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Frist zur ersten HU zu kurz
Hallo Zusammen,
ich habe mir ein ATV mit LOF Zulassung als Tageszulassung gekauft. Das Teil ist Erstzulassung (Tageszulassung) 10/24. Ich habe es dann 11/24 auf mich angemeldet. Gestern beim Schilder montieren ist mir aufgefallen das meine Zulassungsstelle die nächste HU auf 05/26 datiert hat, sowohl den Stempel als auch in der ZB1.
Leider habe ich bei der entwerteten ZB1 von der Tageszulassung nicht auf das HU Datum geachtet.
Normalerweise müsste die HU-Frist doch ab EZ laufen, also bis 10/26 oder sehe ich das falsch?
Hat die Zulassungsstelle da was falsch eingetragen oder könnte das ganze einen anderen Grund haben?
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19 Antworten
War die Tageszulassung tatsächlich 10/24 oder nicht doch schon 05/24?
Dachte ich auch erst, aber Tag der Ersten Zulassung lt. Zulassungsbescheinigung 1.10.24
1. Ändert eine Tageszulassung die Zeitspanne für den TÜV?
2. Haben ATV diesbezüglich andere Zeitspannen als ein handelsübliches KFZ?
Mein Wissenstand: Tageszulassung = Erstzulassung und ab dem TAG gilt die Frist für Neufahrzeuge, Erster Halter in den Papieren ist der Händler.
Das ATV ist als LOF (Land und Forstwirtschaftsfahrzeug) zugelassen und müsste als Neufahrzeug 24Monate haben.
Wenn es nach T3B zugelassen ist (seit 01.11.24 ist LOF nicht mehr möglich bei Neuzulassung) ist die Zeitspanne drei Jahre wie bei PKW
Das LOF wird ein Gutachten gem. §21 StVZO im Mai bekommen haben.
Ab da zählt die HU Frist von 2 Jahren.
Die Erstzulassung ist daher nicht ausschlaggebend.
PS
Das wird auch nicht überall einheitlich gehandhabt, Aussage bezieht sich daher auf meinen Dunstkreis.
Das wäre auch für mich die schlüssige Erklärung über die ich nachgedacht habe. Könnte ja den Händler fragen, leider hat dieser sich als Griff ins Klo entpuppt bei dem der Kundenservice mit Vertragsunterzeichnung beendet ist.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 10. Dez. 2024 um 12:29:45 Uhr:
Das wird auch nicht überall einheitlich gehandhabt, Aussage bezieht sich daher auf meinen Dunstkreis
Hierzulande ist das nicht so.
Am Ende kann es wirklich ein Fehler der Behörde sein.
Wenn es nicht mit zu viel Zeit und Stress einhergeht, würde ich da vielleicht noch mal nachhaken.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 10. Dezember 2024 um 12:29:45 Uhr:
Das LOF wird ein Gutachten gem. §21 StVZO im Mai bekommen haben.
Ab da zählt die HU Frist von 2 Jahren.
Das wäre aber dann falsch.
Laut Anlage VIII ist das Datum der Begutachtung nach §21 nur bei schon im Verkehr befindlichen Fahrzeugen relevant.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 10. Dezember 2024 um 13:46:57 Uhr:
Am Ende kann es wirklich ein Fehler der Behörde sein.
Wenn es nicht mit zu viel Zeit und Stress einhergeht, würde ich da vielleicht noch mal nachhaken.
Bin Donnerstag eh nochmal bei der Zulassungsstelle wegen ner anderen Sache, da frag ich mal nach.
Vielleicht gab es vorher schon Tageszulassungen bei dem Fahrzeug.
Was steht denn in Feld B für ein Datum?
@windelexpress in Feld B steht 1.10.24
Im Brief beim ersten Halter (Händler) überall der 1.10.24 und nichts was auf den Mai hindeutet
Update
Ich war heute bei uns auf der Zulassungsstelle, die nette Dame konnte rausfinden das die andere Zulassungsstelle bei der EZ schon als HU 05/26 eingetragen hat. Ebenso konnte sie sehen dass das Fahrzeug im Mai 24 beim TÜV war, vermutlich das LOF Gutachten. Unsere Zulassungsstelle ist aber der Meinung das trotzdem 24 Monate ab EZ gilt, sie will das morgen abklären und gibt mir Bescheid