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Führerschein CE mit Zusatz C1E > 12000 kg, L <= 3
Hallo,
darf ich mit dem o.g. Zusatz im Führerschein Fahrzeug mit einem Leergewicht von bis zu 7,5 to fahren??
Oder bezieht sich die Gewichtsangabe von bis zu 12 to nur auf das zulässige Gesamtgewicht?
Um mal direkt zu fahren - dürfte ich eine Sattelzugmaschiene fahren, die ein Leergewicht von unter 7,5 to hat??
Könnt Ihr mir erklären was der Unterschied zwischen dem CE mit dem o.g. Zusatz und dem C1E ist.
Das das L<=3 die Achsen betrifft - also Gesamtfahrzeug bis zu 3 Achsen - weis ich schon :-) .
Danke für Eure Antworten!!
LG
Jazzman1978
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Jazzman1978
Hallo,
darf ich mit dem o.g. Zusatz im Führerschein Fahrzeug mit einem Leergewicht von bis zu 7,5 to fahren??
Nein, denn deren zGM ist ja wohl höher.
Zitat:
Oder bezieht sich die Gewichtsangabe von bis zu 12 to nur auf das zulässige Gesamtgewicht?
Alle Gesichtsangaben in der FeV beziehen sich immer auf die zGM, nie auf das Leergewicht.
Zitat:
Könnt Ihr mir erklären was der Unterschied zwischen dem CE mit dem o.g. Zusatz und dem C1E ist.
CE= Nutzfahrzeuge ohne Gewichts- oder Achsenbeschränkung
C1E= Züge (Auch Sattelzüge), bei denen das Zugfahrzeug eine zGM von < 7,5 t hat, aber das Zuggewicht < 12 t liegt
Zitat:
Das das L<=3 die Achsen betrifft - also Gesamtfahrzeug bis zu 3 Achsen - weis ich schon :-) .
Nicht ganz. Gesamtfahrzeug oder Anhängerzug, bei dem das Zugfahrzeug (oder der Sattelzug) < 7,5t und weniger als 4 Achsen hat. Dabei darf aber das Zuggewicht > 12 t sein (kommt aus der alten Klasse 3).
Wenn du die alte Klasse 3 hast und den Fs noch nicht umgeschrieben darfst du fahren:
Ein Gesamtfahrzeug oder einen Sattelzug < 7,5t zGM. Oder einen Anhängerzug, bei dem das Zugfahrzeug (oder der Sattelzug) < 7,5t und weniger als 4 Achsen hat. Dabei darf das Zuggewicht < 12 t sein.
Wenn du die alte Klasse 3 schon umgeschrieben ist auf den Kartenführerschein, darfst du fahren:
1. Ein Gesamtfahrzeug (damit ist auch eine Sattelzugmaschine mit Auflieger gemeint, die zusammen < 7,5t zGM haben) oder einen Anhängerzug, bei dem das Zugfahrzeug (oder der Sattelzug) < 7,5t und weniger als 4 Achsen hat. Dabei darf das Zuggewicht < 12 t sein (kommt aus der alten Klasse 3.
2. Zusätzlich Züge (auch Sattelzüge), bei denen das Zugfahrzeug eine zGM von < 7,5 t hat, aber das Zuggewicht < 12 t liegt.
Also mit dem Umschreiben des alten 3-er darfst du plötzlich mehr Kombinationen fahren als mit der alten Klasse 3, nämlich auch Sattelzüge bis 12 t und Gliederzüge mit 2-achs Anhänger bis 12 t zGM. Wenn du den alten Lappen mit der Klasse 3 noch hast und dein Führerschein nicht auf EU- Recht umgestellt ist, darfst du beides nicht fahren.
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32 Antworten
wenn du den CE hast darfst im Prinzip alles fahren, außer Omnibusse
der C1E ist im CE enthalten, der CE ist der "König" der Führerscheinklassen, zumindest für LKWs
das wird dir weiterhelfen :
http://www.xn--fhrerscheinklassen-m6b.info/lkw-fuehrerschein.html
Hallo,
das ich mit dem CE alles fahren kann weis ich ja!
Aber ich hab den CE ja nur mit dem Zusatz - bzw. Beschränkung 79 (C1E>12000kg, L<=3)
d.h. ich hab den alten 3er und hab ihn mir umschreiben lassen auf die Führerscheinkarte!
LG
Jazzman1978
Hallo,
C1E bedeutet: Zugfahrzeug bis 7,5to und Zuggesamtgewicht nicht größer als 12to. Achsanzahl ist egal.
Da du deinen Klasse 3 hast umschreiben lassen wird dein "altes Rechts" etwas kompliziert formuliert.
Zugfahrzeug bis 7,5to. Das Zuggesamtgewicht darf allerdings höher! als 12to sein (>12to) dafür sind die Achsen auf 3 (<=3) beschrängt.
Gruß
Frank
Auf deine Eingangsfrage zurüch du darfst eine Solo Sattelzugmaschine nur fahren wenn deren Zulässiges Gesamtgewicht unter 7,5t liegt.Betonung auf zulässiges Gesammtgewicht nicht Leergewicht.
Zitat:
Original geschrieben von xl420
Zugfahrzeug bis 7,5to. Das Zuggesamtgewicht darf allerdings höher! als 12to sein (>12to) dafür sind die Achsen auf 3 (<=3) beschrängt.
Hmm - und das heißt jetzt - ich darf eine Sattelzugmaschiene, die ein Gewicht von bis zu 7,5 to hat fahren - oder wie?? Also natürlich ohne Auflieger??
Oder hat das mit dem Leergewicht nicht zutun und nur mit dem zzl. Gesamtgewicht??
LG
Jazzman1978
Zitat:
Original geschrieben von worti32
Auf deine Eingangsfrage zurüch du darfst eine Solo Sattelzugmaschine nur fahren wenn deren Zulässiges Gesamtgewicht unter 7,5t liegt.Betonung auf zulässiges Gesammtgewicht nicht Leergewicht.
Danke darauf wollte ich hinaus - also darf ich einen DAF XF der ein Leergewicht hat von 7,5 to und ein zul. Gesamtgewicht von 40 to hat - nicht fahren.
Hätte mich ja auch gewundert - bin nur aus den Erklärungen im amtsdeutsch net ganz schlau geworden :-)
LG
Jazzman1978
Wie schon von worti32 geschrieben.
Das Gesamtgewicht der Sattelzugmaschine darf nicht über 7,5to liegen. Anhänger ist dann tabu.
Was ich nicht weiß ist ob bei einem z.B. TGL 8.210 als Sattelzugmaschine 7,5to Gesamtgewicht eingetragen sind oder ein Gesamtgewicht inklusive Auflieger.
Was steht denn bei einer "großen" Sattelzugmaschine in den Papieren 18to oder 40to? Wer weiß das?
bei den 8.210 ist das zulässige Gesamtgewicht normalerweise 7,49t
bei den grossen 2 Achsigen Zugmaschinen eben 18t ,3Achs Zugmaschinen 22-27t, 4 Achs Zugmaschinen 32t zulässiges gesammtgewicht.Es gibt noch andere Gewichte bei 3 und 4 Achsern aber das ist dann nicht die Regel.
Näheres: Bitte HIER klicken
Zitat:
Original geschrieben von Jazzman1978
Hallo,
darf ich mit dem o.g. Zusatz im Führerschein Fahrzeug mit einem Leergewicht von bis zu 7,5 to fahren??
Nein, denn deren zGM ist ja wohl höher.
Zitat:
Oder bezieht sich die Gewichtsangabe von bis zu 12 to nur auf das zulässige Gesamtgewicht?
Alle Gesichtsangaben in der FeV beziehen sich immer auf die zGM, nie auf das Leergewicht.
Zitat:
Könnt Ihr mir erklären was der Unterschied zwischen dem CE mit dem o.g. Zusatz und dem C1E ist.
CE= Nutzfahrzeuge ohne Gewichts- oder Achsenbeschränkung
C1E= Züge (Auch Sattelzüge), bei denen das Zugfahrzeug eine zGM von < 7,5 t hat, aber das Zuggewicht < 12 t liegt
Zitat:
Das das L<=3 die Achsen betrifft - also Gesamtfahrzeug bis zu 3 Achsen - weis ich schon :-) .
Nicht ganz. Gesamtfahrzeug oder Anhängerzug, bei dem das Zugfahrzeug (oder der Sattelzug) < 7,5t und weniger als 4 Achsen hat. Dabei darf aber das Zuggewicht > 12 t sein (kommt aus der alten Klasse 3).
Wenn du die alte Klasse 3 hast und den Fs noch nicht umgeschrieben darfst du fahren:
Ein Gesamtfahrzeug oder einen Sattelzug < 7,5t zGM. Oder einen Anhängerzug, bei dem das Zugfahrzeug (oder der Sattelzug) < 7,5t und weniger als 4 Achsen hat. Dabei darf das Zuggewicht < 12 t sein.
Wenn du die alte Klasse 3 schon umgeschrieben ist auf den Kartenführerschein, darfst du fahren:
1. Ein Gesamtfahrzeug (damit ist auch eine Sattelzugmaschine mit Auflieger gemeint, die zusammen < 7,5t zGM haben) oder einen Anhängerzug, bei dem das Zugfahrzeug (oder der Sattelzug) < 7,5t und weniger als 4 Achsen hat. Dabei darf das Zuggewicht < 12 t sein (kommt aus der alten Klasse 3.
2. Zusätzlich Züge (auch Sattelzüge), bei denen das Zugfahrzeug eine zGM von < 7,5 t hat, aber das Zuggewicht < 12 t liegt.
Also mit dem Umschreiben des alten 3-er darfst du plötzlich mehr Kombinationen fahren als mit der alten Klasse 3, nämlich auch Sattelzüge bis 12 t und Gliederzüge mit 2-achs Anhänger bis 12 t zGM. Wenn du den alten Lappen mit der Klasse 3 noch hast und dein Führerschein nicht auf EU- Recht umgestellt ist, darfst du beides nicht fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Zitat:
Also mit dem Umschreiben des alten 3-er darfst du plötzlich mehr Kombinationen fahren als mit der alten Klasse 3, nämlich auch Sattelzüge bis 12 t und Gliederzüge mit 2-achs Anhänger bis 12 t zGM. Wenn du den alten Lappen mit der Klasse 3 noch hast und dein Führerschein nicht auf EU- Recht umgestellt ist, darfst du beides nicht fahren.
Hallo, ok das war jetzt schonmal sehr hilfreich - DANKE!!
Aber kannst du mir jetzt auch noch erklären was im Zusammenhang zu diesem Thema mit dem Fahren von Fahrzeugen mit bis zu 3 Achsen aber bis 18 to zGM ist? Beim googlen bin ich darauf gestossen, dass ich angeblich mit dem umgeschriebenen alten 3er auf den EU-Führerschein ( welchen ich habe) auch Sattelzugmaschienen (2achs - bis 7,5 to) und 1-Achs-Auflieger in Kombination bis ins. 18 to zGM fahren darf!?
Stimmt das??
LG
Zitat:
Original geschrieben von Jazzman1978
Zitat:
Original geschrieben von Transportcampus
Hallo, ok das war jetzt schonmal sehr hilfreich - DANKE!!
Aber kannst du mir jetzt auch noch erklären was im Zusammenhang zu diesem Thema mit dem Fahren von Fahrzeugen mit bis zu 3 Achsen aber bis 18 to zGM ist? Beim googlen bin ich darauf gestossen, dass ich angeblich mit dem umgeschriebenen alten 3er auf den EU-Führerschein ( welchen ich habe) auch Sattelzugmaschienen (2achs - bis 7,5 to) und 1-Achs-Auflieger in Kombination bis ins. 18 to zGM fahren darf!?
Stimmt das??
LG
Nein. Sattelzüge dürfen mit dem C1E bis 12t gefahren werden. Mehr geht mit dem "alten 3er" nicht. Die 18,5 t gehen nur als FAhrzeug + Anhänger, Sattelzug ist NICHT erlaubt.
Zitat:
Original geschrieben von Jazzman1978
Aber kannst du mir jetzt auch noch erklären was im Zusammenhang zu diesem Thema mit dem Fahren von Fahrzeugen mit bis zu 3 Achsen aber bis 18 to zGM ist?
Die 18,5 t kommen aus der STVZO (§ 42, Abs. 1 Nr. 3):"
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
... Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts. Das wäre also rein rechnerisch eine Anhängelast (7,49t x1,5) 11,235 t.
Aber es ist auch nicht die höchst zulässige Achslast gemäß §34 STVZO zu berücksichtigen (Abs. 4) Nr. 3 Doppelachslast von Anhängern unter Beachtung der Vorschriften für die Einzelachslast (bei) Achsabstand weniger als 1,0 m ... 11,00 t;
Also ist es technisch und zulassungsrechtlich nur möglich, mit dem alten Klasse drei Fs. Züge mit Tandemachsen mit einem Achsabstand < 1m zu ziehen. Und das wären dann 7,49 t + 11 t für den Anhänger = 18,49 t. Übrigens, wenn der Anhänger ein höheres Gewicht hätte, erfüllt das nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Führerschein, sondern ist Bußgeldtatbestand (Überschreitung der zul. Anhängelast) der Überladung.
Zitat:
Beim googlen bin ich darauf gestossen, dass ich angeblich mit dem umgeschriebenen alten 3er auf den EU-Führerschein ( welchen ich habe) auch Sattelzugmaschienen (2achs - bis 7,5 to) und 1-Achs-Auflieger in Kombination bis ins. 18 to zGM fahren darf!?
Stimmt das??
Du darfst, wenn du den Klasse drei Führerschein umgeschrieben hast, Sattelzugfahrzeuge mit egal wievielen Achsen bis maximal 12 t fahren (Neue Klasse C1E). Ist er nicht umgeschrieben, dann darfst du ein Sattelkraftfahrzeug mit maximal drei Achsen und einer zGM von <7,5 t fahren. Das kommt daher, weil die STVZO nur die Unterscheidung "Züge" (= Motorwagen und Anhänger) und "Sattelkraftfahrzeuge" kennt. Nach dieser Defintion wird die Kombination von Sattelzugmaschine und Auflieger als 1 Fahrzeug betrachtet. Und für "Fahrzeuge" gilt bei der alten Klasse 3 die Grenze von 7,5 t. Wenn du also mit einem umgeschriebenen Klasse 3 Führerschein eine Sattelzugmaschiene (2achs - bis 7,5 to) und 1-Achs-Auflieger in Kombination bis 18 to zGM fährst, ist das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Zitat:
@Transportcampus schrieb am 27. August 2012 um 09:26:39 Uhr:
Zitat:
Original geschrieben von Jazzman1978
Aber kannst du mir jetzt auch noch erklären was im Zusammenhang zu diesem Thema mit dem Fahren von Fahrzeugen mit bis zu 3 Achsen aber bis 18 to zGM ist?
Die 18,5 t kommen aus der STVZO (§ 42, Abs. 1 Nr. 3):"
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
... Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts. Das wäre also rein rechnerisch eine Anhängelast (7,49t x1,5) 11,235 t.
Aber es ist auch nicht die höchst zulässige Achslast gemäß §34 STVZO zu berücksichtigen (Abs. 4) Nr. 3 Doppelachslast von Anhängern unter Beachtung der Vorschriften für die Einzelachslast (bei) Achsabstand weniger als 1,0 m ... 11,00 t;
Also ist es technisch und zulassungsrechtlich nur möglich, mit dem alten Klasse drei Fs. Züge mit Tandemachsen mit einem Achsabstand < 1m zu ziehen. Und das wären dann 7,49 t + 11 t für den Anhänger = 18,49 t. Übrigens, wenn der Anhänger ein höheres Gewicht hätte, erfüllt das nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Führerschein, sondern ist Bußgeldtatbestand (Überschreitung der zul. Anhängelast) der Überladung.
Zitat:
@Transportcampus schrieb am 27. August 2012 um 09:26:39 Uhr:
Zitat:
Beim googlen bin ich darauf gestossen, dass ich angeblich mit dem umgeschriebenen alten 3er auf den EU-Führerschein ( welchen ich habe) auch Sattelzugmaschienen (2achs - bis 7,5 to) und 1-Achs-Auflieger in Kombination bis ins. 18 to zGM fahren darf!?
Stimmt das??
Du darfst, wenn du den Klasse drei Führerschein umgeschrieben hast, Sattelzugfahrzeuge mit egal wievielen Achsen bis maximal 12 t fahren (Neue Klasse C1E). Ist er nicht umgeschrieben, dann darfst du ein Sattelkraftfahrzeug mit maximal drei Achsen und einer zGM von <7,5 t fahren. Das kommt daher, weil die STVZO nur die Unterscheidung "Züge" (= Motorwagen und Anhänger) und "Sattelkraftfahrzeuge" kennt. Nach dieser Defintion wird die Kombination von Sattelzugmaschine und Auflieger als 1 Fahrzeug betrachtet. Und für "Fahrzeuge" gilt bei der alten Klasse 3 die Grenze von 7,5 t. Wenn du also mit einem umgeschriebenen Klasse 3 Führerschein eine Sattelzugmaschiene (2achs - bis 7,5 to) und 1-Achs-Auflieger in Kombination bis 18 to zGM fährst, ist das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.
Wenn das soo ist....dann darf man ja auch ein 12tSolo fahren??!!
Zitat:
@Ludbent1 schrieb am 16. September 2015 um 17:13:15 Uhr:
Wenn das soo ist....dann darf man ja auch ein 12tSolo fahren??!!
Nee, ganz bestimmt nicht. Der Eintrag lautet 79, (C1E >12000 kg, L ? 3)
Du darfst eine Fahrzeugkombination der Klasse C1E fahren.
Das bedutet, ein Kraftfahrzeug bis 7,5 t mit einem Anhänger. Dabei darf die ZgM. der Kombination in Abweichung der Klasse C1E schwerer als 12000 kg sein, wenn sie nicht mehr als 3 Achsen hat. Das Zugfahrzeug darf aber maximal 7,5 t haben. Also Solo ist bei 7,49 t Schluss (FE C1) und nicht bei 12 t.