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Führerschein A1 mit Autoführerschein zusammen machen ?
Hallo ! Ich beginne in Kürze mit meinem Autoführerschein für BF 17 und hab gesehen das meine wahrscheinliche Fahrschule es anbietet den A1 Führerschein gleich mitzumachen. Wie viel kostet das wohl ungefähr extra ? Spricht da was dagegen ? Danke im Vorraus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@McFlyHH schrieb am 28. August 2020 um 19:58:42 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 28. August 2020 um 19:48:30 Uhr:
Das hat damit zu tun, daß jemand behauptete, man könne mit der Klasse B dann sowieso 125er fahren, was falsch ist.
Aber inwiefern dein Beitrag diese Diskussion weiter bringen soll, ist wirklich allen hier völlig unklar.
Also nichts!
Und interessant, dass du hier das Mandat hast, für alle zu sprechen.
Spare dir zukünftig einfach dein Blockwartgequatsche und alles is’ gut!
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32 Antworten
Warum fragst du nicht deine Fahrschule nach dem Preis?
Gibt ja keine staatlich festgelegten Preise für die Fahrstunden.
Die ist grad zu
Zitat:
Michi5016 schrieb am 27. August 2020 um 16:46:59 Uhr:
Spricht da was dagegen ?
Ein längeres Leben...
Wenn, dann mach gleich den Führerschein A2 dazu.
Bin erst 16 geht doch erst ab 18 oder ?
Wartest halt bis 18 und machst A2 und B zusammen. Auch ne Möglichkeit.
Ist nicht A1 mittlerweile wieder im B enthalten?
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 27. August 2020 um 23:53:53 Uhr:
Ist nicht A1 mittlerweile wieder im B enthalten?
Das war noch nie so!
Zitat:
@Michi5016 schrieb am 27. August 2020 um 18:26:45 Uhr:
Die ist grad zu
Dann wartet man bis sie aufmacht. Ist doch das sicherste.
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 28. August 2020 um 09:03:14 Uhr:
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 27. August 2020 um 23:53:53 Uhr:
Ist nicht A1 mittlerweile wieder im B enthalten?
Das war noch nie so!
So gesehen nicht, aber mit Klasse 3 durfte man früher auch 125er fahren. Aber habe mal nachgeguckt, scheint wohl noch nicht enthalten zu sein.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 28. August 2020 um 17:47:59 Uhr:
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 28. August 2020 um 09:03:14 Uhr:
Das war noch nie so!
So gesehen nicht, aber mit Klasse 3 durfte man früher auch 125er fahren. Aber habe mal nachgeguckt, scheint wohl noch nicht enthalten zu sein.
Also dann kläre ich das mal auf:
Mit dem alten 3er darf man 125er fahren, wenn der FS vor 1980 gemacht wurde.
Und seit kurzem gibt es die (sehr umstrittene) Möglichkeit, als Inhaber der Klasse B 125er zu fahren, wenn man bei der Fahrschule einen Kurs besucht hat (ohne amtliche Prüfung) und es in den Führerschein aufnehmen läßt (Schlüsselzahl 196)
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 28. August 2020 um 17:47:59 Uhr:
Zitat:
@Franklyn67 schrieb am 28. August 2020 um 09:03:14 Uhr:
Das war noch nie so!
So gesehen nicht, aber mit Klasse 3 durfte man früher auch 125er fahren. Aber habe mal nachgeguckt, scheint wohl noch nicht enthalten zu sein.
Wenn Klasse 3 vorm 1. April 1980 gemacht und ohne zwischenzeitlichen Entzug, dann und nur dann bis 125ccm!
Und was hat das mit der Frage des TE zu tun?
Zitat:
@McFlyHH schrieb am 28. August 2020 um 18:43:13 Uhr:
Und was hat das mit der Frage des TE zu tun?
Das hat damit zu tun, daß jemand behauptete, man könne mit der Klasse B dann sowieso 125er fahren, was falsch ist.
Aber inwiefern dein Beitrag diese Diskussion weiter bringen soll, ist wirklich allen hier völlig unklar.