ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Führerschein aufrüsten?

Führerschein aufrüsten?

Themenstarteram 28. Juli 2006 um 15:57

Hallo zusammen!

Unsere Firma wird sich in den nächsten Monaten einige 12-Tonner leisten, die ich mit meinem jetzigen Führerschein (7,5t) leider nicht fahren darf. Gibt es eine Möglichkeit seinen Führerschein "aufzustocken" oder muss man den kompletten 40t-Führerschein mit allem Drum und Dran machen?

Ähnliche Themen
18 Antworten

Du musst halt dann den C Führerschein machen.

am 28. Juli 2006 um 16:53

Wenn Er kein E hat also C1E darf er auch keine Anhänger über 749 kg fahren.

Also entweder hat er C1 oder C1E.

C braucht er erst über 12 Tonnen da C1 auf C1E erweitert von 7,5 Tonnen auf 12 Tonnen erweitert inklusive Anhänger über 749 kg.

Ist halt das Mittel Ding aber gleich C/CE kann nicht schaden.

Zitat:

Original geschrieben von Autark

Wenn Er kein E hat also C1E darf er auch keine Anhänger über 749 kg fahren.

Also entweder hat er C1 oder C1E.

C braucht er erst über 12 Tonnen da C1 auf C1E erweitert von 7,5 Tonnen auf 12 Tonnen erweitert inklusive Anhänger über 749 kg.

Ist halt das Mittel Ding aber gleich C/CE kann nicht schaden.

Das habe ich nicht verstanden...

Klingt doch so, als möchte er einen 12Tonner Solowagen fahren und dazu brauchts C. Ganz einfach.

am 30. Juli 2006 um 16:25

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/C1E.php

So nun ist die Frage ob 12 Tonnen mit oder ohne Anhänger.

Wenn es nur MIT ist braucht er C.

am 30. Juli 2006 um 16:59

Hallihallo!

Mit C1E darf man Zugmaschinen mit zGG von max. 7,5t fahren und mit Anhänger darf das zGG des gesamten Zuges 12t nicht übersteigen. Die Zahl der Achsen ist dabei unerheblich.

Beim Umschreiben wurde dann zu C1E auch CE bei mir mit eingetragen, mit der Beschränkung Zugmaschinen bis 7,5t mit "einachsigen" Hängern ohne weitere beschränkung des Hängergewichtes.

Zur Info: Ich habe noch Klasse 3 gemacht. Daß ich nur mit einer Prüfung mit einem Golf ohne Hänger Klasse CE habe, darf man eigentlich auch keinem mehr erzählen...

MfG Meehster

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Hallihallo!

Mit C1E darf man Zugmaschinen mit zGG von max. 7,5t fahren und mit Anhänger darf das zGG des gesamten Zuges 12t nicht übersteigen. Die Zahl der Achsen ist dabei unerheblich.

Beim Umschreiben wurde dann zu C1E auch CE bei mir mit eingetragen, mit der Beschränkung Zugmaschinen bis 7,5t mit "einachsigen" Hängern ohne weitere beschränkung des Hängergewichtes.

Zur Info: Ich habe noch Klasse 3 gemacht. Daß ich nur mit einer Prüfung mit einem Golf ohne Hänger Klasse CE habe, darf man eigentlich auch keinem mehr erzählen...

MfG Meehster

Hast du nicht. Der Anhänger darf nicht schwerer sein, als 1,5*zGG der 7,5t-Zugmaschine. Dann ist Schluss.

Andererseits sind das dann doch schon ganz ordentliche Autos (von der Größe her)...Daher wurde vermutlich auch die Führerscheingesetzgebung angepasst.

mfg Jan (der ganz ehrlich seine CDE-Scheine gemacht hat)

am 30. Juli 2006 um 17:23

Hallihallo!

Ich habe "ohne weiter Beschränkung" geschrieben. Das mit dem 1,5fachen ist keine Führerschein- sondern eine zulassungsrechtliche Bestimmung.

MfG Meehster (der mit 7,5t plus 10t Anhängelast zuerst doch etwas überfordert war)

Themenstarteram 30. Juli 2006 um 19:12

Ich habe Klasse C1E, den Führerschein 99 gemacht.

Bei dem LKW handelt es sich um einen Wagen ohne Hänger mit zGg von 12t. Ein Kollege von mir, der nur 2 Jahre älter ist als ich, darf wiederum den 12-Tonner fahren, obwohl der damals auch nur Klasse 3 gemacht hat...

Einen Erweiterungskurs gibt es also nicht?! Ich meine, wer seit Jahren 7,5-Tonner ohne Zwischenfälle durch die Gegend lenkt, sollte doch auch mit einem 12-Tonner zurecht kommen... oder?

Nene, da passt was nicht. Mit alter Klasse 3 kommt man nicht auf einen 12t-LKW.

Guck mal hier, da ist das schön aufgeschlüsselt:

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_06.php

Klar wirst du auch mit 12t zurechtkommen, will heissen du wirst wenig Fahrstunden brauchen ;)

C1E geht bis 7,5t LKW und 12t Zuggesamtgewicht, und das zul. Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als das Leergewicht der Zugmaschine. Mehr ist nicht.

Gruß Meik

am 30. Juli 2006 um 20:08

Ich kam schon als 16jähriger mit dem 40Tonner meines Vaters zurecht...und durfte auch nicht fahren....für mich ist das kein Argument. Die Gesetze sind nun mal da, da müssen wir alle durch, sonst kommen plötzlich sooo viele und wollen ne Ausnahmeregelung.

@Autark

Hab ich das richtig verstanden? du meinst nur weil C1E für Gespanne bis 12 Tonnen gilt, darf er auch einen Solowagen mit 12 Tonnen fahren, allerdings ohne Anhänger (oder nur mit leichtem)? Das halte ich für ein Gerücht. Wenn er ein Solofahrzeug fährt, fällt die Fahrt ganz klar unter Fahrt ohne Anhänger weshalb der E nicht zum Tragen kommt. Also kommt C1 zum Tragen. Und der gilt nun mal nur bis 7,5 Tonnen. Also ist es Fahren ohne Führerschein.

Wenn er einen 12 Tonnen Solowagen fahren will, braucht er definitiv C und nicht C1E.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Nene, da passt was nicht. Mit alter Klasse 3 kommt man nicht auf einen 12t-LKW.

Stimmt. Der Meinung bin ich auch.

Zitat:

C1E geht bis 7,5t LKW und 12t Zuggesamtgewicht, und das zul. Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als das Leergewicht der Zugmaschine. Mehr ist nicht.

Gruß Meik

Mit C1E darfst du das 12t-Limit ignorieren, wenn du vorher Klasse 3 hattest (Besitzstandswahrung). Steht dann auch als Schlüsselnummer im Führerschein (ich glaube aber bei CE, also CE mit EInschränkung). Genau weiss ich das aber nicht weil ich nie so einen FS hatte.

Die Einschränkung beim Anhängergewicht ist mir jetzt neu, stimmt aber (ja, ich kann auch dazulernen). :)

Sie gilt allerdings nicht bei o.g. Umschreiben der Klasse 3. Da gilt die -zugegebenermaßen- nicht im FE-recht verankerte 1,5*zGg-Regelung bei durchgehender Bremsanlage.

oder?

mfg Jan

Ja, aber nur wenn im Füherschein:

79 (C1E >12000 kg, L ≤ 3)

eingetragen ist bei Umschreibung der alten Klasse 3.

Siehe z.B. hier:

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/schluesselzahlen.php

Gruß Meik

Hallo,

Mannohmann, wird hier wieder mit Halbwissen geglänzt.

Mal vorweg: Alles, was als LKW mehr als 7,5t zul. Gesamtgewicht hat, bedarf dem LKW-Führerschein Klasse C bzw. der alten Klasse 2. Mehr als 7,5t sind ansonsten bestenfalls mit Anhänger möglich.

Im Einzelnen:

Zum ersten Beitrag: Mit dem alten 3er dürfen maximal 7,5-Tonner gefahren werden, für 12-Tonner musst du mindestens auf Klasse C erweitern. Klasse C ist für LKW über 7,5t (ohne Limit) allerdings mit Anhänger bis max. 750kg zul. GG.

Ansonsten:

Mit der alten Klasse 3 darf man folgendes fahren:

- Fahrzeuge bis 7,5t zul. GG

- Fahrzeuge bis 7,5t zul. GG mit Anhänger, Zug darf max. 3 Achsen haben, Tandemachse unter 1m Abstand zählt als 1 Achse.

- Fahrzeuge bis 7,5t zul. GG mit beliebigen zulassungsfreien Anhänger(n) (bis zu zwei im Falle einer Zugmaschine)

- keine Tonnagebeschränkung der Anhängelast, diese resultiert bestenfalls aus den zulässigen Achslasten nach StVZO bzw. den zulässigen Anhängelasten.

- Sattelkraftfahrzeuge nur bis 7,5t einschließlich Sattelauflieger!

Meinen Unimog 416, als Zugmaschine zugelassen dürfte ich z.B. mit zwei zulassungsfreien Anhängern, Zuggesamtgewicht 33 Tonnen, mit Klasse 3 fahren!

Neue Klasse C1:

- Fahrzeuge bis 7,5t

- Fahrzeuge bis 7,5t mit Anhänger bis 750kg zul. GG

Neue Klasse C1E:

- wie C1

- Fahrzeuge bis 7,5t mit Anhänger oder Auflieger, deren zul. GG max. dem Leergewicht des Zugfahrzeuges entspricht, zul. Zuggesamtgewicht max. 12t

Klasse CE (79...):

ist eine aus der Umschreibung eines alten 3er FS resultierende Klasse. Damit darf alles gefahren werden, was früher in Klasse 3, aber heute nicht mehr in Klasse C1+C1E sind. Wird bei Umschreibung nicht automatisch erteilt, muss beantragt werden.

Klasse C:

- Fahrzeuge über 7,5t

- Fahrzeuge über 7,5t mit Anhänger bis 750kg zul. GG

Klasse CE:

- wie C

- Fahrzeuge mit Anhänger oder Auflieger

Achtung: Auch bei Altinhabern der Klasse 3 wird eine ärztliche Untersuchung und Umschreibung fällig, wenn sie Fahrzeuge, die nach den neuen Klassen nicht mehr in C1, C1E fallen, nach dem 50. Geburtstag fahren wollen. Für Altinhaber der Klasse 2 sowieso.

Klasse C1 und C1E werden für Altinhaber (vor 1999) unbefristet, für Neuabsolventen bis zum 50. Lebensjahr befristet erteilt.

Klasse C und CE werden für Altinhaber (vor 1999) befristet bis zum 50. Lebensjahr, für Neuabsolventen jeweils auf 5 Jahr befristet erteilt.

Verlängerung jeweils für 5 Jahre möglich.

Hält man sich nicht an die jeweiligen Klasseneinteilungen, so ist man schnell mit "Fahren ohne Fahrerlaubnis", einem Straftatbestand, bei der Sache. Also Vorsicht. Insbesondere dürfen LKW über 7,5t IMMER nur mit einem LKW-Führerschein der Klassen 2 oder C gefahren werden, keinesfalls mit C1 oder dem 3er.

Gruß,

Michael

am 31. Juli 2006 um 15:54

Zitat:

Original geschrieben von dartom

Ich kam schon als 16jähriger mit dem 40Tonner meines Vaters zurecht...und durfte auch nicht fahren....für mich ist das kein Argument. Die Gesetze sind nun mal da, da müssen wir alle durch, sonst kommen plötzlich sooo viele und wollen ne Ausnahmeregelung.

@Autark

Hab ich das richtig verstanden? du meinst nur weil C1E für Gespanne bis 12 Tonnen gilt, darf er auch einen Solowagen mit 12 Tonnen fahren, allerdings ohne Anhänger (oder nur mit leichtem)? Das halte ich für ein Gerücht. Wenn er ein Solofahrzeug fährt, fällt die Fahrt ganz klar unter Fahrt ohne Anhänger weshalb der E nicht zum Tragen kommt. Also kommt C1 zum Tragen. Und der gilt nun mal nur bis 7,5 Tonnen. Also ist es Fahren ohne Führerschein.

Wenn er einen 12 Tonnen Solowagen fahren will, braucht er definitiv C und nicht C1E.

Ja dacht Ich das das Gewicht auch Solo ohne Hänger erreicht werden durfte aber keine Gewähr.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. Führerschein aufrüsten?