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Führerschein absichtlich nicht mitnehmen

Themenstarteram 7. Juli 2014 um 8:06

Schönen Montag zusammen,

bin gerade über folgenden Link gestoßen:

http://www.kanzlei-nierenz.de/.../

 

Kurze Zusammenfassung: Wenn man in eine Polizei-Kontrolle kommt und der Polizist glaubt, dass man eventuell unter Drogeneinfluss stehen könnte, ist er berechtigt, vorsorglich den Führerschein einzuziehen. Es gibt dann Fälle, wo es mehrere Wochen dauert, bis die Sache geklärt war, obwohl man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat. Und man bekommt den FS dann auch erst nach diesen Wochen zurück.

Der Link rät dazu, den FS absichtlich nicht auszuhändigen / nicht mitzuführen, da die Polizei problemlos über Funk prüfen kann, ob der Fahrer einen FS hat. Man begeht damit zwar eine Ordnungswidrigkeit und ist 10€ los - allerdings ist man nicht der Polizeiwillkür ausgesetzt. Denn wenn man den FS nicht dabei hat, kann die Polizei diesen auch nicht vorsorglich einziehen.

Was habt ihr dazu für eine Meinung? Ist das richtig, was die Juristin dort schreibt? Kam eventuell schon mal jemand in eine solche Situation?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Vom Kiffen bekommt man nicht nur rote Augen....:rolleyes:

Ich merke schon, es driftet ab in die "Böse-Staatsmacht"-Ecke.

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Wenn die Polizei den Führerschein sehen bzw. haben will, kann es durchaus sein, dass sie dich nach Hause begleitet.

Das ist mir geschehen, war aber für mich kein Problem. Es handelte sich nur um eine Kontrolle durch die Polizei. Ich hatte meine Fahrzeugpapiere alle absichtlich zu Haus gelassen, weil in diese bei einer Großveranstaltung nicht mitnehmen wollte.

Dies war auch meine Begründung gegenüber der Polizei, dafür hatte man Verständnis und ich musste auch keine 10,- Euronen zahlen.

Themenstarteram 7. Juli 2014 um 8:34

Im Link stehts drin: Notfalls liegt die pappe halt bei einer fiktiven Tane Tante Emma in 300km Entfernung, weil man sie da beim letzten Besuch vergessen hat - oder man findet sie eben nicht auf die Schnelle.

Also es ist denke ich ohne weiteres möglich, die Pappe vor den Kollegen in blau zu "verstecken".

am 7. Juli 2014 um 8:42

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Was habt ihr dazu für eine Meinung? Ist das richtig, was die Juristin dort schreibt?

Ist doch ein alter Hut, nur Naive glauben an die Obrigkeit und sind sich sicher: "Das kann mir nicht passieren" :D

Themenstarteram 7. Juli 2014 um 8:44

also praktizierst du das so, rooster?

am 7. Juli 2014 um 8:50

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

also praktizierst du das so, rooster?

Ist Dir das wichtig zu erfahren? Wenn ja warum? ;)

Themenstarteram 7. Juli 2014 um 8:52

Mich interessiert einfach wie das andere handhaben und ob es dann nicht doch zu anderen Problemen kommen kann. Was zeigt man dem Kollegen denn? Personalausweis und Fzg-Schein?

am 7. Juli 2014 um 9:07

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Was zeigt man dem Kollegen denn? ......

Am besten den Mittelfinger,,,,aber das kann teuer werden. :D

Wer hat denn ein Problem damit seinen FS zu zeigen ? Das kann ja nur jemand machen, der sich verkehrswidrig verhält. Wenn man halt dann dabei erwischt wird, hat man eben Pech.

Die Polizei könnte notfalls auch das Fahrzeug beschlagnahmen. Es kann jedoch niemanden daran hindern auch ohne den FS zu fahren, ggf. eben mit einem anderen Fahrzeug.

Ich verstehe den Thread nicht. Wenn die Polizei den Verdacht auf Drogenmißbrauch bestätigt haben will, dann holen die doch ihre Wisch- und Pinkeltests raus...oder gehört das nicht zur Grundausstattung?

Wenn ich mein Auto fahre, dann habe ich meinen Führerschein dabei. Vergessen kann passieren, aber Absicht ist schon wieder etwas komisch.

Themenstarteram 7. Juli 2014 um 9:23

derbeste, ehrlich?

Du warst schwimmen im Hallenbad, hast rote augen, vom Chlor. Polizist fragt: haben sie gekifft? du: nein! er glaubt dir nicht, warum auch immer, lässt nen bluttest machen und zieht den Führerschein ein. Das kann IMMER mal passieren - ohne dass man sich was zu schulden kommen lassen hat! Genau darum geht es doch.

Wenn man etwas falsch gemacht hat, sitzt der Polizist (natürlich zu Recht) immer am längeren Hebel. Nur wenn man sich einwandfrei verhält, kann einem ein Polizist trotzdem auf übelste weise unberechtigt ans Bein pinkeln. Die Frage dreht sich nur darum wie man sich vor solchen Sachen schützen kann.

Warum sollte er das Schlagzeug beschlagnahmen? Dafür braucht er mit Sicherheit nen guten Grund und kann nicht einfach sagen "Das fahrzeug hat vermutlich Drogen genommen."

 

"Wer nix falsch macht, dem kann man nichts" ist meiner Erfahrung nach absoluter Bullshit!

OT: Einem Bekannten von mir wurde direkt neben mir mal im Stadion von einem Polizeihund ins Bein gebissen, ohne dass er irgendwas gemacht hat. Dienstnummer des Polizisten bekommen: unmöglich. Anzeige ging ins Leere, die Narben sind noch da.

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Es gibt dann Fälle, wo es mehrere Wochen dauert, bis die Sache geklärt war, obwohl man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat.

Nein, gibt es nicht.

Was da geschrieben wurde, ist ein rein fiktives Gedankenspiel, eine theoretische Abhandlung, die unter Juristen nicht unumstritten ist, weil es viele Dinge nicht berücksichtigt, die in der Situation ebenso eintreten können und für eine lang andauernde Fahrpause sorgen, auch wenn man den Führerschein nicht dabei hat.

 

Zitat:

Der Link rät dazu, den FS absichtlich nicht auszuhändigen / nicht mitzuführen,

Nein, das macht der Artikel nicht.

Es war Anfang diesen Jahres ein ausführlicheres Interview im "Focus" veröffentlicht, in dem die Frau Batz nochmals explizit darauf hingewiesen hat, dass ihr Blogartikel keine Empfehlung darstellt, den Führerschein zu Haus zu lassen. Ihr Blogeintrag war nur als ein Gedankenspiel von vielen möglichen zu diesem Thema gedacht und ist ohne jeden Empfehlungscharakter. Kurzversion ist beim "Focus" zu finden.

 

Zitat:

Ist das richtig, was die Juristin dort schreibt?

Ja,

immer dann, wenn noch einige andere Dinge sowohl gemacht, wie auch unterlassen werden und alle anderen zu diesem Gedankenspiel notwendigen Teile ebenso passen, damit diese fiktive Annahme so wie beschrieben aufgehen kann.

Themenstarteram 7. Juli 2014 um 9:25

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Ich verstehe den Thread nicht. Wenn die Polizei den Verdacht auf Drogenmißbrauch bestätigt haben will, dann holen die doch ihre Wisch- und Pinkeltests raus...oder gehört das nicht zur Grundausstattung?

Wenn ich mein Auto fahre, dann habe ich meinen Führerschein dabei. Vergessen kann passieren, aber Absicht ist schon wieder etwas komisch.

Ich war selbst noch nie in der Situation. Kann man jede Droge mittels einem Soforttest nachweisen oder gibt es für verschiedene Sachen nur einen Bluttest? Hat tatsächlich jede Streife alle nötigen Tests dabei und ist dazu verpflichtet diese auch zu verwenden?

Ich weiß es nicht, aber ich kanns mir nicht vorstellen, weil warum gäbe es sonst den verlinkten Blogeintrag?

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

derbeste, ehrlich?

Du warst schwimmen im Hallenbad, hast rote augen, vom Chlor. Polizist fragt: haben sie gekifft? du: nein! er glaubt dir nicht, warum auch immer, lässt nen bluttest machen und zieht den Führerschein ein. Das kann IMMER mal passieren - ohne dass man sich was zu schulden kommen lassen hat! Genau darum geht es doch.

Wenn man etwas falsch gemacht hat, sitzt der Polizist (natürlich zu Recht) immer am längeren Hebel. Nur wenn man sich einwandfrei verhält, kann einem ein Polizist trotzdem auf übelste weise unberechtigt ans Bein pinkeln. Die Frage dreht sich nur darum wie man sich vor solchen Sachen schützen kann.

Warum sollte er das Schlagzeug beschlagnahmen? Dafür braucht er mit Sicherheit nen guten Grund und kann nicht einfach sagen "Das fahrzeug hat vermutlich Drogen genommen."

 

"Wer nix falsch macht, dem kann man nichts" ist meiner Erfahrung nach absoluter Bullshit!

OT: Einem Bekannten von mir wurde direkt neben mir mal im Stadion von einem Polizeihund ins Bein gebissen, ohne dass er irgendwas gemacht hat. Dienstnummer des Polizisten bekommen: unmöglich. Anzeige ging ins Leere, die Narben sind noch da.

Wenn er einen Schnelltest macht, wird sofort festgestellt, dass keine Drogen in Deinem Fall vorliegen. Es sei denn, da hat ein böser Bube etwas in das Schwimmbecken gekippt, ups.

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