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Freischaltung TV
Hallo
habe einen Phaeton V6 TDI Allrad Individual
mit Rear Seat Entertainment.
Nur wenn ich losfahre ist der Bildschirm vorne Schwarz.
Wie kann ich das deaktivieren ?
Gruss
Beste Antwort im Thema
einfach mal die Suche bemühen:
z.B. gibt es eine solche Freischaltung von Kufatec - funktioniert bei mir und einem Kumpel super...
Ben
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25 Antworten
Legal gar nicht!
Ich weiss das es bei Golf 5 durch ein seperates steuergeraet das zwischen geschaltet wird es geht.
Mir ist es eigentlich egal aber soll funktionieren auch waehrend der Fahrt
Da muss es irgendeine Moeglichkeit geben
Gruss Avni
Ich weiss das es bei Golf 5 durch ein seperates steuergeraet das zwischen geschaltet wird es geht.
Mir ist es eigentlich egal aber soll funktionieren auch waehrend der Fahrt
Da muss es irgendeine Moeglichkeit geben
Gruss Avni
einfach mal die Suche bemühen:
z.B. gibt es eine solche Freischaltung von Kufatec - funktioniert bei mir und einem Kumpel super...
Ben
Du kommst in den Knast, mein lieber Ben !
Zitat:
Original geschrieben von just.bjoern
Du kommst in den Knast, mein lieber Ben !
Warum? Das ist vollkommen legal.
MfG
Der Erwerb, der Besitz und die Montage schon, die TV-Freischaltung selbst ist also, wie du zu Recht anmerkst, nicht verboten. Es ist dem Fahrzeuglenker aber verboten, sich ablenken zu lassen. Es kann m. E. nicht ernsthaft diskutiert werden, dass der TV-Empfang während der Fahrt ablenkt.
Hier muss diese Diskussion aber sicher nicht vom Thema des Thread-Erstellers weg führen, denn sie wurde im web schon hundertfach geführt.
und nicht legal ?
Hab den Stecker gefunden danke
Gruss
hi,
ich hatte mir da auch schon gedanken gemacht. Ich will video nicht freischalten fuer vorne.
Mag sein, dass es nicht direkt verboten ist, im falle eines unfalles kann es dich mit _sicherheit_ in schwierigkeiten bringen wenn TV an war. Ob du nun hingesehen hast oder nicht spielt dann (weil nicht nachweisbar) kaum noch eine rolle. Wenn man nicht hinsieht nutzt das auch nur wenig. Der beifahrer koennte schauen ja, soll er sich halt hinten hinsetzen. Fahren und schauen koennte _ich_ eh nicht, egal ob erlaubt oder nicht.
Von daher stellt sich die frage fuer mich nicht.
meine 5 cent...
willy
Wenn ich im Knast Phaeton fahren darf, kann ich damit leben. Zumindest möchte ich einen 18-Wege-Sitz in der Zelle. Sonst ist das nicht akzeptabel.
Im übrigen wird meine Freischaltung sicher von der STVO geduldet, weil ich nur TV gucke, wenn der Dicke auf Autopilot ist. (ACC).
Mir ist die ganze Knast-Theorie allerdings nicht eingängig, denn dann darf ich auch kein Radio hören? Wer will mir nachweisen, dass ich geguckt hätte? Tue ich natürlich auch nie und wo wäre da die Grenze? Wenn mein Beifahrer mit seinem UMTS-Notebook im Internet surft könnte ich auch rüber gucken; oder wenn er sich Stromberg über nen ipod-Video reinzieht oder wenn die Beifahrerin sich gegen meinen Willen plötzlich nackig macht
Also wo steht in der STVO, dass ein PKW in der vorderen Hälfte kein Bildabspielgerät haben darf?
Ben
Zitat:
Original geschrieben von f456
....... oder wenn die Beifahrerin sich gegen meinen willen plötzlich nackig macht
schlimm , schlimm immer solche Probleme ....
dsu
Gut, dann bin ich wenigstens nicht der Einzige dem so was immer passiert ;-)))))))
Aber by the Way, warum surft dein Beifahrer denn nur im www, dank ACC kannst du das Notebook doch selber bedienen ;-)
Ok, Scherzmodus wieder aus.
Ich persönlich finde mittlerweile die Bedienung der Multimedia Entertainment Systeme schon schlimm genug, da benötige ich nicht noch TV dazu. Selbst die Laufschrift mancher RDS Sender finde ich schon ablenkend...
Viele Grüße,
Sascha
PS: Das ist der Grund, warum ich immer froh war, wenn ich ein Becker Mexico einbauen lassen konnte. Purer geht es nicht...
Ich finde es gut, wenn der Bildschirm vorne freigeschaltet ist. Denn es ist viel gefährlicher, wenn ich mich immer nach hinten umdrehen muss, um das Bild in der Beifahrerkopfstütze sehen zu können.
Momo, der gerne einen freigeschalteten Bildschirm vorne hätte, um Kunden während der Fahrt Werbevideos zu zeigen