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Fragen zur Wandlung
Fröhlichen dritten Advent,
da mein Neuwagen erhebliche Mängel aufweist, der Händler es nicht schafft, die 21 Mängel zu beseitigen, die Frist für die dritte Reparatur am 22.12.15 endet, wollte ich mich bei Euch erkundigen, was ich zu beachten habe usw.
Eckdaten:
Wagen wurde am 23.10.15 ausgeliefert (Wolfsburg Autostadt)
Listenpreis: 44320€
Kaufpreis: 37200€
Anzahlung: 17500€
Finanzierung VW 1.9%
Finanzierungsbetrag: 19700€ + 2000 Zinsen
Finanzierungsrate: 48x350€
Schlussrate ca. 4200€
Im Kaufpreis, sind schon die 1500 Euro für die Inzahlungsnahme des alten Wagens abgezogen worden.
Es handelt sich um einen Diesel 2l, 184 Ps
Laufleistung erwartet 200.000km+
Aktuell gefahren 2900km
Was bekomme ich alles wieder, wenn der Händler den Wagen nächste Woche auf den Hof gestellt bekommt?
Anzahlung + Prämie - Nutzungsentschädigung?
Bekommt die Bank das ganze Geld oder bekomme ich es?
Würde mich über Eure Antwort sehr freuen.
Grüße
Tanja
Beste Antwort im Thema
Ich selbst habe nie einen Juristen gebraucht und habe zwei Wandlungen bei VW durch. Allerdings kam für mich auch nichts anderes als ein neuer VW in Frage, was die Geschichte etwas vereinfacht hat.
Im Prinzip bekommst du erstmal deine Anzahlung zu 100% zurück, dann bekommst du alle gezahlten Raten zu 100% zurück. Du bezahlst allerdings eine Nutzungsgebühr für dein Auto. Ich hab leider nicht mehr genau im Kopf wie viel das ist. Ich meine es waren 0,69% (das ist auch der einzige, mit einem Urteil belegter Präzedenzfall für einen Rücktritt vom Kaufvertrag).
Heißt bei deinem Bruttolistenpreis von 44.320,00€ wären das, wenn die 0,69% stimmen, 305,81€.
Du zahlst dann x,x% vom Bruttolistenpreis je angefangene 1000km. Diese Summe X wird dann von allen bisher geleisteten Zahlungen abgezogen. Sprich Anzahlung und Raten. Der Restbetrag kommt dann auf's Konto zurück. Anschließend gilt der Vertrag als gekündigt. Vor dem Gesetz stehen du und der Vertragspartner (dein VW Partner, nicht VW) so da, als wärt ihr euch niemals begegnet. Den Kauf eines neuen VW kann dir ebenfalls keiner vorschreiben.
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25 Antworten
Juristen mit ins Boot nehmen...
Definitiv nur mit Anwalt! Ansonsten versucht der dich über den Tisch wenn du Pech hast, scheint schon oft genug passiert zu sein.
Der Händler hat signalisiert, dass er nun bei VW Angefragt hat, Zwecks Rücktritt vom Kaufvertrag.
Gegen Ende des Gespräches am Telefon, wurde mir mitgeteilt, dass u.a. die Bedingung wäre, winen neuen Wagen zu bestellen.
Muss der Wagen direkt bestellt werden oder kann man mit der Bestellung bis zum April warten?
Würde mich über Rückantwort freuen.
Grüße
Tanja
Da fängt es schon an, bezüglich "über den Tisch ziehen".
Die "Bedingung" einen neuen Wagen zu bestellen, ist Blödsinn.
Definitiv sollten das die Juristen kläre. Wenn ich schon höre, dass das Unternehmen, dass die Mängel zu verantworten hat, Bedingungen stellt, dann kribbelt es.
Stellt euch das mal in anderen Bereichen der Dienstleistungen oder des Handwerks vor.....
Ich selbst habe nie einen Juristen gebraucht und habe zwei Wandlungen bei VW durch. Allerdings kam für mich auch nichts anderes als ein neuer VW in Frage, was die Geschichte etwas vereinfacht hat.
Im Prinzip bekommst du erstmal deine Anzahlung zu 100% zurück, dann bekommst du alle gezahlten Raten zu 100% zurück. Du bezahlst allerdings eine Nutzungsgebühr für dein Auto. Ich hab leider nicht mehr genau im Kopf wie viel das ist. Ich meine es waren 0,69% (das ist auch der einzige, mit einem Urteil belegter Präzedenzfall für einen Rücktritt vom Kaufvertrag).
Heißt bei deinem Bruttolistenpreis von 44.320,00€ wären das, wenn die 0,69% stimmen, 305,81€.
Du zahlst dann x,x% vom Bruttolistenpreis je angefangene 1000km. Diese Summe X wird dann von allen bisher geleisteten Zahlungen abgezogen. Sprich Anzahlung und Raten. Der Restbetrag kommt dann auf's Konto zurück. Anschließend gilt der Vertrag als gekündigt. Vor dem Gesetz stehen du und der Vertragspartner (dein VW Partner, nicht VW) so da, als wärt ihr euch niemals begegnet. Den Kauf eines neuen VW kann dir ebenfalls keiner vorschreiben.
Zitat:
@Der D. schrieb am 15. Dezember 2015 um 09:35:58 Uhr:
[.....] Vor dem Gesetz stehen du und der Vertragspartner (dein VW Partner, nicht VW) so da, als wärt ihr euch niemals begegnet. [.....]
Ganz genau, Vertrags-/Ansprechpartner ist ganz alleine der Händler und nicht VW. Das was dein Händler mit VW ausmacht, hat dich nicht im geringsten zu interessieren.
Tu uns mal bitte ein Gefallen und lass dir die Bedingung, dass für den Rücktritt vom Kaufvertrag ein neues Auto erworben werden muss, vom Verkäufer schriftlich geben. Nagel ihn bitte darauf fest und lass keine Ausrede gelten!
Termin beim RA ist nächste Woche Mittwoch, am 22.12 läuft die Frist der Mängelliste ab (3Seiten).
Wie sieht es mit der Inzahlungsnahmenprämie aus?
Gibt es eine Chance, die 1500 Euro wieder zu bekommen?
Den G6 gibt es ja nicht mehr
Grüße
Den Rechtsanwalt würd ich noch nicht einschalten.
Wenn es eine Möglichkeit gibt, sich so zu einigen, würde ich das immer vorziehen.
Der Rechtsanwalt rechnet nach BRAGO, auf Basis des Streitwertes ab.
Bei der Summe ist das für jeden Anwalt ein lohnender Job.
Je weiter er den Rechtsstreit treibt, desto mehr verdient er. Soll heißen, ein findiger Anwalt möchte natürlich vor Gericht ziehen.
Der Anwalt Deines Händlers sieht das natürlich genauso.
Und sei Dir sicher, vor Gericht kann man sich zu Mängeln ganz hervorragend streiten.
Das fängt bei den Gutachtern an und hört mit dem Urteil auf.
Zudem habe Gerichte kein Interesse daran, ein Urteil zu fällen, die wollen viel lieber auf einen Vergleich raus.
Und bei einem Vergleich gehst Du auch nicht unbedingt besser raus, als bei einer gütlichen Einigung ohne Anwalt.
Die Rechnung von "Der D." kann ich bestätigen, war bei mir auch so.
Der Händler versucht natürlich VW mit ins Boot zu holen, so bleibt er nicht allein auf den Kosten (Wertverlust, etc.) sitzen. VW möchte natürlich gern ein anderes Auto verkaufen.
Bei mir hat sich vor einigen Jahren das Audi Zentrum richtig quer gestellt und wollte partout darauf bestehen, dass das Auto so sei, wie Audi das haben will.
Habe dann auch einen Anwalt eingeschaltet. Der hat nur viel Geld gekostet und einen riesen Aufwand angeschoben. Der Anwalt des Audi Zentrum hat natürlich immer kräftig dagegen geblasen.
Zum Glück hat der Rechtsschutz die Kosten getragen. Wenn ich die Schreiberlinge hätte machen lassen, wären wir vermutlich heute noch im Rechtsstreit.
Gut wurde es erst, als ich einen Mail an den Vorstand geschrieben hatte.
Nach ca. einer Woche meldete sich jemand aus der Vorstand-Kundenbetreuung und der hat das innerhalb von zwei Tagen zu meiner vollen Zufriedenheit geregelt.
Ich "musste" zwar auch wieder einen Audi kaufen, aber das war auch in Ordnung, schließlich hatte ich ja vorher auch einen Audi gekauft.
Aber anderes Model war kein Problem und auch sonst wurde alle meine Wünsche erfüllt.
Fazit:
Wenn es mit dem Händler partout keine Einigung gibt, VW einschalten. Wenn das auch nicht hilft, kann man immer noch einen Anwalt einschalten.
Aber Vorsicht vor den Kosten! Das sollte man nur machen, wenn der Rechtsschutz die Kostendeckung zugesagt hat.
Ich bin kein Rechtsanwalt, würde aber folgendes meinen. Eine Wandlung ist von einem Kaufrücktritt zu unterscheiden. Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen, von dem kannst Du wegen Mängeln nicht zurücktreten, sondern nur das Produkt gegen ein Neues wandeln. Das bedeutet, dass es wieder einen neuen VW gibt. Das ist keine Unverschämtheit des Händler sondern Spielregel.
Ups ... googeln hilft manchmal. Habe erkannt, dass mein Beitrag von eben Nonsens war. Sorry, war falsch.
Wandeln bedeutet die Rückgabe des Fahrzeug ohne Verpflichtung einen Neuen zu übernehmen.
Der Begriff Wandlung ist schlicht falsch. Den gibt es nicht mehr. Es heißt explizit Rücktritt vom Kaufvertrag.
Der Rest trifft so zu wie von mir geschrieben bzw. wie von ablatros-hh bestätigt.
Am Ende würde ich mich auch immer wieder darauf einlassen einen weiteren VW zu nehmen. Was auch sonst? Die anderen kochen auch nur mit Wasser, auch wenn viele Fanboys glauben, dass "ihre" Marke das Auto erfunden hat. Egal welche Marke es ist. Versuche dich erstmal so zu einigen. Da gibt es genug Möglichkeiten. Solange du sachlich und freundlich bleibst, wird man dir auch entgegenkommen.
Ein Montagsauto kann jeder mal erwischen. Bei mir waren es eben zwei. Dafür waren die letzten drei Golf 7 grandios (3x Highline, 2x TSI DSG, 1x TDI DSG). Mein R, Golf VI Variant, Passat 3C Variant, ebenfalls tip top!
Danke schön für Eure Unterstützung
Ich warte die Frist nächste Woche ab, die ich vom Autohaus gegen gezeichnet bekommen habe.
Dann werde ich das erneute Gespräch mit dem Händler führen.
Verkehrsrechtschutz würde den Fall übernehmen, meinte aber, dass ich es vorher mit einem Vermittler von der Versicherung versuchen sonst sollte, da dieser schneller agiert, wie der Rechtsanwalt.
Natürlich werde ich es erstmal mit meinem Mann versuchen, aber das ist nicht ganz so einfach, wenn man als Familie von denen nicht ernst genommen wird.
Die Hoffnung stirbt zuletzt
Wir würden wieder einen Vw nehmen.
Grüße
Tanja
Siehst du, dann ist das "Problem" ja eigentlich gar keins. Wenn ihr wieder einen VW haben möchtet, dann ist das für den Händler natürlich das Optimum. Klar ist es frech, dass er euch das als Forderung gestellt hat, aber vielleicht kam das auch einfach nur falsch rüber.
Womit ihr euch abfinden müsst ist halt der Höchstsatz (diese 0,x%) für die Nutzung. Es gibt aktuell leider keine handfesten Urteile die andere Berechnungen zulassen. Aber ich denke das ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Durch eure recht hohe Rate, bleibt da auch noch was hängen. Und ich meine die GW-Prämie müsste es auch zurück geben. Wenn nicht, dann lässt es sich mit dem Händler sicher noch nachverhandeln. Immerhin riecht er ja auch einen neuen Verkauf.
Wäre super wenn du uns da auf dem Laufenden halten könntest. Solche Fälle interessieren mich immer.