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Frontscheibe Steinschläge A.T.U.

Themenstarteram 27. Februar 2008 um 14:56

Hab mehrere Steinschläge in der Frontscheibe und bin gerade bei A.T.U. vorbei gefahren und hab Spasshalber ma angehalten und den Sachaden begutachten lassen.

Ergebnis: die Scheibe wird getauscht,gegen neue mit Blaukeil-Tönung ich muss 150SB an der Kasse bezahlen und bekomm nen Waren/Werkstattgutschein über 150Euro.

Find ich ma gut.

Wer mir jetzt was von Versicherungsbetrug erzählen will kann sich das bitte schenken und weiterhin seine 150 Euro SB brav bezahlen.Vielleicht kommt er ja in den Himmel.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 27. Februar 2008 um 15:03

Ich will nicht wissen wie oft ne Versicherung am Tag Ihre Kunden übern Tisch zieht!

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Schick mir mal bitte den Namen deiner Versicherung und deine Kundennummer, ich regel das dann schon für dich !!! Mit Betrug auch noch protzen , sowas dämliches !!!

Themenstarteram 27. Februar 2008 um 15:03

Ich will nicht wissen wie oft ne Versicherung am Tag Ihre Kunden übern Tisch zieht!

Ist es denn wirklich Betrug?...Ich mein das ist ja Sache von ATU, wenn sie Gutscheine verteilen, oder nicht?

Ich sehe den Betrug auch nicht.

Wenn ATU von der Versicherung den gleichen Preis nimmt, wie jeder andere Autoglaser auch, warum nicht?

Ist ja schließlich auch kein Versicherungsbetrug, wenn ich mir die Reparaturkosten von der Versicherung bezahlen lasse und das Auto selbst (billiger) repariere und dadurch einen Vorteil erziele.

Das Thema wurde in einem anderen Thread schon hinreichend diskutiert. Man bekommt gerade wegen der SB einen günstigeren Tarif, wenn man die SB dann im Endefekt nicht zahlt ist das schon Betrug. Da man den Vorteil von 150€ auch an die Versicherung melden müsste.

Ist aber inm Falle von ATU nicht der Fall, im Gegenteil, ich würde es als Wettbewerbsbetrug seitens A.. bezeichnen gepaart mit Versicherungsbetrug durch den Versicherungsnehmer, der sich dadurch einen Vorteil erschleicht, den er nur bei diesem Unternehmen bekommt.

Zitat:

Original geschrieben von Sevo-G

Ist es denn wirklich Betrug?...Ich mein das ist ja Sache von ATU, wenn sie Gutscheine verteilen, oder nicht?

nein es ist betrug, und unwissenheit schützt vor strafe nicht oder wie war das?

ich verstehe auch gar nicht, wieso man deswegen nun nen thread eröffnet. sollen alle glückwunsch sagen?

naja dann wird hier wohl auch mal wieder "autoglasmeister" die lage klar stellen, wenn er denn auf den thread aufmerksam wird ;)

Zitat:

Original geschrieben von eltaxmax

Hab mehrere Steinschläge in der Frontscheibe und bin gerade bei A.T.U. vorbei gefahren und hab Spasshalber ma angehalten und den Sachaden begutachten lassen.

Ergebnis: die Scheibe wird getauscht,gegen neue mit Blaukeil-Tönung ich muss 150SB an der Kasse bezahlen und bekomm nen Waren/Werkstattgutschein über 150Euro.

Find ich ma gut.

Wer mir jetzt was von Versicherungsbetrug erzählen will kann sich das bitte schenken und weiterhin seine 150 Euro SB brav bezahlen.Vielleicht kommt er ja in den Himmel.

Anstelle des Warengutscheins hätt ich mir lieber ne originale bei BMW einbauen lassen und nicht so einen ATU-Scheiß. Was hast du denn von dem Gutschein? Da kannste dir dann verchromte Waschdüsen oder Schmutzfänger für kaufen...Respekt für deinen super Plan...

Zitat:

Original geschrieben von matze328

Zitat:

Original geschrieben von eltaxmax

Hab mehrere Steinschläge in der Frontscheibe und bin gerade bei A.T.U. vorbei gefahren und hab Spasshalber ma angehalten und den Sachaden begutachten lassen.

Ergebnis: die Scheibe wird getauscht,gegen neue mit Blaukeil-Tönung ich muss 150SB an der Kasse bezahlen und bekomm nen Waren/Werkstattgutschein über 150Euro.

Find ich ma gut.

Wer mir jetzt was von Versicherungsbetrug erzählen will kann sich das bitte schenken und weiterhin seine 150 Euro SB brav bezahlen.Vielleicht kommt er ja in den Himmel.

Anstelle des Warengutscheins hätt ich mir lieber ne originale bei BMW einbauen lassen und nicht so einen ATU-Scheiß. Was hast du denn von dem Gutschein? Da kannste dir dann verchromte Waschdüsen oder Schmutzfänger für kaufen...Respekt für deinen super Plan...

absolut zustimm......

Hallo zusammen,

Hierzu stelle ich "nur" den Pressebericht des Urteiles des Bundesgerichtshofes vom 08.11.2007 ein. Das eigentliche Urteil liegt leider noch nicht in gedruckter Form vor.

Unten steht dann noch dass auch noch in vergleichbaren Fällen entsprechend entschieden wurde. Der Bezug auf OLG Schleswig ( Urteil vom 6. Juni 2006 – 6 U 19/06 ) und LG Kiel ( Urteil vom 21. Februar 2006 – 16 O 171/05 ) bezieht sich auf Carglass, die damals Tankgutscheine beim Scheibenaustausch mit hinzugegeben haben.

Da Carglass keine Tankgutscheine laut diesen Urteilen mehr verteilen darf, werden sie sich "freuen", wenn eine andere grose Kette mit diesem ungesetzlichen Schindluder durchkommen würde.

 

Zitat:

Pressebericht des BGH

Werbung mit der Teilerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung wettbewerbswidrig

Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Werbung von Kfz-Reparaturwerkstätten mit einer (teilweisen) Rückerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung grundsätzlich wettbewerbswidrig ist.

Die Beklagte betreibt in Villingen eine Werkstatt für Hagelschäden. In einer Anzeige im "Schwarzwälder Boten" warb sie mit der Schlagzeile "HAGELSCHADEN? 150 EURO in BAR" mit einer Zahlung für den Fall, dass ein kaskoversicherter Kunde seinen Hagelschaden reparieren lässt und die Kosten 1.000 € übersteigen. Die Vorinstanzen haben der Unterlassungsklage eines Wettbewerbsverbandes stattgegeben. Mit seiner gestrigen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Urteile der Vorinstanzen bestätigt.

Der Bundesgerichtshof hat angenommen, dass die beanstandete Werbemaßnahme gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt. Sie sei geeignet, die Entscheidungsfreiheit der angesprochenen Verkehrskreise unangemessen unsachlich zu beeinflussen (§ 4 Nr. 1 UWG). Zwar sei das Werben mit Preisnachlässen und Zugaben nach der Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zulässig. Eine unangemessene unsachliche Beeinflussung komme aber in den Fällen in Betracht, in denen der angesprochene Kunde bei der Entscheidung Interessen Dritter zu wahren habe. Die von der Zeitungsanzeige angesprochenen (teil)kaskoversicherten Halter eines Kraftfahrzeuges erhielten den Rabatt für einen Vertragsschluss, für dessen Kosten – abgesehen vom Selbstbehalt – nicht sie selbst, sondern der jeweilige Fahrzeugversicherer aufkommen müsse. Nach dem Versicherungsvertrag seien sie verpflichtet, den geldwerten Vorteil an den Versicherer weiterzureichen. Die Werbeaktion der Beklagten sei demgegenüber darauf angelegt, dass der Kunde den gewährten Rabatt gegenüber dem Versicherer verschweige. Die Werbung ziele daher darauf ab, dass die Kunden ihre Verpflichtungen gegenüber dem Versicherer verletzten. Das Versprechen derartiger Vorteile sei daher nur zulässig, wenn das Versicherungsunternehmen informiert und mit der Gewährung einverstanden sei oder wenn der versprochene Vorteil branchenüblich und so geringfügig sei, dass von dem Angebot keine größere Anlockwirkung ausgehe.

Urteil vom 8. November 2007 – I ZR 192/06

OLG Hamm - Urteil vom 21. September 2006 – 4 U 86/06 ./.

LG Arnsberg - Urteil vom. 6. April 2006 – 8 O 10/06 –

Dieselben Grundsätze hat der Bundesgerichtshof in zwei vergleichbaren Fällen angewandt:

Urteil vom 8. November 2007 – I ZR 60/05

OLG Hamm – Urteil vom 1. März 2005 – 4 U 174/04 /.

LG Essen - Urteil vom 22. September 2004 – 41 O 93/04 –

Urteil vom 8. November 2007 – I ZR 121/06

OLG Schleswig - Urteil vom 6. Juni 2006 – 6 U 19/06 ./.

LG Kiel -Urteil vom 21. Februar 2006 – 16 O 171/05 –

Karlsruhe, den 9. November 2007

Pressestelle des Bundesgerichtshofs

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013

Telefax (0721) 159-5501

Da merkt man direkt das ihr den Gesetzestext nicht versteht....Das ganze Problem hat damit angefangen, das dieser Gutschein von einigen Werkstätten als Lockmittel bzw. als Verkaufsargument genutzt wurde.

> Das ist widerrechtlich!

Da kann glaub ich jeder verstehen das da keine Versicherung mit macht. Schließlich wäre es für den Kunden, lt. Verkäufer "kostenlos", da er ja einen Gutschein (kostenlos) bekommt.

FALSCH. Hier liegt Versicherungsbetrug vor

WICHTIG: egal was ihr heutzutage macht, es ist nix kostenlos.... und geschenkt wird dir auch nix.

Außerdem zahlt der Kunde, egal wo er die Scheibe wechseln lässt, seine SB, und die geht ohne Umwege an die Versicherung.

Und das ist der Knackpunkt.

Wenn die Werkstatt diese SB jetzt Bar oder EC zurück zahlt ist das Versicherungsbetrug, da der Kunde seine SB nicht selber bezahlt.

Oder wenn im öffentlich mit einem Gutschein, siehe Carclass mit Tankgutschein, ein Angebot unterbreitet wird!

Bei ATU ist das "anders". Hier wird nicht groß in der Werbung oder wie auch immer ein Gutschein als Lockmittel Angeboten. Der Gutschein wird als Kundenbindungsgutschein, wenn überhaupt, ausgestellt. D. h., er dient nicht als Verkaufsargument oder ähnliches. Und wenn es euch so passiert ist, dann hat der Verkäufer ein Formulierungsproblem. Natürlich erstellt ATU nicht einfach so Gutscheine ohne Hintergedanken. Aber sie würden es auch nie machen, wenn es widerrechtlich wäre oder nicht von Versicherungen genehmigt. Den nicht alle Versicherungen, auch wenn sie Kooperationspartner mit ATU sind, lassen das zu.

Also kurz gesagt: diese Art ist rechtens.... und Formulierungssache...

Und im ATU Fall ist es sogar ATU-Sache, und es wird nicht immer ein Gutschein erstellt. Außerdem weiß ich, dass die Versicherung da auf jeden Fall alles im Blick haben und nicht alles genehmigen.

Leider gibt es immer noch genug Verkäufer die selber dieses Gesetz nicht verstehen. Und vom Kunden kann man das ja nicht immer erwarten....und da kommt wieder mein Motto: solange alles Fair verkauft wird sagt kein Mensch was. Leider ist diese "Fair" heutzutage sehr dehnbar...aber gut. was will man machen.

Seit einfach froh Glück im Unglück zu haben. Ich meine wo bekommt man sonst geld geschenkt? und euch kann es ja egal sein. Sollte es mal ein Fall geben, bei dem es nicht rechtens war, es nicht euer Problem, sondern der der Werkstatt. Schließlich regeln die das für euch und haften dafür.

Ich hoffe ich habe es euch ein bisschen verständlicher gemacht. Muss zu geben, das das alles ein sehr heißes Pflaster ist, aber immerhin nicht alles widerrechtlich.

Gruß

Insider

Hallo zusammen,

 

Die Machenschaften von ATU bezüglich der Gutscheine ist immernoch eine sehr dubiose Geschichte und für den Kunden ein recht gewagtes Spiel.

Zum Ablauf :

Der Kunde vergibt ATU einen Auftrag zum Austausch der Scheibe. ATU gibt in an eine andere Firma weiter. Nun wird mit der Versicherung abgerechnet und auf der Rechnung bestätigt, dass der Kunde einen Gutschein, also einen Rabatt, den er normalerweise der Versicherung zurückerstatten müsste, erhalten hat. ATU hat in einer Gerichtsverhandlung bestätigen müssen, dass dieser Gutschein nicht die Regel sei, sondern nur eine Ausnahme von minimalen Ausmass ( komisch nur, dass hier in diesem Forum ständig die Rede davon ist. Also doch keine Ausnahme sondern die Regel? ). Auch darf der Gutschein nicht direkt mit der SB verrechnet werden, sondern muss für einen separaten Kauf, der zeitmässig NACH dem Einbau der Scheibe liegt, verwendet werden.

 

Die Versicherungen halten momentan noch die Füsse gegenüber Ihren Kunden still, was aber nicht bedeutet, das dies weiter so gehen wird.

 

Da eigentlich alle Rabatte, die ein Kunde erhält der Versicherung zusteht und nicht dem Kunden und die Versicherung von diesem Rabatt weiss, ist es nur eine Frage der Zeit wann dieser Gutschein zum Bumerang wird. Denn theoretisch kann die Versicherung die Regulierung des nächsten Kaskoschaden ablehnen, da der Kunde beim vorhergehenden Schaden seinen "Rabatt" nicht vertragsgemäss an die Versicherung weitergeleitet hat und somit zu einem früheren Zeitpunkt eine Vertragsverletzung begangen hat. Jetzt nehmen wir an, dass der neue Schaden (zum Beispiel Hagel- oder Sturmschaden) nun rund 5000 Euro ausmacht und man wegen einem Gutschein über 75 Euro dann keinen Kaskoschutz mehr geniesst, dann stellt sich die Frage, ob man damit eine gute Entscheidung getroffen hat.

 

Rechtlich ist eigentlich vom BGH bereits im November 2007 eindeutig entschieden worden, dass eine Gewährung eines Rabattes beim Kaskofall in bar oder als Gutschein als Anstiftung zum Versicherungsbetrug gewertet wird und somit der Kunde einen Versicherungsbetrug begeht. Durch die Konstelation mit der "Fremdfirma" bewegt man sich in noch nicht eindeutig rechtlich festgelegtem Raum, denn Justizia benötigt hier auch wieder einmal viel Zeit.

 

Also, Carglass hat ein Urteil hinnehmen müssen, dass sie keine Tankgutscheine verteilen dürfen, dann ist es nur eine Frage der Zeit, wann diese meiner persönlichen Meinung nach sehr, sehr dubiosen Machenschaften von ATU entgültig einhalt geboten wird.

Tja das ist wie gesagt ein heissen Pflaster aber ich kann dir versichern, dass es bis jetzt, zumindest in den Fällen die ich kenne, keine wiederrechtlichen Sachen gemacht wurden. Und die Firma die in Auftrag gegeben wird, die diese Scheiben tauscht, gehört zu ATU. Achja und der Gutschein wird bei ATU auch nicht mit der SB verrechnet. Sei es für den Aktuellen Schaden oder einen späteren Schaden. ATU akzeptiert eine Zahlung der SB, egal für was, nicht mit einem Gutschein. Sollte dies trotzdem der Fall sein, dann muss ich dir recht geben, ist es Versicherungsbetrug.

Kannst du mir zufällig einen Fall nennen? Würde mich mal intresse halber interessieren.

Gruß

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von masterchief86

versichern, dass es bis jetzt, zumindest in den Fällen die ich kenne, keine wiederrechtlichen Sachen gemacht wurden. Und die Firma die in Auftrag gegeben wird, die diese Scheiben tauscht, gehört zu ATU.

Wenn man davon ausgeht, dass diese Einbau-Firma (ATU-Tochtergesellschaft) von einem Herrn G.E. geleitet wurde bis zu dem Zeitpunkt an dem es öffentlich wurde, dass die "Drei-Buchstabenfirma" vom sogennanten Marktführer im Autoglasbereich der mit "C" anfängt, deren Kunden-Daten "geklaut" hat, dann bezweifle ich doch stark, dass immer alles mit rechten Dingen zugeht.

am 7. August 2008 um 18:48

Zitat:

Original geschrieben von eltaxmax

Ich will nicht wissen wie oft ne Versicherung am Tag Ihre Kunden übern Tisch zieht!

Ja aber die Prallen nicht in ein Öffentlichen Foren drüber,

sondern im Hinterzimmer wo sie keiner sieht.

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