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FS nach ablauf der Probezeit entzogen, durch MUP wieder bekommen.Hab ich noch Probez?
Hi Leute,
Mein Führerschein wurde mir nach der Probezeit entzogen , mußte eine MPU bestehen. Dies habe ich auch geschafft. Jetzt zu meiner frage habe ich noch eine Probezeit, oder nicht? Bei mir wurde als Erteilungsdatum der 13.05.05 eingetragen ( im feld 14. (10.) auf meinem FS ). Hat das Erteilungsdatum mit der 2 Jährigen Probezeit zu tun???
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14 Antworten
Ich weiß nicht so genau wie das ist, aber mein Menschenverstand und teilweise vorhandenes Wissen sagt mir das so:
Zweijährige Probezeit wird um weitere zwei Jahre verlängert.
Die Probezeit wird ausgesetzt während man keinen Führerschein hat und beginnt ab Tag der neuerteilten Fahrerlaubnis.
MPU in der Probezeit ist aber trotzdem ein starkes Stück. Hoffe du hast darauß gelernt.
Und zu guter Letzt.
Herzlich Willkommen auf Motor-Talk.
Re: FS nach ablauf der Probezeit entzogen, durch MUP wieder bekommen.Hab ich noch Probez?
Zitat:
Original geschrieben von Schorlle
Mein Führerschein wurde mir nach der Probezeit entzogen...
Kommt drauf an... musstest du den Führerschein neu machen oder hast du deinen alten wiederbekommen?
Wenn du wieder deinen alten hast, nur mit nem Zusatz, solltest du eigentlich keine Probezeit mehr haben, denn die Regelung mit der Verlängerung zieht ja nur, wenn man während der Probezeit auffällig wird.
Moin und willkommen hier,
ist etwas kribbelig, darauf zu antworten, denn Rechtsberatung darf hier im Forum nicht erfolgen. Ich gehen davon aus, daß Du die Probezeit überstanden hattest und dann die Fahrerlaubnis wegen einer Straftat, die nicht mit der Probezeit zusammenhin, entzogen wurde. Dann hast Du nach Ablauf der Sperrfrist die Neuerteilung beantragt, mußtest zur MPU und hast jetzt einen neue Fahrerlaubnis bekommen.
Im Straßenverkehrsgesetz heißt es:
StVG § 2 a Fahrerlaubnis auf Probe
(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. 2 Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit anzurechnen. (.....)
Wenn hier kein "erstmaliger Erwerb" vorliegt, wird keine Probezeit angeordnet. Diese wäre auch in der Fahrerlaubnis vermerkt.
Gruß, Hagen
Mir wurde der Führerschein vor einiger zeit auch entzogen - wegen nem gesprengten Punktekonto (120 Punkte ). Ich weiß ja nicht woran es bei Dir lag. Also nach 6 Monaten neuerteilung beantragt, MPU gemacht und nach 13 Monaten den Lappen Januar 2003 wieder in der Hand gehabt.
Ich hatte keine Probezeit, das neue Erteilungsdatum steht bei mir auch auf dem Führerschein. Ich hatte nur die Auflage, innerhalb der nächsten 2 Jahre nicht mehr als 9 Punkte anzusammeln. Danach sei alles wieder beim Alten.
Und bis heute null Punkte! toi toi toi
Zitat:
Mir wurde der Führerschein vor einiger zeit auch entzogen - wegen nem gesprengten Punktekonto (120 Punkte ).
soll des als witz gemeint sein ? 120 punkte kann man doch nie ansammeln ?
wenn doch dann sollte man so einer person NIE wieder den FS geben , denn sojemand kann oder will sich einfach nicht an die regeln halten und sollte nicht am straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Morphe
Och nee, nich wieder Zoidys Geschichte.
Kurz und knapp:
Führerschein entzogen, trotzdem gefahren in was-weiß-ich-nochmal-wieviel-Fällen. Natürlich nicht gewusst....
Geh auf seine Homepage - die Geschichte ist dort zu lesen - erheiternd find ich sie trotzdem nicht, eher erschresckend.
Grüße
Schreddi
naja, passiert is passiert...
Zitat:
Original geschrieben von D5MÄN
ist etwas kribbelig, darauf zu antworten, denn Rechtsberatung darf hier im Forum nicht erfolgen.
Kommt auf die Fragestellung an.
Gruß
Ercan
Zitat:
Original geschrieben von C20NE-Cruiser
Kommt auf die Fragestellung an.
Gruß
Ercan
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Ich gebe Dir aber recht, das es bei entsprechender Fragestellung geduldet wird , darum sagte ich "kribbelig".
Darum ich habe ja auch nicht beraten (wozu ich gem. Rechtsberatungsgesetz befugt bin), sondern lediglich auf einen frei zugänglichen Gesetzestext verwiesen. Die Antwort mag sich also der geneigte Leser selber geben....
Gruß, Hagen
Hallo,
Ich danke euch allen, die Beiträge haben mich auch etwas schlauer gemacht.
Die vielzahl der Antworten ist beeindruckend, nochmal Danke!
Und ergänzend (zu der ersten frage) muß ich sagen ich glaube ich habe einen neuen FS, da nicht das alte Erteilungsdatum eingetragen ist sondern ein neus von dem Tag ab wo ich den FS erhielt
-Aber wie könnte man die Fragestellung berichtigen?
indem ich euch hiemit nach eurer Meinung dazu frag?
Gruß Schorlle
Re: FS nach ablauf der Probezeit entzogen, durch MUP wieder bekommen.Hab ich noch Probez?
Zitat:
Original geschrieben von Schorlle
Jetzt zu meiner frage habe ich noch eine Probezeit, oder nicht?
Diese Frage sollte dir deine Führerscheinstelle verbindlich beantworten können.
Hi,
also - Regelung ganz einfach:
Probezeit generell nur beim erstmaligen (!) Erwerb einer (!) Fahrerlaubnis (egal welche, daher sind die Moped-Fahrer entsprechend gut dran mit 18)
Verliert man während der probezeit den Lappen und macht ihn neu, so hat man den Rest der Probezeit nach Neuerteilung noch zu absolivieren.
Verliert man den FS nach Ablauf der Probezeit, isses bei der Neuerteilung egal - es gibt dann keine Probzeit.
Grundlage:
§ 2a StVG - v.a. Abs. 1
--> schau mal folgende Quelle dazu an.
In deinem Fall konkret:
Keine neue Probzeit - bleib sauber und gute Fahrt ab jetzt
Grüße
Schreddi
=========
Edit:
D5Man hat das eigentlich schon ausführlich genug beleuchtet - sorry für die Doppelung.
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
D5Man hat das eigentlich schon ausführlich genug beleuchtet - sorry für die Doppelung.
Schad´ ja nix: Doppelt hält besser.......
Danke euch tausend mal.
Ich bin auch schlauer geworden das war der erste und einzigste MPU, da bin ich mir sicher.
Nochmal dickes Danke, für jede Antwort.
Gruß Schorlle