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Frontkamera/Dashcam Einbau und Montage

Audi Q5 8R
Themenstarteram 18. Juni 2013 um 8:05

Ich möchte eine kleine Kamera installieren, die durch die Windschutzscheibe permanent das aufnimmt, was sich vor dem Auto befindet. Die Aufnahme soll in HD erfolgen und eine Schleife von mindestens einer Stunde ermöglichen.

Gibt es dazu hier schon Erfahrungen? Welche Kamera ist geeignet? Wie verläßlich sind die Saugfüße der Kameras? Kann man eine Kamera beim Freiluftparken installiert lassen oder provoziert man damit Autoaufbrüche?

Beste Antwort im Thema

So,

ich hab alles eingebaut, bin bislang sehr zufrieden mit der Kamera und dem Ergebnis des Einbaus!

Wie versprochen eine bebilderte Einbauanleitung in meinem Blog.

(Nachdem ich schon 3/4 geschrieben hatte kam ich statt auf Shift+w auf Strg+w... Ich musste dann aus lauter Zorn erst mal nen Schnaps trinken :D Hab mich dann aber nochmal dran gemacht und von Vorne angefangen um mein Versprechen einzulösen.)

Hoffe euch gefällt das Ergebnis. Für Kritik bin ich offen ;)

Viele Grüße

Thomas

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am 18. Juni 2013 um 9:08

Hallo,

neben der technischen Sicht sollte auch die rechtliche beachtet werden. Das Erstellen und Speichern von Videoaufnahmen dritter Personen ohne deren Einverständnis kann gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen und zivilrechtliche Unterlassungs- oder Schadensersatzklagen nach sich ziehen. Wer fahrlässig oder vorsätzlich unzulässig Daten per Video erhebt und weiter verarbeitet, begeht nach § 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG eine Ordnungswidrigkeit! Man sollte bei Videoaufnahmen in der Öffentlichkeit sehr vorsichtig sein! Hier ein paar Details, wen´s interessiert:

https://www.datenschutzzentrum.de/video/videpriv.htm

Gruß,

Andreas

Themenstarteram 18. Juni 2013 um 10:27

Zu diesem Thema habe ich in einem anderen Forum dieses gefunden:

 

Zitat:

Die, die immer dagegen sind

 

Wenn ihr auf der Suche nach einer Autokamera seid bzw. Diskussionen in Foren dazu lest, stößt man immer wieder auf Leute die total dagegen sind und auch meinen es sei nicht legal. Argumente sind dann, ich will nicht gefilmt werden und „wo kommen wir denn da hin wenn jeder rum filmt wie er will“. Es geht bei einer Auto Kamera nicht ums herumfilmen, sondern darum, dass wenn ein anderer einem die Vorfahrt nimmt, man ein Video davon hat. Nett dabei ist auch z.B. die Analyse des eigenen Verhaltes in speziellen Situationen. Denn auch man selbst ist nicht fehlerfrei.

 

Private Filmaufnahmen in der Öffentlichkeit sind erlaubt und das machen auch die meisten Leute. Beispielsweise wenn ein Vater seine Kinder im Zoo filmt und ich ihm Hintergrund bin.

 

Zitatende

 

Solange ich die Aufnahmen für mich privat verwende, ist das unbedenklich. Ansonsten wären in jedem Urlaubsort Camcorder verboten. Veröffentlichen will ich die Filme nicht.

 

Zitat aus dem von Lumpofant verlinkten Beitrag:

 

Definitiv nicht erfasst von § 6b BDSG ist die Videoüberwachung als persönliche oder familiäre Tätigkeit. Damit soll das private Videografieren als Erinnerung für das persönliche Hauskino ungeregelt bleiben.

 

Zitatende

 

Ich bitte daher, den rechtlichen Aspekt hier außen vor zu lassen. Ich bitte lediglich um eine technische Beratung, speziell für den Einsatz im Q5.

Zitat:

Ich bitte daher, den rechtlichen Aspekt hier außen vor zu lassen. Ich bitte lediglich um eine technische Beratung, speziell für den Einsatz im Q5.

Mich würde trotzdem die Motivation/Verwendungszweck interessieren.

am 18. Juni 2013 um 11:07

Zitat:

Original geschrieben von Profi58

 

Zitat aus dem von Lumpofant verlinkten Beitrag:

Definitiv nicht erfasst von § 6b BDSG ist die Videoüberwachung als persönliche oder familiäre Tätigkeit. Damit soll das private Videografieren als Erinnerung für das persönliche Hauskino ungeregelt bleiben.

Zitatende

Ich bitte daher, den rechtlichen Aspekt hier außen vor zu lassen. Ich bitte lediglich um eine technische Beratung, speziell für den Einsatz im Q5.

Dann auch bitte den ganzen Text lesen:

"Werden im öffentlichen Raum Sicherheitszwecke verfolgt, so sind diese grds. keine persönlichen oder privaten Tätigkeiten."

Wenn der Film als Beweismittel verwendet wird, dann ist dies sehr wohl eine Veröffentlichung. Der Unfallgegener kann und wird erfolgreich gegen die Zulassung als Beweismittel vorgehen können. Der Beweiswert wäre damit gleich null. Ich halte den Einsatz solcher Kameras auf öffentlichen Strassen damit datenschutzrechtlich für Unsinn.

Aber gut, es soll hier ja nur um die technische Seite gehen. Also, nur zu!

Themenstarteram 18. Juni 2013 um 11:56

Zitat:

Original geschrieben von picknicker197!

Mich würde trotzdem die Motivation/Verwendungszweck interessieren.

Der gleiche, der andere Leute dazu bringt, Kameras auf Helme, auf Fahrräder, Motorräder und andere Fahrzeuge zu bauen oder einfach mit einem Camcorder eine Großveranstaltung zu filmen - just for fun! Sollte ich Dich zufälligerweise erfassen, wie Du im Halteverbot parkst, ist mir das egal, bzw. da würde ich meine Digi-Knipse rausholen.

Zitat:

Original geschrieben von Lumpofant

"Werden im öffentlichen Raum Sicherheitszwecke verfolgt, so sind diese grds. keine persönlichen oder privaten Tätigkeiten."

Wenn der Film als Beweismittel verwendet wird, dann ist dies sehr wohl eine Veröffentlichung. Der Unfallgegener kann und wird erfolgreich gegen die Zulassung als Beweismittel vorgehen können. Der Beweiswert wäre damit gleich null. Ich halte den Einsatz solcher Kameras auf öffentlichen Strassen damit datenschutzrechtlich für Unsinn.

Sicherheitszwecke im öffentlichen Raum würde wohl bedeuten, einen bestimmten Bereich längere Zeit mit der Kamera zu überwachen. Das ist bei einem fahrenden Auto nicht der Fall. Außerdem habe ich schon mit meiner Digi-Kamera aus dem fahrenden Bus (Stadtrundfahrt) gefilmt. Bin ich jetzt ein Datenschutz-Rüpel? Und wenn ich auf diesem Film einen Unfall oder ein Verbrechen erfaßt hätte, würde wohl kein Richter auf dieses Beweismittel verzichten. Was anderes wäre es, wenn ich jemandem gezielt hinterherspioniere.

Komisch, 6 Monate Datenvorratsspeicherei sind in Ordnung, aber ein privater Film aus einem PKW ist Hochverrat.

am 18. Juni 2013 um 12:58

Hier mal ganz neutral eine juritische Einschätzung (nicht von mir):

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.

Privatpersonen möchten teilweise mit sog. Mini-Videokameras aus dem Fahrzeug heraus den Verkehrsraum außerhalb des Fahrzeugs filmen. Hierdurch soll vorbeugend Beweismaterial gesammeltwerden, falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt oder vorsätzlich beschädigt wird. Ebenfalls wollen viele durch das Video z.B. mögliche Nötigungen durch andere Verkehrsteilnehmer oder Abstandsverstöße dokumentieren. Allerdings werden bei derartigen Aufzeichnung auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer bzw. deren Fahrzeuge aufgenommen werden. Die Rechtmäßigkeit der Nutzung solcher Kameras ist daher nicht unproblematisch, zumal gerichtliche Entscheidungen hierzu noch nicht vorliegen.

Eine gewerbliche Nutzung oder anderweitige Verbreitung derartiger Aufnahmen ohne entsprechendes Einverständnis oder Unkenntlichmachung verstößt in jedem Fall gegen den Datenschutz. Hierin ist ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und damit auch gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Verkehrsteilnehmer zu sehen. Aber auch bei der rein privaten Aufzeichnung ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Ein Kriterium ist dabei, wie lange die Daten gespeichertbleiben bzw. wann sie überschrieben werden.

Wenn mit einer im Fahrzeug montierten Kamera das Ziel verfolgt wird, einen Unfallhergang beweissicher zu dokumentieren, ist interessant, ob die Aufnahmen überhaupt in einen Prozess eingeführt werden können. Im Zivilprozess gibt es einen abschließenden Katalog zulässiger Beweismittel; demnach kann ein Video in Augenschein genommen und verwertet werden, wenn das Gericht der Ansicht ist, dass hier Manipulationen ausgeschlossen sind; auch im Strafprozess könnte versucht werden, das Video als Beweismittel einzubringen. Erfahrungen aus der Praxis liegen hierzu nicht vor.

Andererseits besteht aber auch die Gefahr, dass die Polizei beim Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat das Aufzeichnungsgerät sicherstellt und die Datei zum Nachteil des Betroffenen auswertet. Das gilt nicht nur hinsichtlich gefilmter Rennen, sondern z. B. auch für unbeabsichtigt überfahrene Ampeln. Dagegen ist die Beschlagnahme des Gerätes ohne konkreten Tatverdacht nicht zu befürchten.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX

Juristische Zentrale - Verbraucherschutz Recht

ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München

http://www.adac.de

Themenstarteram 18. Juni 2013 um 13:22

Also: Was genaues weiß man nicht :D!

Nur zur Information: Wenn es um reine Unfallvorsorge geht, würde die Kamera in den allermeisten Fällen im Loop-Modus (Endlosschleife) laufen. Bei den gängigen Kameras kann der Loop zwischen 5 und 15 min eingestellt werden. Nach dieser Zeit werden die Daten überschrieben und stehen nicht mehr zur Verfügung.

Suchst du sowas?

http://www.ebay.de/.../250900224182

habe bei mir über Zündungsplus montiert.

Ich glaube Marktführer für solche Kameras ist der Hersteller Rollei. Diese zeichnen auch per GPS den Standort etc. auf.

Gruß

Dennis

Zitat:

Original geschrieben von fotilla

Ich glaube Marktführer für solche Kameras ist der Hersteller Rollei. Diese zeichnen auch per GPS den Standort etc. auf.

Gruß

Dennis

Von Rollei gibt's auch sehr gute, ich habe auch noch eine andere in der Auswahl, mir ist bloß gerade der Namen entfallen.

Es gibt viele Situationen, z.B. auch einfach mal eine Autoreise, die man Filmen möchte. Außerdem gibt es viele brenzlige Situationen im Straßenverkehr, da ist die kleine "Blackbox" nicht schlecht. Meine andere herausgesuchte Kamera wird übers Smartphone gesteuert und man sammelt Beweise, wenn das Auto gestohlen wurde. Selbst wenn die Diebe die Kamera rausschmeißen, habe ich das entscheidende Videomaterial längst vorliegen ;)

Themenstarteram 18. Juni 2013 um 19:12

Von Rollei gibt es aktuell wohl nur die CarDVR-110, die aber alle meine Ansprüche abdecken würde. Gute Beurteilungen haben auch die iTracker GS6000 und die Blackvue DR500GW-HD bekommen. Letztere ist aber zu teuer und muß zudem an die Scheibe geklebt werden, was nicht optimal ist. Andererseits habe ich mit diesen Gummi-Saugfüßen keine Erfahrung und kann nicht einschätzen, ob die stabil halten oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Profi58

Zitat:

Original geschrieben von picknicker197!

Mich würde trotzdem die Motivation/Verwendungszweck interessieren.

Der gleiche, der andere Leute dazu bringt, Kameras auf Helme, auf Fahrräder, Motorräder und andere Fahrzeuge zu bauen oder einfach mit einem Camcorder eine Großveranstaltung zu filmen - just for fun! Sollte ich Dich zufälligerweise erfassen, wie Du im Halteverbot parkst, ist mir das egal, bzw. da würde ich meine Digi-Knipse rausholen.

Ahhh, Google Street-View 2.0 *FAIL*

Mein Gott, dann steht doch wenigsten dazu das Du Dorf-Sheriff spielen willst...

 

Themenstarteram 19. Juni 2013 um 6:14

Ach Picknicker, es geht nichts über ein gut gepflegtes Vorurteil. Du bist wahrscheinlich das rechte Männlein in Deinem Avatarfilm, zumindest führst Du Dich so auf.

am 19. Juni 2013 um 21:16

Hallo

Ich habe schon oft hier Ware bestellt: Deal Extreme

Die haben solche Geräte

http://dx.com/.../car-dvrs-735

...die Einsatzmöglichkeiten sind offerbar grenzenlos - erinnere da an die Kamera im Kühlschrank, wo jedesmal ein Bild machte wenn die Türe geöffnet wurde ;-)

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