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Frontschaden durch aufgewirbeltes Teil

Themenstarteram 6. März 2007 um 17:26

Hi,

hab da mal eine Frage.

Auf der Bundesstraße wurde von einem vor mir fahrenden Fahrzeug ein großflächiges Teil aufgewirbelt (ich vermute mal Unterbodenschutz) und ist mir vorne gegen das Auto geknallt.

Kratzer-, Lackschaden und verbeulte Motorhaube, Schadenhöhe 1700 eur :(

Da sich der Unfallgegner schnellstens verdünnisiert hat, habe ich die Polizei eingeschaltet, Kennzeichen hatte ich glücklicherweise.

Das fragliche Teil konnte ich leider nicht einsammeln, da 2-spurige Bundestraße mit Lärmschutzwall ohne Standstreifen - Anhalten wäre da sehr gefährlich.

Die Polizei hat sich mit einem Fragebogen wg. Unfallflucht gemeldet.

Der gegnerischen Versicherung habe ich den Schaden eine Woche später auch gemeldet (der Unfallgegner hat das nicht getan), der Fragebogen von denen kam auch schon, seitdem Funkstille (ist aber erst 2 Wochen her).

Ich gehe mal davon aus, das der Verursacher seine Schuld leugnet. Laut Info der Polizei haben die einen halben Tag später auch sein Fzg. untersucht und nichts fehlendes feststellen können, wobei ich nicht weiß inwieweit die da Ahnung haben können, ob was fehlt oder nicht. :(

Naja, erstmal die Frage ob der Halter des voraussfahrenden Fahrzeugs haftbar ist für:

a) Unterbudenschutz den er verloren hat

b) Teil das auf der Straße lag und durch sein Fzg. aufgewirbelt wurde.

Kann ich noch irgendwas machen, ausser warten?

Wäre für jeden Tipp dankbar.

 

Gruß

Raimund

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12 Antworten

Für verlorene Teile vom eigenen Fahrzeug ist er definitiv verantwortlich (Betriebsgefahr).

Für aufgewirbelte Teile ist man in der Regel nicht verantwortlich, es gibt hierzu zahlreiche "Steinschlag"-urteile insbesondere im Zusammenhang mit LKWs.

Dafür gibt es grundsätzlich den Sicherheitsabstand.

Vielleicht hat er das Teil auch genauso spät wie Du gesehen, oder vielleicht sogar gar nicht bemerkt.

Das ist eben Pech oder allgemeines Betriebsrisiko.

Soweit meine Meinung.

 

Ohne Zeugen und ohne Fahrzeugteil sieht es für Dich ohnehin sehr schlecht aus.

Du hast letztlich keinen Beweis in der Hand.

Themenstarteram 6. März 2007 um 19:01

Das mit den keinen Beweisen dachte ich mir schon, trotzdem danke für die Einschätzung. ;)

Ich wollte aber noch dazu sagen, das der Abstand mehr als großzügig und auch mehr als laut StVo erforderlich war!

Da das Ding aber wie von mir angenommen aus Plastik ist und daher leicht war, ist es erst ne ganze Ecke hochgeflogen, bevor es bei mir wieder runterkam :(

Gruß

Raimund

Hi,

das is natürlich Glück im Unglück (nix größeres, keine Leiter o.Ä.).

Bitte halte uns aber weiter auf dem laufendem, ist ja schon eine ärgerliche Situation.

Mfg Carsten :)

Zitat:

Original geschrieben von darkchylde

Das fragliche Teil konnte ich leider nicht einsammeln, da 2-spurige Bundestraße mit Lärmschutzwall ohne Standstreifen - Anhalten wäre da sehr gefährlich

Und wie soll Deine Beweisführung nun aussehen?

Ohne Beweise hast Du keine Chance auf Schadenersatz. Du kannst ja noch nicht einmal behaupten, dass es ein Fzg.-Teil des aufwirbelnden Lkw war. Nur wenn es ein Teil des Lkw oder Ladungsgut desselben war, hast Du überhaupt erst einen Anspruch auf Schadenersatz.

Zitat:

Original geschrieben von darkchylde

Die Polizei hat sich mit einem Fragebogen wg. Unfallflucht gemeldet.

Das ist aber nur so zu verstehen, dass die Polizei wegen des von Dir geäusserten Verdachtes wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ermittelt. Ich denke mal, dass gegen den Lkw-Fahrer noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahren wegen "Unfallflucht" eröffnet wird. Selbst die Polizei konnte kein fehlendes Teil gemäß Deiner Beschreibung feststellen.

Zitat:

Original geschrieben von darkchylde

Ich gehe mal davon aus, das der Verursacher seine Schuld leugnet.

Vorsicht mit solchen Begriffen. Von Schuld kann hier mit Sicherheit so oder so nicht die Rede sein.

Deine Chance = Null

am 7. März 2007 um 0:09

mal angenommen Du fährst über ein Plastikteil dass auf der Straße liegt. Dieses wird hocvhgewirbelt und trifft ein nachfolgendes fahrzeug. " Fragen:

1. Konntest Du erkennen dass ein Fahrzeug durch ´Dich beschädigt wurde

2. Unfall?

3. Bist Du Schuld an dem Schaden des Nachfolgers?

Stichwort Betriebsgefahr.

Themenstarteram 7. März 2007 um 10:08

@Beukeod: Ich hab es doch leidlich und ausführlich beschrieben,

das Teil konnt ich nicht aufheben, da ich mich deswegen nicht in Lebensgefahr begeben möchte.

Das meine Beweisführung dürftig ist und nur auf meiner Aussage beruht ist mir auch schon klar. Ich hab auch garkein Interesse daran, das der Unfallgegner wg. Fahrerflucht drangekriegt wird.

Das was ich hier beschrieben habe ist nunmal das was passiert ist, ob ich im Endeffekt mein Recht bekomme ist ja (leider) was anderes.

Ich wollte ja nur wissen ob ich noch was machen kann oder was hätte machen sollen.

War übrigens kein LKW sondern ein PKW.

Gruß

Raimund

am 7. März 2007 um 10:50

Zitat:

Das was ich hier beschrieben habe ist nunmal das was passiert ist, ob ich im Endeffekt mein Recht bekomme ist ja (leider) was anderes.

Wenn das Teil NICHT von dem Fahrzeug vor Dir stammt sondern aufgewirbelt wurde bekommst Du DEIN Recht. Es steht DIR ganz klar kein Anspruch gegenüber dem vorausfahrenden Fahrzeug zu. Ist das so schwer zu verstehen?

DU haftest für Deinen eigenen Schaden aus der Betriebsgefahr DEINES KFZ.

Themenstarteram 7. März 2007 um 11:10

@fuchs755: Nun mal locker bleiben, das habe ich ja nicht bestritten.

Ich gehe ja wie geschrieben auch davon aus, das das Teil von dem vorrausfahrenden Fahrzeug stammt, ein so großes Teil kann man nicht übersehen und der Voraussfahrende hatte keinerlei Lenk- oder Bremsaktionen gemacht.

Aber danke, die rechtliche Situation ist mir jetzt klarer.

 

Gruß

Raimund

Anders als beim Kieselstein gilt:

Wer das Teil verloren und nicht entsorgt hat, der haftet.

Nur wie findet man den Verantwortlichen?

am 7. März 2007 um 13:12

Zitat:

Ich gehe ja wie geschrieben auch davon aus, das das Teil von dem vorrausfahrenden Fahrzeug stammt, ein so großes Teil kann man nicht übersehen und der Voraussfahrende hatte keinerlei Lenk- oder Bremsaktionen gemacht.

Andererseits verliert man nicht einfach so solche Teile. Über flache Tele fahr ich auch drüber, sei freoh dass er keine Vollbremsung gemacht hat.

Natürlich ist das was abderes als beim Kieselstein, aber den zu finden der das teil verloren hat ist aussichtslos.

Zitat:

Original geschriebn von darkchylde

 

Ich hab es doch leidlich und ausführlich beschrieben, das Teil konnt ich nicht aufheben, da ich mich deswegen nicht in Lebensgefahr begeben möchte.

Ich habe Dich doch richtig verstanden!

Einzig wollte ich auf die m. E. vorliegende Aussichtslosigkeit Deiner Lage hinweisen.

Themenstarteram 7. März 2007 um 14:49

@Beukeod: ok ;)

Dann danke euch allen für die Nachhilfestunden.

Wieder etwas schlauer.

Naja, dafür sind die Steinschläge die sich über die Zeit in der Motorhaub gesammelt haben jetzt wenigstens weg :p

Positiv denken :D

Gruß

Raimund

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