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Führerschein CE verlängern trotz Einäugigkeit?

Themenstarteram 4. Juni 2018 um 3:25

Moin.

Führerschein CE verlängern trotz Einäugigkeit?

Ein klares "Nein"sollte man meinen.

Jetzt kommt es:

Ich hatte mal den Zweier. Später dann 1981 ein Augenlicht komplett verloren.

Bei dem Neuerwerb des Führerscheins im Jahre 1997 hat man mir

den C auf Grund des monokularen Sehens auf CE "gekürzt".

Gültig bis zum 50.Lebensjahr.

Jetzt kann man mir auf der Zulassungsbehörde keine klare Antwort geben,

ob sich eine Investition, also die Kosten der Untersuchungen zur Verlängerung

überhaupt lohnt.

Irre...neh?

 

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 4. Juni 2018 um 12:29

Moin.

Heute war der kompetente Mitarbeiter der Führerscheinstelle wieder aus dem Urlaub zurück.

Alles kein Problem. Hängt jetzt nur noch vom Augenarzt ab...

Viel Rauch um nichts.

Danke für eure Antworten

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25 Antworten
am 4. Juni 2018 um 3:44

Ich seh da keinen Grund warum man den nicht verlaengern sollte.

am 4. Juni 2018 um 5:25

Zitat:

@Jarbas schrieb am 4. Juni 2018 um 05:25:28 Uhr:

Bei dem Neuerwerb des Führerscheins im Jahre 1997 hat man mir

den C auf Grund des monokularen Sehens auf CE "gekürzt".

Gültig bis zum 50.Lebensjahr.

Du meinst umgekehrt, also CE auf C "gekürzt". Dass für Inhaber einer alten Klasse 2 die Berechtigung nur bis zum 50. Geburtstag gilt und dann verlängert werden muss, ist aber normal.

Für das Sehvermögen gelten in deinem Fall noch die alten Regelungen und da sollte es mit einem augenärztlichen Gutachten auch bei Einäugigkeit möglich sein, siehe Nr. 2.2.3

Wenn du bisher gefahren bist hast du ja auch den Nachweis das es funktioniert.

Zitat:

@Jarbas schrieb am 4. Juni 2018 um 05:25:28 Uhr:

 

Ich hatte mal den Zweier. Später dann 1981 ein Augenlicht komplett verloren.

Bei dem Neuerwerb des Führerscheins im Jahre 1997 hat man mir

den C auf Grund des monokularen Sehens auf CE "gekürzt".

Das ist auch keine Kürzung sondern eine Erweiterung! Ich nehme aber an, dass die alte Klasse 2 nicht neu erworben wurde, sondern bloß auf das neue Format umgestellt wurde. Das wäre dann 1 : 1, eine Einschränkung wäre "C1E".

Themenstarteram 4. Juni 2018 um 12:29

Moin.

Heute war der kompetente Mitarbeiter der Führerscheinstelle wieder aus dem Urlaub zurück.

Alles kein Problem. Hängt jetzt nur noch vom Augenarzt ab...

Viel Rauch um nichts.

Danke für eure Antworten

Mitarbeiter in meiner Firma hat auch durch Krebs ein Auge verloren.

Hat den Führerschein auch ohne Probleme behalten dürfen.

Wenn das andere Auge gut genug ist - warum nicht?

Ist er schon über 50?

Warum? Da ihm das räumliche Sehvermögen dadurch fehlt. Abstände können nicht oder nur schwer eingeschätzt werden.

Wer C/CE hat muss auch unter 50 alle 5 Jahre zum Augenarzt. Ich mage bezweifeln, dass die Verantwortliche Person für das augenärztliche Gutachten, dies aus Gefälligkeit positiv entschieden hat. Natürlich stell ich mir das auch schwierig vor, mit nur einem Auge, aber vertraue da auch ein wenig den Ärzten.

Die Frage war ja auch, warum der Arzt sich gegen die Erlaubnis entscheiden könnte und das wäre eine Begründung, die ich plausibel finde. Einem kann auch eine Fliege in das noch gute Auge fliegen... Aber halte nal beim Autofahren ein Auge zu. Ich finde, dass es eine ganz schöne Umstellung ist und man Entfernungen wesentlich schlechter einschätzen kann, was sicherlich auch zum Rangieren wichtig ist.

Keine Frage, man sieht deutlich weniger und muss noch konzentrierter bei der Sache sein. Einem Menschen aber die berufliche und somit auch schnell mal die private Existenz zu zerstören, sollte der letzte Schritt sein. Für nen Berufskraftfahrer oder Tüv Prüfer wie ich einer bin, ist der Führerscheinverlust gleichbedeutend mit Jobverlust. Da sollte man sehr genau Abwegen was passiert.

Wenn die Gefahr besteht, dass dadurch die Gesundheit und das Leben anderer unnötig gefährdet wird, dann halte ich es durchaus für gerechtfertigt. Aber das hat der Arzt zu beurteilen.

Es gibt Umschulungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und sicherlich noch andere Möglichkeiten. Klar ist es dann erstmal wie ein Schlag ins Gesicht. Aber ein noch härterer Schlag ist es sicherlich, wenn man dadurch jemanden ungewollt in einen Rollstuhl oder vorzeitig in die Holzkiste befördert.

Deswegen sag ich ja sorgfältig abwegen und dann kann auch bei negativer Begutachtung von mir aus die Fahrerlaubnis entzogen werden, da im Endeffekt das Wohl und die Sicherheit der Allgemeinheit höher wiegen sollte. Es hörte sich nur so an als ob Leute mit einem Auge generell die Fahrerlaubnis entzogen werden sollte. Dies würde ich nicht ok finden. Wobei ich es mir sehr schwer vorstelle allein den Umfeldsehtest mit nur einem Auge zu bestehen.

Nach einer Umgewöhnungszeit stellt sich eine 3D-ähnliche Wahrnehmung ein. Das Gehirn passt sich dabei an. Das Sichtfeld ist allerdings zur jeweils blinden Seite eingeschränkt und deshalb muss geübt werden. Im Bekanntenkreis hat es funktioniert. Anfangs gab es allerdings zwei Beulen beim Einparken.

OK, also sollte es grundsätzlich möglich sein, dass man seinen LKW-Führerschein trotz Einäugigkeit behält, sofern man nachweisen kann, dass man mit der Einschränkung umgehen kann.

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