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Fragezeichen bei neuer Bereifung - Golf7Variant R-ext - Falsche Reifen vom Händler bekommen?

VW
Themenstarteram 11. April 2023 um 12:21

Hi,

ich möchte mir neue Reifen zulegen aber habe etwas Schwierigkeiten.

Eigentlich hatte ich vor dieselbe Reifengröße zu kaufen, die schon beim Kauf des Autos 2019 beim VW Händler drauf waren (Golf 7 Variant R-Line exterrieur, 2.0l, 150PS, Diesel).

Ein Blick in den Fahrzeugschein wirft nun aber Fragen bei mir auf.

Aktuell sind Winterreifen mit folgender Größe montiert: 195/65 R15 91H

Die Sommerreifen (Allwetter) (auf eigener Felge)liegen wie folgt in der Garage: 205/55 R16 94V

Im Fahrzeugschein steht bei 15.1/.2: 205/50 R17 93V XL

Ist das alles noch in Ordnung oder haben die mich ordentlich über den Tisch gezogen?

Da beide Reifensätze an die erlaubten Grenzen kommen möchte ich mir jetzt neue Sommerreifen kaufen (keine Allwetter mehr) und später auch neue Winterreifen.

Mit den Sommerreifen (Allwetter) ging es 2021 noch durch den TÜV.

Würde mich über Rückmeldungen freuen.

Falls noch Infos fehlen, reiche ich die schnell nach.

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28 Antworten

Sämtliche zugelassenen Reifengrößen stehen im COC Dokument. Das sollte deine Grundlage sein.

schau mal in das COC, welches Du mit dem Kauf des Autos erhalten hast. Dort stehen alle Rad-/Reifenkombinationen drin, auch in Bezug zur verwendeten Felge, die auf deinem Auto ohne Abnahme / Eintragung zugelassen sind.

Themenstarteram 12. April 2023 um 9:37

zwischen dem Fahrzeugbrief lag es

"EG - Übereinstummungsbescheinigung"

Bei "35. Reifen-/ Radkombinationen / Rollwiderstandsklasse (falls zutreffend)" steht:

Achse 1: 205/50 R17 93V XL / 6Jx17 ET48 / ---

Achse 2: 205/50 R17 93V XL / 6Jx17 ET48 / ---

Sonst nichts zu reifen.

Mein :) (andere VW Werkstatt) meinte ich kann getrost die alten Reifengrößen weiterverwenden. Nur der Index und Lastfall muss eingehalten werden (also 93V)

Ja, die EG-Konformitätsbescheinigung dt. für Certificate of Conformity sollte man auch beim Gebrauchtwagenkauf erhalten. Der Händler kann sie aber auch direkt beim Hersteller abfordern.

Wichtig ist sie bei der Erstzulassung, beim Verkauf ins Ausland und bei allen Änderungen (z.B. Felgen/Reifen), da dort alle typzugelassenen Varianten eingetragen sind.

Zitat:

@Kaspatoo schrieb am 12. April 2023 um 11:37:25 Uhr:

zwischen dem Fahrzeugbrief lag es

"EG - Übereinstummungsbescheinigung"

Bei "35. Reifen-/ Radkombinationen / Rollwiderstandsklasse (falls zutreffend)" steht:

Achse 1: 205/50 R17 93V XL / 6Jx17 ET48 / ---

Achse 2: 205/50 R17 93V XL / 6Jx17 ET48 / ---

Sonst nichts zu reifen.

Mein :) (andere VW Werkstatt) meinte ich kann getrost die alten Reifengrößen weiterverwenden. Nur der Index und Lastfall muss eingehalten werden (also 93V)

Schau auch unter 50 nach.

Rline Ext. und 15"?! Da bekommt man Augenkrebs, genauso mit 16".:D Die 205/50R17er ist eine Winter-Kombi. Schau nach einer 17" oder 18" Originalkombi.

Es geht sich hier ja nicht um Optik. Die Frage ist,ob die Kombi zugelassen ist.

Selbst wenn die Kombi so nicht eingetragen ist,weiss ich nicht,ob man den Händler dafür belangen kann.

ich denke mal,es wird nicht einfach sein,ihm das nach zu weisen(es sei denn,die bereifung steht im Kaufvertrag).

Und ich würde sagen,das hätte man vorab kontrollieren müssen und dann hätte der Händler das ändern müssen.

Aber so bewandert bin ich nicht in rechtlichen sachen.

Zitat:

@Kaspatoo schrieb am 12. April 2023 um 11:37:25 Uhr:

Mein :) (andere VW Werkstatt) meinte ich kann getrost die alten Reifengrößen weiterverwenden. Nur der Index und Lastfall muss eingehalten werden (also 93V)

Die Aussage ist ziemlicher Quatsch. Zumindest so wie du es hingeschrieben hast. Die Reifengröße selbst ist natürlich deutlich wichtiger als Geschwindigkeitsindex und Traglast. Dazu können Winterreifen auch mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex gefahren werden. Und die Traglast der Reifen im Fahrzeugschein ist auch nicht immer der kleinst mögliche Wert. Relevant ist da nur die maximale Achslast zuzüglich Aufschlag für verringerte Tragfähigkeit bei hohen Geschwindigkeiten. Also schon möglich, dass 91H als Winterreifen zulässig ist obwohl 93V im Schein stehen.

Zitat:

Schau auch unter 50 nach.

Unter 52 stehen die alternativen Rad-/Reifenkombinationen.

Kann sein, dass da nur schneekettentaugliche Kombinationen stehen, da der Wagen offensichtlich mit Ganzjahresreifen bestellt wurde.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 12. April 2023 um 14:03:17 Uhr:

Zitat:

Schau auch unter 50 nach.

Unter 52 stehen die alternativen Rad-/Reifenkombinationen.

Kann sein, dass da nur schneekettentaugliche Kombinationen stehen, da der Wagen offensichtlich mit Ganzjahresreifen bestellt wurde.

Korrekt, War in meinem Fall so - sowohl im Schein, als auch im CoC war nur eine Reifengröße eingetragen (205/50/17). Die 18" 225er musste ich über Einzelabnahme nachtragen lassen.

15 Zoll in 195 auf einem Golf 7 Diesel-Kombi?! Das soll zulässig sein rein mit Blick auf die Tragfähigkeit?

Sind das originale VW Felgen? Wenn nein, ist eine ABE zu den Felgen vorhanden?

Weil auf den ersten Blick würde ich sagen, diese Rad-Reifen Kombi ist nicht zulässig. Dass der Prüfer das damals durchgewunken hat, ist kein Allheilmittel und spricht auch niemanden von Verantwortungen frei. Letzten Endes liegt es am Halter / Fahrer zu prüfen was zulässig ist.

im COC meines ehemaligen 7er Golf 1.5 TSI Variant Highline (okay, etwas leichter an der VA) stehen auch 195/65R15 91H beschrieben auf einer 6x15 ET43 Felge, siehe Anlage

7er-golf

@StreetEnemy

Ja, für den 2.0TDI sind auch 195/65er freigegeben.

Themenstarteram 12. April 2023 um 15:13

Punkt 50 gibt es nicht

aber unter Punkt 52 stehen noch Kombinationen

##NO 35.: 205/55 R16 91V # 6Jx16 ET48;

## 205/55 R16 94V XL # 6Jx16 ET48;

## 205/55 R16 91V # 6,5Jx16 ET46;

## 205/55 R16 94V XL # 6,5Jx16 ET46;

## 195/65 R15 91H M+S # 6Jx15 ET43;

Aha.

Beide Sommer und Winterbereifung ist aufgelistet.

Aber ich darf auch statt der teuren 94V die etwas günstigeren 91V verwenden.

Vielen Dank. *kniefallundbodenküss*

btw: die 15" Felgen stören mich mal gar nicht, Hauptsache das Ding tut was es soll

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