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Fragen zur KFZ-Steuer

Themenstarteram 22. Oktober 2017 um 9:24

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich habe das passendste Forum erwischt - wenn nicht dann bitte verschieben.

Es geht um die Frage, ob bei der KFZ-Besteuerung wirklich rein nach dem Erstzulassungstag geht oder es vielleicht doch Ausnahmeregelungen gibt.

Ich fahre ein 330D Cabrio mit EZ 28.10.2008. Entsprechend wird mir der hubraumbasierte Steuersatz von 15,44€ angerechnet.

Wäre das Fahrzeug eine Woche später zugelassen worden würde ich nur 369€/Jahr bezahlen anstatt 463€/Jahr.

(Quelle: steuerberaten.de "Fahrzeughalter, die ihren Wagen in der Zeit vom 05.11.2008 bis 30.06.2009 zugelassen haben, können ebenfalls von der neuen Steuer profitieren")

Das Fahrzeug hat den Facelift-Motor (N57) mit Euro 5 und DPF ab Werk wie die Fahrzeuge in den darauffolgenden Jahren auch, es geht also rein um das Datum.

Dass es hier Stichtage gibt ist mir klar, so ärgerlich das auch ist.

Meine Frage ist nun, ob auch das "Datum zu K", d.h. EG-Typgenehmigung im Fahrzeugschein eine Rolle spielt. Dieses ist nämlich auf den 22.01.2009 datiert (komischerweise nach Erstzulassung).

Für die EG-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse (Zeile V.9) ist die 715/2007*692/2008A.

Für jeden Hinweis wäre ich dankbar. Es wäre ja nicht das erste Mal, dass sich die zuständige Behörde irrt und fragen kostet erstmal auch nichts.

Grüße und einen schönen Sonntag noch.

Beste Antwort im Thema
am 29. November 2017 um 0:52

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 29. Nov. 2017 um 01:29:28 Uhr:

Tja, am besten in einem Land anmelden, wo es keine KFZ-Steuern gibt, denn wo es keine KFZ-Steuern zu bezahlen gibt, braucht man auch nichts umschlüsseln, und sich keine Sorgen um & wegen Schadstoffklassen zu machen.

Wieder so eine typisch komplett unnützer Kommentar. Einfach leise sein wenn nichts sinnvollea zustande kommt.

 

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Evtl. kann das Fahrzeug umgeschlüsselt werden auf die bessere Schadstoffklasse. Das ist im Grundsatz möglich. Am ehesten wird das der Kfz-Sachverständige und die Zulassungsstelle sagen können.

http://www.zoll.de/.../kraftfahrzeugsteuer_node.html

Arbeite seit fast 9 Jahren mit ZulassungsDokumenten, dass eine TypGenehmigung nach der Erstzulassung datiert ist,habe ich bisher noch nie gesehen.

Eigentlich auch nicht möglich,das ein Fzg welches noch keiner TypGenehmigung entspricht, zugelassen wurde.

Prüfe das doch bitte noch mal nach. Ist es evtl ein importiertes Fzg? Wenn dieses dann ohne COC sondern mit einem 21er Gutachten bzw Datenbestätigung eines SV zugelassen worden ist,kann es schon mal vorkommen,dass evtl Daten vertauscht worden sind.

Ist 2.2 der ZB 1 vollständig ausgefüllt oder ausgenullt?

Kannst ja evtl mal Posten.

Gruß m

Themenstarteram 26. Oktober 2017 um 19:29

Hallo zusammen,

sorry für die späte Nachricht.

Den Schein hab ich angehängt.

Es handelt sich definitiv um ein deutsches Fahrzeug - allerdings ist 2.2 wie vermutet ausgenullt (weil gechipped von AC-Schnitzer).

Kann das Datum der Typ-Genehmigung mit dem Chip zusammenhängen?

Grüße und danke für die bisherigen Antworten.

Das die Typ Nummer ausgenullt wird wegen dem Chip ist so eigentlich nicht üblich.

Merkmal der Genehmigung wird auf A gesetzt und Die Felder P.2/4 und T werden mit den geänderten Daten überschrieben und der Rest wie vorliegend in Ziffer 22 vermerkt.

Na mal schauen

Es kann ein Hinweis auf einen Reimport sein.

am 26. Oktober 2017 um 22:20

Lol Kabrio-Limousine

 

Was für Pfeiffen arbeiten denn da in der Zulassungsstelle

Zitat:

@DeMarquesAMG schrieb am 27. Oktober 2017 um 00:20:39 Uhr:

Lol Kabrio-Limousine

Was für Pfeiffen arbeiten denn da in der Zulassungsstelle

Da Du ja eine besondere helle Leuchte bist, beschäftige Dich mal mit dem Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern. Trotz Deiner anscheinend besonders hohen Intelligenz , auf Seite 14 Punkt 2.1

FahrzeugKlasse M1 AE - Fz.z. Pers.bef.b.8 Spl. Kabrio-Limousine

Und hier der Link dorthin Verzeichnis

 

@TE

Ich vermute es handelt sich um ein Vorserienfahrzeug. (ERPROBUNGSFAHRZEUG des Herstellers)

 

Gruß m

 

am 27. Oktober 2017 um 6:23

Du scheinst ja heller wie die Sonne

 

Hr. Windelexpress

Es ist mir egal ob das vllt schon richtig ist lt. Verzeichnis

 

Kabrio ist trotzdem falsch

In der Türkei heisst es vllt so, aber da müsste das Coupé auch Kupé heissen

Das ist ein Vorserienfahrzeug von BMW. Dafür spricht auch die Fahrgestellnummer mit den vielen Nullen am Ende.

Das Fahrzeug wurde am 16.09.2008 gebaut.

Ausstattungscode

S991 = STEUERUNG VORSERIE

Der Erstbesitzer war garantiert eine Firma. Entweder BMW selbst oder ein Flottenkunde.

Zitat:

@querys schrieb am 27. Oktober 2017 um 10:08:04 Uhr:

Das ist ein Vorserienfahrzeug von BMW. Dafür spricht auch die Fahrgestellnummer mit den vielen Nullen am Ende.

Das Fahrzeug wurde am 16.09.2008 gebaut.

Ausstattungscode

S991 = STEUERUNG VORSERIE

Der Erstbesitzer war garantiert eine Firma. Entweder BMW selbst oder ein Flottenkunde.

Sehr gut erkannt.

 

Gruß m

am 27. Oktober 2017 um 8:18

Das Fahrzeug wurde am 16.09.2008 gebaut.

 

dies ist schon richtig ,aber in D erstmal am 02.03. 2009 zugelassen.

Wundert mich dass,dieses Fahrzeug in schon 9 verschiedenen Datenbanken abgefragt bzw.hinterlegt ist.

B 19

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