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Fragen zur Einzelabnahme
Hallo!
Vorab: falls ich hier falsch bin, bitte verschieben. Dachte das passt hier am besten rein.
Ich habe leider nirgends im Netz eine Antwort auf meine Frage gefunden.
Es dreht sich um folgendes:
Ich spiele mit dem Gedanken mir für meinen BMW ein Gewindefahrwerk aus den USA zu bestellen. Nicht um kosten zu sparen (da dort ja alles billiger ist). Das Problem ist, dass das Fahrwerk hier in Deutschland nicht erhältlich ist. Auch in den USA ist das Fahrwerk nur für spezielle Händler erhältlich, da es sich um eine Art Promotion Aktion handelt. Ich hätte die Möglichkeit über ein paar Ecken an ein solches Fahrwerk zu kommen. Es handelt sich hierbei auch nicht um ein Billigteil. Angeblich soll es auf Niveau des KW Clubsport agieren. Wer weiß, das gilts aus zu testen !
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Wollte das ganze eventuell per Einzelabnahme durchziehen. Habe den Hersteller schon bezüglich eines Gutachtens angeschrieben, warte aber noch auf Antwort.
Es sei also der Fall, als sei bei dem Fahrwerk nichts schriftliches dabei. Nur die Bezeichnung, dass es für mein Fahrzeug ist. Bekomme ich sowas eingetragen? Habe gelesen, das der TÜV ab 2007 keine Einzelabnahme mehr ohne Gutachten macht. Leute die sich ein Auto komplett selbst bauen bekommen das doch auch hin, ohne gleich das Gesetz zu brechen. Reiht es dem Prüfer nicht, wenn dieser sich von der Verarbeitung und Qualität des Fahrwerks überzeugen kann? Das wäre doch der Ursprüngliche Sinn einer Einzelabnahme, oder? Das Prüfen von individuellen teilen, die außerhalb der Regel fallen.
Ich bedanke mich schon einmal im vor raus!
Gruß Dominik
Beste Antwort im Thema
@TE
Du machst es Dir ganz schön einfach. Du schreibst mit keiner Silbe, um was für ein Fahrwerk (Hersteller/ Typ/ Windungszahl/ Drahtdurchmesser/ Bezeichnung etc.) es sich handelt, meckerst aber rum, wenn die Kollegen vom TÜV mauern. Komm mit vernünftigen Angaben rüber, und Du wirst sicher auch vernünftige Antworten bekommen.
Von wegen keine Lust bei den Prüfern ist nicht, die Technischen Prüfstellen (TÜV im Westen, DEKRA im Osten, Berlin beide) haben nämlich eine Betriebspflicht. Mache einfach einen ordnungsgemäßen Termin aus und lasse Dich beraten, wenn Du Deine Unterlagen beisammen hast. Allerdings musst Du natürlich bereit sein, diese Beratung auch zu bezahlen, umsonst ist nix. Die angefangene Viertelstunde kostet derzeit knapp 30,-€ brutto.
Daß nur noch Eintragungen erfolgen, wenn ein Gutachten vorliegt, ist natürlich Quatsch. Es ist jedoch immer eine Frage des Aufwands, ob es finanziell und technisch Sinn macht. Sowohl DEKRA als auch TÜV haben durchaus geeignete und bestens ausgestattete Prüflabore, in denen man Bauteile jeder Art hinsichtlich Festigkeit, Eignung etc. testen kann. Felgen z. B. stellt man zur Prüfung gern mal auf eine Hydropulsanlage und zerstört beim Testen auch schon mal ein paar Felgen, also muß der Antragsteller sicher mehrere Felgen mitbringen als die, die er montieren will.
Demzufolge drängt sich die Frage auf, ob es in Anbetracht des von Dir gewünschten Fahrwerks sinnhaftig ist. Ich würde mir als aaS beim DEKRA sicher nicht zutrauen, aufgrund der bloßen Ansicht der Federn einzuschätzen, ob die Festigkeit, Kennlinie etc. zu dem vorliegenden Fahrzeug passt. Und der bloße Anschein, daß es in USA mehrere identische Fahrzeuge mit denau diesem Fahrwerk gibt, reichen in der Tat einem seriösen Sachverständigen nicht aus.
Also, entweder viel Geld, Zeit und mehrere Fahrwerke mitbringen, dann testen wir das gern für Dich aus (kannst mich gern per PN kontaktieren), oder Du findest doch noch ein Gutachten für die Teile, dann wird es sicher leichter und billiger.
So long, der Gardiner
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12 Antworten
Ohne einige grundlegende Daten wird sich kein vernünftiger Prüfer die Finger verbrennen. Zumindest muß er ja wissen ob die Teile das Gewicht deines Autos aushalten.
Oder würdest du zB ein Fahrwerk bedenkenlos einbauen das für einen Kleinwagen mit 800kg gedacht ist und jetzt in eine Kiste soll die das Doppelte wiegt?
Das Mindeste sind Unterlagen für welches Fahrzeug es in den USA vorgesehen ist und die Fahrzeugdaten dazu. Wobei ich davon ausgehe das sich deine Chancen damit nur minimalst verbessern.
Ich sehe die Chancen aber als so gering an das es rausgeworfenes Geld wäre.
Vor 30 Jahren sah das noch besser aus,da hat bei einem Bekannten ein Prospekt gereicht auf dem zu sehen war auf welchem Fahrzeug die Felgen normalerweise montiert wurden. Da das ein Pick Up war hatte der Prüfer keine Bedenken wegen der Tragfähigkeit.
Tjoa...
Sowas habe ich mir gedacht. Nachweisen, dass das Fahrwerk speziell für mein Fahrzeug ist kann ich ja schon. Wie schon geschrieben. Ich habe den Hersteller mal kontaktiert, ob die irgend ein international anerkanntes Festigkeitsgutachten oder Prüfergebnis mitsenden können.
Ich habe jetzt schon drei mal beim Tüv angerufen. Entweder ist keiner da, oder der zuständige Mitarbeiter hat Urlaub!
Ich habe auf Grund der Promotionaktion nur noch diesen Oktober Zeit zu bestellen, daher die Eile!
Alles immer so unnötig kompliziert.
Hat man den in der Regel größere Chancen das ganze über eine Tuningbude laufen zu lassen? Die arbeiten ja meist enger mit dem Tüv zusammen.
Bin am Rande der Verzweifelung
Gruß!
Schon möglich das eine Tuningbude bessere Beziehungen hat,zumindest sollten sie wissen bei welchem Tüv du die beste Beratung bekommst. Nur mußt du erst eine seriöse Tuningbude finden. In diesem Zusammenhang wäre es vermutlich nicht schlecht wenn du verraten würdest aus welcher Region du kommst.
Übrigens bringt es nichts wenn du ein Gefälligkeitseintrag bekommen würdest,das kann ein anderer Prüfer wieder kassieren.
Aber möglich ist vieles wenn ich mir das Custombike eines Kollegen anschaue. Wie der zb den offenliegenden Antriebsriemen zwischen Motor und Getriebe durchgebracht hat...
Aber er hat auch rund 2 Jahre nach einem Prüfer gesucht der ihm die Kiste absegnet.
@Dominik1392
Sammle alle Unterlagen die du dafür bekommen kannst.
Damit fährst du persönlich zu einem Prüfer der solche Abnahmen macht und besprichst mit diesem dein Vorhaben.
Nur er kann dir sagen ob du dann weitermachen kannst, welche Unterlagen fehlen und ob es Sinn oder gar keinen macht.
Alles andere sind hier reine Spekulationen.
hmmm
also ich komme aus dem Saarland.
Werde Morgen noch einmal versuchen den TÜV zu kontaktieren. Werde dem mal meinen Sachverhalt schildern. Dann wird sich zeigen welche Unterlagen er benötigt, bzw was ihm reicht.
Morgen halte ich euch auf dem Laufenden!
Danke!
Hallo
Heute habe ich es zum ersten mal seit einer Woche geschafft einen Sachverständigen vom Tüv ans andere Ende der Leitung zu bekommen.
Er hatte mich zurück gerufen, nachdem sich die Dame mein Fahrzeug und die Bezeichnung des Fahrwerks notiert hatte.
Ich muss sagen ich hatte noch nie so etwas unverschämtes an der Leitung... wofür werden die dort eigentlich bezahlt ?
Er sagte kurz und knapp das solle ich vergessen. Meine Vorgeschichte wollte man gar nicht hören. Nicht warum ich genau dieses Fahrwerk möchte, nichts. Zudem wurde mir gesagt, dass ohne ein Gutachten überhaupt nichts mehr gemacht wird. Ich erwiderte das mit der Frage, was das denn genau genommen noch mit einer Einzelabnahme zu tun hat. Darauf wussten sie dann auch keine Antwort.
Habe das Telefonat auch rasch beendet. Hätte mich eh nur unnötig aufgeregt.
Nun gut. Heute Morgen hatte ein Bekannter aber eine vorerst erfreuliche Neuigkeit für mich. Er kennt da jemanden, der jemanden kennt, usw...
Habe heute Morgen gleich mal bei der Firma angerufen. Scheint ein Tuninggeschäft zu sein, die öfter mal Rad-Reifen Kombinationen und Fahrwerke per Sonderabnahme durchbringen.
Hier hatte man auf jeden Fall ein offenes Ohr für mein Problem. Die nette Dame wollte mit ihrem kooperierendem Sachverständigen Rücksprache halten und sich dann bei mir melden. Dieser scheint sich gerade im Bereich "USA" aus zu kennen, da er selbst auch einen Amerikanischen wagen fährt. Es sei auch nicht unwahrscheinlich, dass er den Hersteller sogar kennt.
Ich denke hier bin ich in jedem Fall ehr an der richtigen Adresse. Hier nimmt man sich denke ich mehr Zeit um den Einzelfall zu prüfen. Ich rechne hier ehr mit Qualität als Quantität. Selbst wenn man mir hier eine Absage erteilt, werde ich zwar enttäuscht sein, aber nicht vor Wut kochen.
Service ist eben nach wie vor noch alles :P
Gruß Dominik
Zitat:
Original geschrieben von Dominik1392
1.
seit einer Woche geschafft einen Sachverständigen vom Tüv ans andere Ende der Leitung zu bekommen.
Er hatte mich zurück gerufen, nachdem sich die Dame mein Fahrzeug und die Bezeichnung des Fahrwerks notiert hatte.
Ich muss sagen ich hatte noch nie so etwas unverschämtes an der Leitung... wofür werden die dort eigentlich bezahlt ?
2.
ein Bekannter kennt da jemanden, der jemanden kennt, usw...
Habe heute Morgen gleich mal bei der Firma angerufen. Scheint ein Tuninggeschäft zu sein, die öfter mal Rad-Reifen Kombinationen und Fahrwerke per Sonderabnahme durchbringen.
3.
Hier hatte man auf jeden Fall ein offenes Ohr für mein Problem. Die nette Dame wollte mit ihrem kooperierendem Sachverständigen Rücksprache halten und sich dann bei mir melden. Dieser scheint sich gerade im Bereich "USA" aus zu kennen, da er selbst auch einen Amerikanischen wagen fährt. Es sei auch nicht unwahrscheinlich, dass er den Hersteller sogar kennt.
4.
Ich denke hier bin ich in jedem Fall ehr an der richtigen Adresse. Hier nimmt man sich denke ich mehr Zeit um den Einzelfall zu prüfen. Ich rechne hier ehr mit Qualität als Quantität. Selbst wenn man mir hier eine Absage erteilt, werde ich zwar enttäuscht sein, aber nicht vor Wut kochen.
Service ist eben nach wie vor noch alles :P
Gruß Dominik
1.
Sagte ich nicht persönlich dort vorbeifahren
Diese Reaktion am Telefon war so zu erwarten ( abwimmel Taktik )
Für Telefonauskünfte werden die auch nicht bezahlt
2. Dies Leute kennen Geschichte gibt es zu Hauf ..........
Nützt aber selten etwas .........
3.
kooperierendem Sachverständige hört sich nach
Gefälligkeitsgutachten an................
Sachverständige kooperieren nicht denn sie sind unabhängig !!
4. Die wollen Geld verdienen und @ rechne dann mal mit einer dementsprechenden Rechnung
Service lässt man sich heute sehr gut bezahlen .............
@TE
Du machst es Dir ganz schön einfach. Du schreibst mit keiner Silbe, um was für ein Fahrwerk (Hersteller/ Typ/ Windungszahl/ Drahtdurchmesser/ Bezeichnung etc.) es sich handelt, meckerst aber rum, wenn die Kollegen vom TÜV mauern. Komm mit vernünftigen Angaben rüber, und Du wirst sicher auch vernünftige Antworten bekommen.
Von wegen keine Lust bei den Prüfern ist nicht, die Technischen Prüfstellen (TÜV im Westen, DEKRA im Osten, Berlin beide) haben nämlich eine Betriebspflicht. Mache einfach einen ordnungsgemäßen Termin aus und lasse Dich beraten, wenn Du Deine Unterlagen beisammen hast. Allerdings musst Du natürlich bereit sein, diese Beratung auch zu bezahlen, umsonst ist nix. Die angefangene Viertelstunde kostet derzeit knapp 30,-€ brutto.
Daß nur noch Eintragungen erfolgen, wenn ein Gutachten vorliegt, ist natürlich Quatsch. Es ist jedoch immer eine Frage des Aufwands, ob es finanziell und technisch Sinn macht. Sowohl DEKRA als auch TÜV haben durchaus geeignete und bestens ausgestattete Prüflabore, in denen man Bauteile jeder Art hinsichtlich Festigkeit, Eignung etc. testen kann. Felgen z. B. stellt man zur Prüfung gern mal auf eine Hydropulsanlage und zerstört beim Testen auch schon mal ein paar Felgen, also muß der Antragsteller sicher mehrere Felgen mitbringen als die, die er montieren will.
Demzufolge drängt sich die Frage auf, ob es in Anbetracht des von Dir gewünschten Fahrwerks sinnhaftig ist. Ich würde mir als aaS beim DEKRA sicher nicht zutrauen, aufgrund der bloßen Ansicht der Federn einzuschätzen, ob die Festigkeit, Kennlinie etc. zu dem vorliegenden Fahrzeug passt. Und der bloße Anschein, daß es in USA mehrere identische Fahrzeuge mit denau diesem Fahrwerk gibt, reichen in der Tat einem seriösen Sachverständigen nicht aus.
Also, entweder viel Geld, Zeit und mehrere Fahrwerke mitbringen, dann testen wir das gern für Dich aus (kannst mich gern per PN kontaktieren), oder Du findest doch noch ein Gutachten für die Teile, dann wird es sicher leichter und billiger.
So long, der Gardiner
Ihr habt schon recht...
Bitte versteht darunter auch nicht, dass ich jeden TÜV Sachverständigen für unfähig halte! Hatte auch schon ganz nette. Sind ja auch nur Menschen ;-). Fand eben diese rasche Abwimmelei unangebracht.
Zunächst einmal: kooperierender Sachverständiger war falsch ausgedrückt. Es gibt ja viele Firmen, ob Tuner oder Reifenhändler die mit dem TÜV zusammenarbeiten. Diese haben dann oft immer den selben Prüfer, der die Teile abnimmt oder nicht. Das meinte ich. Entschuldigung wenn das falsch rüber gekommen ist.
Ich warte sowohl auf eine Antwort aus Amerika, als auch auf die Antwort der Dame des besagten Geschäftes.
Die Sache ist die: ich mache sowas nicht Regelmäßig. War bei div Prüfstellen hier in der Nähe. Keiner konnte mir Auskunft geben. Ich solle es doch einmal dort und hier probieren. Dort sitze der zuständige Sachbearbeiter für teile aus den USA...
usw...
@gardiner: Federraten, Federlängen und Daten zu den Dämpfern habe ich alles vom Hersteller hier liegen. Möchte jetzt nur nichts hier hereinschreiben um beim eigentlichen Thema zu bleiben. Hätte das auch alles gerne deinem Kollegen mitgeteilt, aber soweit kam es ja nicht
Natürlich habe ich kein Interesse Unmengen von Geld zu investieren. Es dreht sich nun mal darum, dass ich Interesse an diesem Fahrwerk habe, und mich informieren möchte was geht, und was nicht. Deshalb habe ich es ja auch noch nicht bestellt!
Würde dem Tüv denn ein international anerkanntes Prüfverfahren oder Materialgutachten ausreichen? Ich bin mir sicher der Hersteller führt interne Kontrollen nach bestimmten Richtlinien durch. Eventuell käme ich ja an so etwas ran.
Trotzdem ist die Frage für mich noch nicht ganz eindeutig geklärt.
Liegt die Eintragung letztendlich im ermessen des Prüfers, oder hängen wirklich mehrere Faktoren davon ab?
Mir wurde schon so oft gesagt "wenn der Prüfer sich das Fahrwerk anschaut wird er schon sehen, das es verarbeitungstechnisch auf sehr hohem Niveau liegt."
Betrachten wir das ganze an einem total flachen Beispiel: Jemand hat sich ein Fahrzeug selbst zusammengebaut. Als Fahrwerksteile hat er keine Stoßdämpfer sondern einfach Stahlstangen mit 30mm Durchmesser verbaut (ob sowas nun sinnvoll oder erlaubt ist sei hier irrelevant, mir fällt gerade nichts besseres ein :P). Der Prüfer schaut sich das ganze an. Die Ausarbeitung und Verarbeitung stimmt. Alles ergibt einen Sinn. Darf er das dann innerhalb einer Einzelabnahme trotzdem nicht eintragen, obwohl er der Meinung ist, dass die Konstruktion hält?
Sorry, weiß nicht wie ich meine Frage besser umschreiben soll.
Gruß und danke für die raschen Antworten ;-)
Dominik
Zitat:
Liegt die Eintragung letztendlich im ermessen des Prüfers, oder hängen wirklich mehrere Faktoren davon ab?
Betrachten wir das ganze an einem total flachen Beispiel: Jemand hat sich ein Fahrzeug selbst zusammengebaut. Als Fahrwerksteile hat er keine Stoßdämpfer sondern einfach Stahlstangen mit 30mm Durchmesser verbaut (ob sowas nun sinnvoll oder erlaubt ist sei hier irrelevant, mir fällt gerade nichts besseres ein :P). Der Prüfer schaut sich das ganze an. Die Ausarbeitung und Verarbeitung stimmt. Alles ergibt einen Sinn. Darf er das dann innerhalb einer Einzelabnahme trotzdem nicht eintragen, obwohl er der Meinung ist, dass die Konstruktion hält?
Zum Ersten:
Ja, das liegt im Ermessen des "Prüfers". Prüfer ist hier eben gerade nicht der "normale" Prüfingenieur, sondern der amtlich anerkannte Sachverständige (aaS). Nur dieser darf im Gegensatz zu den Prüfingenieuren u.a. 21er Gutachten machen, ist dann allerdings in Personalunion für das Gutachten verantwortlich, was er erstellt. Er haftet dann auch ganz allein dafür, also nicht etwa das Land oder die Überwachungsorganisation (TÜV/ DEKRA). Der aaS ist, wenn er sowas macht, selbst beliehene Peron im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes und muß mit seinem Sachverstand entscheiden, ob die Sache in Ordnung ist oder nicht. Somit kann es sein, daß manche aaS eine Sache für gut befinden, wo Andere aaS sagen "ich hätte das nie eingetragen". Ich finde manche eingetragene Sachen von Kollegen auch nicht so toll, aber ich nehme sie meist so hin, weil ich nicht dafür verantwortlich bin. Nur wenn es mir zu offenkundig scheint, daß es nicht funktioniert, was eingetragen wurde, würde ich darüber meckern.
Zum Zweiten:
Fahrzeug selbst zusammenbauen funktioniert sicher nur in der Theorie. Um beim PKW (M1) zu bleiben, so sind diese alle seit langem nach 70/156 EG typgenehmigt. In der 70/156 EG sind etliche Einzelgenehmigungen hinterlegt, welche somit einzuhalten sind. Demnach dürfte es in der Praxis verdammt schwer fallen, ein selbst gebauten Pkw in Verkehr zu bringen. Theoretisch würde es vielleicht noch gehen, aber dann muß man eben die EG-Typgenehmigung erreichen, und das ist mit nur einem, nicht serienmäßig gefertigten Fahrzeug schlicht unmöglich.
Es gibt derzeit beispielsweise noch "Schlupflöcher" bei kleinen Nutzfahrzeugen (N1), die beispielsweise aus Polen kommen und dort eine nationale Typgenehmigung und bereits eine Erstzulassung in Polen haben. Da gibt es noch den guten alten 21er, und wenn die Fahrzeuge noch nie in Verkehr waren, gibt es ein Gutachten nach §13 FZV.
Wie gesagt, PKW ist immer EG-typgenehmigungspflichtig.
Alles klaro?
Gardiner
Ja soweit habe ich das verstanden, danke =)
Das heißt doch letztendlich:
Wenn ich das Fahrwerk jetzt eingebaut habe, dem Sachverständigen nachweisen kann, dass es für mein E82 1er Coupé hergestellt wurde und auf dem Fahrwerk noch eine Typen-/Seriennummer vorhanden ist mit der er für eine eventuelle Eintragung arbeiten kann, hätte ich eine Chance.
Die Dame am Telefon sagte mir ja bereits der Mann sei in dem Themengebiet USA durchaus vom Fach und die Wahrscheinlichkeit sei da, dass ihm der Hersteller bekannt ist.
Trägt der Sachverständige mir nun das Fahrwerk ein, weil er es auf Grund seiner eventuellen Vorkenntnisse bzw Sachkenntnis als Sicher bezeichnet, wäre die Eintragung korrekt. Es würde sich ja hierbei nicht um eine "Gefälligkeitseintragung" handeln oder? Solche waren mir noch vom Freundeskreis bekannt. Es soll einen gegeben haben, der für 50 Euro mehr jeden Schalensitz abgenommen hat . Hat er aber afaik nicht lange gemacht ;-)
Ich bin einfach mal gespannt was jetzt dabei rauskommt! Nur ungern würde ich zu dem greifen was jeder hat. Diese Exoten reizen mich ja schon !
Ich bleibe am Ball!
Grüße und erholsame Nachtruhe an alle!
Dominik
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
Wie gesagt, PKW ist immer EG-typgenehmigungspflichtig.
Diese Aussage ist falsch, die ganzen US-Importe und selbst die Chinakracher haben alle keine Typgenehmigung und werden per Einzelabnahme auf die Straße gebracht.
Was dafür an Unterlagen vorliegen muß, entzieht sich meiner Kenntnis.