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Freigabeerkärung bei fiktiver Abrechnung

Themenstarteram 22. September 2024 um 21:57

Guten Abend zusammen,

leider bin ich vor einigen Tagen beim Ausparken gegen eine andere Garage gekommen und habe die linke Seite mitgenommen. Im Anschluss habe ich den Schaden gemeldet, der Gutachter war da und hat den Schaden auf ca. 10.000 Euro kalkuliert.

Nun wollte ich fiktiv abrechnen lassen, da ich das Auto verkaufen wollte. Die Versicherung rief mich an und teilte mir mit, dass ich eine Freigabeerklärung der Mercedes Bank brauche.

Ich habe die Freigabe angefragt, gehe aber sicher davon aus, dass diese nicht erteilt wird. Ich habe eine Plus-3-Finanzierung bei der Mercedes-Bank.

Nun meine Frage:

Welche anderen Möglichkeiten wird es geben, um am das Geld zu gelangen? Ich gehe davon aus, dass die Bank das Auto bei einer Fachwerkstatt repariert haben lassen möchte.

Kann man die fiktive Auszahlung evtl. an die Bank leiten, um das von der Kreditsumme abzuziehen?

Wäre für jede Erfahrung dankbar!

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4 Antworten

Die Bank als Sicherungseigentümerin des Fahrzeugs bestimmt das Vorgehen. Das musst du dort abstimmen. Vielleicht kauft dir der Händler / Niederlassung das beschädigte Fahrzeug ab und löst es bei der Bank aus.

Themenstarteram 22. September 2024 um 22:20

Ich danke dir vielmals für deine Antwort.

Falls es jemanden gibt der den Beitrag liest und ebenfalls einen Mercedes hat und Erfahrung hat, gerne melden. :)

 

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. September 2024 um 00:16:46 Uhr:

Die Bank als Sicherungseigentümerin des Fahrzeugs bestimmt das Vorgehen. Das musst du dort abstimmen. Vielleicht kauft dir der Händler / Niederlassung das beschädigte Fahrzeug ab und löst es bei der Bank aus.

Das hat doch mit Mercedes nichts zu tun, hier geht es um die Eigentumsverhältnisse und wer das Sagen bei der Schadenregulierung hat.

Die Bank wird vermutlich auf einer Reparatur bei Mercedes bestehen, du solltest darauf achten dass dies im Gutachten so ausgewiesen ist.

Auf alles andere wird sich bei dem erheblichen Schaden keine Bank einlassen.

Du kannst natürlich den Kredit kündigen und anschließend frei über das Fahrzeug verfügen, auch über die Regulierung.

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