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Frequenz Autoschlüssel

VW Passat B6/3C

Hallo,
ist hier jemand der sich mit dem Wagen auskennt und mir die Frequenz des Funkschlüssels schreiben kann?

Gruß Markus

Beste Antwort im Thema

Trägerfrequenz beim Passat ist von 433,92Mhz bis 434,42 Mhz - bei welchem Wagen nu welche genau, keine Ahnung.

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Danke für deine Antwort Masterb2k, aber falsch!
Ich brauche die Frequenz. Das da 433 Mhz auf dem Schlüssel oder dessen Bauteile steht, ist auch nicht richtig. Die eigentlich übliche Frequenz ist übrigens 433,920 MHz. Aber so in aller Regel nicht bei Volkswagen uns Skoda. Deswegen auch meine Frage. Hier muss sich doch jemand mit VW auskennen...

Trägerfrequenz beim Passat ist von 433,92Mhz bis 434,42 Mhz - bei welchem Wagen nu welche genau, keine Ahnung.

Ha, das ist mal eine Aussagen. Danke.
Für kein bestimmtes Auto eigentlich. Interessiere mich dafür weil ich Funkamateur bin diese Funkschlüssel von der kompletten Nachbarschaft nicht gehen - selbst wenn ich mit nur Leistung PEP auf meinen Transceiver gebe. Ich finds zwar Lustig, aber den Nachbarn störts verständlicher weise wenn sie ihre Fahrzeuge manuell abschließen müssen. Ich kanns aber nicht ändern dass die Autoindustrie ausgerechnet jene Frequenzen dafür nutzt, die in mitten des 70cm-Amateurfunkbandes liegen. Mit anderen Worten sind die Nutzer des Amateurfunkdienstes die Primärnutzer, und der sogenannte Industriefunk die Sekondärnutzer. Mal schauen wie sich das noch entwickelt. Ich versuche die von dir benannten Frequenzen in der Ausübung meines Hobbies zu meiden - wir aber wohl nicht immer machbar sein.
Gruß Markus

Ich glaube da irrst Du dich gewaltig.
Auch als Amateurfunker darfst Du andere nicht stören, oder anders ausgedrückt, die Anderen Geräte müssen störfest sein, aber wenn Du mit deinem amateufunksender on air gehst, ist die Leistung erheblich höher, als die der anderen Sender, damit tritts du als Störer auf was dazu führen kann, dass du deinen Sender entweder einmotten kannst, oder dafür sorge tragen musst dass deine Antenne nicht in die Richtung abstrahlt die andere stören, also Abschrimung nach unten.
Ich bin nicht der genaue Gesetzestextkenner, aber in der Art wird das gehandhabt und wenn deine Nachbarn sich beschweren und der Messwagen bei euch auftaucht, kannst sicherlich einpacken. Amateufunk hin oder her.
Gruß Rolf
der jetzt darauf wartet, dass sein Statement verrissen wird.

Hallo Rolf!
Glaub mir, das hat schon seine Richtigkeit was ich da geschrieben habe. Da brauch kein Messwagen kommen, es ist völlig ausreichend mich zu fragen. Ich störe ja nicht absichtlich irgendwelche Sender. Aber als Funkamateur bin ich Primärnutzer der besagten Frequenz. Der Industriefunk hat sich dem unterzuordnen. Wenn ich funke halte ich mich grundsätzlich an die gesetzlichen Vorgaben (Sendeleistung max. 75 Watt PEP im UKW-Bereich, Nennen meines staatlich zugeteilten Rufzeichens usw... Aber wenn du mir keinen glauben schenken magst, möchte ich dir nahelegen dich bei der Bundesnetzargentur zu erkundigen. Wenn die Fahrzeughersteller der Meinung sind ihre Frequenzen in mitten des Amateurfunkbandes ansiedeln zu müssen (ein Amateurfunkdienst mit Wissenschaftlichen Charakter, dessen Ziel die Völkerverständigung, als auch das Aufrechterhaltens eines Notfunknetzes im Katastrophenfall ist), brauch sich keiner zu beschweren wenn besagte Frequenzen gestört werden. Und einpacken brauche ich da schon mal gar nicht. Das ist einfach Quatsch. Das lernt auch jeder Funkamateur und genau solche Fragen kommen auch bei der Prüfung vor.
Sicherlich würde es ganz anders aussehen, wenn ich mit unnötig hohen Leistungen funken würde, meine Geräte nicht richtig abgeschirmt oder abgestimmt wären und somit Fernseher der Nachbarschaft usw stören würde oder wenn ich auf Frequenzen senden würde, auf denen ich nichts zu suchen hätte und, und, und,... Aber das ist ja definitiv nicht der Fall.
Nichts für ungut Rolf, aber bei Zweifeln hilft da die Bundesnetzargentur weiter.

Gruß Markus

Hallo Markus,
ich find's interessant und lustig. :D
Ist doch immer wieder mal schön, mal was gegen die Nachbarn in der Hand zu haben. ;)
Bei der Gelegenheit: Meine Energiesparlampen verhindern während der Aufwärmphase die Bedienung meiner Fernbedienung vom TV. SO kann man auch Energie sparen - das Licht bleibt nun aus.

Hallo timido,
wie gesagt, es liegt mir fern meinen Nachbarn auf dem Schlips zu treten und von daher meide ich aus Rücksicht die besagten Frequenzen insofern dies möglich ist im Ramen der Ausübung meines Hobbies.
Das Problem mit den Energiesparlampen (die sind sowie so Müll meiner Meinung nach) kenne ich. Ähnliche Probleme gibt es auch mit DSL-Routern, Fernseher, Funkkopfhörern, usw... ganze einfach weil die Geräte nicht vernünftig abgeschirmt sind. Das meiste was heut zu Tage auf dem Markt ist an Elektronikmedien sind ganz billige Geräte.

Die Frequenz von 433 Mhz nutzt die Industrie nicht wilkürlich sondern sie wurde ihnen zugwewiesen. Wie die Behörde heißt ist mir gerade entfallen, aber sie bestimmt was genutzt werden darf und was nicht.

Hi,
Auszug aus der AFuV Anlage 1:
....Ein sekundärer Funkdienst ist ein Funkdienst, dessen Funkstellen weder Störungen bei den Funkstellen eines primären Funkdienstes verursachen dürfen noch Schutz vor Störungen durch solche Funkstellen verlangen können, unabhängig davon, wann die Frequenzzuteilung an Funkstellen des primären Funkdienstes erfolgt....
Nicht umsonst wird schon teilweise auf das ISM868 Band ausgewichen.
Grüße

Ich habe mir gerade mal die AFuV angesehen.
Die Anlage 1 sagt aber auch aus, dass einem Frequenzbereich (16+17 jeweils 430-440MHz) dem ein Funkdienst primär zugewiesen ist, auch anderen Funkdiensten primär zugewiesen sein kann. Damit ist die Spielwiese wieder offen, denn der Störparagraph sagt folgendes aus:
§ 17 Störungen und Maßnahmen bei Störungen
(1) Die Regulierungsbehörde kann zur Ermittlung und zur Untersuchung von Störungsursachen oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen den Betreiber einer Amateurfunkstelle zur Mitwirkung verpflichten. Hierbei kann sie insbesondere verlangen, dass der Funkamateur Angaben über den Betrieb der Amateurfunkstelle in schriftlicher Form festhält und vorlegt und dass der Funkamateur bei der Störungsuntersuchung Testaussendungen durchführt, die eine messtechnische Auswertung der Störszenarien ermöglichen.
(2) Bis zur Aufklärung oder Beseitigung der Ursache von Störungen kann die Regulierungsbehörde gegenüber dem Betreiber einer Amateurfunkstelle die Sperrung bestimmter Frequenzbereiche, die Absenkung der Senderleistung oder weitere geeignete Maßnahmen anordnen.
(3) Die Bestimmungen des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln bleiben unberührt.
Wenn es also einem Nachbarn in den Fingern juckt und die Bundesnetzagentur einschaltet, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Sender zumindest im genannten Bereich totgelegt wird.
Gruß Rolf

Zitat:

Original geschrieben von Rolf1957


Ich habe mir gerade mal die AFuV angesehen.
Die Anlage 1 sagt aber auch aus, dass einem Frequenzbereich (16+17 jeweils 430-440MHz) dem ein Funkdienst primär zugewiesen ist, auch anderen Funkdiensten primär zugewiesen sein kann. Damit ist die Spielwiese wieder offen, denn der Störparagraph sagt folgendes aus:

Das ist laut aktueller Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung für diesen Frequenzbereich nicht der Fall die Amateurfunker sind allein der primäre Nutzer alle anderen müssen Störungen hinnehmen.

Grüße

Zitat:

(1) Die Regulierungsbehörde kann zur Ermittlung und zur Untersuchung von Störungsursachen oder zur Klärung frequenztechnischer Fragen den Betreiber einer Amateurfunkstelle zur Mitwirkung verpflichten. Hierbei kann sie insbesondere verlangen, dass der Funkamateur Angaben über den Betrieb der Amateurfunkstelle in schriftlicher Form festhält und vorlegt und dass der Funkamateur bei der Störungsuntersuchung Testaussendungen durchführt, die eine messtechnische Auswertung der Störszenarien ermöglichen.
(2) Bis zur Aufklärung oder Beseitigung der Ursache von Störungen kann die Regulierungsbehörde gegenüber dem Betreiber einer Amateurfunkstelle die Sperrung bestimmter Frequenzbereiche, die Absenkung der Senderleistung oder weitere geeignete Maßnahmen anordnen.
(3) Die Bestimmungen des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln bleiben unberührt.
Wenn es also einem Nachbarn in den Fingern juckt und die Bundesnetzagentur einschaltet, ist es sehr wahrscheinlich, dass der Sender zumindest im genannten Bereich totgelegt wird.
Gruß Rolf

Auch wenn es Euch schwerfällt zunglauben, fordprobe ist in diesem Fall der primäre Nutzer und stört nicht sondern geht seinem Hobby korrekt nach. Der Bereich im 70cm Band ist primär dem Amteurfunk zugeordnet. Wenn seine Geräte technischen Rahmenbedingungen entsprechen, er brav sein Logbuch führt, sein Rufzeichen nennt, keine Politsichen oder radikalen Sprücher verbreitet hat er das Recht da zu senden. Dafür hat er eine ziemlich komplexe technische Prüfung abgelegt. 17.2 greift, wenn er wissentlich oder unwissentlich den technisch sehr eng gesetzten Rahmen verlässt, was aber heute in den Zeiten der kommerziell gefertigten Amateurfunggeräte (es baut leider kaum einer selber) kaum der Fall sein dürfte. 17.2 greift zum Beispiel, wenn sein Gerät unsauber abgestimmt ist, und er durch Ober,- Unter oder sonstige Frequenzen im Fernseher des Nachbarn stört.

Gruß De Monti

Hallo, ich klinke mich mal kurz in dieses Thema mit ein. Letzte Woche holten Bekannte ihren neuen Passat ab, wollten zusperren und als sie die FFB nutzten, läutete deren Funkgong im Wohnhaus. Wie kann das sein? Auch bei einem früheren Passat trat dieses Phänomen auf. Beim Golf meiner Süßen passiert hingegen nichts.
Danke schonmal für eure Hilfe, PC

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