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Führerschein abgeben

Themenstarteram 9. Januar 2024 um 1:36

Ich habe ein Monat Fahrverbot bekommen .. Ich habe Behinderung Probleme und muss ständig zu Arzt und wohe außerhalb Stadt .. bei dieses Wetter und Kälte ist sehr Schwer für mich und mein gesundheit.. kann gegeben was machen oder Einspruch legen ?

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90 Antworten

Ersttäter können ja binnen eines Jahres den Zeitraum wählen, soweit ich weiß.

Ob ein Einspruch lohnt, müsste ein Anwalt innerhalb der Widerspruchsfrist prüfen.

In gewissen Härtefällen, kann vom Fahrverbot abgesehen werden. Ob sie das machen ist ne andere Frage.

Zitat:

@Ramon00 schrieb am 9. Januar 2024 um 02:36:16 Uhr:

.. Ich habe Behinderung Probleme und muss ständig zu Arzt und wohe außerhalb Stadt ...

Ich habe auch eine Schwerbehinderung, GdB 100, könnte aber durchaus mit dem ÖNPV fahren. Ggf. muss man sich halt seine Arzttermine oder auch Termine beim Therapeuten so legen, dass man sie mit dem ÖNPV erreichen kann.

Man kann auch mit den Ärzten,, Therapeuten reden wie man so eine Zeit am besten brückt. Was machst Du z.B. wenn du in den Urlaub fährst? Oder andersweitig krank bist?

Dazu gibt es auch noch Taxis. Du bekommst bei der Steuer eine entsprechende Steuerpauschale, gestaffelt nach dem GdB, eingeräumt, zusätzlich och ab einem GdB 80 eine Fahrkostenpauschale von 900,-€ für Fahrten zu Ärzten. Bei bestimmten Merkzeichen wie aG, Bl, TBl, H gibt es sogar 4.500,-€. Das sollte eigentlich reichen um den Monat zu überbrücken.

So ein Fahrverbot wird ja nicht zum Spaß erteilt, sondern soll auch weh tun.

Im Bußgeldbescheid steht doch drin, bis wann/in welchem Zeitraum der Führerschein abzugeben ist.

Ich musste ihn trotz G auch schon abgeben. Wäre schön,wenn man durch die Behinderung vom Fahrverbot ausgenommen wäre, aber seit dem fahre ich so,dass es kein Fahrverbot mehr gibt.

Gehe zu einem Anwalt und lasse dich beraten.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 9. Januar 2024 um 08:28:22 Uhr:

Wäre schön,wenn man durch die Behinderung vom Fahrverbot ausgenommen wäre

Warum sollte eine bestimmte Personengruppe diesen Freibrief bekommen?

Ja, es gibt Arten von Behinderungen, die eine Mobilität ohne Auto unmöglich machen, wie es auch ländliche Örtlichkeiten

gibt, wo kein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden ist. Also die Darlegungen innerhalb eines Widerspruch-/Einspruchsverfahren mit oder ohne rechtlichen Beistand müßten dazu führen, daß beim Ersttäter von einem Fahrverbot

abgesehen werden kann.

Nicht nur Gehbehindert auch Fahrbehindert.

Man ich fahre auch sportlich wie kann es dazu kommen???

Sehe hier auch die Beratung durch einen Anwalt als richtigen Schritt an.

Es könnte sich tatsächlich herausstellen, das ein Härtefall bei einem Ersttäter vorliegt und man so das Fahrverbot durch die Zahlung eines höheren Bußgeldes umgehen kann.

Die Begründung muss halt sehr schlüssig dargelegt werden.

@Ramon00 - Würden dann gerne wissen wie die Sache ausgeht!

Es könnte wohl sein, dass ein Mensch mit (erheblichen) Einschränkungen in puncto ÖPNV zu abgelegen wohnt, gleichzeitig nicht die finanziellen Möglichkeiten zur Taxinutzung hat und dazu weder von der Krankenkasse noch aus sozialen Transfersystemen Erstattungsansprüche für die temporär erforderliche Mobilität hat. Das müsste dann wohl im Einspruchsverfahren dargelegt werden. Ziel des Fahrverbots kann schließlich nicht sein, dass jemand gesundheitliche Schäden erleidet und als Notfall auf der ITS landet. Dabei entstehen auch Kosten für die Gesellschaft. Das sollte man bedenken bevor man der Schadenfreude klamheimlichen Lauf lässt. ;)

Zitat:

@Pat-Web schrieb am 9. Januar 2024 um 10:04:18 Uhr:

Nicht nur Gehbehindert auch Fahrbehindert.

Man ich fahre auch sportlich wie kann es dazu kommen???

Nana, jeder kann mal was "übersehen", man ist nicht immer gleicher Stimmung, also "fahrbehindert" finde ich überaus unangebracht. Und es hat nichts mit "sportlich" fahren zu tun - ich lasse mich auch schon mal im Tempolimit von hoher Geschwindigkeit langsam abfallen wenn es wenig befahren ist - steht da an "blöder" Stelle der Blitzer kann ich auch dran sein. Und ich musste mal ganz unsportlich 4 Wochen laufen weil ich im rollenden dicken Verkehr zu wenig Abstand hatte. Dazu kommen kann es ganz einfach.

 

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 9. Januar 2024 um 10:01:20 Uhr:

Ja, es gibt Arten von Behinderungen, die eine Mobilität ohne Auto unmöglich machen, wie es auch ländliche Örtlichkeiten gibt, wo kein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden ist.

Das allein rechtfertigt es mEn nicht, generell von einem Fahrverbot für Menschen mit Gehbehinderung abzusehen - so wie es der Beitrag von windelexpress implizierte

 

Zitat:

@Automat schrieb am 9. Januar 2024 um 10:44:03 Uhr:

 

üblicherweise ist nur ein existenzvernichtender Jobverlust durch Fahrverbot ein Grund für Absehen vom Fahrverbot

Allerdings finde ich auch das - je nach Lage des Falles - unangebracht.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. Januar 2024 um 10:53:08 Uhr:

Es könnte wohl sein, dass ein Mensch mit (erheblichen) Einschränkungen in puncto ÖPNV zu abgelegen wohnt, gleichzeitig nicht die finanziellen Möglichkeiten zur Taxinutzung hat und dazu weder von der Krankenkasse noch aus sozialen Transfersystemen Erstattungsansprüche für die temporär erforderliche Mobilität hat. Das müsste dann wohl im Einspruchsverfahren dargelegt werden. Ziel des Fahrverbots kann schließlich nicht sein, dass jemand gesundheitliche Schäden erleidet und als Notfall auf der ITS landet. Dabei entstehen auch Kosten für die Gesellschaft. Das sollte man bedenken bevor man der Schadenfreude klamheimlichen Lauf lässt. ;)

Das hat nichts mit Schadenfreude zu tun. Aber ein generelles Freistellen vom Fahrverbot allein aufgrund einer Gehbehinderung öffnet doch dem Missbrauch Tür und Tor, frei nach dem Motto "ich kann ja, ich verliere den Lappen nicht". Und das ist für mich einfach falsch.

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