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Führerschein für Autotransportanhänger mit Drehschemel

Moinsen,

ich habe schon einige ältere Themen durchgeschaut, da wird aber vieles zusammengeworfen und am ende blickt man kaum durch.

Es geht um Autotransportanhänger mit Drehschemel und Kugelkopfkupplung mit 3,5 T. um z.B. mit Kleinbus/SUV längere Fahrzeuge zu transportieren. Mit BE darf man ja Anhänger mit einer Achse fahren ( zwei oder drei Achsen nebeneinander zählen ja als eine, oder? ). Wenn es stimmt dann bräuchte man für solch einen Anhänger minimum C1E Klasse. Oder habe ich was falsch verstanden?

Im Internet werden viele soche Anhänger angeboten, stehen aber keine Angaben zur Führerscheinklasse. Ich habe CE Führerschein, daher würde es schon passen, aber Kumpel von mir hat nur BE. Er dürfte dann theoretisch so ein Teil nicht mehr fahren, oder? :confused::confused::confused:

MfG Serj

P.S. Das Bild ist aus dem Netz. Falls es illegal ist - bitte löschen.

Hulco-pkw-anhaenger-drehschemel-rota-3580-203x811cm-3-5t-pkw1433hul-5
Beste Antwort im Thema

Das ist ziemlich einfach:

Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen findet sich in §6 Absatz 1 FeV. (Sekundärquellen zu nutzen ergibt immer nur zusätzliche Fehlerquellen...)

Dort ist festgelegt:

Klasse BE:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Da steht nichts von einer Beschränkung der Achszahl oder einer Beschränkung auf Starrdeichselanhänger.

 

 

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Mit dem BE ist die Beschränkung der Achsenzahl weggefallen. Wenn das Zugfahrzeug eine Gesamtmasse von max 3,5t hat, Zulassungsbescheinigung Buchstabe für Buschstabe auf Fallstricke durchlesen, und der Hänger auch max 3,5t reicht der BE.

Solche Hänger für PKW gibt es erst seit es den Kartenführerschein gibt.

Der alte Klasse 3 Führerschein beinhaltete die Einschränkung auf maximal 3 Achsen... (Tandemachsen mit einem Abstand bis 1m zählten als 1 Achse!).

Bei den neuen Führerscheinklassen ist das weggefallen.

Soll heißen Du benötigst BE, außer vom Gewicht des Zugfahrzeugs/ Gespanns her ergibt sich etwas anderes.

Habe auch den alten, und fahre alles was es gibt, das WAS man mit diesen Schein fahren kann und darfst.

Moin,

danke für die Antworten. Ich meine noch in der Fahrschule gehört haben, dass die BE klasse keine gelenkte Achse zulässt. Aber hat sich wohl geändert.

Danke nochmal

 

MfG Serj

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 26. Februar 2017 um 16:28:25 Uhr:

Habe auch den alten, und fahre alles was es gibt, das WAS man mit diesen Schein fahren kann und darfst.

:confused::confused::confused:

Verstehe kaum ( ehe gar nix ) was du damit sagen möchtest.

Alles fahren und alles fahren dürfen sind zwei verschiedene Sachen ;)

Zitat:

@Serj schrieb am 26. Februar 2017 um 16:31:49 Uhr:

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 26. Februar 2017 um 16:28:25 Uhr:

Habe auch den alten, und fahre alles was es gibt, das WAS man mit diesen Schein fahren kann und darfst.

:confused::confused::confused:

Verstehe kaum ( ehe gar nix ) was du damit sagen möchtest.

Alles fahren und alles fahren dürfen sind zwei verschiedene Sachen ;)

mach dir nichts draus

es gab/gibt leute die fahren zig jahre ohne einen führerschein zu haben

Als ich meinen CE machte, war ein Schausteller dabei. Der ist kreuz und quer mit LKW und zwei Hängern gefahren ohne BE zu haben, geschweige schon C1 oder C :D

Zitat:

@Serj schrieb am 26. Februar 2017 um 16:39:53 Uhr:

Als ich meinen CE machte, war ein Schausteller dabei. Der ist kreuz und quer mit LKW und zwei Hängern gefahren ohne BE zu haben, geschweige schon C1 oder C :D

Kann gut gehen, muss es aber nicht ewig!

MfG Günter

Schausteller fahren eher mit T und bis 25 km mit 2 Anh.

Hier ist es richtig erklärt: Mit dem BE ist die Beschränkung der Achsenzahl weggefallen. Wenn das Zugfahrzeug eine Gesamtmasse von max 3,5t hat, Zulassungsbescheinigung Buchstabe für Buschstabe auf Fallstricke durchlesen, und der Hänger auch max 3,5t reicht der BE.

Solche Hänger für PKW gibt es erst seit es den Kartenführerschein gibt.

Man könnte auch mal in der Fahrschule vorbeischauen, die müssten es genau wissen.

...wobei der T-Führerschein nur für land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten / Fahrten gilt!

Auf einer Schulung bzgl. Schwer- und Großraumtransporten hat der Referent vom BAG genau dieses Thema angeschnitten und versprochen, dass dieser Graubereich in der nächsten Zeit auf der Tagesordnung der Kontrollbehörden steht.

Als Beispiel wurden da Traktoren / Schlepper mit Anhänger genannt, die von Landwirten, Lohnunternehmen, etc. zunehmend z.B. im Baustellenverkehr, für Transportaufgaben von eben nicht eigenen Erzeugnissen benutzt werden.

So wurde ein Fall genannt, wo ein typischer T-Führerscheinbesitzer -der Junior eines Landwirts und zu jung für CE- mit einem größeren Schlepper mit Anhänger für eine Baufirma im Erdbau gefahren ist.

Im Endergebnis:

Fahren ohne Fahrerlaubnis, T nicht ausreichend, CE erforderlich

fehlende Unternehmerprüfung

keine entsprechende Gewerbeanmeldung

Fehlende Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz

Diverse Verstöße gegen Sozialvorschriften / Aufzeichungspflichten da z.B. kein Tachograph verbaut war

Summa summarum so rein nach den Tatbeständen um die 30.000,- EUR an Bußgeldern.

Die genaue Abgrenzung was jetzt noch eine land- oder forstwirschaftliche Fahrt und ab wann es gewerblicher Güter ist wird zwar noch von Gerichten zu klären sein, aber grundsätzlich werden die Kontrollbehörden in nächster Zeit in diese Kerbe schlagen, so der Referent.

Zitat:

@Serj schrieb am 26. Februar 2017 um 16:30:36 Uhr:

danke für die Antworten. Ich meine noch in der Fahrschule gehört haben, dass die BE klasse keine gelenkte Achse zulässt. Aber hat sich wohl geändert.

Das gab es auch bei der BE noch nie, wer weiß was du mal aufgeschnappt hast ;).

Gruß

Maik

Themenstarteram 7. März 2017 um 17:15

Abend,

vielleicht auch bei B :confused::confused::confused:

Wahrscheinlich in Bezug auf 750 Kg ohne Bremse und wenn mit, dann nur mit einer Achse :confused:

Kein Plan :D

MfG Serj

Nein, mit Einführung der Kartenführerscheine ist die Achsbeschränkung weggefallen.

Grund war, dass es bei uns früher die Achsregelung gab, aber, im Rahmen der EU Harmonisierung eben das Führerscheinrecht in Europa vereinfacht wurde und den Wegfall der Regelung haben uns die Holländer bescherrt.

Zitat:

Solche Hänger für PKW gibt es erst seit es den Kartenführerschein gibt.

Noe, die gibt es seit es Holland gibt :p

Da waren die schon vorher sehr verbreitet.

Was die 3,5 + 3,5 Tonnen angeht, gilt das nur für neue Kartenführerscheine. Alte dürfen 3,5 Tonnen Zugfahrzeug fahren und haben für den Anhänger kein Limit. Theoretisch darf man also an nen Unimog Zugmaschine, abgelastet auf 3,5 Tonnen nen auflaufgebremsten Anhänger mit 8 Tonnen hängen und das mit BE fahren... Deshalb hat man wiederum irgendwann die neuen Führerscheine auf 3,5 Tonnen Anhänger beschränkt. Bei Umschreibungen / Ersatzausstellung erhalten BE Altbesitzer auch die entsprechende Schlüsselzahl im Führerschein.

Themenstarteram 9. März 2017 um 17:25

Abend,

danke für die Antwort.

So weit ich es gefunden habe geht 3,5 + 3,5 so gut wie gar nicht. Es gibt sehr wenige Fahrzeuge wo Anhängelast UND Zuggesamtgewicht so etwas zulassen. Alte G-Klasse hatte soetwas.

MfG Serj

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