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Führerschein Italien komplizierte Umschreibung
Hallo,
ich habe eine Frage:
Ich wohne seit über 25 in Italien, wusste, wie auch immer, nichts von der Umschreibepflicht.
Nun hatte ich schon einen EU Führerschein seit 2014, da ich den "Grauen" verlohren glaubte.
Dieser ist mir 2018 gestohlen worden, hatte aber den Grauen in der Zwischenzeit bei einem Umzug wiedergefunden, und habe diese somit benutzt.
Bei einer Verkehrskontrolle im Juli 2019 wurde mir dann von den Carabinieri der Führerschein (grauer) beschlagnahmt.
Nun habe ich alle italienischen Auflagen erfüllt, Aerztliche Bescheinigung, etc. Bescheinigung der Führerscheinklassen vom Konsulat etc.
Nach Vorlage wurde mir die Konvertierung abgelehnt, da ich den "alten" Führerschein vorgelegt habe.
Nun stellt sich bei mir die Frage, was kann ich noch tun.
Sollte ich einen weiteren Monat ohne Fühterschein sein, werde ich höchstwahrscheinlich meinen Job verlieren!
Kennt sich da jemand von euch aus? Welche Aemter oder Behörden können helfen?
Danke für ev. tips
Beste Antwort im Thema
@jorgitalien
Ich bin nicht dein lieber Freund und werde es auch nicht.
Wenn du seit 30 Jahren in Italien lebst, wundert mich deine Frage noch mehr.
Grüße vom Ostelch
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33 Antworten
Ich denke, dass dir hier kaum jemand helfen kann.
Kenntnisse im deutschen Führerscheinrecht, der FeV also, werden nicht ausreichen um dein Problem in Italien zu lösen.
Ich würde mich daher mit den italienischen Behörden in Verbindung setzen und wenn du nicht weiterkommst mir notfalls dort einen Fachanwalt nehmen.
Der "graue" und damit wohl entwertete Führerschein würde jedoch auch in D nicht für einen Umtausch reichen, für den Verlust des "neuen" müsstest du eine eidesstattliche Versicherung ablegen.
Aus meiner Sicht darfst du jedoch weiter am Straßenverkehr teilnehmen. Nur weil du keinen Führerschein mehr hast, hast du ja nicht deine Fahrerlaubnis verloren. Es fehlt "nur" das Dokument, deren Existenz nachzuweisen.
Zitat:
@ampfer schrieb am 3. September 2019 um 14:00:50 Uhr:
Aus meiner Sicht darfst du jedoch weiter am Straßenverkehr teilnehmen. Nur weil du keinen Führerschein mehr hast, hast du ja nicht deine Fahrerlaubnis verloren. Es fehlt "nur" das Dokument, deren Existenz nachzuweisen.
ob das aber auch nach italienischem Recht so ist?
Leider sieht es so aus, dass der TE in IT nach gültigem Recht keine Fahrerlaubnis besitzt. Der Graue ist seit Jahren in den meisten europäischen Ländern nicht mehr gültig und d.h. fahren ist nicht.
TE warum beantragst du nicht den jetzt aktuellen (Karte) über das Konsulat? In DE ist dein rosa Papier in den Akten und das sollte dann eigentlich mit einer Verlustanzeige möglich sein.
Zitat:
@jorgitalien schrieb am 3. September 2019 um 13:43:23 Uhr:
Nun hatte ich schon einen EU Führerschein seit 2014, da ich den "Grauen" verlohren glaubte.
War der EU-Führerschein aus Deutschland? Besteht keine Möglichkeit dir bei der Behörde, die den Führerschein umgestellt hatte, Ersatz zu bekommen?
bei Wohnsitz in Italien sind die deutschen Behörden nicht mehr zuständig. Es sei denn, man siedelt (pro forma) zurück.
Zitat:
@claudia1987 schrieb am 3. September 2019 um 14:15:55 Uhr:
Der Graue ist seit Jahren in den meisten europäischen Ländern nicht mehr gültig und d.h. fahren ist nicht.
Der Graue ist nach wie vor EU-weit gültig. Da das öfters im Ausland nicht bekannt ist, sollte man die entsprechende Rechtsverordnung in Landessprache mit dabei haben. Die italienischen Führerscheine haben schon seit geraumer Zeit eine beschränkte Gültigkeit, so dass so ein grauer Führerschein irritieren kann. So einer wäre in Italien schon seit Jahrzehnten ungültig.
Siehe: https://eur-lex.europa.eu/.../?uri=CELEX%3A32016D1945&qid=1504
https://www.n-tv.de/.../...ehrerschein-im-Ausland-article20855589.html
Allerdings, wer dauerhaft in Italien lebt, unterliegt dort den Regeln der Gültigkeit https://italien.diplo.de/.../1589284
Zitat:
bei Wohnsitz in Italien sind die deutschen Behörden nicht mehr zuständig. Es sei denn, man siedelt (pro forma) zurück.
Abgesehen davon, dass italienische Lässigkeit im Umgang mit den Regeln ins Auge gehen kann (nichts schlimmer als in die Fänge der italienischen Bürokratie zu geraten, auch der rosa Lappen war in IT nichts wert):
Das zentrale Fahrerlaubnisregister oder die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde ist weiterhin zuständig. Denen liegt die Information über die vorhandenen Fahrerlaubnisklassen vor. Eine EU-Karte muss dort beantragt werden. Diese sollte auch in IT gültig sein (siehe Gültigkeitsdauereischränkung).
https://www.kba.de/.../zfer_inhalt.html?nn=657078
Natürlich hat das alles nichts damit zu tun, dass mal als deutscher Tourist auch mit dem "grauen" in IT fahren darf.
Amen
Zitat:
@Amen schrieb am 3. September 2019 um 14:54:28 Uhr:
Das zentrale Fahrerlaubnisregister oder die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde ist weiterhin zuständig. Denen liegt die Information über die vorhandenen Fahrerlaubnisklassen vor. Eine EU-Karte muss dort beantragt werden. Diese sollte auch in IT gültig sein (siehe Gültigkeitsdauereischränkung).
das ist falsch. Im europäischen Führerscheinrecht gilt das Wohnsitzprinzip. Die Neuausstellung muss in Italien beantragt werden. Die italienischen Behörden können sich aber den Umfang der deutschen Fahrerlaubnis in Flensburg bestätigen lassen.
In IT wird der graue aber leider von kaum einem Polizisten akzeptiert. Da heißt es dann "Non riconosciamo la patente di guida, non guidano più di un metro." Übersetzt"Wir erkennen den Führerschein nicht an, sie fahren damit keinen Meter mehr weiter." Dann versuch mal den Beamten umzustimmen - keine Chance. Aber Strafe zahlen ist angesagt.
TE dein Weg geht nur über die deutschen Behörden, die dir eine nach europäischem Recht gültige Fahrerlaubnis ausstellen können. Ist wie mit dem Ausweis, den du über das Konsulat bekommst. + Extragebühren + Versand aus DE usw.
Zitat:
@claudia1987 schrieb am 3. September 2019 um 15:06:13 Uhr:
TE dein Weg geht nur über die deutschen Behörden, die dir eine nach europäischem Recht gültige Fahrerlaubnis ausstellen können.
nein, das können sie nicht ***fingerwundschreib***
Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein
Zitat:
Artikel 7
(1) Die Ausstellung des Führerscheins hängt ausserdem ab
….
b)vom Vorhandensein eines ordentlichen Wohnsitzes oder vom Nachweis der Eigenschaft als Student - während eines Mindestzeitraums von sechs Monaten - im Hoheitsgebiet des ausstellenden Mitgliedstaats.
Dann kann es ja nur daran liegen, dass ich in beiden Ländern einen Wohnsitz habe.
Wenn es Deinen dt Führerschein "nicht gibt" dann mache ihn halt neu in Italien...als privatista kostet das nicht die Welt und fahren kannst Du ja...
Das wäre wohl die sinnvollste Lösung, um aus dieser Zwickmühle heraus zu kommen.
E viva Europa...
Allmählich verstehe ich die Briten...