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Fragen zur fiktiven Abrechnung nach Unfall

Themenstarteram 13. Dezember 2013 um 11:41

Hallo zusammen,

leider ist mir letzte Woche jemand in meinen Wagen reingefahren. Die Polizei hat den anderen Beteiligen als Verursacher festgestellt.

Nun war ich heute in der Werkstatt für einen Kostenvoranschlag. Auf dem KVA sind drei Positionen:

- Arbeitslohn

- Ersatzteil (die komplette Autotüre hinten rechts + Kleinteile)

- Lackierung (Lohn + Material)

Der KVA beläuft sich auf 1517€ brutto. Nun würde ich aber tendenziell, auch weil der KFZ-Mechaniker meinte, dass ich damit noch ohne Probleme (auch keine Rostgefahr) fahren kann und Anfang nächstes Jahr die HU bestehe (Türe geht noch auf).

Nun habe ich halt gelesen, dass ich mir die Summe auch auszahlen lassen kann, jedoch abzüglich der Mwst. Das wären dann immer noch 1275€. Stimmt das wirklich so? Vor allem: Da ist ja auch Lohn mit drin.

Mein Auto übrigens hat laut Hotline der gegnerischen Versicherung noch einen Restwert von ca. 2000€.

Reicht es dann, einfach den KVA, Fotos und die polizeiliche Mitteilung (in der auch steht, dass der andere Betiligte der UNfallverursacher ist laut Ansicht der Polizei) an die Versicherung zu schicken?

Ich finde es irgendwie höchst unnötig ein fast 14 Jahre altes Auto reparieren zu lassen, was ich eh in ca. 1 bis max 2 Jahren ersetzen wollte. Aber den Schaden möchte ich natürlich schon ausgeglichen bekommen.

Danke schon mal vorab!

Beste Antwort im Thema

Weist du was echt Kacke ist ?

 

Du hast einfach keine Ahnung (wie so oft hier im Versicherungsform) und versuchst mit deinem flachen und polemischen Gesülze vom Thema abzulenken.

 

Hier in diesem Fred haben wir das beste Beispiel dafür.

 

Du hast hier nicht auch nur ansatzweise die Kompetenz oder das Fachwissen auch nur einen einzigen profunden Beitrag zum Themas zu liefern.

 

Aber selber hier den arrgonaten Besserwisser spielen, den Usern hier "Lesekompentenz" und "Textverständnis" absprechen, ja das kannst du Möchtegern ganz gut......

 

Es reicht eben nicht, andere User nur anzuprangern und Ahnung vorzugauckeln, dass machst du ja nicht nur hier im Versicherungsforum so, man muss ja nur deine anderen Kommentare lesen, dann kann man sich ein sehr gutes Bild von dir machen. Du hast ja Tipps für alle Bereiche und Lebenslagen parat.

 

Du magst deine selbstdarstellerischen tiefenspsychologischen Analysen hier vielleicht toll finden. Aber eingentlich bist du hier die arme Wurst, weil ausser heißer Luft kommt nix von dir zum Thema.

 

Nur verbale Blähungen........

 

An besten hälst du jetzt die Finger still und liest die nun im weitern sicherlich folgenden fachlichen Beiträge zum Thema  und lernst vielleicht ein bisschen daraus.

 

Oder du wanderst aus.

 

Wäre auch noch eine Option.

 

Eientlich egal, aber Hauptsache du gehst hier keinem mehr auf den Keks mir deinem mißmutigen Gequatsche.

 

Du nervst tierisch.

 

Frohes Fest du Schriftsteller

 

 

 

 

 

 

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Wie hoch ist die Differenz Restwert Wiederbeschaffungswert?

Man kann sich den Schadenbetrag grundsätzlich einfach auszahlen lassen.

Liegt der Fahrzeugwert noch sehr deutlich über dem Wert der Reparaturkosten, zahlt die Versicherung die Netto-Reparaturkosten (inkl. Lohn für Instandsetzungsarbeiten, Material; Lack etc.

Einzig in Abzug gebracht wird normalerweise die MWST; Zusätzlich ermittelt die Versicherung noch, ob deine Werkstatt Löhne und Ersatzteilpreise ortsüblich oder über dem Ortsdurchschnitt nimmt. Nimmt Sie mehr, zieht die Versicherung gegebenenfalls auch hier noch etwas ab.

In der fiktiven Abrechnung (nach Kostenvoranschlag) zahlt die Versicherung die Reparaturkosten nur, solange Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegen.

Wiederbeschaffungsaufwand: Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert

Wiederbeschaffungswert: Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall

Restwert: Wert des beschädigten Fahrzeugs.

Wenn die Versicherung also mit dem Begriff Restwert rumhantiert, ist zu befürchten, dass eine Reparatur über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegt, sonst würden derartige Werte nicht ermittelt werden.

Themenstarteram 13. Dezember 2013 um 15:12

Hallo ihr beiden und erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von Relaxolator

Liegt der Fahrzeugwert noch sehr deutlich über dem Wert der Reparaturkosten, zahlt die Versicherung die Netto-Reparaturkosten (inkl. Lohn für Instandsetzungsarbeiten, Material; Lack etc.

Fahrzeugwert. ca. 2000€ und Reperatur kostet wie gesagt ~ 1500€.

Zitat:

Original geschrieben von Relaxolator

In der fiktiven Abrechnung (nach Kostenvoranschlag) zahlt die Versicherung die Reparaturkosten nur, solange Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegen.

Hmm, vielleicht hab ich hier was falsch verstanden :D

Ich dachte, wenn man die Reparatur NICHT durchführen lässt sondern nur sich auszahlen lässt, würde man dies "Fiktive Abrechnung" nennen. Liege ich da falsch?

 

Zitat:

Original geschrieben von Relaxolator

Wenn die Versicherung also mit dem Begriff Restwert rumhantiert, ist zu befürchten, dass eine Reparatur über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegt, sonst würden derartige Werte nicht ermittelt werden.

Also wie gesagt, Wiederbeschaffungswert bei ca. 2000€.

Wie ich den Restwert ermittel, weiss ich nicht. Ist der Restwert nicht der Wiederbeschaffungswert minus der Reparaturkosten? Also 500€?

Zitat:

Original geschrieben von MeisterHeinz

 

Also wie gesagt, Wiederbeschaffungswert bei ca. 2000€.

Wie ich den Restwert ermittel, weiss ich nicht. Ist der Restwert nicht der Wiederbeschaffungswert minus der Reparaturkosten? Also 500€?

Dies geht nur mit einem Gutachten.

Mit einem KVA ist dies nicht möglich.

Zitat:

Original geschrieben von MeisterHeinz

Also wie gesagt, Wiederbeschaffungswert bei ca. 2000€.

Wie ich den Restwert ermittel, weiss ich nicht. Ist der Restwert nicht der Wiederbeschaffungswert minus der Reparaturkosten? Also 500€?

Nur dann, wenn keiner Bereit ist mehr als 500,- € für das Fahrzeug mit Schaden zu bezahlen.

Themenstarteram 13. Dezember 2013 um 21:21

Jetzt bin ich total verwirrt. :D Geht das jetzt mit dem Auszahlen lassen des Schadens in Höhe der genannten Summe die auf dem Kostenvoranschlag steht (abzüglich der Mehrwertsteuer) oder nicht? Grundsätzlich sollte das ja gehen aber ich hab gedacht, dass man vlt. nur Material und Ersatzteile ausgezahlt bekommt und keinen Stundenlohn.

Das geht grundsätzlich schon so.

Es kann aber sein, dass Stundensätze noch etwas gekürzt werden, Ersatzteilzuschläge und Verbringungskosten zum Lakierer gestrichen werden.

Aber:

Nur dann, wenn es kein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Ich schreibe mal wie es wahrscheinlich Ablaufen wird:

Wenn die Versicherung den KVA in den Händen hat,

wird sie die Besichtigung durch einen SV veranlassen.

Alleine schon um den WBW und den Restwert zu ermitteln.

Der Restwert wird die 500€ wohl überschreiten und die Versicherung rechnet auf Totalschaden ab.

Somit bekommst Du nicht den "gewünschten" Betrag aus dem KVA.

Gruß Cokefreak

Themenstarteram 14. Dezember 2013 um 9:45

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Alleine schon um den WBW und den Restwert zu ermitteln.

Der Restwert wird die 500€ wohl überschreiten und die Versicherung rechnet auf Totalschaden ab.

Somit bekommst Du nicht den "gewünschten" Betrag aus dem KVA.

Gruß Cokefreak

Danke für deine Antwort.

Was ist denn nochmal der Unterschied zw. Wiederbeschaffungswert und Restwert? Ist der Restwert der, so wie das Auto im aktuellen (mit Schaden) Zustand ist?

Und der Wiederbeschaffungswert liegt bei ungefähr 2000€ (der Mann von der Versicherung hat bei meinem Anruf direkt mal bei Autoscout und mobile nachgeschaut).

Was wäre denn realistisch, was ich ausgezahlt bekomme? Oder kann ich da auch einfach vorher die Versicherung fragen? Ja eher nicht, oder?

Hallo Meister,

ich versuche es nochmal:

Original geschrieben von Relaxolator

In der fiktiven Abrechnung (nach Kostenvoranschlag) zahlt die Versicherung die Reparaturkosten nur, solange Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegen.

Hmm, vielleicht hab ich hier was falsch verstanden :D

Ich dachte, wenn man die Reparatur NICHT durchführen lässt sondern nur sich auszahlen lässt, würde man dies "Fiktive Abrechnung" nennen. Liege ich da falsch?

 

Wenn man sich einen Kostenvoranschlag erstellen lässt, stellt dieser dar, was die Reparatur kosten wird. Wenn man diese Reparatur nun nicht ausführt sondern sich den Betrag auszahlen lässt, spricht man von FIKTIVER Abrechnung...

Wenn die Versicherung allerdings spitz kriegt, dass dein Auto noch gerade so viel Wert ist wie die Reparatur oder irgendwo in dem Bereich, dann kann bei sich bei fiktiver Abrechnung grundsätzlich nicht ohne weiteres die Reparaturkosten bezahlen lassen.

In so einem Fall braucht die Versicherung ein Gutachten - einer der vielen Ergänzungen, die Inhalt eines Gutachtens sind, besteht in der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts (Wert deines Fahrzeugs ohne Schaden, also direkt vor dem Unfall) und des Restwerts (Wert des Klumpen Metalls, der nach dem Unfall noch übrig ist).

Den Restwert ermittelt der Gutachter im Regelfall in so genannten Restwertbörsen - hier bieten "im Regelfall" Autohändler verbindliche Angebote, was sie für das Fahrzeug im beschädigten Zustand zu zahlen bereit wären.

Um das mal an Zahlen zu verdeutlichen, die ich mir jetzt einfach mal an den Haaren herbei ziehe:

Reparaturkosten: 1800 EUR netto , 2142 EUR brutto

Wiederbeschaffungswert: 2000 EUR

Restwert: 800 EUR

 

Wenn Du dir den Schaden nur auszahlen lassen willst und an einer Reparatur kein Interesse hast, sieht das folgendermaßen aus:

Rep: 1800 EUR > Wiederbeschaffung 2000 EUR abzgl. Restwert 800 EUR = 1200 EUR

Versicherung zahlt das kleinere Ergebnis, in diesem Zahlenbeispiel 1200 EUR.

Der Restwert wird über einen Gutachter ermittelt, du musst das Auto natürlich nicht an den Restwertaufkäufer verkaufen, du kannst

a) versuchen, selber einen besseren Preis zu erzielen

b) Fahrzeug unrepariert weiter nutzen und mit 1200 EUR was auch immer machen

c) Fahrzeug instandsetzen - wenn das nach den Vorgaben des Gutachtens passiert, kannst du den Rest der Reparaturkosten und Nutzungsausfall für die Reparaturzeit geltend machen, -> vorausgesetzt, dein Auto ist jetzt noch fahrbereit

Sonst kannst du, sollte es nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher sein, Nutzungsausfall für die Dauer der Wiederbeschaffung (ein Zeitraum, den auch der Gutachter ermittelt) geltend machen.

Themenstarteram 14. Dezember 2013 um 15:13

Vielen Dank für deine Erklärung, ich glaube ich habe das nun verstanden.

Da mein Auto vor dem Unfall ~2000€ wert ist und die Reparatur sich auf 1500€ beläuft, ist es ja dann so, dass die Kosten nahe dem Wert vor dem Unfall sind. Ich denke für den Zustand so wie er ist, wäre der Restwert aktuell wahrscheinlich wirklich so um die 500-800€.

Wenn ich über 1000€ ausgezahlt bekommen würde von der Versicherung, wäre das für mich total okay. Es sieht zwar echt blöd aus mit so ner dicken Beule rumzufahren, aber ich kann das Geld gut gebrauchen - ich spare wie gesagt derzeit für einen neuen Gebrauchten. Ein bis zwei Jahre muss ich dann halt mit der Beule rumfahren. Ich denke ich nutze die fiktive Abrechnung. Wie gesagt, ich find es in meinen Augen unwirtschaftlich in ein ~14 Jahre altes Auto, was eh in 1-2 Jahren weg soll nochmal eine Reparatur vornehmen zu lassen, die nur der Kosmetik dient.

Original geschrieben von MeisterHeinz

Zitat:

Vielen Dank für deine Erklärung, ich glaube ich habe das nun verstanden.

Hallo Heinz,

leider, bzw. Gott sei Dank, ist die Erklärung von Relaxolator falsch.

Wenn Deine Zahlen ungefähr stimmen, stehen Dir rund € 1.260,- zu.

Da Du das Auto weiter nutzen möchtest, stehen Dir die Netto-Reparaturkosten zu. Der Restwert spielt keine Rolle.

Allerdings wirst Du mit Deinem Kostenvoranschlag nicht weit kommen. Lasse ein Gutachten bei einem unabhängigen Gutachter Deiner Wahl erstellen, die Kosten dafür muss der Schädiger übernehmen.

Dies gilt als Beweissicherung für Deinen Schaden, der Kostenvoranschlag ist völlig untauglich.

@ Relaxolator

Ein ordentlicher und seriöser Gutachter würde ein Fahrzeug niemals in einer Restwertbörse anbieten, das tun nur (i. d. R. absolut rechtswidrig) Versicherungen.

MfG

Was soll an einer Restwertbörse denn rechtswidrig sein?

Zitat:

Original geschrieben von Talker55

Was soll an einer Restwertbörse denn rechtswidrig sein?

Wer hat das denn behauptet?

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