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Führerschein abgelaufen - Unfall

Themenstarteram 29. November 2012 um 20:29

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Ich bin als Mitarbeiter in der Einsatzleitung eingesetzt. U. a. Disponiere ich auch Lkw (habe allerdings keinerlei Schulung oder ähnliches). Mein Ex Kollege verfügte über solche Schulungen (hat allerdings gekündigt und ist nicht mehr im Unternehmen tätig - einen Nachfolger gibt es momentan nicht). Bei einem unserer Fahrer ist letzte Woche der Führerschein abgelaufen. Er hat es versäumt seinen Führerschein zu verlängern. Zu allem Überfluss hat der Fahrer nach Ablauf einen Unfall verursacht. Unfall wurde ordnungsgemäß mit der Angabe, dass kein gültiger Führerschein vorliegt, an die Abteilung für Schadensregulierungen gemeldet.

Die Abteilung für Schadensregulierungen meint jetzt ich würde (als Vorgesetzer/zuständiger Disponent) mit Bußgeld und Punkten belangt werden? Ich bin aber lt. Arbeitsvertrag kein Disponent.

Was mein Ihr? Werde ich trotzdem zur Kasse gebeten, obwohl ich "eigentlich" keinerlei Schuld daran habe? Führerscheinkontrollen wurde schon länger nicht mehr durchgeführt.

Beste Antwort im Thema
am 30. November 2012 um 12:43

Zitat:

Original geschrieben von motorina

......

Warum wurde der Fahrerlaubnisentzug nicht gemeldet und von der Fa. nicht bemerkt?

.....

 

Grüsse,   motorina.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, denn niemandem wurde der Führerschein entzogen!

 

Das ist aber der Casus Knaksus, der die Sache noch viel schlimmer macht, denn die FE

war abgelaufen.

Und vom Ablaufdatum musste die Firma wissen - hats aber verschlammt.

 

Von daher wird die Behörde mit aller Macht zuschlagen.

 

Während ein vom Fahrer nicht gemeldeter Entzug noch als fahrlässig eingestuft werden kann,

wurde hier wider besseren Wissen gehandelt.

 

 

 

 

 

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Bist du gegenüber den Fahrern weisungsbefugt?

Führerscheinkontrolle länger nicht gemacht oh oh da wird dein Chef schon etwas Stress bekommen eure Haftpflicht wird auch Stress machen ob man dir was kann ist fraglich aber Ihr müsstet ja einen Verkehrsleiter haben Und in dessen Haut möchte ich bei der Aktion nicht wirklich stecken.

Themenstarteram 29. November 2012 um 21:49

Ja ich bin den Fahrern gegenüber weisungsbefugt....ja einen GÜKG Beauftragten gibt es in unserem Unternehmen.

Zitat:

Original geschrieben von Suppi09

Ja ich bin den Fahrern gegenüber weisungsbefugt...

Was hat dich zu der Annahme verleitet, daß alle Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind angesichts der Tatsache, daß schon länger keine Kontrolle der Fahrerlaubnisse mehr durchgeführt wurden?

Themenstarteram 29. November 2012 um 22:30

Die Gutgläubigkeit, dass alle Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind hat mich zu der Annahme verleitet. Die Fahrer sind drauf hingewiesen, bei Verlust/Ablauf Ihrer Fahrerlaubnis dies unverzüglich zu melden. Ich hatte meinen Ex-Kollegen schon mehrmals darauf hingewiesen, dass wir mal eine Führerscheinkontrolle durchführen sollten. Zur Info mein Ex-Kollege war u. a. GÜKG-Beauftragter in unserem Unternehmen. Er hatte am 21.11 seinen letzten Arbeitstag und hat zum 30.11 gekündigt. Momentan baut er sein Resturlaubstage/Überstunden ab. Ich hatte mich bereits mit dem Disponenten in einer anderen Betriebsstätte in Verbindung gesetzt und wollte ab Dezember monatlich eine Führerscheinkontrolle durchführen.

Hier findest du alles : http://www.lapid.de/.../ADAC_DAR_2008__5-9_01.pdf

Danach reicht eine Jährliche Überprüfung der FE.

Auch haftest du als Disponent in keinster Weise. Wenn da, dann der Fuhrparkleiter. Wenn wie bei dir kein Fuhrparkleiter vorhanden gehen diese Pflichten auf den Unternehmer über, bzw. auf den im Fahrzeugschein eingetragenen Halter über. ( STVG §21 Abs. 1 Nr 2 )

Eine so wie du schreibst: Die Gutgläubigkeit, dass alle Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind hat mich zu der Annahme verleitet. reicht natürlich nicht aus.

Die geltende Rechtsprechung geht von einer Kontrollpflicht im Abstand von 12 Monaten, einige Gerichte von 6 Monaten aus.

Zunächst wird es einmal Stress für die Firma geben:

Warum wurde der Fahrerlaubnisentzug nicht gemeldet und von der Fa. nicht bemerkt?

Liegt der Entzug schon länger zurück (und hätte so bei einer Kontrolle bemerkt werden können) oder erst seit ein paar Tagen?

Wie oft kommt die Fa. ihrer Kontrollpflicht (2x/Jahr oder gar öfters?) nach? Nachvollziehbare Dokumentation vorhanden?

War bekannt, dass der Fahrer schon ein gwisses Punktekonto aufgewiesen hat, sodass eine häufigere Kontrolle angesagt gewesen wäre?

Fiel der Fahrer durch Geschwindigkeitsübertretungen (häufiges zu schnelles Fahren) schon auf oder durch andere Vergehen im Strassenverkehr?

Wer ist definitiv (nicht nur ein Satz wie z.B. "Mach du das mal jetzt schnell; der andere ist nicht da.") verantwortlich in der Fa. für diese Überwachung/Kontrolle (auch z.B. wie in diesem Fall als vorläufiger Ersatz/Vertretung für den eigentlich Verantwortlichen)?

... undundund ...

 

Da du erst kurzfristig kommissarisch diese Tätigkeit übernommen hast (zusätzlich zu deinem sonstigen "Tagesgeschäft"), sehe ich in diesem Falle für dich persönlich keine allzu grosse Schwierigkeiten - eher für den "Chef"! - oder wie willst du in ein paar Tagen (als "Verantwortlicher"?) eingefahrene Verfahrensweisen verbessern und alles kontrollieren???.

 

Desweiteren sehe ich es nicht als übertrieben an, wenn eine Kontrolle der Fahrerlaubnis in unregelmässigen Abständen 4x/Jahr durchgeführt wird.

Einfache Handhabung (falls die Fahrerkarte im Büro ausgelesen wird) zur Absicherung des Verantwortlichen:

Alle 4 Wochen die Fahrerlaubnis gleich mitkopieren und in einem Ordner ablegen - dann bist du "raus aus dem Schneider"...

 

Grüsse,   motorina.

 

am 30. November 2012 um 12:43

Zitat:

Original geschrieben von motorina

......

Warum wurde der Fahrerlaubnisentzug nicht gemeldet und von der Fa. nicht bemerkt?

.....

 

Grüsse,   motorina.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil, denn niemandem wurde der Führerschein entzogen!

 

Das ist aber der Casus Knaksus, der die Sache noch viel schlimmer macht, denn die FE

war abgelaufen.

Und vom Ablaufdatum musste die Firma wissen - hats aber verschlammt.

 

Von daher wird die Behörde mit aller Macht zuschlagen.

 

Während ein vom Fahrer nicht gemeldeter Entzug noch als fahrlässig eingestuft werden kann,

wurde hier wider besseren Wissen gehandelt.

 

 

 

 

 

Die Problematik betrifft "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" - egal ob abgelaufen oder entzogen - in Verbindung mit der Frage, welche Folgen dies für die Fa. bzw. dessen Verantwortlichen hat ... und wie es u.U. vermieden hätte können (vorbeugende Massnahmen).

 

Korrekt ist deine Anmerkung, @chaotix, zum Unterschied Entzug - Verfall (und der Behandlung durch Behörden).

... und wenn du so grosse Probleme hast (rot scheint ja deine Lieblingsfarbe zu sein, s. auch Avatar;)), dann ersetze ganz einfach "Entzug" durch "abgelaufen" - mein Statement sollte einfach darauf aufmerksam machen, dass das "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" in einer Fa. (kommt häufiger vor als man glauben sollte!) durch vorbeugende Massnahmen (über die gesetzl. Vorschrift hinaus) und entsprechender Dokumentation (wie z.B. auch Ablauf der Fahrerkarte!) vermieden werden kann.

 

Grüsse,   motorina.

 

am 1. Dezember 2012 um 4:01

Zitat:

Original geschrieben von motorina

Die Problematik betrifft "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" - egal ob abgelaufen oder entzogen - in Verbindung mit der Frage, welche Folgen dies für die Fa. bzw. dessen Verantwortlichen hat ... und wie es u.U. vermieden hätte können (vorbeugende Massnahmen).

.......

Es ist nicht egal - ob abgelaufen oder entzogen!

Eine FE mit Ablaufdatum hat die Fa. nachzuhalten.

Der feine Unterschied hat letztlich zur Folge, das hier mindestens grobe Fahrlässigkeit zum Tragen kommt.

d.h. in Euro - statt 20 Tagessätze sind es eben mal 60.

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