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Fragen zur Regulierung eines Hagelschaden (Totalschaden?), was soll ich hier bitte machen?
Hallo,
mein Auto wurde im Juli (!) vom Hagel erwischt. Das Auto ist vollkasko Versichert.
Ich sollte einen Kostenvoranschlag machen lassen, also habe ich bei 3 vertragshändlern (Hyundai) versucht einen Termin zu bekommen. Es hieß, Hagelschäden würden Sie ungern machen, meine Versicherung sollte einen Gutachter schicken. Die Versicherung behaarte aber auf einen KVA. Nach langem hin und her wurde dem Gutachten zugestimmt. Das war vor vier Wochen. Das Auto ist nach mündlicher Aussage des Gutachters ein Totalschaden. Ich habe keine Kopie des Gutachtens bekommen, auf Nachfrage bei der Prüforganisation hieß es dass es einige Versicherungen nicht möchten.
Von der Versicherung habe ich immer noch nichts gehört, ich habe morgen einen Termin dort.
Kann ich die Versicherung trotzdem am 30.11 kündigen? Habe ich trotzdem Recht auf die Regulierung des Schadens?
Was kann ich aufgrund der langen Wartezeiten machen, ich finde das langsam wirklich unverschämt.
Vielen Dank für eure Antworten.
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27 Antworten
Der Schaden ist während der Vertragszeit eingetreten und muss von der dann gültigen Versicherung reguliert werden. Da kannst du natürlich am 30.11. mit der entsprechenden Frist kündigen.
Von der Versicherung eine Kopie des Gutachtens anfordern.
Das ist ein TK-Schaden. Bereits eingetretene Schäden bleiben gedeckt auch wenn man kündigt. Man kann nach Abschluss der Regulierung des Schadens sowieso schadenbedingt kündigen. Also keine Hektik.
Welche Versicherung verlangt bei einem Hagelschaden einen KV, statt einen Gutachter zu schicken bzw. einen Sammelgutachtentermin zu benennen?
Wie gesagt, hast Du nach Regulierung des Schadens vier Wochen Zeit, den Vertrag zu kündigen und zu einem anderen Versicherer zu wechseln.
Warum stellst du das Fahrzeug nicht auf den Hof einer ( Fach - ) Werkstatt und unterschreibst für die Reparatur einen Abtretungsvertrag.?
Der von der Werkstatt beauftragte Rechtsanwalt , rechnet den Schaden mit deiner Versicherung / der gegnerischen Versichung ab?
Das kostet dich keinen Cent.
So habe ich bisher, erfolgreich alle Schäden beheben lassen können ohne auch nur eine Minute an Zeit oder Geld zu verlieren.
MfG kheinz
Anscheinend verschwendest du auch keine Minute an Zeit um die Posts richtig zu lesen.
Es handelt sich hier um einen Hagelschaden, wenn du dafür einen Anwalt beauftragt, dann verschwendest du ziemlichen viele Cents.
Nein, Geld für einen Anwalt ist nie verschwendet...
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden und ohne Kenntnis der voraussichtlichen Reparaturkosten und des Wiederbeschaffungswertes finde ich einen Reparaturauftrag ziemlich gewagt.
Die wollen einen KVA. Dann besorgt man diesen und gut ist. Viele Werkstätten wollen dafür ein paar Teuronen, die gibt man denen und spart sich die Kohle für den Anwalt.
Der Zug mit dem KVA ist abgefahren und an der nächsten Haltestelle wartet der Anwalt. Denn wenn ich den TE richtig verstehe, reguliert die Versicherung nicht. Also heißt es, in die Vertragsbedingungen schauen, wann Kaskoentschädigungen fällig werden und danach per Anwalt Dampf machen. Mit RS-Versicherung, auch wenn die Vers. dann in Verzug ist, freiwillig zahlt die die Anwaltskosten nicht.
Mein Hagelschaden ist von Anfang Mai und die Bavaria lässt sich weiterhin Zeit. Zuerst wollten die einen Kostenvoranschlag, danach ein Gutachten. Seit Monaten versuchen die jetzt am Gutachten noch was zu machen und wie bei dir die gleiche Situation, dass die Versicherung der Auftraggeber ist und ich vom Sachverständigen keine Kopie erhalten soll, sondern erst später von der Versicherung. Auch ich habe bereits gekündigt und die Bavaria reguliert den Schaden.
Vielleicht gibt es auch bei deiner Versicherung sowas wie Qualitätsmanagement mit Beschwerdestelle. Vielleicht hilft es sich da zu melden.
Da ist irgendein Kommunikationsproblem entstanden. Wir waren von dem Hagel mit Familie,Verwandten,Nachbarn und Bekannten mit über 15 Pkws betroffen. Da waren auch Direktversicherungen,Oldtimer und viele andere Versicherungen bei den Geschädigten. In unserer Familie waren 3 Autos bei verschiedenen Versicherungen betroffen. Die Schaden wurden per Mail (Telefone waren überlastet) (Kassel und Umland ca.100000 beschädigte PKW) gemeldet und innerhalb von 4 Wochen waren alle Schaden bezahlt.
1 Versicherung wollte KVA, was aber wegen Überlastung der Autohauser nicht kurzfristig möglich war. Habe ich mitgeteilt und um andere Möglichkeit gebeten. Hatte dann kurzfristig Gutachtertermin und nach 1 Woche Geld für fiktive Abrechnung.
Viel Erfolg noch.
Ich habe das Thema hier mal umbenannt
@Miki_Zg
Natürlich ist auch (und gerade) bei einem Totalschaden ein Gutachten erforderlich.
In diesem steht nämlich auch etwas zum Wert des Autos (WBW) und zum Restwert und wer es zu diesem Restwert auch kauft.
Ein KVA ist also hier absolut unbrauchbar und auch der falsche Weg. Im übrigen muss der in der Regel bezahlt werden (Faustformel 10% der Schadenhöhe). Das Geld bekommt man nicht ersetzt.
Natürlich hast du einen Anspruch darauf, dass dir das Gutachten ausgehändigt wird. Aber du must an der richtigen Stelle anfragen, dass ist in deinem Fall der Versicherer.
Der SV darf und wird dir das Gutachten nicht aushändigen, da sein Vertragspartner hier der Versicherer ist.
Vielen Dank für die vielen Antworten.
Ich war bei der Versicherung (die die immer da und immer nah ist
Reparaturkosten liegen über dem Widerbeschaffungswert laut Gutachten= Totalschaden.
Stimmt es dass man in diesem Fall die Reparaturkosten nicht fiktiv abrechnen kann?
Es liegt ein Angebot vor den Wagen an einen Händler zu verkaufen, und eine Restsumme von der Versicherung zu bekommen.
Ist das alles so korrekt?
Vielen Dank im Voraus
Sofern mir das richtig in Erinnerung ist, kannst du den Schaden fiktiv abrechnen, bekommst dann allerdings nur noch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Außerdem kannst du in Zukunft keine weiteren Schäden mehr geltend machen, da du ja im Prinzip den Fahrzeugwert ersetzt bekommen hast.