- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Freundin darf mit auto fahren?
Freundin darf mit auto fahren?
Hallo Leute
Ich hab da ein Frage zur Versicherung.
Ich bin 23 und hab ein Auto.
Bin Deutscher und wohn in Deutschland.
Auto in Deutschland angemeldet und verischert bei Garanta.
Meine Freundin ist 18 und hat frisch den Führerschein. Sie wohnt in der Schweiz und ist Schweizerin.
Darf ich sie mit meinem Auto fahren lassen? Oder mit was muss ich im Falle eines Unfalls rechnen.
Bitte um antworten.
Wäre dankbar für eine baldmögliche Anwtort.
Vielen Dank
Ähnliche Themen
13 Antworten
Ein Tarifmerkmal bei fast allen Versicherungen ist, ob Fahrer unter einem bestimmten Alter, meist 23 Jahre, zugelassen sind. Wenn nicht, wird die Prämie in der Regel was günstiger.
Schau in deine persönlichen Versicherungsunterlagen rein, was da als Fahrerkreis drin steht, die Frage können wir dir nicht beantworten.
Dass sie Schweizerin ist, ist völlig egal. Hauptsache sie hat einen Führerschein für PKWs und die obige Frage ist geklärt.
Deiner Versicherung Deine Freundin als berechtigte Fahrerin melden.
Wird vermutlich 7 bis 15 Prozent mehr kosten (Bonuswegfall sofern bislang nur Fahrer über 23 als berechtigte Fahrer gemeldet waren).
Einen Malus für Mädchen unter 23 gibt es dort nicht, nur für Jungs.
Jaaa, ich hab erst zum 23. Geburtstag den Bonus beantragt. Und bin soweit günstiger geworden.
Wie siehts aus im Schadensfall, wenn ich den Bonus nicht umstelle?
Ist dann die Versicherung komplett erloschen? Oder muss ich dann falls ein selbstverschuldeter Unfall stattfindet Prämennachzahlung machen und/oder eine Strafe zahlen?
Sie hat gesagt, sie kann eine Zusatzversicherung bei ihrer Versicherung machen, wo das für 70 Franken im Jahr versichert ist. Nun ist der momentan nicht erreichbar gewesen. Und es wäre nicht schlecht wenn sie das Auto in den nächsten Tagen brauchen könnte.
Hallo,
im Schadensfall bleibt der Versicherungsschutz erhalten, jedoch wirst Du natürlich die Prämien komplett seit Rabatterteilung nachzahlen müssen. Normalerweise ist auch noch eine Vertragsstrafe fällig. Diese wird Dich nicht in den Ruin treiben, weh tun wirds aber auf alle Fälle.
Ich würd Dir raten die Versicherung wieder zu ändern oder selbst zu fahren.
Gruß
Die Garanta hat doch wohl ein Telefon, oder?
Gibt eine Vertragsstrafe + Nachzahlung.
Die Schweizer Zusatzversicherung wird das Problem definitiv nicht zu 100 Prozent lösen.
Nur halbe Zustimmung. Je nach Vertragsverhältnis und Gewichtung des - im Zweifel hinzugezogenen Richters - kann es durchaus sein, dass die Versicherung den Versicherungsnehmer in der Haftpflicht in Regress nehmen kann. In der Kasko könnte sie die Leistung sogar verweigern, in der Haftpflicht muss sie aber generell zunächst einmal den Unfallgegner entschädigen.
Teil deiner Versicherung mit, dass sie den Fahrerkreis auf deine Freundin erweitern möchte. So hoch ist die Prämienerhöhung nicht, außerdem gilt sie sowieso erst ab dem Tag der Änderung. Alles andere kann nur im Schadenfall zu einem riesigen zusätzlichen Ärger führen - und den kann man dann sowieso nicht gebrauchen.
Von der Variante mit der schweizerischen Zusatzversicherung halte ich auch nicht viel, es erscheint mir auch eher unwahrscheinlich, dass das in der Praxis funktioniert, da in jedem Fall bei einem Schaden zunächst einmal die hier abgeschlossene KFZ-Haftpflicht zahlen müsste.
Dass man sich in der Schweiz gegen jeden Unfug versichern kann, ist mir aber auch bekannt...
Ein Regress würde ich nur in den im PlfVG vorgesehenen Fällen für zulässig halten.
Und ein solcher Fall liegt hier - FS der Freundin vorausgesetzt - grundsätzlich nicht vor.
In der Kasko sieht das anders aus, da bestehen durchaus Leistungsverweigerungsgründe aus den AKB heraus.
Baut die Freundin einen Unfall, so besteht für die Haftpflicht überall Leistungspflicht. Die Versicherung kann sich ggf. bei der Zusatzversicherung schadlos halten, aber aus der Leistungspflicht kommt sie nie.
Alles in allem ist es grober Unfug, ein paar EUR sparen zu wollen, und dabei heftige Vertragsstrafen oder gar Kaskoleistungsfreiheit zu risikieren.
Machen nur Zocker und oberschlaue Sparer.
In beiden Fällen ist hinterher der Katzenjammer stets groß
Hätte man das gewusst, dann ...
Liegt dann meist an der schlechten Beratung ...
... wenigstens fragen die Jungs vorher nach ...
Hallo,
aber kann es nicht sein, dass es auch im Schadensfall u.U. völlig ohne Folgen ausgeht?
Ich meine gehört zu haben, dass der Grund für die Fahrt einen nicht unerheblichen Einfluss hat.
Fährt entgegen den Vertragsbestimmungen ausnahmsweise eine jüngere Person den Wagen, weil der Halter sich dazu nicht in der Lage fühlt (Krankheit etc.) und kann nachgewiesen werden, dass es sich hier um eine Ausnahme (die evtl. im Sinne der Sicherheit des Straßenverkehrs ist) handelt, kann die Versicherung zur vollen Leistung gezwungen werden.
Gruß Jürgen
Jürgen, diese Ausnahme ist hier eindeutig nicht angesprochen.
Sicher hat keine Versicherung etwas dagegen, wenn jemand schnell zur Notaufnahme in das Krankenhaus gebracht werden soll und gerade weder Taxi noch Krankenwagen greifbar sind (es gibt solche Gegenden).
Gefährlich wird es, wenn jemand um 50 oder 100 EUR im Jahr sparen zu können, nach und nach seine persönliche Schwelle für solche Ausnahme senkt.
Da geht es nur noch zum Hausarzt (es sind schon Leute an der Grippe gestorben), zur Apotheke (ohne Schnupfenspray bekommt man keine Luft), schnell zum Einkaufen (man verhungert ja sonst), oder nur schnell in die Schule (Schulpflicht, aber den Bus verpennt).
Im Schadenfall hat er man entweder viel unnötigen Ärger oder einen größeren Schaden.
"Ich habe gehört Geschichten" sollte man nicht unnötig in Umlauf bringen, am Ende der Post kommt oft dicker Unfug heraus.
@mad
Ich weiß, dass diese Ausnahme hier nicht angesprochen wurde, trotzdem hätte ich gerne gewusst, ob dies zutrifft oder nicht.
Zitat:
"Ich habe gehört Geschichten" sollte man nicht unnötig in Umlauf bringen, am Ende der Post kommt oft dicker Unfug heraus.
Naja, was soll ich sonst sagen, wenn ich es nunmal nur gehört habe und mir nicht sicher bin? Es war ja auch mehr oder weniger eine Frage und keine Behauptung - wenn ich alles wüßte, hätte ich keinen Grund mich hier weiter aufzuhalten
Gruß Jürgen
In einer echten Notsituation spielen Zulassungs- und versicherungstechnische Fragen eine untergeordnete Rolle.
Wenn gerade absolut kein Rettungsmittel verfügbar ist, weil die benachbarte Grossstadt von Terroranschlägen bombardiert wird, dein Kind zu verbluten droht, aber: Du hast keinen Führerschein mehr, dein Auto ist abgemeldet und damit nicht mehr versichert usw. - dann mach dir trotzdem keine Sorgen. Wenn du dich dann trotzdem ans Steuer setzt, wird dich jeder Richter freisprechen.
ABER: Um so einen absoluten (konstruierten) Ausnahmefall geht es hier in dem Thread überhaupt nicht und das sind auch einfach zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Ich muss madcruiser da völlig Recht geben. Wenn wir hier jetzt solche Ausnahmen breit treten, kann das andere Leser nur dazu verleiten, sich damit Ausreden parat zu legen und diese auf sich projezieren zu wollen. Und das will hier wohl keiner.
Und natürlich ist dein Hinweis auch völlig richtig: Es kann rein theoretisch passieren, dass es niemals auffällt, bzw. dass es, selbst wenn es beim Unfall auffällt, immer noch keinen bei der Versicherung interessiert. Auf so ein "kann" würde ich mich aber in keinem Fall verlassen.
Zitat:
Dürfen ausnahmsweise auch andere Fahrer als der angegebene Personenkreis mit dem Fahrzeug fahren?
1. Je nach Versicherung gibt es bis zu 30 weiche Tarifmerkmale.
Eine allgemeine Aussage lässt sich somit nicht treffen.
Die Tarife der Versicherungen wechseln alle eins bis zwei Jahre.
Kein Mensch kann die alle kennen.
Also auch kein Forenspezi.
2. Den Antrag bei der Versicherung durchlesen.
Sind Angaben zum Alter der Fahrzeug Nutzer gemacht worden?
Wenn ja, steht das Wort regelmäßig dabei?
Wenn ja, dann sind Ausnahmen zulässig.
Wenn nein, dann gibt es keine Ausnahmen.
3. Das Kleingedruckte (AKB und TB) durchlesen.
Hier ist alles genau geregelt.
Wer so vorgeht ist auf dem einzig sicheren Weg.
Die Antwort sollte man stets schriftlich bei seiner Versicherung suchen.
Und jetzt meine Tendenzaussage.
Es könnte sein, dass die eine oder andere Versicherung ausnahmsweise auch andere als die angegebene Personengruppe als Fahrer akzeptiert.
Also beispielsweise statt VN und Partner auch Dritte.
Bezüglich des Alters sind mir solche Ausnahmen jedoch nicht bekannt.
Also:
Wer über 23 angegeben hat, darf auch in Ausnahmefällen keine Personen unter 23 Jahren fahren lassen.
Wem das zu hart ist, der sollte diesen Personenkreis in seinen Versicherungsschutz aufnehmen und er bekommt keine Probleme.