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Fragen zur TÜV/Dekra Abnahme bzw. Eintragung von Felgen für den Audi Q5

Audi Q5 8R
Themenstarteram 19. März 2011 um 14:02

Hallo,

hat hier jemand Erfahrungen, was die TÜV/Dekra Abnahme bzw. die Eintragung von Felgen bei dem Audi Q5 betrifft?

Ich würde gerne ein neuen Satz Felgen vom Audi A5 (siehe Foto) mit der Originalteilenummer 8T0 601 025 F (Grösse 8,5J x 19 H2 ET32) für Winterreifen der Grösse 235/55 R19 verwenden.

Ich habe mir von der Audi AG eine Bestätigung der Felgenlast (650 kg) für die Felge vom Audi A5 zuschicken lassen.

Deshalb hier meine Fragen:

1. Reicht diese Bestätigung aus, um die Felgen für einen Audi Q5 eintragen zu lassen, oder benötigt man noch eine spezielle ABE hierfür, wenn ja wo bekomme ich diese her?

2. Ist die bescheinigte Traglast von 650 kg für den Audi Q5 (2,0 TDI 143PS) ausreichend?

Danke für Eure ( ich hoffe zahlreiche) Antworten!!!

Viele Grüsse aus dem sonnigen Kassel

schnullerich

Beste Antwort im Thema
am 19. März 2011 um 18:53

Hallo Schnullerich,

zunächst eine allgemeine Anmerkung zu Deiner meines Erachtens überzogenen Reaktion auf Manfreds Antwort (Manfred, dafür den grünen Daumen:cool:). Es wäre wirklich angebracht gewesen, Deinen Erst-Thread fortzuführen, da dieser ja die gleichen Grundthematiken beinhaltet und eine Erweiterung der Fragestellung durchaus legitim ist. Einen wolhlgemeinten und berechtigten Hinweis als Grund für eine beleidigte Reaktion zu sehen, zeugt nicht unbedingt von Kritikfähigkeit.

Zurück zum Thema an sich - für nicht modellspezifische Felgen benötigst Du meines Wissens eine ABE, wird ausgestellt durch den Felgenhersteller. Ob die A5-Felge passt, sollte Dein Audi-Vertrauter Dir sagen können. Und vor der Vorstellung bei der Überwachungsorganisation Deiner Wahl ist ein Telefonat immer hilfreich, da oftmals die Tagesform des Prüfers bzw. der Kenntnisstand der lokalen Einrichtung schwankt. Daher sind Erfahrungen eventueller "Vortäter" nicht Eins zu Eins übertragbar. Alternativ ist die Einzelabnahme möglich, diese wird jedoch umfangreiche Prüfverfahren der Überwachungsorganisation nach sich ziehen und ergo einen gewissen finanziellen Einsatz erfordern.

Eine sehr schöne Abhandlung von User IchSageNein, gefunden durch Nutzung der SUFU ;)

(Sollte ich durch diese Anmerkung ebenfalls Deinen Unmut hervorrufen und in die Kategorie Forums-Wächter/in katalogisiert werden, könnte ich mit diesem "Makel" mal ganz locker umgehen.)

http://www.motor-talk.de/.../radhausleisten-t2242709.html?...

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14 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von schnullerich

Hallo,

hat hier jemand Erfahrungen, was die TÜV/Dekra Abnahme bzw. die Eintragung von Felgen bei dem Audi Q5 betrifft?

Ich würde gerne ein neuen Satz Felgen vom Audi A5 (siehe Foto) mit der Originalteilenummer 8T0 601 025 F (Grösse 8,5J x 19 H2 ET32) für Winterreifen der Grösse 235/55 R19 verwenden.

Ich habe mir von der Audi AG eine Bestätigung der Felgenlast (650 kg) für die Felge vom Audi A5 zuschicken lassen.

Deshalb hier meine Fragen:

1. Reicht diese Bestätigung aus, um die Felgen für einen Audi Q5 eintragen zu lassen, oder benötigt man noch eine spezielle ABE hierfür, wenn ja wo bekomme ich diese her?

2. Ist die bescheinigte Traglast von 650 kg für den Audi Q5 (2,0 TDI 143PS) ausreichend?

Danke für Eure ( ich hoffe zahlreiche) Antworten!!!

Viele Grüsse aus dem sonnigen Kassel

schnullerich

Hallo schnullerich,

diese Frage hast Du doch schon in diesem Thema am 15.01.2011 gestellt.

http://www.motor-talk.de/.../...-audi-a5-auf-den-audi-q5-t3068998.html

Wärst Du doch bei diesem Tread geblieben.

Jetzt sind es wieder 2 Themen im Forum.

Der neue Tread steht jetzt auch 2 mal drin.

 

Manfred

 

Themenstarteram 19. März 2011 um 16:54

Sorry,

war leider ein Versehen das mein Beitrag doppelt erschienen ist!

Aber eine kleine Anmerkung an Manfred:

Vielleicht solltest Du den Beitrag einmal richtig durchlesen, bevor Du dich hier als "Forumwächter" aufspielst, denn diesmal lautet die Fragestellung anders! (z.B. Tragfähigkeit der Felgen)

Gruß

schnullerich

am 19. März 2011 um 18:53

Hallo Schnullerich,

zunächst eine allgemeine Anmerkung zu Deiner meines Erachtens überzogenen Reaktion auf Manfreds Antwort (Manfred, dafür den grünen Daumen:cool:). Es wäre wirklich angebracht gewesen, Deinen Erst-Thread fortzuführen, da dieser ja die gleichen Grundthematiken beinhaltet und eine Erweiterung der Fragestellung durchaus legitim ist. Einen wolhlgemeinten und berechtigten Hinweis als Grund für eine beleidigte Reaktion zu sehen, zeugt nicht unbedingt von Kritikfähigkeit.

Zurück zum Thema an sich - für nicht modellspezifische Felgen benötigst Du meines Wissens eine ABE, wird ausgestellt durch den Felgenhersteller. Ob die A5-Felge passt, sollte Dein Audi-Vertrauter Dir sagen können. Und vor der Vorstellung bei der Überwachungsorganisation Deiner Wahl ist ein Telefonat immer hilfreich, da oftmals die Tagesform des Prüfers bzw. der Kenntnisstand der lokalen Einrichtung schwankt. Daher sind Erfahrungen eventueller "Vortäter" nicht Eins zu Eins übertragbar. Alternativ ist die Einzelabnahme möglich, diese wird jedoch umfangreiche Prüfverfahren der Überwachungsorganisation nach sich ziehen und ergo einen gewissen finanziellen Einsatz erfordern.

Eine sehr schöne Abhandlung von User IchSageNein, gefunden durch Nutzung der SUFU ;)

(Sollte ich durch diese Anmerkung ebenfalls Deinen Unmut hervorrufen und in die Kategorie Forums-Wächter/in katalogisiert werden, könnte ich mit diesem "Makel" mal ganz locker umgehen.)

http://www.motor-talk.de/.../radhausleisten-t2242709.html?...

Ich habe in all den Jahren, in denen ich AUDI fuhr, mit der Kundenbetreuung gute Erfahrungen gemacht. Deshalb habe ich damals in der Wartezeit auf den Q5 mich mit der Frage an AUDI gewandt, ob denn die Felgen des A5 auch beim Q5 passen/zulässig sein würden. Ich hatte damals die Absicht, einen günstig angebotenen Satz Originalfelgen für den A5 zu kaufen. AUDI sagte "NEIN" und verwies auf die zu geringe Tragkraft. Mit dem Wissen, dass die StVZO eindeutig für "Fremdteile" eine ABE oder ein Teilegutachten verlangt und die StVZO ja Arbeitsgrundlage unserer Prüfer ist, habe ich mich auf kein Experiment eingelassen. Ich kann mich aber erinnern, dass vor längerer Zeit mal in einem anderen Thread (A5/Q5???) auf ein Dokument auf der Internetseite von AUDI verwiesen wurde, indem die Felgen gelistet waren und an welchen Fahrzeugen mit welcher Traglast sie zulässig sind. Konnte aber trotz SUCHE bei AUDI dieses Dokument neulich nicht finden. Wobei sich mir die Frage stellt, ob bestimmte Felgen (z.B. 7Doppelspeichenfelge in 20 Zoll), die sowohl beim A5 als auch beim Q5 angeboten werden, aus einer Produktionslinie mit entspechend hoher Traglastfähigkeit stammen oder aber auf zwei Linien produziert werden, könnte mir aber unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ersteres vorstellen. Bleibt zum Schluss nur zu sagen, TÜV und AUDI fragen oder im Namen der Verkehrssicherheit klein beigeben.

Habe gerade festgestellt, dass es zwei Produktionslinien sein müssten, beim A5 ist die 20 Zoll-Felge 9 Zoll breit, bei den Q5ern aber nur 8,5.

Da ich aktuell vier neue OZ-Felgem im Wagen liegen habe die heute montiert werden, kann ich dir folgendes dazu sagen:

Laut Teilegutachten ( TÜV ) ist das Fz. nach dem Anbau trotzdem  einem Prüfer vorzuführen. Die zulässige Achslast liegt bei 1330 kg. Aber: Eine erhöhte Achslast ist bei Anhängerbetrieb zu beachten. Hinzu kommen die für die Q Felgen spezifischen Anbaumaterialien wie Zentrierringe etc. Insgesamt sind 9 Auflagen und eine Reifenbezogene Auflage zu beachten.

 

Die selbe Felge gibt es für den Audi A 5. Da sind alleine im Gegensatz zu meiner Felge 4 Reifenbezogene Auflagen zusätzlich zu beachten.

 

Also kaufe dir am besten nur eine Felge die auch eine Freigabe für deine Q hat.

am 22. November 2013 um 5:29

Zitat:

Original geschrieben von gamsrockl

Hallo Schnullerich,

zunächst eine allgemeine Anmerkung zu Deiner meines Erachtens überzogenen Reaktion auf Manfreds Antwort (Manfred, dafür den grünen Daumen:cool:). Es wäre wirklich angebracht gewesen, Deinen Erst-Thread fortzuführen, da dieser ja die gleichen Grundthematiken beinhaltet und eine Erweiterung der Fragestellung durchaus legitim ist. Einen wolhlgemeinten und berechtigten Hinweis als Grund für eine beleidigte Reaktion zu sehen, zeugt nicht unbedingt von Kritikfähigkeit.

Zurück zum Thema an sich - für nicht modellspezifische Felgen benötigst Du meines Wissens eine ABE, wird ausgestellt durch den Felgenhersteller. Ob die A5-Felge passt, sollte Dein Audi-Vertrauter Dir sagen können. Und vor der Vorstellung bei der Überwachungsorganisation Deiner Wahl ist ein Telefonat immer hilfreich, da oftmals die Tagesform des Prüfers bzw. der Kenntnisstand der lokalen Einrichtung schwankt. Daher sind Erfahrungen eventueller "Vortäter" nicht Eins zu Eins übertragbar. Alternativ ist die Einzelabnahme möglich, diese wird jedoch umfangreiche Prüfverfahren der Überwachungsorganisation nach sich ziehen und ergo einen gewissen finanziellen Einsatz erfordern.

Eine sehr schöne Abhandlung von User IchSageNein, gefunden durch Nutzung der SUFU ;)

(Sollte ich durch diese Anmerkung ebenfalls Deinen Unmut hervorrufen und in die Kategorie Forums-Wächter/in katalogisiert werden, könnte ich mit diesem "Makel" mal ganz locker umgehen.)

http://www.motor-talk.de/.../radhausleisten-t2242709.html?...

Du meinst wohl eher ...von der Bereitschaft, Kritik anzunehmen... anstatt ...Kritikfähigkeit...Das ist nämlich genau das Gegenteil ! O je. Wie gesagt 98% !

Zitat:

Du meinst wohl eher ...von der Bereitschaft, Kritik anzunehmen... anstatt ...Kritikfähigkeit...Das ist nämlich genau das Gegenteil ! O je. Wie gesagt 98%

..immerhin schon mehr als 2.5 Jahre alt..:):confused:

Alter Käse schmeckt ja bekanntlich auch besser :D

Zitat:

Original geschrieben von JoKePerle

Du meinst wohl eher ...von der Bereitschaft, Kritik anzunehmen... anstatt ...Kritikfähigkeit...Das ist nämlich genau das Gegenteil ! O je. Wie gesagt 98% !

Falsch.

Kritikfähigkeit bezeichnet dreierlei:

1. die geistige Fähigkeit eines Individuums, allgemein Kritik zu üben, also zu einem eigenständigen und unabhängigen Urteil zu kommen.

2. die soziale Fähigkeit, andere Personen auf einen –möglicherweise auch nur vermeintlichen- Fehler so hinzuweisen, dass dieser Sachverhalt von der kritisierten Person verstanden wird.

3. die Fähigkeit nach einer Kritik an eigenem Handeln, bisherige eigene Handeln ergebnisoffen neu zu überprüfen.

Punkt 3 ist die sogenannte passive Kritikfähigkeit und widerlegt somit Deine These.

Daher verstehe ich nicht, was Du uns mit diesem über 2,5 Jahre alten Beitrag eigentlich mitteilen willst.

tot ziens

PeNe99

Ich hänge mich mal mit meiner Frage an diesen eingestaubten Thread...

Bisher fahre ich einen Audi A5 3,0 TDI Coupe und schaue mich derzeit nach einem Q5 3,0 TDI (Facelift aus 2013) um. Nun zu meiner spannenden Frage: Würde ich meine Felgen vom Drittanbieter, welche ich beim TÜV mit Gutachten auf meinem A5 eingetragen hatte, auch am Q5 ohne Zusatzarbeiten am Kotflügel eingetragen bekommen?

OZ FORMULA HLT

Radgröße 9,0 J x 19 H2

Einpresstiefe ET 30

Da diese OZ Felge hier wohl kaum bekannt ist... Artikel zur Felge

Zitat:

...aus dem Gutachten (siehe Anhang): Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Bezüglich der o.g. Informationen habe ich als Laie leider kein fundiertes Wissen, daher bediene ich mich mal eines bekannten Filmzitates:

"Erklären Sie es mir, als wäre ich 6 Jahre alt" :D

Nimm deine Teilegutachten, welches den Felgen beim Kauf beigelegen haben sollte, und schau in die Liste der aufgeführten Fahrzeugmodelle. Ist der Q5 dabei, dann musst du nur die richtige Reifengröße aufziehen und das ganze vom TÜV, DEKRA, etc. abnehmen lassen. Ist der Q5 nicht im Teilegutachten erwähnt, dann OZ fragen oder eine Einzelabnahme prüfen.

Sehe gerade, dass der Q5 im Teilegutachten steht.

Zitat:

@Siegfriedolin schrieb am 18. Januar 2017 um 14:12:14 Uhr:

Zitat:

...aus dem Gutachten (siehe Anhang): Reifenbezogene Auflagen und Hinweise

K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Bezüglich der o.g. Informationen habe ich als Laie leider kein fundiertes Wissen, daher bediene ich mich mal eines bekannten Filmzitates:

"Erklären Sie es mir, als wäre ich 6 Jahre alt" :D

Würde mir jemand die beiden reifenbezogenen Auflagen übersetzen?

255/50R19

275/45R19

Was konkret muss zusätzlich beachtet oder getan werden, bevor/nachdem ich die eine oder andere Reifengröße aufziehe und diese beim TÜV zur Eintragung vorführen lassen wollte?

Entscheidend ist, welche Ausführung Q5 du hast, mit oder ohne die schmalen schwarzen Kunststoffleisten (stehen ca. 10mm seitlich am Radkasten über). Wenn du sie hast, sollte der reifen passen bzw im notwendigen Bereich abgedeckt sein. hast du sie nicht, müssen sie nachträglich angebaut werden. Serienmäßig wurden diese Leisten ab 20Zoll immer verbaut, bei 19Zoll nur bei bestimmten Felgen.

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