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Führerschein A1->A2 2013

Themenstarteram 20. Juli 2012 um 23:27

Stimmt es dass ich nach 2 Jahren Praxis mit A1 ab 2013 NUR eine praktische Prüfung machen muss um A2 zubekommen?

Oder muss ich auch noch irgendwelche fahrstunden machen? Und wie teuer wäre sowas wohl so in etwa?

Beste Antwort im Thema
am 19. Juni 2014 um 14:03

hallöchen erst einmal – und immer ruhig blut !!!

für leute, die vor 18.04.1980 den auto-führerschein gemacht haben, bzw. seit 19.01.2013 mindestens

2 jahre im vorbesitz der sog. klasse A1 sind (d.h. <125 ccm/bis 11 kw/ einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg) besteht eben seit 19.01.2013 die möglichkeit des vereinfachten aufstiegs auf A2 (d.h. 12<35 kW,<48 PS und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg )

das bedeutet:

1.) theorie-prüfung entfällt absolut

2.) gestzlich vorgeschrieben ist NUR eine prakt. prüfung, ACHTUNG. von exakt abgekürzten 40 min!!! der fahrlerer hat sich aber vom fahrgeschick

des prüfungsanwärters zu überzeugen bzw. kommen lediglich prakt. übungsstunden in betracht.

2.2) Obligatorisch

aa) Fahren Eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit, bb) Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung,

cc) Ausweichen ohne Abbremsen, dd) Ausweichen nach Abbremsen.

2.21) Alternativ, wobei aus aa) und bb) je eine Aufgabe auszuwählen ist

aa) Slalom oder Langer Slalom, bb) Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt.

Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: sechs.

:D Bei stufenweisem Zugang und jeweils zweijährigem Vorbesitz von A1 nach A 2 und A2 nach A entfallen die alternativen Aufgaben. Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: vier.

http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_07_praxis.php?output=text

so, nun weiter zu den kosten. ich kann dir einiges dazu sagen, da ich mich bei ca. 20-30 fahrsculen schlau gemacht habe, und das bedürfnis der abzocke ist RIESIG. daher mache ich dich darauf aufmerksam, dass es durchaus fahrschulen gibt, die eben KEINE grundgebühr (z.b. in höhe 50<240 €) erheben, da sie mit recht begründen, dass ich a) keine theorie anfällt und b) keine aufwendungen entstehen. fakt sind lediglich die fahrprakt. übungsstunden! (hier preise 29<55 pro 45 min.)

DAS WIDERUM BEDEUTET: spar dir die grundgebühr, lass dir nichts erzählen, auch wenn die fahrschulen mit irgendwelchen 'aufwendungen etc. daherkommen – es ist reine abzocke!

dann gibt es eine vorstellung zur prakt. prüfung (also die prüfung), d.h. der prüfer muss bezahlt werden und die fahrschule erhebt noch eine gebühr. auch hier schwanken die kosten (98 <170 €). allein diese spanne zeigt, dass sich hier die gleiche misere wie bei der grundgebühr abspielt. die meisten bewegen sich allerdings zwischen 115-130€ . unter 100€ ist klasse, 170€ der schier absolute hammer!

laut TÜV-tabelle fallen bei der ERWEITERUNG, so nennt sich der führerschein von a1 auf a2, exakt derzeit 79,21€ an. ACHTUNG: auch hier verweisen fahrschulen gern auf höhere gebühren und wollen einfach kassieren. gerade gestern hörte ich noch, dass angeblich die tüv-gebühren erhöht worden seien (stand 20.06.2014). großer irrtum! die tabelle ist von anfang 2013, bislang ist nichts geändert worden (übrigens auch laut aktueller auskunft der führerscheinstelle mönchengladbach)

dazu kommt dann noch antrag /erweiterung (ACHTUNG: kein neu-antrag!) beim straßenverkehrsamt: du brauchst u.o. genannten vorzeichen KEINEN erstehilfe-nachweis einzureichen! etc. kosten 40<50€, ganz genau hab ich das gerae nicht vorliegen. sehtest, biometr. passbild, gesundheitsbogen(kriegst du u.a. über die fahrschule) und...noch was....

such mal im internet "fahrerlaubnisprüfung a1 auf a2" "erweiterung a1 auf a2" ..., da findest du weitere hinweise. das allerwichtigste habe ich dir nun erzählt aus meinen eigenen erfahrungen!

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad_neu.htm

und: beim aufsitzen mußt du deine fußsohlen möglichst plan auf dem boden stehen haben. und - du musst seit neustem die prüfung in voller motorradkluft (d.h. + knöchelschonende motorradstiefel !!!) absolvieren.

so, das war's.

ich verstehe den aufruhr hier auf dieser seite ehrlich gesagt - gar nicht.
wenn jemand ne berechtigte frage stellt, hat er/sie doch m.e. ein anrecht auf eine vernünftige antwort!
die sei hiermit gegeben und ich hoffe, dass sie weiterhilft!

ciao und adio

hexenspitz

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http://www.motor-talk.de/.../...scheinregelungen-ab-2013-t3102892.html

Man muss noch nicht mal die Suchfunktion nutzen. Es ist auf der ersten Seite noch sichtbar. Nur schauen.

Zitat:

Original geschrieben von krackerrr

[...] Und wie teuer wäre sowas wohl so in etwa?

Ergänzend: Wie viel kostet ein Döner?

Richtig: Von Ort zu Ort verschieden. Daher: Bei Fahrschulen in deiner Nähe nachfragen.

Grüße, Martin

Irgendwie finde ich, dass sowas nur ein Träumer fragen kann. Es wird wohl kaum in der Praxis möglich sein, dass jmd. bei einem leistungsreduziertem Motorrad dann offen eine Prüfung fahren wird. Es werden auf jeden Fall Stunden fällig werden. Und in den ersten 2 Jahren nach dem Führerschein eignet man sich die dollsten Sachen an. Nicht gemachter Schulterblick ist das eine, kein Plan von Elementen fahren das andere.

Themenstarteram 21. Juli 2012 um 12:14

nur behinderte antworten richtig edit forum ihr edit!

 

Hier habe ich mal ein wenig die Schärfe genommen und persönliche Post verschickt - twindance/MT-Moderation

Na dann: Viel Spaß in anderen Foren. :)

Grüße, Martin

am 21. Juli 2012 um 19:42

Also ich fand die Beiträge gut. Es wurden alle Fragen beantwortet, sogar mit Links .. :rolleyes:

[edit]Und das nach knapp 1.5h .. ist doch gut :D[/edit]

am 19. Juni 2014 um 14:03

hallöchen erst einmal – und immer ruhig blut !!!

für leute, die vor 18.04.1980 den auto-führerschein gemacht haben, bzw. seit 19.01.2013 mindestens

2 jahre im vorbesitz der sog. klasse A1 sind (d.h. <125 ccm/bis 11 kw/ einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg) besteht eben seit 19.01.2013 die möglichkeit des vereinfachten aufstiegs auf A2 (d.h. 12<35 kW,<48 PS und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg )

das bedeutet:

1.) theorie-prüfung entfällt absolut

2.) gestzlich vorgeschrieben ist NUR eine prakt. prüfung, ACHTUNG. von exakt abgekürzten 40 min!!! der fahrlerer hat sich aber vom fahrgeschick

des prüfungsanwärters zu überzeugen bzw. kommen lediglich prakt. übungsstunden in betracht.

2.2) Obligatorisch

aa) Fahren Eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit, bb) Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung,

cc) Ausweichen ohne Abbremsen, dd) Ausweichen nach Abbremsen.

2.21) Alternativ, wobei aus aa) und bb) je eine Aufgabe auszuwählen ist

aa) Slalom oder Langer Slalom, bb) Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus, Stop and Go oder Kreisfahrt.

Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: sechs.

:D Bei stufenweisem Zugang und jeweils zweijährigem Vorbesitz von A1 nach A 2 und A2 nach A entfallen die alternativen Aufgaben. Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: vier.

http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_07_praxis.php?output=text

so, nun weiter zu den kosten. ich kann dir einiges dazu sagen, da ich mich bei ca. 20-30 fahrsculen schlau gemacht habe, und das bedürfnis der abzocke ist RIESIG. daher mache ich dich darauf aufmerksam, dass es durchaus fahrschulen gibt, die eben KEINE grundgebühr (z.b. in höhe 50<240 €) erheben, da sie mit recht begründen, dass ich a) keine theorie anfällt und b) keine aufwendungen entstehen. fakt sind lediglich die fahrprakt. übungsstunden! (hier preise 29<55 pro 45 min.)

DAS WIDERUM BEDEUTET: spar dir die grundgebühr, lass dir nichts erzählen, auch wenn die fahrschulen mit irgendwelchen 'aufwendungen etc. daherkommen – es ist reine abzocke!

dann gibt es eine vorstellung zur prakt. prüfung (also die prüfung), d.h. der prüfer muss bezahlt werden und die fahrschule erhebt noch eine gebühr. auch hier schwanken die kosten (98 <170 €). allein diese spanne zeigt, dass sich hier die gleiche misere wie bei der grundgebühr abspielt. die meisten bewegen sich allerdings zwischen 115-130€ . unter 100€ ist klasse, 170€ der schier absolute hammer!

laut TÜV-tabelle fallen bei der ERWEITERUNG, so nennt sich der führerschein von a1 auf a2, exakt derzeit 79,21€ an. ACHTUNG: auch hier verweisen fahrschulen gern auf höhere gebühren und wollen einfach kassieren. gerade gestern hörte ich noch, dass angeblich die tüv-gebühren erhöht worden seien (stand 20.06.2014). großer irrtum! die tabelle ist von anfang 2013, bislang ist nichts geändert worden (übrigens auch laut aktueller auskunft der führerscheinstelle mönchengladbach)

dazu kommt dann noch antrag /erweiterung (ACHTUNG: kein neu-antrag!) beim straßenverkehrsamt: du brauchst u.o. genannten vorzeichen KEINEN erstehilfe-nachweis einzureichen! etc. kosten 40<50€, ganz genau hab ich das gerae nicht vorliegen. sehtest, biometr. passbild, gesundheitsbogen(kriegst du u.a. über die fahrschule) und...noch was....

such mal im internet "fahrerlaubnisprüfung a1 auf a2" "erweiterung a1 auf a2" ..., da findest du weitere hinweise. das allerwichtigste habe ich dir nun erzählt aus meinen eigenen erfahrungen!

http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_Motorrad_neu.htm

und: beim aufsitzen mußt du deine fußsohlen möglichst plan auf dem boden stehen haben. und - du musst seit neustem die prüfung in voller motorradkluft (d.h. + knöchelschonende motorradstiefel !!!) absolvieren.

so, das war's.

ich verstehe den aufruhr hier auf dieser seite ehrlich gesagt - gar nicht.
wenn jemand ne berechtigte frage stellt, hat er/sie doch m.e. ein anrecht auf eine vernünftige antwort!
die sei hiermit gegeben und ich hoffe, dass sie weiterhilft!

ciao und adio

hexenspitz

Zitat:

Original geschrieben von hexenspitz

[...] ich verstehe den aufruhr hier auf dieser seite ehrlich gesagt - gar nicht.

Das könnte daran liegen das du einen fast 2 Jahre alten Thread herausgesucht hast und dir daher nicht bekannt ist, was damals so im Forum los war.

Zitat:

Original geschrieben von hexenspitz

wenn jemand ne berechtigte frage stellt, hat er/sie doch m.e. ein anrecht auf eine vernünftige antwort!

Wenn diese bereits vielfach gegeben wurde und man einfach nur auf die zahlreichen Threads im Board geklickt hätte anstatt noch einen zu eröffnen -> hätte er damals gleich eine gefunden. :) Siehe erstes Antwortposting - aber darauf gehe ich gleich noch einmal ein.

Zitat:

Original geschrieben von hexenspitz

die sei hiermit gegeben und ich hoffe, dass sie weiterhilft!

Wenn du 2 Jahre lang an deiner Antwort gefeilt hast: Hut ab für so viel Ausdauer! ;)

Die gesammelten Infos wurden übrigens schon im ersten Antwortposting verlinkt - und waren alternativ auch als externe Links inkl. Verweise auf die jeweiligen Gesetzestexte vorhanden.

Grüße, Martin

am 20. Juni 2014 um 12:09

ja, ja - sorry, ich hab's datum nicht gesehen, aber die ausführliche information

kann nun wirklich niemandem schaden !!! im gegenteil - spart geld!

danke noch für die provokative antwort ....."2 jahre für antwort gebraucht...tralala",

es gibt immer leute wie du, die's besser wissen wollen!

viel spaß noch.

hexenspitz

Zitat:

Original geschrieben von hexenspitz

es gibt immer leute wie du, die's besser wissen wollen!

Nö. Nur Leute, welche schon vor Jahren davon geschrieben haben - noch bevor das Ganze überhaupt in nationales Recht umgewandelt wurde. :)

Auch schon mehrfach geschrieben wurde, dass der A2 für Deutsche mit der falschen auf 35 kW gedrosselten Maschine im Ausland böse Folgen haben kann. Aber das fehlt z.B. in deiner Aufstellung.

Grüße, Martin

am 21. Juni 2014 um 14:35


Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Zitat:

Original geschrieben von hexenspitz

es gibt immer leute wie du, die's besser wissen wollen!

Nö. Nur Leute, welche schon vor Jahren davon geschrieben haben - noch bevor das Ganze überhaupt in nationales Recht umgewandelt wurde. :)

Auch schon mehrfach geschrieben wurde, dass der A2 für Deutsche mit der falschen auf 35 kW gedrosselten Maschine im Ausland böse Folgen haben kann. Aber das fehlt z.B. in deiner Aufstellung.

Grüße, Martin


also ...."hellseher, wahrsager, genies,...." die einem auch noch glauben machen wollen, wieviele jahre man für einen foren beitrag gebraucht haben will, ob perlen vor säue zu werfen sind und was man angeblich noch alles in seinem beitrag "vergessen haben soll" .... ;)

möchte der herr vielleicht noch eine 637-seitige abhandlung? :D

klingt alles wirklich nicht gerade einladend, daher...

sorry ....

ist absolut nicht meine welt ;)

mit den wirklich allerfreundlichsten grüßen
hexenspitz

am 21. Juni 2014 um 14:40

Das hat was krankhaftes.

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2

Das hat was krankhaftes.

Angemeldet am 19.6.2014. Ich ahne, wer das in Wirklichkeit ist.

[offtopic]

Zitat:

Original geschrieben von WeWa2

Angemeldet am 19.6.2014. Ich ahne, wer das in Wirklichkeit ist.

Wieder jemand für die Sammlung »Dieser Benutzer ist auf Deiner Ignorier-Liste. Um diesen Beitrag zu sehen, klicke hier.«?

;)

[/offtopic]

Grüße, Martin

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