übertragbar ist, dann ja. Teilweise ist diese aber auch personenbezogen und gilt nur für den Erstkäufer.

4.) Bei Gebrauchten aus privater Hand i.d.R. immer nein. Ausnahmen nur bei ehemaligen Firmenwagen oder Leasingrückläufern.

5.) Ja.

6.) s. 1.)

Leasing von gebrauchten Kfz für's Gewerbe ... halte ich nicht viel von. Die dort meist entfallende Gewährleistung und ggf. eingeschränkte Garantie kann sich im Reparaturfall sehr kostensteigernd auf das Konzept auswirken. Leasing macht Sinn beim Neufahrzeug mit voller Herstellergarantie und Gewährleistung und das alles bis zum Vertragsende (wenn die Liquidität nicht in den Kauf fließen soll/kann). Muss jeder selbst wissen, was für einen selbst die sinnvollere Entscheidung ist.

Themenstarteram 6. Oktober 2015 um 21:32

Vielen Dank für die Antworten!

zu 1.) Wieviel Nachlass wäre hier möglich/oder üblich, wenn der Händler von seiner Gewährleistungspflicht befreit wird?

 

zu 2.) ok das ist mir geläufig, wenn ich als gewerblicher Käufer auftrete, der Händler dann die Gewährleistung ausschließen kann; wenn das 1-jährige Gebraucht-Fahrzeug aber noch eine 4 Jährige Werksgarantie hat, kann man sich als Gewerblicher Käufer auf die Werksgarantie verlassen, wenn es zu technischen Problemen kommen sollte? Oder kann die Werksgarantie dann auch ausgeschlossen werden bei gewerblichen Nutzern?

1.) Das hängt von Marke, Modell, Alter, etc. und lässt sich nicht pauschal beantworten. Ganz grob und dicker Daumen 5 %.

2.) Er kann nicht nur, er wird auch... Zumindest bei BMW ist die Werksgarantie nicht auf B2C beschränkt, sondern gilt auch B2B. Man sollte aber wissen, dass dort diverse Ausschlüsse greifen und einige Voraussetzungen wie lückenlosen Scheckheft nötig sind. Von daher fährt man i.d.R. mit der Gewährleistung besser.

Gerade bei Firmenwagen und Gebrauchtleasing mit vorgeblich kalkulierbaren Kosten sprengt eine ungeplante und nicht in der Garantie befindlichen Reparatur schnell den Kostenrahmen.

am 7. Oktober 2015 um 9:33

1. Ich würde den Händler auf jeden Fall darauf hinweisen, schon allein wegen der Vorsteuer.

2. Garantie ist immer eine freiwillige Angelegenheit. Die gesetzliche Sachmängelhaftung kann bei gewerblichen Käufern ausgeschlossen werden.

3. In der Regel bleibt die Werksgarantie erhalten.

4. Die Vorsteuer kann der Händler nur dann ausweisen, wenn er das Fahrzeug mit ausgewiesener Mehrwertsteuer eingekauft hat. Hat er das Auto von privat gekauft, erfolgt eine Differenzbesteuerung nach § 25a UStG und er kann keine Vorsteuer ausweisen.

5. Darauf solltest Du bestehen (allerdings macht Leasing von Gebrauchtwagen m. E. wenig Sinn)

6. Bei Gebrauchtwagen kann man dies nicht pauschal sagen. Es kommt auf den Einzellfall an und auf die Marge, die ja davon abhängt, wie er das Fahrzeug eingekauft hat.

Gruß

Der Chaosmanager

am 7. Oktober 2015 um 10:38

Bei VAG werden Gebrauchte/Werkswagen nicht selten mit Garantieverlängerung angeboten, so dass für die gesamte Leasingzeit Neuwagengarantie besteht.

Themenstarteram 7. Oktober 2015 um 12:22

Zitat:

@ichhasseanmeldungen schrieb am 7. Oktober 2015 um 12:38:15 Uhr:

Bei VAG werden Gebrauchte/Werkswagen nicht selten mit Garantieverlängerung angeboten, so dass für die gesamte Leasingzeit Neuwagengarantie besteht.

aber hydrou hat oben erwähnt, dass offenbar die Garantie nicht so viele Problemchen oder Defekte abdeckt wie die gesetzliche Gewährleistung...

am 7. Oktober 2015 um 12:43

Zitat:

@cfellerei schrieb am 7. Oktober 2015 um 14:22:04 Uhr:

Zitat:

@ichhasseanmeldungen schrieb am 7. Oktober 2015 um 12:38:15 Uhr:

Bei VAG werden Gebrauchte/Werkswagen nicht selten mit Garantieverlängerung angeboten, so dass für die gesamte Leasingzeit Neuwagengarantie besteht.

aber hydrou hat oben erwähnt, dass offenbar die Garantie nicht so viele Problemchen oder Defekte abdeckt wie die gesetzliche Gewährleistung...

Nun, wenn der Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung bei einem gewerblichen Verkäufer ausschließt, dann ist doch eine Garantie besser als nix, auch dann, wenn sie nicht alles abdeckt ...

Wobei hydrou auch nicht in vollem Umfang recht hat. Zumindest nicht, was die BMW Garantie anbelangt. Bei dieser ist nämlich ein entscheidender Vorteil gegenüber der gesetzlichen Gewährleistung vorhanden: Bei der BMW Garantie tritt nach 6 Monaten nicht die Beweislastumkehr ein, d. h. auch wenn man einen Jahreswagen mit Werksgarantie kauft, ist man als Käufer nicht in der Beweispflicht.

Gruß

Der Chaosmanager

Man muss eben die Garantiebedingungen genau studieren, um das richtig einschätzen zu können. Aber wie gesagt, Leasing von gebrauchten Pkw .... es bleibt riskanter als das Neuwagenleasing .... wenn's schon Leasing sein muss.

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