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Frei programmierbares Steuergerät gesperrt von Abstimmer

Themenstarteram 2. März 2022 um 17:02

Hallo

Habe eine Frage zu der ich nichts konkretes im Internet gefunden habe:

Und zwar wurde mein Auto von einer Firma auf dem Prüfstand abgestimmt. Nun möchte ich auf Basis von diesem Softwarestand einige Anpassungen durchführen und Sensoren wie Öldruck und - temperatur anlernen. Leider wurde die ECU (Ecumaster Emu classic) von dem Programmierer mit einem Passwort geschützt. Dieser möchte mir dieses aber nicht geben.

Die einzige Möglichkeit in dem Steuergerät was anzupassen ist es also die ECU auf Werkseinstellung zurückzusetzen.

Ist das überhaupt rechtens? Ich habe ja sowohl das Steuergerät, als auch die Abstimmung bezahlt. Jetzt darf ich diese Software aber nicht benutzen.

Danke schonmal für eure Antworten.

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14 Antworten

Hm fragst Du Dich das bei Deinem Smartphone oder anderen PW-geschützten Hardwaren auch wenn Dich der Hersteller nicht reingucken lassen will? .... Quellcodeschutz ist in vielen Fällen wesentlich wichtiger wie Hardwareschutz.

Ich denke nicht das es illegitim ist das Werk so abzusichern.

Sehe ich auch so.

Du hast doch problemlos Zugriff und kannst das Steuergerät uneingeschränk nutzen -mit deinen eigenen Einstellungen.

Der Tuner hat lediglich- zu recht- sein Werk vor Manipulation geschützt. Würde da dran rumgepfuscht und ein Schaden entstehen käme sofort die große Heulerei nach Garantie und zahlen....niemand würde eingestehen etwas geändert zu haben :-)

Das verhindert er so- vollkommen korrekt.

Kannst ja mal bei Microsoft anfragen, ob das nächste Windows auch mit Quellcode ausgeliefert wird. ;)

Was macht ihr wenn ein Auto gekauft wird das nicht fährt ?Ihr geht zum Verkäufer und sagt :mach fertig!

Mit recht!

Fummel ich selbst ,hat der Verkäufer das recht nein zu sagen,aber keiner kann mir das recht selbst zu fummeln nehmen,natürlich fällt dann die Gewährleistung etc. weg.

Aber das ist mein Problem.

Verkauf ich die manipulierte Software unter meinem Namen weiter begebe ich mich in den illegalen Bereich.

Lässt sich das nachweisen ist Knast angesagt.Ist aber auch mein Problem.

Dafür gibts die AGB die ich akzeptiere.

Zudem wird nicht der Quellcode freigegeben sondern nur der Zugriff auf die Software ungefähr als wenn ich das Passwort für meinen Rechner verteile oder einen Gastzugang erlaube.

Ich kann auf den Rechner zugreifen aber nicht an alle Funktionen ran.

Zitat:

Nun möchte ich auf Basis von diesem Softwarestand einige Anpassungen durchführen und Sensoren wie Öldruck und - temperatur anlernen.

Erste Möglichkeit:

Leg die Kabel für Öldruck und Temperatur und bring ihn zum Abstimmer. Der passt alles an und gut.

Zweite Möglichkeit:

Resete das Steuergerät und mach dein eigenes ding, dann ist der Abstimmer aus der Sache raus.

Zitat:

Leider wurde die ECU (Ecumaster Emu classic) von dem Programmierer mit einem Passwort geschützt. Dieser möchte mir dieses aber nicht geben.

Klar macht er das nicht:

-haftet er wenn du an der Software rumspielst und die Maschine hoch geht.

-Besteht die Gefahr dass du seine Software Kopierst und im Netz für Geld anbietest, wenn das alle machen kann er seine Firma zusperren.

Anders gesagt:

Wenn man zum Italiener geht und seine Lieblingspizza bestellt, gibt die Pizzeria auch nicht sein Rezept preis. Wer geht dann noch zum Italiener wenn er die Pizza daheim 1:1 kopieren kann?

Oder er hat die Software selbst geklaut und will nicht das es raus kommt.

ich sehe es anders:

die Funktionen im MSG hat der Tuner sicherlich nicht erfunden. was er gemacht hat: Kennfelder bedatet.

aber: das war eine Auftragsarbeit, sprich der Auftrag kam vom TE und der hat die Arbeitszeit und den Prüfstand bezahlt.

somit gehört das Ergebnis der Arbeit dem TE, und eben nicht dem Ausführenden ( Tuner )

nach meinem Verständnis war es ein Werkvertrag und der Tuner der Auftragnehmer. Das Werk gehört dem Auftraggeber im Tausch gegen Geld.

das eigentliche Problem ist die nicht erfolgte Absprache. Für die "Anpassungen" durch den TE will und wollte vermutlich der TE von Anfang an seinen eigenen Senf dazutun, das muss / darf der Tuner für weiteres Geld jetzt tun.

ich hätte von Anfang an klargemacht, dass ich Daten ändern will.

bei einer freiprogrammierbaren Steuerung gibt es keine Garantie, erst recht nicht im öffentlichen Strassenverkehr ( weil der Betrieb ohnehin illegal ist ) ( weil die Emissionen nicht nachgewiesen sind )

Zitat:

@Superbernie1966 schrieb am 3. März 2022 um 20:20:06 Uhr:

aber: das war eine Auftragsarbeit, sprich der Auftrag kam vom TE und der hat die Arbeitszeit und den Prüfstand bezahlt.

somit gehört das Ergebnis der Arbeit dem TE, und eben nicht dem Ausführenden ( Tuner )

nach meinem Verständnis war es ein Werkvertrag und der Tuner der Auftragnehmer. Das Werk gehört dem Auftraggeber im Tausch gegen Geld.

Vollkommen richtig -und es wird erwartet (gestzlich geregelt) das er für seine Arbeit gerade steht -also verhindert er manipulatione daran- absolut korrekt.

Denn kaufst du ein Auto, hast du auch keinen (legalen) Vollzugriff auf die Einstellungen der DME, weil der Hersteller nicht will, das ein Fremder darun rumfummelt. Obwohl dir Auto und DME gehören.

Das Werk- als gesammtes- hat er erworben. Das recht es zu verändern nicht.

ich sehe es nicht so - die Bedatung gehört dem TE und damit das Recht die zu Ändern.

Der Auftragnehmer hat seine Arbeit abgegeben - und enthält dem Auftraggeber eine weitergehende Nutzung ( durch zusätzliche Anwendungen ) vor.

Als Entwicklungsingenieur sehe ich das noch kritischer: kein Datenstand ist wirklich vollständig fertig. Es muß ein Datenstand da sein, mit dem ein beliebiges Fahrzeug aus der Produktion mit Sicherheit die gesetzlichen Anforderungen im Zielmarkt erfüllt. Da müssen Toleranzen der Produktion und Zustandsänderungen der Hardware mit abgedeckt sein.

Beim TE ist die Hardware noch nicht endgültig fertig, somit ist die software mit Sicherheit nicht fertig und kann so vom TE auch nicht weiterentwickelt werden.

wie gesagt: die Absprache vor der Auftragsvergabe war nicht hinreichend und der Tuner hat sich Zusatzeinnahmen geschaffen.

Ich würde ein "reverse engineering" versuchen. Entweder ein anderer Tuner kann den Schutz knacken oder man loggt die Daten und rekonstruiert die Kennfelder.

Noch mal zum Tuning: bei einem straßenzugelassenen Fahrzeug ist das, was Tuner tun illegal.

1. weil ein Zustand erschaffen wird, der nicht typgeprüft ist ( Abgas / Leistung )

2. weil der Datenstand des Herstellers "gecrackt", kopiert und verändert wird.

die "Haftung" ist nur vorgeschoben, in tausend kalten Wintern wird der Tuner nicht für eventuelle Schäden haften, schließlich verhindert er Anderen den Zugriff und damit auch eventuellen Gutachtern auf die Daten.

meine Empfehlung an den TE, versuch eine gütliche Einigung, wenn nicht möglich such Dir einen "seriöseren" Datenschupser.

Idealerweise besorgt Dir Wissen und Hardware zum Selberprogrammieren. Das Risiko eines Motorschadens trägst Du sowieso.

Zitat:

@Superbernie1966 schrieb am 3. März 2022 um 21:47:24 Uhr:

 

Der Auftragnehmer hat seine Arbeit abgegeben - und enthält dem Auftraggeber eine weitergehende Nutzung ( durch zusätzliche Anwendungen ) vor.

In wiefern? Er kann das SG jederzeit über die Werksrücksetzung uneingeschränkt für seine Zwecke nutzen.

Das Recht an der Arbeit des Tuners etwas zu ändern....würde ihm sofort Ansprüche im Schadensfall verweheren. Daher sollte er froh sein, das nicht zu können. Einfach mal die Finger weg lassen -oder gleich selber komplett KÖNNEN.....nur daran hapert´s halt.

Ich hab laufend mit Steuergeräten zu tun -seh ich, das ein Unbefugter Zugriff auf die Daten hatte und Änderungen vornahm, war es das für mich. Ich belege dem Kunden das vor Ort (die sind idR überrascht das/was so alles gespeichert wird) und mache ihnen klar was sie verspielt haben. Dieses zwanghafte, idR ahnungslose rumfummeln müssen, nur weil es evtl geht, ist furchtbar.

Zitat:

Noch mal zum Tuning: bei einem straßenzugelassenen Fahrzeug ist das, was Tuner tun illegal.

1. weil ein Zustand erschaffen wird, der nicht typgeprüft ist ( Abgas / Leistung )

2. weil der Datenstand des Herstellers "gecrackt", kopiert und verändert wird.

1. Das freiprogrammierbare Steuergerät kann man eintragen lassen, ein Abgasgutachten ist gar nicht mal so teuer wie immer beschrieben wird.

Seit dem Abgasskandal ist ja bekannt, das Nicht Typgeprüfte Steuergeräte massenweise in den Fahrzeughandel kommen und dort mit Betrugs Software beschrieben werden.

2. Bei Freien Steuergeräten gibt es keinen Datenstand der gecrackt werden müsste. Man fängt von Null an.

Zitat:

Ich würde ein "reverse engineering" versuchen. Entweder ein anderer Tuner kann den Schutz knacken oder man loggt die Daten und rekonstruiert die Kennfelder.

Das wird nicht funktionieren.

Interessant wäre es, was in den AGB der Firma oder in eurem Vertrag steht.

Du hast für die Anpassung deiner Kennfelder bezahlt, nicht für das Versehen des Steuergerätes mit unnötigen Passwörtern.

Im schlimmsten Fall muss er dich eben einen Haftungsausschluss unterschreiben lassen.

Scheinbar wird beim erwähnten Steuergerät sogar der Zugriff auf Logs verwehrt wenn ein Passwort gesetzt wurde - der TE kann also nicht mal prüfen, ob die Software vernünftig funktioniert. Vielleicht will die Firma auch etwas verschleiern...?

In der Anleitung steht nichts von einem etwaigen Lockout bei falschem Passwort - vielleicht ist auch Brute Force eine Option, die Kennfelder freizulegen?

Ohne Kenntnis des Inhaltes des Vertrages zwischen dem TE und der Firma, welche die Abstimmung vorgenommen und das Paßwort gesetzt hat, können wir dem TE keinen sinnvollen Ratschlag erteilen.

Brute-Force wäre hier übertrieben. Ich kann mir vorstellen, dass der Tuner das Passwort nach einem festen Muster generiert. Fahrzeug ID, Datum des Kaufs, Rechnungsnummer irgendwie zusammengesetzt sowas in die Richtung.

Aber Brute-Force wäre sicherlich mal zu testen.

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