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Fremdverschuldeter Totalschaden

Themenstarteram 22. Dezember 2011 um 20:10

Hallo.

Mir hat jmd die Vorfahrt genommen und er hat auch direkt seine Schuld eingesehen, und noch vor Ort den schaden seiner Versicherung gemeldet.

Die versicherung hat auch mich am Telefon vor Ort befragt.

Nun war ich in einer Vertragswerkstatt und habe den schaden beziffern lassen und daraufhin war ein Gutachter der Versicherung vor Ort um den (totalen Tod) festzustellen. Ich hatte in der Zeit ein Leihwagen um zur Arbeit zu kommen doch in diesen knapp 2 Wochen habe ich nichts von der Versicherung gehört oder gesehen nur die Werkstatt hat mir ein gutachten überreicht .

Ich habe die schadensabwicklung an die Werkstatt abgetreten war das ein Fehler? Wenn nein wann kann ich mit dem Geld rechnen?

MfG grassator

Beste Antwort im Thema

Das ist schon mal traurig, dass der Anspruchsteller keine Gutachtenduplikat vom Sachverständigen erhalten hat.

 

Und sich 14 Tage um nix kümmern und einfach mit einem gemieteten Auto durch die Gegend fahren ist noch trauriger. 

 

Manchmal frag ich mich wirklich wie Naiv der ein oder andere Zeitgenosse so durch sein Leben stolpert..... 

 

Und seit wann kann man die "Schadensabwicklung" an die Werkstatt abtreten?

 

Und wenn man das wirklich macht, ja dann ist das ein Fehler......:rolleyes:

 

 

 

 

 

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hmm das vorgehen, scheint mir suboptimal

a) sollte man, eindeutigen und unstrittigen fall, keinen im gutachter der gegenerischen VS ranlassen und

b) hast du nun schon 2 wochen nen mietwagen ohne reparatur.

die frist fuer den mietwagen sollte im gutachten ausgewiesen sein und läuft ab deiner kenntnis.

ueblicherweise ca 2 wochen zur wiederbeschaffung.

(also vorsicht, es koennte bald eine rechnung kommen oder hat dir die gegenerische VS den mietwagen gestellt? ; trotzdem dringend nachfragen).

Das ist schon mal traurig, dass der Anspruchsteller keine Gutachtenduplikat vom Sachverständigen erhalten hat.

 

Und sich 14 Tage um nix kümmern und einfach mit einem gemieteten Auto durch die Gegend fahren ist noch trauriger. 

 

Manchmal frag ich mich wirklich wie Naiv der ein oder andere Zeitgenosse so durch sein Leben stolpert..... 

 

Und seit wann kann man die "Schadensabwicklung" an die Werkstatt abtreten?

 

Und wenn man das wirklich macht, ja dann ist das ein Fehler......:rolleyes:

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Grassator

 

... und daraufhin war ein Gutachter der Versicherung vor Ort um den (totalen Tod) festzustellen

...

 

MfG grassator

Delle, da weißt doch was und wie es da gelaufen ist :rolleyes:

 

Wie sagt ein Kollege immer so schön: "ich hau dir eine runter, zerbreche dir deine Brille und zerreiße deine Jacke. Dann geb ich dir 20 Euro und sag das ist ausreichen!" Dabei würde jeder laut aufschreien, aber wenn es um das eigene Vermögen, und ein Auto gehört nunmal dazu, geht sind die meisten Leute xxx (<--- selber zensiert :eek: ) und glauben das was ihnen von einigen Stellen gesagt wird.

...liegt das Kind "im" Brunnen wird um Hilfe gebrüllt, warum nicht vorher :confused::rolleyes::(

@Grassator

Die größte Gefahr, die sich dir momentan stellt, ist folgende: Nach einem unverschuldeten Unfall mit Totalschaden (so heißt das ;)) hat man für die Zeit der Wiederbeschaffung das Recht auf einen Mietwagen. Aber Achtung, es muss einer aus der Fahrzeugklasse unter dem eigenen Fahrzeug sein (Schadenminderungspflicht). Normalerweise sind es ca. zwei Wochen, die für die Wiederbeschaffung angesetzt werden.

Du musst nun sehr schnell klären, wie das mit dem derzeitigen Mietwagen ist, ob dieser von der Versicherung tatsächlich bezahlt wird. Sonst bezahlst nämlich DU zumindest teilweise die Rechnung dafür. Also - Versicherung kontaktieren, im Zweifel den Mietwagen gleich zurückgeben.

Wenn der Wagen nicht wirtschaftlich zu reparieren ist, hat die Werkstatt nichts zu tun. Dann heißt es, gebrauchtes Ersatzfahrzeug suchen. Insofern war es wohl ein Satz mit X der Werkstatt etwas zu überlassen.

Themenstarteram 23. Dezember 2011 um 14:32

Moin,

Erstens kann ich nicht wie so viele anscheinend den ganzen Tag im Internet verbringen.

2. Weiß ich sehr wohl das es ein "unverschuldeter Unfall mit totalschaden" ist,...

3. habe ich derzeit keinen Mietwagen mehr ich schrieb ja "hatte ich einen Mietwagen"

4. War von vornherein klar das das Fahrzeug fahruntauglich ist dazu brauche ich genau die Werkstatt die das bestätigt.

5. Sv-p.s wenn ich mir imaginäre Beleidigungen anhören wollte hätte ich danach gefragt!

6. Schadensabwicklung macht jede Werkstatt es gibt sogar extra Firmen die das alles sofort über einen eigenen Anwalt abwickeln lassen.

Und wenn man meint das man bei seinem Händler wo man das Auto gekauft hat gut aufgehoben ist (was bisher der Fall war) nja dann zahl ich halt mal Lehrgeld aber dafür verkauft er bei mir kein Fahrzeug mehr,..

Nochmal zum leihauto das die fahrzeugklasse unterschritten werden muss seh ich nicht so denn Dazu gibt es mehrere Urteile ,..

Dies ändert jedoch nichts daran, dass sich der Geschädigte grundsätzlich ersatzweise denselben oder einen gleichwertigen Wagentyp anmieten darf (BGB NJW 1982, 1518; Palandt/Heinrichs, BGB, § 249 Rdnr. 30).

Da ich während des Unfalls (beladen war) und auch die ganze Woche mit Gepäck weite Strecken fahren musste kann ich nicht mit nem Corsa oder Astra abgespeist werden wenn ich einen Signum Kombi fahr,...

Meine Frage bezüglich Erfahrungswerte der Auszahlung des schadenswertes

Wurden nicht beantwortet, dann bleibt mir im Zweifel halt noch meine Rechtsschutzversicherung.

Und ich verlasse mich mal auf die Aussage der Werkstatt das das wegen den Feiertagen auch noch bis Januar dauern kann,..

wenn du so schlau bist und das alles schon vorher gewusst hast, warum fragst du dann hier nach?

 

Ich sag dir aber mal was: Du hast keine Ahnung von der Schadenregulierung aber davon eine ganze Menge.

 

Das merkt man schon an deinem zusammen gegoogelten "Rechtsausführungen" und deinen weiteren schlauen

Ausführungen hier.  

 

Hoffentlich fällst du damit mal nicht auf die Nase.

 

Eigentlich hatte ich heute vor, dir ein paar Tipps zu geben. Aber da du ja über ein so profundes Fachwissen verfügst, ist das sicher nicht mehr notwendig.

 

Ich wünsche dir ein frohes Fest und guten Rutsch

Bitte, gern geschehen und ja, viele andere und ich haben auf Grund von Harz 27 den ganzen Tag Zeit sich um solche Thread´s wie diesen hier zu kümmern, über den TE *herzufallen* und für sonstwas hinzustellen.

 

Zu Punkt 6 Deiner Aufführung, hab leider gerad kein passendes Bild zur Hand um es prägnanter darstellen zu können so wie in meinem vorangegangenen Beitrag: Ein Reparaturbetrieb macht keine Schadenabwicklung, allerhöchstens reichen die auf Grund einer Abtretung der Schadenersatzansprüch bis zur Höhe der Reparaturkostenrechnung diese bei der Versicherung die den Schadenersatz leistet ein.

 

Trotzdem ein frohe und besinnliches Fest

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