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FS neuerteilung nach 17 jahren

Themenstarteram 4. Dezember 2013 um 10:17

hallo an ALLE...bin ganz NEU hier und habe eine frage.... habe frühjahr 1996 wegen illegaler substanzen meinen FS verloren.bin 1999 in die berge gezogen und seitdem absolut abstinent.bekomme das auch als ärztliches gutachten.mein anwalt sagt.."geh einfach hin,beantrage eine NEUereilung...mach 3-4 fahrstunden...und GUT". nun weiß ich nicht wie ich bei der FS stelle...in "bayern"(soll ja,soweit meine nachforschungen ergeben von bundesland zu bundesland verschieden sein).. eben reagieren soll.einfach HIN,sagen.."hallo..seit 17 jahren fühererschein entzogen,beantrage ihn neu,habe ärztliches attest,und mache einige fahrstunden" wäre SEHR dankbar wenn mir jemand,MIT erfahrung,bzw. eben in bavariae das gleich durch gemacht,bzw. gezogen hat.POSITIV natürlich. dank in VORraus.

und bin ich verpflichtet dem "SACHbearbeiter" der FS stelle zu sagen,wie und WAS ich DAMALS im blut hatte?

Beste Antwort im Thema

Nach Ablauf der Tilgungsfrist gem. § 29 StVG von maximal 10 Jahren sind Taten die zur Anordnung der MPU geführt haben nicht mehr zum Nachteil des Betroffenen verwendbar. Die Fahrerlaubnis ist daher in diesen Fällen grundsätzlich ohne MPU zu erteilen.

Bei uns hier im Norden wirds auch so gehändelt und es braucht dann auch keiner in die Fahrschule. Warum es irgendwo anders sein sollte ist mir ein Rätzel, aber da wird dir sicherlich Kai R. genaueres sagen können.

Und ja....für die ewig gestrigen....es WAR mal anderers......wir befinden uns aber im hier und heute ;)

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Hallo TE,

warum stellt Du Deinen Fragen nicht bei der Führerscheinstelle. Du schreibst ja selbst, dass es unterschiedlich gehandthabt wird. Also warum sich hier unterschiedliche Antworten holen und womöglich gibt es nur eine Richtige und zwar die, vor der Führerscheinstelle, die für Dich zuständig ist. ;)

Die Führerscheinstelle ist da die richtige Adresse für dich. Und keine Angst, den Sachbearbeitern ist relativ egal, was du damals im Blut hattest. Wenn du nicht durch einen richterlichen Beschluss die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entzogen bekommen hast, müsste das schon klappen...

Vergiss ganz schnell, dass du mit 3-4 Stunden deine "Pappe" wieder bekommst. Du must die Fahrerlaubnis komplett wieder neu erwerben, mit allen erforderlichen Pflichtfahrten und Theoriestunden. Ich würde mich an deiner Stelle auch nicht darauf verlassen, dass du ja eh schon alles kannst. Das geht meist nach hinten los...

Zitat:

Original geschrieben von burbaner

Die Führerscheinstelle ist da die richtige Adresse für dich.

So weit Richtig.

Zitat:

Und keine Angst, den Sachbearbeitern ist relativ egal, was du damals im Blut hattest.

Vermutlich interessiert es Sie schon und Sie werden davon auch nicht begeistert sein, aber es ist egal da nach 15 Jahren nichts mehr verwertbar ist was in den Akten steht. Theoretisch dürfte nur nichts mehr dris stehen außer das man mal eine Fahrerlaubnis hatte, aber man kann davon ausgehen das die letzte Führerscheinstelle noch das komplette Sündenregister parat hat. Aber Sie dürften Das nicht mehr bewerten.

Zitat:

Du must die Fahrerlaubnis komplett wieder neu erwerben, mit allen erforderlichen Pflichtfahrten und Theoriestunden. Ich würde mich an deiner Stelle auch nicht darauf verlassen, dass du ja eh schon alles kannst.

Deine Infos sind schwer veraltet. Seit einigen Jahren können die Behörden maximal eine theoretische und praktische Prüfung anordnen wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben das der Kunde nach alle den Jahren nicht mehr fit ist was das Fahren und die Vorschriften angeht. Aber Prüfung geht nur über eine Fahrschule und keine Fahrschule lässt dich zur Prüfung ohne zuvor zu prüfen ob man ausreichend gut fahren kann um zu bestehen. Aber da könnten 4-5 Fahrstunden durchaus reichen, es gibt da weder eine Mindestzahl noch eine maximale Anzahl zu absolvierenden Fahrstunden und Pflichtfahrstunden eh nicht.

Aber zu den Bayern und seinen Besonderheiten, das Sie eine Prüfung vorschreiben ist zu 99,99% sicher. Da gibt's in BY anscheinden diesbezüglich einen Erlass des zuständigen Ministeriums das nach 10 Jahren die Prüfungen anzuordnen sind.

Also auf und den Schein beantragen.

Brauchst keine Fahrstunden machen und erst recht nicht den gesamten FS. (Auch wenn es ggf. Sinn machen würde ).

Nach 10 Jahren Entzug bekommst du auf Antrag einen neue FE und somit den FS.

Einfach beantragen und abwarten.

Bis auf der von Sir Donald ist in diesem Thread leider jeder Beitrag falsch. Richtig ist: verjährt ist nach 15 Jahren verjährt und darf nicht mehr verwendet werden. Eine erneute Prüfung wird wohl gefordert werden, aber ohne Ausbildungspflicht. Ohne ein paar Fahrstunden stellt einen aber kein Fahrlehrer zur Prüfung vor.

Themenstarteram 5. Dezember 2013 um 13:43

tja,...hm..erstmal DANK..leider 5 verschiedene meinungen..also einfach..AUF in den KAMPF..

als kölsche jung hat "man" mich 1999 noch "gewarnt" nach BAYERN zu ziehen...aber die gesundheit war/ist wichtiger.

also erstmal nicht zur fahrschule..sagen "brauch ne wiederauffrischung"..alle schreiben,arzt..etc. zusammenkramen und DANN auf der DORFFS-stelle aufkreuzen,sondern erstmal SO hin?

hm,...gar kein gutes gefühl

dank an alle

m

Nach Ablauf der Tilgungsfrist gem. § 29 StVG von maximal 10 Jahren sind Taten die zur Anordnung der MPU geführt haben nicht mehr zum Nachteil des Betroffenen verwendbar. Die Fahrerlaubnis ist daher in diesen Fällen grundsätzlich ohne MPU zu erteilen.

Bei uns hier im Norden wirds auch so gehändelt und es braucht dann auch keiner in die Fahrschule. Warum es irgendwo anders sein sollte ist mir ein Rätzel, aber da wird dir sicherlich Kai R. genaueres sagen können.

Und ja....für die ewig gestrigen....es WAR mal anderers......wir befinden uns aber im hier und heute ;)

Frag in diesem Forum, da sitzen die Profis ;).

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showforum=17

Grüße und viel Erfolg mit der neuen Fahrerlaubnis!

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Nach Ablauf der Tilgungsfrist gem. § 29 StVG von maximal 10 Jahren sind Taten die zur Anordnung der MPU geführt haben nicht mehr zum Nachteil des Betroffenen verwendbar. Die Fahrerlaubnis ist daher in diesen Fällen grundsätzlich ohne MPU zu erteilen.

Korrekt.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Bei uns hier im Norden wirds auch so gehändelt und es braucht dann auch keiner in die Fahrschule. Warum es irgendwo anders sein sollte ist mir ein Rätzel, aber da wird dir sicherlich Kai R. genaueres sagen können.

Das kann ich auch: Auch wenn keine MPU gefordert ist, gilt § 20 FeV :

Zitat:

§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Eine theoretische Prüfung kann man noch ohne Fahrschule absolvieren, aber bei der praktischen Prüfung geht es nicht anders.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Und ja....für die ewig gestrigen....es WAR mal anderers......wir befinden uns aber im hier und heute ;)

Und die Regelungen des hier und jetzt sollte man auch kennen, wenn man antwortet. ;)

Zitat:

Original geschrieben von G. Threepwood

Frag in diesem Forum, da sitzen die Profis ;).

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showforum=17

Grüße und viel Erfolg mit der neuen Fahrerlaubnis!

Da keine MPU droht, würde ich mehr das hier vorschlagen. :)

tja, jeden Tag damit zu tun, daher weiß ich schon wat ich schreib ;)

Werd mich hier allerdings zukünftig zurückziehen, da hier scheinbar nur noch Halbwissen gefragt ist und keine Realität.....viel Spaß noch :)

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Nach Ablauf der Tilgungsfrist gem. § 29 StVG von maximal 10 Jahren sind Taten die zur Anordnung der MPU geführt haben nicht mehr zum Nachteil des Betroffenen verwendbar. Die Fahrerlaubnis ist daher in diesen Fällen grundsätzlich ohne MPU zu erteilen.

Korrekt.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Bei uns hier im Norden wirds auch so gehändelt und es braucht dann auch keiner in die Fahrschule. Warum es irgendwo anders sein sollte ist mir ein Rätzel, aber da wird dir sicherlich Kai R. genaueres sagen können.

Das kann ich auch: Auch wenn keine MPU gefordert ist, gilt § 20 FeV :

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

§ 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Eine theoretische Prüfung kann man noch ohne Fahrschule absolvieren, aber bei der praktischen Prüfung geht es nicht anders.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Und ja....für die ewig gestrigen....es WAR mal anderers......wir befinden uns aber im hier und heute ;)

Und die Regelungen des hier und jetzt sollte man auch kennen, wenn man antwortet. ;)

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

tja, jeden Tag damit zu tun, daher weiß ich schon wat ich schreib ;)

Werd mich hier allerdings zukünftig zurückziehen, da hier scheinbar nur noch Halbwissen gefragt ist und keine Realität.....viel Spaß noch :)

Naja, kaum eine FEB erteilt nach 17 Jahren grundsätzlich prüfungsfrei. Du kannst ja mal etwas genauer auf meine Antwort eingehen.

Von Dir kam - nebenbei bemerkt - nur eine Behauptung, die durch keinerlei Fakten untermauert wurde.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

tja, jeden Tag damit zu tun, daher weiß ich schon wat ich schreib ;)

dann müsstest Du eigentlich auch wissen, dass die gesamte Verjährungsfrist 15 Jahre sind, da die 10 Jahre erst nach Neuerteilung oder 5 Jahren Anlaufhemmung beginnen.

In Bayern wird, wie hier schon richtig geschrieben wurde, nach über 10 Jahren in der Regel nicht mehr prüfungsfrei neu erteilt.

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