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Fragen zur 130%-Regelung

Themenstarteram 30. März 2012 um 11:12

Hallo,

nach einem Unfall wurde folgendes Gutachten erstellt:

Wiederbeschaffungswert: 2200€

Restwert: 100€

Reparaturkosten: 6800€

Das ganze ist, vollkommen klar, ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Allerdings möchte ich das Auto weiterfahren und reparieren, die hohe Summe kommt ja nur zu Stande wenn ich sämtliche Teile neu und orignal kaufe und das ganze in einer Vertragswerkstatt o.ä. in Auftrag gebe.

Mein Plan ist nun wie folgt:

- Teile gebraucht besorgen (Zeitwertgerechte Reparatur)

- Selber zerlegen

- Schweißarbeiten an den Karosseriebauer übergeben

- Zusammenbauen

- 1-2 Bauteile evtl. neulackieren

Somit komem ich auf 1500-1800€ Reparaturkosten, je nachdem wieviel lackiert werden muss (Zustand von den Teilen).

Der Karosseriebauer würde nur das Radhaus ersetzen und ein paar kleinere Montagearbeiten vornehmen, dann kommt noch der Lackierer.

Meine Fragen:

- Darf ich mein Auto selber reparieren odr ist es dann nicht sach- und fachgerecht erledigt?

- Wie geht es weiter, wenn das Auto dann repariert ist? Nochmal den Gutachter herholen?

- Kann ich mir dann die Reparatur verrechnen lassen, also 2,2k*1,3 = 2860€?

Beste Antwort im Thema

Also, erst einmal:

 

wenn du glaubst, dass du den Schaden für 25% von der Gutachterlich festgestellten Schadensumme reparieren kannst und hier noch versuchen möchtest das als "fach- und sachgerechte Reparatur" zu verkaufen, dann kann man hier nur eines:

 

Und zwar dir einen Vogel zeigen.

 

Wenn du dann auch noch ernsthaft daran glaubst, dass dir dieser Sachverständiger, der das Gutachten erstellt hat, dir eine fach und- sachgerechte Reparatur bestätigt, wird das der nächste sein, der dir eine Vogel zeigt.

 

Nimm die 2.100 Euro, biege dein Gurke wieder gerade, aber erspare uns hier deine Weisheiten, wie man ein echten Wirtschaftlichen Totalschaden zu einem 130% Reparaturschaden machen kann. 

 

Was du hier so schreibst ist einfach nur Lächerlich..... :rolleyes:

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Zitat:

Original geschrieben von rpalmer

- Darf ich mein Auto selber reparieren odr ist es dann nicht sach- und fachgerecht erledigt?

Ein Fahrzeug ist nach der Rechtsprechung dann sach- und fachgerecht repariert, wenn es von einer Fachwerkstatt nach Vorgaben und nach Massgabe des Gutachtens instand gesetzt wird.

Diese Reparaturkosten dürfen den Wiederbeschaffungswert (ohne Berücksichtigung des Restwertes) um nicht mehr als 130% überschreiten.

Nachdem dies bei dir jedoch mehr als deutlich der Fall ist, liegt hier ein Totalschaden vor und es wird auch nach Totalschaden abgerechnet - ganz egal, was du danach mit dem Fahrzeug machst.

 

Also: Abrechnung Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert - das Fahrzeug bleibt bei dir und du kannst damit machen, was du willst - das interessiert die Gegenseite nicht mehr.

 

am 30. März 2012 um 12:56

@X8Driver:

Da hast dem Grunde nach Recht. Für den Fall aber, dass der hier Betroffene auf wundersame Weise den Reparaturkostenaufwand auf einen Betrag drücken kann, der sich innerhalb der "Opfergrenze" von 130 % des Wieerbeschaffungswertes bewegt UND ZUSÄTZLICH der eingeschlage Weg wirtschaftlich vernünftig ist UND ZUSÄTZLICH die Reparatur sach und fachgerecht gem. der Vorgaben des Sachverständigengutachtens erfolgt, lässt de BGH eine Hintertür offen:

Mit dem Urteil des BGH vom 15.11.2011 (VI ZR 30/11) ist davon auszugehen, dass auch im Falle von vorab durch Gutachten oberhalb 130% kalkulierter Reparaturkosten bei einer vollständigen und fachgerechten Reparatur unter Einsatz von Gebrauchtteilen, lohnkostengünstiger Werkstätten oder gegebenenfalls in Eigenregie ein Reparaturkostenersatz offenbar bis zur Höhe von 130% des Wiederbeschaffungswertes in Frage kommt, sofern diese Reparatur im Ergebnis wirtschaftlich vernünftig ist.

Diese Frage dürfte dann stets mit Hilfe eines Sachverständigen zu klären sein, der die Qualität der Reparatur feststellen muss. Liegt bei einer positiven Feststellung eine Werkstattrechnung vor, so ist diese für die Abrechnung maßgeblich.

Nicht geklärt und wohl Frage des Einzelfalles ist, welche Kostenparameter bei einer Reparatur in Eigenregie für die Beurteilung der Frage zu verwenden sind, ob die Reparatur wirtschaftlich vernünftig in den Rahmen von 130% des Bruttowiederbeschaffungswertes gedrückt werden konnte.

Im Ergebnis wird der hier vorliegende Fall die vom BGH geforderten Voraussetzungen nicht realistisch und wohl noch weniger wirtschaftlich vernünftig erfüllen können. Die otalschadenabrechnung der Versicherung dürfte nicht zu beanstanden und auch nicht zu entkräften sein.

@Iphoxx:

Die BGH-Rechtsprechung ist mir sehr wohl bekannt, aber angesichts solcher Werte im Gutachten:

Zitat:

Original geschrieben von rpalmer

Wiederbeschaffungswert: 2200€

Restwert: 100€

Reparaturkosten: 6800€

ferner angesichts der Tatsache, dass der TE keine Werkstattrechnung vorweisen können wird

Zitat:

Original geschrieben von rpalmer

 

- Darf ich mein Auto selber reparieren

Kann hier eine Reparatur nie und nimmer auch nur im Ansatz die vom BGH geforderten Voraussetzungen erfüllen.

Aus diesem Grunde lohnt es sich im vorliegenden Fall auch gar nicht auf solche Dinge einzugehen.

Themenstarteram 30. März 2012 um 16:56

Zitat:

Für den Fall aber, dass der hier Betroffene auf wundersame Weise den Reparaturkostenaufwand auf einen Betrag drücken kann, der sich innerhalb der "Opfergrenze" von 130 % des Wieerbeschaffungswertes bewegt UND ZUSÄTZLICH der eingeschlage Weg wirtschaftlich vernünftig ist UND ZUSÄTZLICH die Reparatur sach und fachgerecht gem. der Vorgaben des Sachverständigengutachtens erfolgt, lässt de BGH eine Hintertür offen:

Das ist kein Problem und auch kein Wunder, man sehe sich ja nur die Preise des Vertragshändlers an... eine Motorhaube 380€... beim Verwerter bekomme ich sie in der gleichen Farbe lackiert für 30€ (Das jetzt nur als ein Beispiel).

Ebenso verhält es sich mit den Stundelöhnen oder unnötigen Arbeitspositionen wie "Motor ausbauen". Kostest ein Heidengeld und ist nicht notwendig, es erleichtert zwar das Arbeiten, doch es ist nicht wirklich nötig.

Bei der Verwendung von Gebrauchtteilen, einiger Eigeniniative und eben den arbeiten von Lackierer und Karosseriebauer komme ich auf 1500-1800€.

Nehmen wir nun einmal an, dies sei bereits geschehen:

- Gebrauchtteile für 300€ wurden angeschafft (Rechnungen vorhanden)

- Arbeit für 700€ beim Karosseriebauer (Rechnung)

- Arbeit für 500€ beim Lackierer (Rechnung)

- Einiges an Eigenleistung

--> Auto ist repariert, jetzt müsste also der Gutachter kommen und bestätigen dass die Reparatur Sach- und Fachgerecht ist?

Wie geht es dann weiter?

Für den Fall, dass nun der Lackierer nun bspw. 1500€ kosten würde, ich also die Totalschadenabrechnung übersteige, wie geht es dann weiter?

am 30. März 2012 um 18:47

Zitat:

Original geschrieben von rpalmer

 

Bei der Verwendung von Gebrauchtteilen, einiger Eigeniniative und eben den arbeiten von Lackierer und Karosseriebauer komme ich auf 1500-1800€.

Wo ist dein Problem? Mit deinem Totalschaden und der Entschädigung von 2100 Euro kannst du machen, was du für richtig hälst. 

Hallo,

da der Reparaturaufwand über 30% vom Wiederbeschaffungswert liegt ist eine Abrechnung auf dieser Basis nicht möglich.

Die Reparaturkosten bzw. der Reparaturaufwand (Reparaturkosten + eventuell anfallender Wertminderung) müssen unter den 2.860,00 € liegen.

Des Weiteren ist ein sach- und fachgerechte Reparatur bei einem regulären Schaden von 6.800,00 so gar nicht möglich, also nächster Punkt woran es scheitert.

Du bist Laie, ob ein Aus- und Einbau des Motors erforderlich ist oder nicht - dass überlasse mal lieber den Gutachter.

Gruß

fordfuchs

 

Themenstarteram 31. März 2012 um 13:20

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Hallo,

da der Reparaturaufwand über 30% vom Wiederbeschaffungswert liegt ist eine Abrechnung auf dieser Basis nicht möglich.

Die Reparaturkosten bzw. der Reparaturaufwand (Reparaturkosten + eventuell anfallender Wertminderung) müssen unter den 2.860,00 € liegen.

Des Weiteren ist ein sach- und fachgerechte Reparatur bei einem regulären Schaden von 6.800,00 so gar nicht möglich, also nächster Punkt woran es scheitert.

Du bist Laie, ob ein Aus- und Einbau des Motors erforderlich ist oder nicht - dass überlasse mal lieber den Gutachter.

Gruß

fordfuchs

Hallo und Danke für die Antwort! ;)

Mir wurde das so vom Karosseriebauer gesagt:

Wenn das Auto fertig ist, wird wieder der Gutachter geholt. Der schaut sich das ganze an und schickt der Versicherung ein neues Schreiben, wo dann die fachgerechte Reparatur bestätigt wird.

Falls die Repkosten also dann die Totalschadenabrechnung übersteigt, aber unter den 2860€ liegt, so würde die Versicherung dies zahlen.

Genau um diese Aussage geht es mir, ich frage ja deswegen hier nach, weil ich selbst diese Aussage anzweifle.

Und nochmals: Es ist keine große Kunst die Repkosten so stark zu senken, ich habe bereits oben angesprochen warum. Ich bin es jetzt auch müßig, darüber zu streiten, eine Beurteilung dessen ist hier nicht möglich, da ich nichts zum Schaden gesagt habe. Es ist machbar. Warum soll ich eine Werkstatt gehen, die 115€/h nimmt, wenn es auch welche gibt, die das ganze für 55€/h erledigen? (Anerkannte Werkstatt, alles mit Rechnung)

Zitat:

Ein Fahrzeug ist nach der Rechtsprechung dann sach- und fachgerecht repariert, wenn es von einer Fachwerkstatt nach Vorgaben und nach Massgabe des Gutachtens instand gesetzt wird.

Eben das wird ja gemacht.... aber:

- Ist der Verbau von Gebrauchtteilen zulässig?

- Wie sieht das nun aus, wenn ich bspw. den Scheinwerfer selber einbaue. Hier muss also der Gutachter die korrekte Montage bestätigen, oder wie?

Also, erst einmal:

 

wenn du glaubst, dass du den Schaden für 25% von der Gutachterlich festgestellten Schadensumme reparieren kannst und hier noch versuchen möchtest das als "fach- und sachgerechte Reparatur" zu verkaufen, dann kann man hier nur eines:

 

Und zwar dir einen Vogel zeigen.

 

Wenn du dann auch noch ernsthaft daran glaubst, dass dir dieser Sachverständiger, der das Gutachten erstellt hat, dir eine fach und- sachgerechte Reparatur bestätigt, wird das der nächste sein, der dir eine Vogel zeigt.

 

Nimm die 2.100 Euro, biege dein Gurke wieder gerade, aber erspare uns hier deine Weisheiten, wie man ein echten Wirtschaftlichen Totalschaden zu einem 130% Reparaturschaden machen kann. 

 

Was du hier so schreibst ist einfach nur Lächerlich..... :rolleyes:

Themenstarteram 31. März 2012 um 20:23

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Also, erst einmal:

wenn du glaubst, dass du den Schaden für 25% von der Gutachterlich festgestellten Schadensumme reparieren kannst und hier noch versuchen möchtest das als "fach- und sachgerechte Reparatur" zu verkaufen, dann kann man hier nur eines:

Und zwar dir einen Vogel zeigen.

Wenn du dann auch noch ernsthaft daran glaubst, dass dir dieser Sachverständiger, der das Gutachten erstellt hat, dir eine fach und- sachgerechte Reparatur bestätigt, wird das der nächste sein, der dir eine Vogel zeigt.

Nimm die 2.100 Euro, biege dein Gurke wieder gerade, aber erspare uns hier deine Weisheiten, wie man ein echten Wirtschaftlichen Totalschaden zu einem 130% Reparaturschaden machen kann. 

Was du hier so schreibst ist einfach nur Lächerlich..... :rolleyes:

Hallo,

ich verstehe den Grund für deinen beleidigenden Ton nicht. Ist das etwa bei dir Gang und Gäbe gleich mal so herablassend, derb und unhöflich zu wirken? :rolleyes: Von der Netiquette wohl noch nichts gehört? Moderation wurde verständigt. :mad:

Ich habe mehrfach erläutert wie das geht, ich werde es jetzt nicht extra aufmalen und in epischen Details schildern, da Du sowieso deine Meinung schon festgemacht hast, obwohl du keinerlei Kenntnis über den Schaden und die daraufhin folgenden Reparaturen verfügst. Trotzalledem willst du es anscheinend besser wissen. Ich bin kein Laie was solche Repaturen angeht, ich kenne mich jediglich nicht im Versicherungswesen aus.

DESWEGEN habe ich auch hier nachgefragt, wie das ganze denn abläuft.

Ich habe auch geschrieben, dass man das ganze denn mal annehmen soll, es also hypothetisch sehen soll und ob man mir erklären kann, wie es danach weitergehen würde (Konjunktiv).

Woher nimmst du dir also das Recht heraus, mir hier indirekt Pfusch zu unterstellen?

Du kennst die Situation und den Schaden überhaupt nicht!

Lächerlich bist in diesem Falle du, ohne Hintergrundwissen um was hier überhaupt geht, über die Situation urteilen und im unhöflichen, beleidigen Ton antworten. Was soll das?

-------------

Da ich MT anders kenne, versuche ich es noch einmal:

Nehmen wir also man an, der Schaden ließe sich in den Rahmen der 2680€ beheben (Und bitte keine Diskussion darüber ob das nun geht oder nicht, wir können uns darüber in einem anderen Thread unterhalten! Es wird hier mal angenommen). Wie geht das Ganze nun weiter?

- Die Bestellung des Gutachters (Der mir übrigens die Werkstätten empfohlen hat, aber gut, ich habe ja den Vogel), der sich die Reparatur dan ansieht und beurteilt

- Und dann?

Das möchte ich wissen, nicht mehr, nicht weniger. (Eben das was der User iphoxx erwähnt hat!)

Falls man mir die Fragen nicht benatworten will, gut. Dann macht den Thread zu, lasst es bleiben und ich warte bis der Gutachter aus dem Urlaub zurück ist.

Grüße

 

 

Über den Ton könnte man streiten, von der Sache her hat Dellenzähler aber vollkommen Recht.

Mehr gibt es auch von meiner Seite aus hierzu nicht mehr zu sagen.

Ach doch, eines noch: Wer eine solche Signatur führt:

Zitat:

Nettigkeit ist die Schwester der Heuchelei:

und dann jammert, dass andere nicht nett sind, sollte die Signatur evtl. nochmals überdenken;)

Themenstarteram 31. März 2012 um 21:07

Zitat:

Original geschrieben von x8driver

Über den Ton könnte man streiten, von der Sache her hat Dellenzähler aber vollkommen Recht.

Mehr gibt es auch von meiner Seite aus hierzu nicht mehr zu sagen.

Ach doch, eines noch: Wer eine solche Signatur führt:

Zitat:

Original geschrieben von x8driver

Zitat:

Nettigkeit ist die Schwester der Heuchelei:

und dann jammert, dass andere nicht nett sind, sollte die Signatur evtl. nochmals überdenken;)

In Ordnung, dann hat sich die Sache erledigt. Ich warte ab und kläre das mit meinem Sachverständigen.

(Der Spruch in der Signatur beduetet aber nicht, dass man mit Beleidigungen diskutieren muss.)

Ich hätte wissen müssen, dass es im skurillen MT keinen Wert hat, eine solche Fragestellung zu eruieren. (Satt dem TE bei seinen Fragen zu helfen, wird erstmal anderes erforscht. Schade, aber auch egal. Es eilt nicht)

Dennoch besten Dank für die hilfreichen Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von rpalmer

 

In Ordnung, dann hat sich die Sache erledigt. Ich warte ab und kläre das mit meinem Sachverständigen.

Genau - das machst du.

Berichte doch aber bitte unbedingt vom Ergebnis dieser Klärung:)

 

Zitat:

Original geschrieben von rpalmer

Ich hätte wissen müssen, dass es im skurillen MT keinen Wert hat, eine solche Fragestellung zu eruieren.

In der Tat: Es gibt schon skurrile Dinge hier.......:D

Themenstarteram 31. März 2012 um 21:25

Zitat:

Original geschrieben von x8driver

Zitat:

Original geschrieben von rpalmer

 

In Ordnung, dann hat sich die Sache erledigt. Ich warte ab und kläre das mit meinem Sachverständigen.

Genau - das machst du.

Berichte doch aber bitte unbedingt vom Ergebnis dieser Klärung:)

Falls es dich interessiert, dann gerne.

Ebenso kann ich, bei ernsthaften Interesse, darlegen, wie man das angeblich unmgöliche schafft, nämlich die Reparatur auf einen solchen Wert zu bringen. (Die Ironie kannst du dir sparen... :rolleyes:)

Zitat:

Original geschrieben von rpalmer

 

Falls es dich interessiert, dann gerne.

Klar interessiert es mich - das hatte ich doch schon geschrieben (du hast es sogar zitiert).

Zitat:

Original geschrieben von rpalmer

 

Ebenso kann ich, bei ernsthaften Interesse, darlegen, wie man das angeblich unmgöliche schafft, nämlich die Reparatur auf einen solchen Wert zu bringen. (Die Ironie kannst du dir sparen... :rolleyes:)

Welche Ironie:confused:

Und wie man pfuscht, davon habe ich auch schon gehört.....:D

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