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Frontscheibe friert bei -2°C sofort wieder zu ?!?

Mercedes
Themenstarteram 30. Dezember 2016 um 5:38

Hallo zusammen!

Wünsche schon mal nen Guten Rutsch an alle hier!

Mein Problem betrifft zwar nen W203, aber vielleicht kennt auch hier jemand das Problem.

Seit es kälter wird friert meine Frontscheibe selbst nach Behandlung mit Sprühenteiser und anschließendem abziehen mit Gummilippe nach wenigen Metern Fahrt direkt wieder mit einem ganz feinen Eis - Film zu!

In der Scheibenwaschanlage hab ich eine Mischung bis - 25°C drin. Wenn ich diese dann betätige taut der Film exakt dort ab wo der Strahl die Scheibe trifft, aber der Rest der Scheibe und des Eisfilms zeigt sich davon unbeeindruckt, im Gegenteil er wird sogar dicker!.

Also nochmal sprühen, kratzen und abziehen. Das geht so lange bis die Luft aus den Entfrosterdüsen warm genug ist um das Eis abzutauen. Aber kann doch nicht 5 Minuten im Leerlauf den Motor warmlaufen lassen damit die Scheibe frei wird, das schadet Maschine und Umwelt.

Folgendes hab ich bisher gemacht:

Neue Wischerblätter

Scheibe gründlich gereinigt und getrocknet um Öl, Wachs oder sonstige Rückfettenden Rückstände aus der Waschanlage zu beseitigen

Probeweise den Scheibenreiniger (Sonax-extrem) pur eingefüllt, was angeblich bis - 50°C (!!) frostsicher sein soll.

Bisher alles ohne Erfolg.

Die Scheibe ist allerdings noch die erste, der Wagen hat jetzt knapp 180.000 Km runter. Kann da die Oberfläche eventuell im mikroskopischen kleinen so angerauht sein dass sich Feuchtigkeit in den "Poren" sammelt? :confused:

Bei über 0° gibt es keinerlei Probleme, die Wischer arbeiten schlierenfrei.

Kennt jemand das Problem und wenn ja: Wie kann man das lösen? Würde die Scheibe ungern austauschen, damit hab ich bei 2 anderen Fahrzeugen vorher schlechte Erfahrungen gemacht. Danach gab es nicht mehr abzustellende leise Quietsch und Knarrgeräusche! (1 x Car - Glas, 1 x Markenwerkstatt!)

Danke für´s lesen und die Antworten, allzeit gute Fahrt!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@olsql schrieb am 30. Dezember 2016 um 07:07:24 Uhr:

Ja nun, Leben ist kein Ponyhof...und geritten wird trotzdem! :D

Werden die Nachbarn doch sicher Verständnis für haben...

Da war doch mal was

§30 StVO

ich bin um himmelswillen kein Paragraphenreiter!

Von mir aus darfst du es auch gerne machen, mit laufendem Motor, nur sollte erwähnt sein, das es verboten ist.

11 weitere Antworten
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11 Antworten
am 30. Dezember 2016 um 5:57

Zitat:

@StephanW203 schrieb am 30. Dezember 2016 um 06:38:35 Uhr:

 

Kennt jemand das Problem und wenn ja: Wie kann man das lösen?

Hallo! Ja ;)

Einfach nichts mehr vom Scheibenwischwasser draufsprühen...

Starten, Knöppe "Frontscheibe auf Max" und "Rear" drücken, freikratzen, losfahren. Dabei einfach nicht wischen! Hat bei mir grade eben noch wunderbar funkioniert bei -1.5 Grad Celsius.

edit

An der Scheibe wirds nicht liegen, meine ist auch übersät mit Mikrokratzern. Da bleibt einfach immer ein dünner Film drauf. Ist der Alkohol einmal verflogen, bleibt halt Wasser...

Themenstarteram 30. Dezember 2016 um 6:02

Hmm, eigentlich wollte ich das laufenlassen des Wagens beim Kratzen vermeiden...Muss morgens um 4:30 los, wollte die Nachbarn nicht unnötig stören um diese Zeit :-(

Aber das mit dem "zurückbleiben des Wassers" klingt einleuchtend

am 30. Dezember 2016 um 6:07

Ja nun, Leben ist kein Ponyhof...und geritten wird trotzdem! :D

Werden die Nachbarn doch sicher Verständnis für haben...

Die WSS am Abend abdecken, dann friert die nicht ein. Kein Kratzen, kein Ärger mit den Nachbarn...

am 30. Dezember 2016 um 6:32

Dafür hat man eine "feuchte Folie dabei die vorher und nacher manuell bedient werden muss". In der Zeit ist man auch mit dem Kratzen durch, das wärmt sogar zusätzlich ;) ...Geschmacksache

In meiner Knöppeliste hab ich doch glatt die Sitzheizung vergessen.

Zitat:

@olsql schrieb am 30. Dezember 2016 um 07:07:24 Uhr:

Ja nun, Leben ist kein Ponyhof...und geritten wird trotzdem! :D

Werden die Nachbarn doch sicher Verständnis für haben...

Da war doch mal was

§30 StVO

ich bin um himmelswillen kein Paragraphenreiter!

Von mir aus darfst du es auch gerne machen, mit laufendem Motor, nur sollte erwähnt sein, das es verboten ist.

Und schon wieder die alte Diskussion: Wo steht, das es verboten ist, beim Scheibe frei Kratzen den Motor laufen zu lassen?

Im erwähnten Paragraf 30 steht nur, das es verboten ist, den Motor unnötig laufen zu lassen um Lärm- und Abgasbelästigungen zu vermeiden. Doch hier kommt die Frage, wer definiert, was unnötig ist. Ich empfinde es im Zuge der Sicherheit als nötig, während des Kratzens schonmal den Motor im Stand kurz laufen zu lassen, damit die Heizung früher warm bringt, die Heckscheibenheizung erste Ergebnisse bringt und mir eben nicht gleich beim Losfahren die Scheibe wieder zufriert.

am 30. Dezember 2016 um 9:55

Zitat:

@Hunterkoile schrieb am 30. Dezember 2016 um 09:07:47 Uhr:

...nur sollte erwähnt sein, das es verboten ist.

Ach, ..."verboten" ist ein großes Wort in dem Zusammenhang ;-)

Was wäre denn die Alternative, stünde man einmal so wie der TE mit vereisten Scheiben da?! Losfahren ohne Sicht ist wohl noch 3-4 mal "verbotener" und das zurecht! Was also tun? Motor kurz laufen lassen ist ja verboten, also immer weiter Wischwasser draufsprühen? Noch mal aussteigen und Enteiser drauf? Auf Tauwetter warten? Kurzum: Wie kommt der TE dann zur Arbeit? ;)

Mal ganz im Ernst: Ich halte die Verhältnismäßigkeit im Sinne des §30 StVO für gewahrt und habe da keinerlei rechtliche Bedenken. Außerdem empfehle ich jedem die Lektüre §1 StVO. Dort ist von gegenseitiger Rücksichtnahme die Rede und auch von "Umständen"...

Zum verlinkten Zeitungs-Beitrag kann ich nur sagen, daß der sogenannte erhoffte Komfortgewinn ein tatsächlicher ist. Umwelt, Motor, Geld...alles peanuts. Die 2 Minuten...

MfG

Ich starte auch immer zu erst den Motor, dann max. Belüftung auf die Frontscheibe, Heckscheiben- und Sitzheizung an.

Ansonsten habe ich zusätzlich das Problem, dass mir die Frontscheibe direkt nach dem Einsteigen von innen vereist.

am 30. Dezember 2016 um 18:56

Zitat:

@Hunterkoile schrieb am 30. Dezember 2016 um 09:07:47 Uhr:

Zitat:

@olsql schrieb am 30. Dezember 2016 um 07:07:24 Uhr:

Ja nun, Leben ist kein Ponyhof...und geritten wird trotzdem! :D

Werden die Nachbarn doch sicher Verständnis für haben...

Da war doch mal was

§30 StVO

ich bin um himmelswillen kein Paragraphenreiter!

Von mir aus darfst du es auch gerne machen, mit laufendem Motor, nur sollte erwähnt sein, das es verboten ist.

Wie gut, wenn man schon nach 2 Sekunden weiß, dass man diese Seite nicht mehr besuchen wird :D

(siehe Bild unten)

Aber zum Thema;

Zitat:

§ 30

Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.

Was ist daran unnötig, wenn ich nur durch 2-3 Minuten Standzeit und gleichzeitiges laufenlassen des Motors (-> Frontscheibenheizung) sicherstellen kann, dass meine Frontscheibe nicht wieder einfriert? Trägt schließlich zur Sicherheit bei - und mit vereister Frontscheibe und dadurch beeinträchtigter Sicht fahren ist auch gegen die STVO. Somit ist ein kurzzeitiges Laufenlassen unter dementsprechenden Umständen nötig und von §30 unberührt ;)

Zitat:

@Nipo schrieb am 30. Dezember 2016 um 07:12:53 Uhr:

Die WSS am Abend abdecken, dann friert die nicht ein. Kein Kratzen, kein Ärger mit den Nachbarn...

Das halte ich auch für den sinnvollsten Ratschlag, denn ein wieder einfrieren der Scheibe lässt sich bei entsprechenden Wetterbedingungen nicht wirklich verhindern. Auch nicht mit einer neuen Scheibe.

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